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Lehre und Wehre.
Jahrgang 16. Juni 1870 No. 6 --------------.
zu den Thesen von Kirche und Amt,
welche die Schrift enthält: "Die Stimme unserer Kirche in der Frage von Kirche und Amt". Erlange bei A. Deichert. 1852 und 1865. *)
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Erster Theil.
I. Thesis.
Die Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ist die Gemeinde der Heiligen d. i. die Gesammtheit aller derjenigen, welche, durch das Evangelium aus dem verlorenen, verdammten Menschengeschlecht vom. Heiligen Geiste herausgerufen, an Christum wahrhaftig glauben und durch diesen Glauben geheiligt und Christi) einverleibt sind.
Antithesen zur I. Thesis.
In der von den Papisten im Jahre 1530 der verlesenen Augsburgischen Confession entgegengesetzten angeblichen Widerlegung, genannt "Confutation", heißt es: "Der siebente Artikel der (Augsburgischen) Confession,
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*) Diese Antithesen sind von lieben Glaubens- und Bekenntnißgenossen in Deutschland begehrt worden, thells zur Orientirung in Betreff der Gegner, theils darum, well vielfach erst aus der Antithese das punctum saliens und die Tragweite einer Thesis ins Licht tritt. Dem ausgesprochenen Wunsche mancher Leser dieses Blattes gemäß theilen wir die zunächst für Deutschland gemachte Sammlung von Antithesen aus in Deutschland erschienenen Schriften hier mit. Wer americanische Antithesen begehrt, den verweisen wir namentlich auf die Publicationen der weiland Synode von Buffal und ihrer Wahlverwandten. Eine einschlagende Sammluug erschien schon im 9. Jahrgang des "Lutheraner" unter dem Titel: "Auszügliche tabellarische Uebersicht einiger offenbarer Irrthümer Pastor Grabau's, mit den eigenen Worten desselben vorgelegt und mit der falschen römischen, sowie mit der reinen lutherischen verglichen." (S. No. 10 bis 26.)
(Seite 162) darin gesagt wird, daß die Kirche sei eine Versammlung der Heiligen, kann nicht ohne Nachtheil des Glaubens zugelassen werden, wenn dadurch die Bösen un.d Sünder ganz aus der Kirchen ausgeschlossen und abgesondert werden. Denn dieser Artikel, im Concilio zu Costnitz verdammt, ist neben andern Irrthümern des verdammten Johannes Hus und widerspricht gänzlich dem Evangelio." (S. Luther's Werke herausg. von Walch. XVI,1227.) Der Jesuit Canisius antwortet auf die Frage: "Was ist die Kirche Christi?" wie folgt: "Sie ist die Versammlung aller den Glauben und die Lehre Christi Bekennenden, welche unter dem Einen und nach Christo höchsten Haupte und Hirten auf Erden regiert werden." (Catechismus catholicus. Leodii, 1682. p. 26.)
Dr. Franz Delitzsch: "Wer nur immer getauft ist und Theil nimmt an des HErrn Mahle, der ist ein Glied am Leibe Christi. Der Leib Christl ist die Gesamtheit aller derer, die zu Einem Leibe getauft und zu Einem Geiste getränkt sind. Es sei Hengstenberg oder Wislicenus -- kraft der That Gottes, die der Glaube nicht hervorbringt und der Unglaube nicht vereitelt, sind sie Beide Glieder eines und desselben Leibes. Es sei ein Evangelischer oder Römischer, ja ein Soclaner oder Unitarier -- kraft der Taufe sind sie allzumal Einer in Christo. So hat Gott selbst der Kirche, die er durch die Macht seiner Gnade ins Dasein gerufen, ihre für jedes einfältige Auge erkennbare Grenzen gegeben." (Vier Bücher von der.Kirche. Dresden 1847. S. 33. f.) Dr. Th. Kliefoth: "Es ist ein Irrthum und praktisch verwirrender Irrthum, die Gesammtgemeinde für die Kirche zu nehmen; und es ist bei diesem Irrthum gleichgiltig, ob man dabei an alle Berufenen und Gläubigen, oder nur an alle wahrhaft Gläubigen denkt; man erhält im ersteren Falle nur den Begriff der gemisch ten Gesammtgemeinde, und im zweiten Falle nur den Begriff der w ahren Gesammtgemeinde, kommt aber in beiden Fällen nicht über den Begriff der Gemeinde hinaus zu dem der Kirche. Die Stücke, die großen Gliedmaßen, aus welchen die Kirche besteht, . sind nicht die Einzelnen und die Localgemeinden und die Gesammtgemeinde,
fondern es sind das Haupt Christus, und die Gnadenmittel, und das Amt der Gnadenmittel, und die Gemeinde, und ihre Diakonie; und die Kirche ist nicht das Ganze, welches sich aus Einzelnen, Gemeinden und Gemeirtdeverbänden complicirt, welches vielmehr die Gesammtgemeinde ist; sondern die Kirche ist das Ganze, welches aus dem Haupt Christo, und den Gnadenmitteln mit ihrem Amt, und der Gemeinde mit ihrer Diakonie (den Einzelnen, den Gemeinden, der Gesammtgemeinde) sich zusammenfügt." (Acht Bücher von der Kirche. Schwerin und Rostock. 1854. 1. Band, S. 348.)
Derselbe: "Es liegt eben so, daß nicht einer, sondern zwei polarische Gegensätze durch die Kirche hindurchgehen, der Dualismus der doccntes et audientes (Lehrer und Zuhörer), welcher der Kirche als göttlicher Heilsanstalt zukommt, und der Dualismus der regentes et obedientes (Regierenden und Gehorchenden), welcher der Kirche als gegliedertem und (Seite 163) geordnetem Organismus, als Volk und Stadt zukommt, welche beiden Gegensätze wohl zum Ganzen der Kirche zusammengreifen, aber nicht einerlei sind." (Ebendas. S. 455.)
"Die ev.-luth. Kirche in Preußen": "Demnach verwerfen wir, wenn gelehrt worden ist oder noch gelehrt wird: a. daß die äußere anstaltliche Seite der Kirche von dem Wesen und Begriff der eigentlichen Kirche ausgeschlossen sei; b. daß die Kirche nach ihrer äußeren Seite, also als sichtbare Anstalt, ein Werk des Glaubens oder der Gläubigen, aber nicht unmittelbar von Gott gestiftet sei; c. daß die Gottlosen in keinerlei Sinn Glieder der rechten Kirche oder des Leibes Christi seien,.. e. daß nicht blos die Gleichförmigkeit der von der Kirche getroffenen Verfassungsund gottesdienstlichen Einrichtungen, sondern auch dergleichen Verfassung und Ordnung überhaupt und schlechthin von dem, was das Wesen der Kirche ausmacht, auszuschließen sei." (Oeffentliche Erklärung wegen der streitigen Lehren von der Kirche 2c. Aus den Vorlagen und im Auftrage der diesjährigen Generalsynode sämmtlichen Gemeinden mitgetheilt von dem Ober - Kirchen - Collegium der ev.-luth. Kirche in Preußen. Breslau bei Dülfer. 1864. S. 21.)
Consistorialrath Dr. L. Kraußold: "Erst im Gegensatz zum Amt wird die Gemeinschaft zur Gemeinde und in der Einheit Beider zur Kirche. Eine congregatio sanctorum (Versammlung der Heiligen), auch wenn sie ohne Amt möglich wäre, wäre keine Kirche." (Amt und Ge-.. meinde in der ev.-luth. Kirche. Erlangen 1858. S. 9.)
Vilmar: "Alle, welche jetzt die Lehre von der Kirche sich zu Herzen genommen, müssen mithin von dem Begriff einer Gemeinschaft, welche allezeit etwas Subjectives und erst Folge der von Christus gegebenen Pflanzung ist, fortschreiten zu dem Begriff einer Anstalt, als des die Gemeinschaft erst erzeugendenden Objectiven." (Theologie der Thatsachen. S. 47.)
Superintendent Münchmeyer: "Sie (die Kirche) ist und bleibt nur etwas auf dem Grunde der realen, sichtbaren, einen großen Leib bildenden, aus allen Getauften bestehenden Kirche." (Das Dogma von der sichtbaren und unsichtbaren Ktrche. Göttingen bei Vandenhöck. 1854. S. 117.)
Pastor L. Räthjen in Neu - Ruppin: "Wir verwerfen. . daß. die Kirche sei die Summe der hin und her in der Welt zerstreuten und nur Gott bekannten Gläubigen." (Luth. Dorfkirchenzeitung von 1858. S.10.)
II. Thesis.
Zu der Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes gehört kein Gottloser, kein Heachler, kein Unwiedergeborener, kein Ketzer.
Antithesen zur II. Thesis.
Der römische Katechismus: "In der streitenden Kirche sind zwei Arten von Menschen, gute und böse, und zwar sind die bösen derselben Sacramente (Seite 164) theilhaftig, bekennen auch denselben Glauben, wie die guten, unähnlich jedoch in Leben und Sitten; gute aber heißen diejenigen in der Kirche, welche nicht allein durch das Bekenntniß des Glaubens und durch die Gemeinschaft der Sacramente, sondern auch durch den Geist der Gnade und durch das Band der Liebe unter sich verbunden und verknüpft sind.. Die Kirche faßt daher Gute und Böse in sich." (Cat. Rom. I, 10, 7. 8.)
Dr. F. Delitzsch: "Auch erstorbene Glieder -- noch Glieder am Leibe Christi. Aber wie, höre ich verwundert fragen, todte Glieder am Leibe Christi, todte, und doch zu ihm gehörig? Diese Frage stellen schon unsere älteren Kirchenlehrer. Die Getauften, die ein der Taufe unwürdiges Leben führen, gehören (?) nach ihrer Ansicht zwar zur sichtbaren Kirche, aber nicht zur Kirche im eigentlichen Sinne, zur unsichtbaren oder katholischen. Sie können Theile, ja sogar Organe der sichtbaren Kirche sein, aber Glieder der Kirche, die der Leib Christi ist, sind sie nicht. Wir können die Berechtigung dieser Unterscheidungen nicht anerkennen.. Der Leib eines Getauften ist ein Glied Christi durch die That Gottes; treibt nun ein Mensch, an dem solche That Gottes geschehen ist, Unzucht, so ist sein Leib ein zum Hurengliede gemachtes" (nicht blos gewesenes, sondern noch immer wirkliches!) "Glied Christi. . Wer einmal getauft ist, der ist ein Glied Christi, das läßt sich nicht ändern.,' (Vier Bücher von der Kirche. S. 42. 43. 44.) Vergl. Delitzsch' Antithese zur I. Thesis.
III. Thesis.
Die Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ist unsichtbar.
Antithese zur III. Thesis.
Der römische Katechismus: "Die Kirche ist sichtbar und schließt in ihrem Schooße Gute und Böse ein." (I, 10, 7.)
Der Jesuit und Cardinal Bellarmin schreibt: "Der Unterschied zwischen der unsrigen und allen anderen Meinungen ist, daß alle anderen innerliche Tugenden dazu erfordern, daß jemand zur Kirche gehöre, und daß sie daher die wahre Kirche zu einer unsichtbaren machen; wir aber glauben auch, daß sich alle Tugenden, Glaube, Hoffnung, Liebe u. a. in der Kirche finden,.wir halten jedoch dafür, damit von jemandem gesagt werden könne, daß er ein Theil der wahren Kirche sei, von welcher die heilige Schrift redet, daß dazu keine innerliche Tugend, sondern nur das äußerliche Bekennen des Glaubens und die Gemeinschaft der Sacramente, die man mit den Sinnen wahrnimmt, erfordert werde. Denn die Kirche ist ein so sichtbarer und greifbarer Cötus von Menschen, wie der Cötus des römischen Volkes, oder das Reich Galliens oder die venetianische Republik." (Eccles. milit. c. 2.)
Dr. F. Delitzsch: "Die neutestamentliche Schrift weiß von keiner sichtbaren und unsichtbaren Kirche, die sich wie Schale und Kern, wie Leib und Seele zu einander verhielten, nicht von einer Kirche der Berufenen und einer Kirche der Auserwählten, nicht von einer Kirche der Wiedergeborenen (Seite l65) und einer Kirche der Unwiedergeborenen -- sie weiß nur von einer Einzigen Einigen Kirche*), und diese ist der Eine Leib, der an Christo als seinem Einen Haupte hanget und von seinem Einen Geiste belebt ist. Es ist durchaus nicht schriftgemäß, einen Unterschied zu machen zwischen dem Leibe Christi und den Gliedern der sichtbaren Kirche. . . Unsichtbar ist ihr Lebensgrund mit den göttlichen Wurzeln ihrer Einheit und Heiligkeit, unsichtbar ist der sie durchwaltende Geist, unsichtbar das von ihm gezeugte mit Christo in Gott verborgene Leben, unsichtbar und allein Gott untrüglich kennbar, in welchen unzählig mannigfachen Mischungen und Abstufungen bis zum Nullpunct herab es in den einzelnen Gliedern pulsirt -- aber sichtbar ist die Kirche selbst als die Gesammtheit der Getauften und Theilnehmenden am Tische des HErrn: diese Alle sind im eigentlichen Sinne und nicht blos uneigentlich (aequivoce) Glieder der Kirche mit ihren sichtbaren Leibern sowohl (1 Kor. 6, 15.), als mit ihren unsichtbaren Seelen; und diese Kirche und keine andere, weil es keine andere hienieden gibt, ist die una sancta catholica apostolica ecclesia (die Eine, heilige, allgemeine, apostolische Kirche), die wir glauben und bekennen." (Vier Bücher von der Kirche. S. 34. 35. 36.)
IV. Thesis.
Diese wahre Kirche der Gläubigen und Heiligen ist es, welcher Christus die Schlüssel des Himmelreichs gegeben hat, und sie ist daher die eigentliche und alleinige Inhaberin und Trägerin der geistlichen, götttlichen und himmlischen Güter, Rechte, Gewalten, Aemter 2c., welche Christus erworben hat, und die es in seiner Kirche gibt. .
Antithesen zur IV. Thesis.
Pabst Pius VI. schreibt in seiner Verdammungsbulle gegen den Bischof von Pistoja und gegen die daselbst 1794 gehaltene Synode, unter der Ueberschrift: "Von der der Gemeischaft der Kirche beigelegten Gewalt, damit sie durch diese (die Kirche) den Pastoren mitgetheilt werde", Folgendes: "Der Satz, welcher bestimmt, daß die Gewalt der Kirche von Gott gegeben sei, damit sie den Pastoren mitgetheilt würde, die ihre D iener für das Heil der Seelen sind -- so verstanden, daß die Gewalt des Kirchenamtes und -Regiements von der Gemeinschaft der Gläubigen abgeleitet werde, und so auf die Pastoren übergehe: wird als ketzerisch verdammt und verworfen." (Concil. Trid. ed. Smets. p. 285.)
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*) Freilich gibt es nur Eine Kirche; wenn von sichtbarer und unsichtbarer Kirche geredet wird, so wird nicht von zwei Kirchen geredet, sondern immer von der Einen, die aber, wenn sie betrachtet wird, wie ihr hienieden auch Heuchier beigemischt sin die sichtbare, hingegen wie sie an sich istin ihren wirklichen Gliedern, dieunsichtbare genannt wird. (Thesensteller.)
(Seite 166)
Superintendent Münchmeyer: "Es ist Schriftlehre, daß der HErr bestimmten Personen, seinen Aposteln, nich t der ga nzen Kirche, das Amt gegeben. "(Rudelbach-Guericke's Zeitschrift vom Jahr 1852. S. 105.) Anderwärts schreibt derselbe: "Ja, der ganzen Kirche ist das Amt gegeben nach der Schrift, aber es ist ihr gegeben in voller concreter Realität, getragen von bestimmten lebendigen Personen." (S. 53.)
Pfarrer W. Löhe: "Das Amt steht in Mitten der Gemeinden wie ein fruchtbarer Baum, der seinen Saamen bei sich selbst hat; es ergänzt sich selbst, -- ein Satz, der wahr bleibt auch bei der oben zugestandenen Theilnahme der Gemeinden an Wahl und Berufung der Aeltesten." (Aphorismen über die neutestamentlichen Aemter und ihr Verhältnis zur Gemeinde. Nürnberg 1849. S. 71. f.)
Die Immanuelssynode in Preußen: "Was die Synode positiv verw arf, ist in folgenden Sätzen ausgesprochen: 1. Das Predigtamt ist von Gott der Gemeine gegeben; die Gemeine überträgt es Einem aus ihrer Mitte, um es an ihrer statt und in ihrem Namen zu verwalten. 2. Weil die Gemeine das Schlüsselamt hat, so hat sie als Ausfluß desselben und eben damit auch die äußerliche Kirchengewalt." (SynodalBericht von 1865. Kirchl. Zeitblatt vom 15. August d. I.)
Consistorialrath Dr. L. Kraußold: "Die gewöhnliche Ansicht, als ob Matth. 18, 18. der Gemeinde die Schlüssel gegeben worden, ist auf Grund des Textes (!) entschieden zurückzuweisen." (Amt und Gemeinde in der ev.-luth. Kirche. Erlangen 1858. S. 84. f.)
Dr. A. W. Dieckhoff: "Wir haben übrigens die Confessio Augustana für uns (!), wenn wir es als einen Irrthum bezeichnen, wenn Luther übersah, daß die Worte Joh. 20, 22. f. und Matth. 16, 18. f. an die Apostel als solche gerichtet sind, und so meinte sagen zu können, in Petrus seien die Schlüssel einem jeden gegeben, der wie Petrus glaubt.. Matth.18,17. ff., welcher Stelle Luther mit Recht das entscheidende Gewicht in dieser Frage zuschreibt, worin ihm die lutherische Dogmatik gefolgt ist, zeigt, daß die Schlüssel mit Nichten dem Ordo (dem geistlichen Stande) mit Ausschluß der übrigen Kirche gehören, daß selbst an der Ausübung der Schliisselgewalt neben dem geistlichen Amte die übrige Kirche nicht ohne Antheil ist. N icht so einfach im Rechte ist Luther mit der Art, wie er positiv auf Grund von Matth. 16, 18. f. die Kirche als Inhaberin der Schlüsselgewalt erweist.. Judem er ganz unberücksichtigt läßt, daß Petrus persönlich als Apostel auf seinen Glauben hin die Schlüssel zur Verwaltung empfängt (vergl. Joh. 20, 21. ff.), faßt er Petrus einseitig allein als Gläubigen ins Auge und substituirt ihm als Empfänger der Schlüssel ohne Weiteres jeden Gläubigen. Damit ist nicht blos principiell zum Einzelrecht des Gläubigen gemacht, was Recht der Kirche ist*)...
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*) Hat nicht jeder Gläubige die Schlüssel, so hat dieseiben auch nicht, wie doch unser
(Seite 167) Es ist das auch nicht durch Matth. 18, 17. ff. gerechtfertigt. Denn was da der Kirche zugeschrieben wird, kann die Bedeutung davon nicht aufheben, daß die Schlüssel den Aposteln als solchen, also noch in anderer Weise als der Kirche. überhaupt, gegeben sind, und außerdem schließt der Begriff der Kirche Matth. 18, 17. ff. das geistliche Amt in der Gemeinde mit seinem besonderen Rechte nicht aus, sondern unzweifelhaft ein." (Luther's Lehre von der kirchlichen Gewalt. Berlin bei Schlawitz. 1865. S. 58--60.)
V. Thesis.
Obwohl die wahre Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ihrem Wesen nach unsichtbar ist, so ist doch ihr Vorhandensein (definitiv) erkennbar, und zwar sind ihre Kennzeichen die reine Predigt des Wortes Gottes und die der Einsetzung Christi gemäße Verwaltnng der heiligen Sacramente.
Antithesen zur V. Thesis.
Der Jesuit Petrus Canisius: "Auf welche Weise kann die wahre Kirche erkannt und von den irrigen Secten unterschieden werden? Aus Merkmalen und Kennzeichen, durch welche die göttliche Schrift dieselbe bezeichnet. Welches sind jene Kennzeichen? Das erste ist die Einheit im Glauben und in der christlichen Religion. -- Welches ist das zweite Kennzeichen der wahren Kirche? Die Heiligkeit sowohl der Lehre, als derjenigen, welche der Lehre derselben folgen. -- Welches ist nun das dritte Kennzeichen der Kirche? Es ist die allgemeine Ausdehnung über die ganze Erde und alle Jahrhunderte, um welcher willen sie die katholische heißt. -Worin besteht das vierte Kennzeichen der Kirche? Darin, daß sie, von den Aposteln gegründet, in der Lehre derselben verharrt und, von jenen an, die ununterbrochene Succession der Bischöfe nachweist. -- Welches ist das fünfte Kennzeichen der wahren Kirche? Das nach Christo höchste und auf Erden sichtbare Haupt derselben. -- Welches ist das sech ste Kennzeichen der wahren Kirche? Es ist dies die Macht wahre Wunder zu verrichten. -- Welches ist das siebente Kennzeichen der wahren Kirche? Das siebente ist die Bekehrung der Ungläubigen zu Christo. -- Was ist nun noch von den Kennzeichen der wahren Kirche übrig? Das ach te kann der Abfall der von ihr sich trennenden Ketzer genannt werden." (Catechismus catholicus. Cap. I, § 4. p. 27. sqq.)
Der socinianische Katechismus: "Da das Wesen der Kirche Christi darin besteht, die heilsame Lehre zu haben, so kann dieselbe, wenn man eigentlich redet, nicht das Kennzeichen jener sein, da das Kennzeichen von der Sache, deren Kennzeichen es ist, verschieden sein muß." (Cateches. Racoviens. ed. G. L. Oederus. 1739. Q. 489. p. 1018. s.)
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Bekenntniß sagt, die ganze Kirche prineipaliter et immediate, ursprünglich und un. mittelbar. Den Ring am Finger hat wohl der ganze Leib, aber der ganze Leib nicht ursprünglisch und unmittelbar, sondern der Finger. (Thesensteller.)
(Seite 168)
Die Reformirte belgische Confession: "Die Kennzeichen, an denen die wahre Kirche erkannt wird, sind diese: wenn die Kirche die reine Predigt des Evangeliums, wenn sie die unverfälschte Verwaltung der Sacramente nach Christi Befehl in Gebrauch hat, wenn sie Kirchenzucht handhabt, um den Sünden zu steuern." (Conf Bolg., prout in Synodo Dor.. drechtana fuit recognita et ap.probata. Art. 29.)
Dr. F. Delitzsch: "Reines Wort und Sacrament sind erkennbar, aber ob, wo diese sich sinden, auch Gläubige versammelt seien, darüber hat doch nur der Herzenskündiger ein untrügliches Urtheil." (Vier Bücher von der Kirche. S. 4.)
VI. Thesis.
In einem uneigentlichen Sinne wird nach der heiligen Schrift auch die sichtbare Gesammtheit aller Berufenen d. h. aller, die sich zu dem gepredigten Worte Gottes bekennen und halten und die heiligen Sacramente gebrauchen, welche aus Guten und Bösen besteht, Kirche (die allgemeine [katholische] Kirche), und die einzelnen Abtheilungen derselben, d. h. die hin und wieder sich findenden Gemeinden, in denen Gottes Wort gepredigt und die heiligen Sacramente verwaltet werden, Kirchen (Particularkirchen) genannt; darum nemlich, weil in diesen sichtbaren Haufen die unsichtbare, wahre, eigentlich sogenannte Kirche der Gläubigen, Heiligen und Kinder Gottes verborgen liegt und außer dem Haufen der Berufenen keine Auserwählten zu suchen sind.
Antithesen zur VI. Thesis.
Der Jesuit Vitus Ebermann schreibt: "Schon von der Zeit der Apostel an bis zu uns sind nach Aller gemeinsamer und zwar ganz offenbarer und eigentlicher Meinung alle Getaufte, welche keiner Secte und Neuerung anhängen, Gläubige und Glieder der katholischen Kirche, ohne.. Rücksicht auf das Leben und die Sitten derselben, genannt und dafür gehalten worden, und die aus ihnen allen zusammengesetzte Versammlung ist die wahre und eigentliche katholische Kirche geheißen und dctfür angesehen worden." (Parallela ecclesiae verao et falsae. p. 25.)
Dr. Th. Kliefoth.: "Unsere Kirche hat richtig stets gelehrt, die sicht. bare gemischte Kirche und Gemeinde sei eine Kirche und Gemeinde Gottes, nicht, weil und wenn in ihnen mindestens zwei oder drei Gläubige seien, sondern weil und wenn in ihnen recht Wort und Sacrament*) und damit Stätte der Gegenwart und Gnade Gottes sei." (Acht Bücher von der Kirche. S. 316.) Im Folgenden erklärt daher derselbe für einen
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*) Unsere Kirche lehrt nicht, daß eine Versammlung darum und daun Kirche sei, weil und wann in ihr "rechtWort und Sacrament" ist, sondern daß die Kirche da sei, wo recht Wort und Sacrament ist. Unsere Kirche erklärt nemlich Wort und Saerament für Kennzeichen der Kirche, nicht, wie Dr. Kliefoth u. A., für Bestand theile derselben. Vergleiche die Antithese desselben zu Thesis I. (Thesensteller.)
(Seite 169) pietistischen Irrthum die Lehre: "Daß der gemischien Gemeinde der Wirklichkeit der Name einer Gemeinde Christi nur darum zukomme, weil in ihr etliche Glaubige gefunden werden; denn um dieses ihres glaubigen Theils willen werde die aus Gläubigen und blos Berufenen gemischte Gemeinde synekdochisch, indem pars pro toto (der Theil für das Ganze) genommen werde' die Gemeinde Christi. genannt und als solche behandelt." (S. 340.)
VII. Thesis.
Wie die sichtbaren Gemeinschaften, in denen Wort und Sacrament noch wesentlich ist, wegen der in denselben sich befindenden wahren unsichtbaren Kirche wahrhaft Gläubiger nach Gottes Wort den Namen Kirche tragen: so haben dieselben auch um der in ihnen verborgen liegenden wahren unsichtbaren Kirche willen, wenn dies auch nur zwei oder drei wären, die Gewalt, welche Christus seiner ganzen Kirche gegeben hat.
Antitbesen zur VII. Thesis.
Das tridentinische Concilium: "Wenn jemand sagt, . . . diejenigen, welche weder rechtmäßig von der kirchlichen und kanonischen Gewalt *) geweihet noch gesendet sind, sondern anderswoher kommen, seien rechtmäßige Verwalter des Worts und der Sacramente: der sei verflucht." (Sitzung 23. Cap. 4. Kan. 7.)
Der Benedictiner Virvesius ruft den Lutheranern zu: "Da ihr die (wahre) Kirche ohne uns nicht haben könnet, wie könnt ihr die rechte Berufung und Ordination der Kirchendiener haben?" (Menzeri Exeges. A. C. p. 637.)
Der Jesuit Vitus Ebermann: "Eine Gemeinschaft, deren öffentliches Bekenntniß auch nur mit Einer Ketzerei befleckt ist, ist nicht ein Haufe noch nicht gereinigten Weizens, sondern nichts als Spreu, die unbesonnen von der Tenne der Kirche davon gesiogen ist und zum unauslöschlichen Feuer aufbehalten wird. Ihr Bekenntniß ist nicht Gold mit Kupfer vermischt, sondern eine durch höllischen Sauerteig durch und durch verderbte Masse oder doch ein vergifteter Nektar, der allen, die ihn trinken, den gewissesten Tod bringt." (Parallela ecclesiao verae et falsae. p. 57.)
Pastor Könnemann schrieb im Jahre 1861 die Schrift: "Wori und Sacramente, die Gnadenmittel der Kirche" (Neu-Ruppin bei Oehmigke), von welcher Dr. Münkel u. A. Folgendes referirt: "Könnemann trägt hier die Lehre vor, die meines Wissens auch von Diedrich, Pistorius u. a. getheilt wird, daß die Kirche nur da ist, wo das Wort Gottes lauter und rein gelehrt wird. Also gibt es außer der lutherischen Kirche keine Kirche." (Neues Zeitblatt vom 13. Sept. 1861. S. 191.)
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*) Unter der kirchlichen und kanonischen Gewalt versteht das tridentinische Concilium natürlich allein die Gewalt der päbstlich römischen, als der angeblich allein wahren Kirche JEsu Christi. (Thesensteller.)
(Seite 170)
VIII. Thesis. A.
Auch in irrgläubigen, ketzerischen Gemeinden gibt es Kinder Gottes, auch da wird die wahre Kirche an dem darin noch übrig ge.bliebenen reinen Wort und Sacrament offenbar.
Antithesen zur VIII. Thesis. A.
Der Jesuit Vitus Ebermann schreibt: "Wer mag, wenn er nicht unsinnig ist, dem (lutherischen Theologen) Musäus und seinen Genossen glauben, wenn sie mit Luther schreien: selbst wo der Antichrist und die Schwarmgeister regieren, da bleibe auch, so lange die Taufe mit der Bibel bleibe, ein der wahren Kirche eigener Same und folglich heimliche Heilige, weil nemlich das Wort nie leer wiederkomme, Ies. 55, 11.? Wehe den elenden Sachsen, welche in einer so sinstern Nacht stecken, daß sie diese offenbaren Tiefen des Satans nicht durchschauen." (Parallela ecclesiao verae et falsae. p. 57.)
Der päbstliche Theolog Augustin Gibbon: "Es ist uumöglich, daß eine ketzerische oder in Grundlehren verderbte Kirche eine Mutter toahrhaft Gläubiger und Gerechter sei *); es sei denn, man wolle zugeben, daß es den wahren Gläubigen erlaubt sei, mit Ketzern Gemeinschaft zu haben." (De Luthero-Calvinismoschismatico. Erfurt.1663. Disp.I,§3.) Ueber die Lehre des vormaligen preußisch - lutherischen Kirchenraths Pistorius und seiner Partei berichtet Pastor Räthjen in Neu - Ruppin in seiner Dorfkrchenzeitung von 1860: "Daneben spricht diese Partei allen falschen Kirchen, also der römischen, reformirten und unirten in jeder Weise das Wort Kirche' ab, denn nicht Taufe, noch andere Stücke der apostolischen Lehre machten die Kirche, sondern die reine Lehre und der Organismus um dieselbe. Die getauften Kinder sammt ihren Täufern z. B. in der römischen Kirche seien noch nicht als Theile der Kirche anzusehen, wenn sie auch beide an Christum von Herzen gläubig wären." (S. 9.)
Pastor Räthjen: . "Auch wir sagen, wie Pistorius: Nur die lutherische Kirche ist die Kirche Christi zu nennen; wir verstehen aber darunter die Gemeinden, die reine Lehre wirklich haben, und sagen: so weit sehen wir Christi Kirche; sie geht aber vor Gott weiter, als wir sie in der Zeit sehen und benennen können." (Daselbst.)
Derselbe: "Wir glauben, lehren und bekennen: a. Daß vor Gott diejenigen allein der Kirche angehören, welche von Herzen glauben und mit dem Munde das lautere Evangelium bekennen, also ihrem ganzen Menschen nach stehen in der Gemeinde aller Gläubigen, bei
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*) Gibbon wußte natürlich recht gut, daß wir Lutheraner eine irrgläubige Kirche nicht als solche für eine Mutter wahrhaft Gläubiger ansehen, sondern sofern dieselbe Gottes Wort noch wesenllich behält und die heilige Taufe nach Christi Einsetzung ver. waltet. (Thesensteller.)
(Seite 171) denen das Evangelium lauter und rein gelehrt und die Sacramente laut des Evangelii gereicht werden. . . d. Daß auch diejenigen vor Gott und Menschen noch nicht der Kirche auf Erden angehören, welche wohl von Herzen glauben, aber sich noch nicht bekennen. entweder zum reinen Evangelium oder zur Gemeinde aller Gläubigen, bei denen das Evangelium lauter und rein gelehrt wird. . . Wir halten durch Verweigerung des Sacraments an den Römischen, Reformirten, Unirten . . . die Excommunication aufrecht, welche vor uns die Kirche (!) über sie oder ihre Väter ausgesprochen hat. 6. Wir glauben, lehren und bekennen, daß wir in unserer Zeit als die Gemeinde aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium lauter und rein gelehrt wird, und die Sacramente laut des Evangelii gereicht werden, erkannt haben die Kirche, welche den Namen der evangelischlutherischen seit dem 16. Jahrhundert überkommen hat und bei den Bekenntnissen der Väter geblieben ist, als da sind: die drei ökumenischen Symbole, die ungeänderte Augsburgtsche Confession, deren Apologie, die Schmalkaldischen Artikel, der kleine .und große Katechismus Luther's und die Concordienformel. Anmerkung: Diejenigen Kirchen (Kirchentheile), welche von Väter Zeiten her nicht aus Widerspruch gegen die reine Lehre, sondern aus anderen Rücksichten Eins oder das Andere dieser Bekenntnisse nicht angenommen haben und bei den ursprünglich angenommenen Symbolen geblieben sind, rechnen wir zur evangelischen Kirche unserer Zeit. 8. Wir glauben, lehren und bekennen, daß der evangelischen (lutherischen) Kirche alle die bildlichen Bezeichnungen zukommen, welche der Heilige Geist in Gottes Wort der Kirche gegeben hat, daß sie demnach z. B. der Leib Christi in unserer Zeit zu nennen ist. Anmerkung: Da (!) diese Bezeichnung der Kirche (z. B. in der Apologie) nur von den wahrhaft Gläubigen d. h. von den lebendigen Gliedern des Leibes Christi vorkommt, so (!) ist damit nicht ausgeschlossen, daß die Kirche, zu welcher au ch die Heuchler und Bösen gehören, gleichsalls so bezeichnet werde. Wir verwerfen demnach.. 7. daß Bekeuner des lutherischen Glaubens, welche ihre äußerliche Gemeinschaft mit einem irrgläubigen Haufen nicht aufgegeben haben oder nicht aufgeben wollen, um dieses ihres Bekenntnisses willen schon der Kirche zuzurechnen.. seien. Anmerkung: Deshalb wollen wir die Rede unter einander nicht führen: Alle Gläubigen in irrlehrenden Religionsgemeinschaften sind Lutheraner*) oder Kirchenglieder oder gehören eigentlich der Kirche an." (Luth. Dorfkirchenzeitung vom Jahr 1858. S. 10.)
VIII. Thesis. B.
Ein Jeder ist bei seiner Seligkeit verbunden, alle falschen Propheten zu fliehen und dieGemeinschaft mit irrgläubigenGemeindenoderSecten zu meiden.
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*) Und doch soll die lutherische Kirche die Gemeinde aller Gläubigen und der Leib Christi sein! (Thesensteller.)
(Seite 172)
Antithesis zur VIII. Thesis B.
Dr. F. Delitzsch: "In jedem Reformirten hast du einen Bruder zu sehen und mit dir Glied an Einem Leibe, denn, wie du, ist er des Bades der Wiedergeburt theilhaftig und in Christum eingepsianzt worden. Alle Sonderkirchen sind nur Theile der Einen Kirche Christi, und wenn auch ihr Gemeinwesen durch verschiedene Bekenntnisse zusammengehalten wird, so bilden sie doch alle einen Kreis, in dessen Mitte der HErr steht, und sind alle unirt durch die heiligen Sacramente. Diese geheimnißvolle, göttliche Union ist unzerreiß. bar, aber die staatsweisen menschlichen Unionen sind flachsene Bande." (Vier Bücher von der Kirche. S. 157. f.)
VIII. Thesis. C.
Ein jeder Christ ist bei seiner Seligkeit verbunden, sich zu den rechtgläubigen Gemeinden und zu ihren rechtgläubigen Predigern zu bekennen und resp. zu halten, wo er solche findet.
Antithesen zur VIII Thesis. C.
Der socinianische Katechismus: "Wer die heilsame Lehre hat, der ist in der wahren Kirche selbst, daher es nicht nöthig ist, daß er nach den Kennzeichen frage, an denen die Kirche erkannt wird." (Catechesis Racov. Ed. Oederus. Q. 490. p. 1020.)
Dr. F. Delitzsch: "Die Sünde ist die letzte Ursache alles Zwiespaltes in uns und außer uns, auch des Zwiespaltes der Kirche. Aber wir haben doch auch den Trost, daß dieser Zwiespalt der Bekenntnisse durch die Macht des Geistes, der in der Gesammtkirche waltet, zum Siege triumphirender Einheit durchgekämpft werden wird. .. Aber warten wir doch geduldig dieser Verherrlichung, ohne die Wunden zu verdecken, die er heilen will. Die Kirche der deutschen Reformation halte fest an ihrem Bekenntniß, sofern sie sich in demselben als den Mund der Gemeinde Christi weiß, und die Kirche der schweizerischen Reformation halte fest an dem ihrigen, so lange sie es nicht als den Willen Gottes erkennt, den Sauerteig des Irrihums, der in dasselbe eingedrungen ist, hinauszufegen. So lange sie sich nicht dazu versteht, begnügen wir uns an den Unionen Gottes.,' (Vier Bücher von der Kirche. S. 157.)
IX. Thesis.
Zur Erlangung der Seligkeit unbedingt nothwendig ist nur die Genleinschaft mit der unsichtbaren Kirche, welcher ursprünglich allein alle jene herrlichen die Kirche betreffenden Verheißungen gegeben sind.
Antithesen zur IX. Thesis.
Der römisch-tridentinische Katechismus: "Allgemein wird sie" (die römische Kirche) "auch darum genannt, weil alle, welche die ewige (Seite 173) Seligkeit zu erlangen begehren, dieselbe festhalten und annehmen müssen, nicht anders als diejenigen, welche in die Arche eingegangen sind, um nicht in der Fluth umzukommen." (I, 10, 16.)
Vergl. die Antithesen zu Thesis VIII. A.
Vom heiligen Predigtamt oder Pfarramt.
I. Thesis.
Das heilige Predigtamt oder Pfarramt ist ein von dem Priesteramt, welches alle Gläubige haben, verschiedenes Amt.
Antithesen zur I. Thesis.
Der socinianische Katechismus: "Haben die, welche in der Kirche lehren und über die Erhaltung und Bewahrung der Ordnung wachen, nicht nöthig, daß sie auf eine besondere Weise gesendet werden? Keinesweges. Denn diese bringen jetzt keine neue und vorher ungehörteLehre." (Catechesis Racoviensis. Ed. G. L. Oederus. Q. 505. p. 1031.)
Der Socinianer Ch. Ostorod: "Ist derhalben nicht nöthig, daß man gedenke, als wenn einer unrecht thäte, so er von sich selber, d. i., ohne Sendung das Lehramt anf sich nimmt; sintemal solch ein Werk aus der rechten christlichen Lieb herkommt. . So nun die Adversarii sagen wollten, daß die jetzigen Lehrer der Gemeinen nicht allein predigen, sondern auch taufen und das Nachtmahl des HErrn administriren und verrichten, welches ohne sonderliche Vocation und Sendung nicht geschehen könne: geben wir zur Antwort, daß solches nicht könne bewiesen werden, nemlich daß niemand die Sache ihun könne, er sei denn dazu berufen und gesandt; sintemal, da Christus sein Nachtmahl.eingesetzt hat, von dem nichts gesagt, sondern den S ei nen allein geboten, solches hernach zu thun, welches denn, daß es alle G lä ubigen insgemein und nicht allein die Apostel angehe, ist klärlich zu ersehen aus 1Kor. 11." (Unterricht von den Hauptpuncten der christlich - socinianischen Religion. Krakau 1625. Cap. 42. S. 437.)
II. Thesis.
Das Predigtamt oder Pfarramt ist keine menschliche Ordnung, sondern ein von Gott selbst gestiftetes Amt.
Antithesen zur II. Thesis.
Der Socinianer I. Volkel schreibt: "Wohl mögen die Kirchendiener das Mahl des HErrn und die Taufe in .den eingerichteten Kirchen administriren, wie auch Paulus und andere vielleicht gethan haben, zur Bewahrung der Ordnung und des Anstandes, nicht aber weil diese nothwendigerweise und allein dies zu thun verpflichtet wären." (Resp. a.d. van. refut. dissolut. nodi Gordii. c. 21 p. 169.)
(Seite 174)
Dr. I. W. S. Höfling: "Der Unterschied also zwischen Klerus und Laienstand, den auch unsere Kirche hat und geltend machen muß, ist.. lediglich nur ein, wenn auch mit innerer Nothwendigkeit, der menschlichen Kirchen- und Gottesdienstord nung angehöriger.." (Grundsätze ev.-luth. Kirchenverfassung. 3. Auflage. Erlangen bei Bläsing. 1853. S. 76.)
Derselbe: "Aber, hören wir fragen,. . ersehen wir nicht aus der Apostelgeschichte und den Pastoralbriefen, daß die Apostel und ihre Delegaten theils selbst Pres b yter und Diakonen gesetzt, theils die von den Gemeinden Gewählten durch Gebet und Handauflegung für ihr Amt geweiht haben?.. Auf diese Frage können wir nur antworten, daß wir die wirklichen Thatsachen so gut kennen, wie die Gegner, und, weit entfernt, sie leugnen oder auch nur ignoriren zu wollen, vielmehr nur eine falsche Auffassung derselben und falsche Schlüsse, welche auf sie gebaut werden, bestreiten. Wir leugnen, daß die Apostel das, was sie in diesem Betreff thaten, in Folge eines speciellen Gebotes des HErrn gethan haben." (A. a. O. S. 274.) Derselbe: "Die Heiligkeit der S onntagsfeier muß nach unserer richtigen, bekenntnißmäßigen evaugelischen Anschauung auf eine äußere cere. monialgesetzliche Nothwendigkeit verzichten und mit dem Grunde ihrer innern Nothwendigkeit sich begnügen. . . Sollte nicht Alles, was von der kirchlichen Sonntagsfeier gilt, deren Heiligkeit wir nicht herabsetzen, sondern in evangelischer Weise conserviren wollen, auch von der kirchenordnungsmäßigen Amtsbestellung gelten? Sollte letztere ein anderartiges Recht des Bestehens für sich in Anspruch nehmen können, als erstere?" (A. a. O. S. 278.) Derselbe: "Nur unsere lutherische Kirche erhält sich recht auf dem Standpuncte evangelischer Freiheit und Gleichheit, indem sie zwischen dem geistlichen Amt an und für sich und demselben als ordentlich und verfassungsmäßig bestelltem Gemeinsch aftsa mte. . bestimmt unterscheidet, und, bei der entschiedensten Geltendmachung der göttlichen Einsetzung des ersteren, nicht zu gleich auch für den letzteren eine besondere göttliche Einsetzung und ein besonderes divino jure (aus göttlichem Rechte) bestehen im Sinne einer besonderen göttlichen Heilsinstitution in Anspruch nimmt." (A. a. O. S. 75.)
Pastor Crome (in Rade vorm Walde): "Ihr (Missourier) verletzt diese Wahrheit, weil ihr die vorhandene Wirklichkeit des öffentlichen Amtes durch einen vermeintlichen Befehl Christi erklären wollt.. statt daß ihr die auf Gottes schöpferische Einrichtung beruhende, natürliche Ordnung in der Welt erkennen solltet, aus welcher Gott seine Kirche nicht heraushebt, in welcher er uns vielmehr durch das Evangelium sucht." (Luth. Synodalblatt, herausg. von R. Lohmann. 1861. Maiheft.)
Derselbe: "Die Lehrgemeine unter ihrem Lehrer bildet ein rechtschaffenes sittliches Verhältniß, und das Lehramt an ihr ist ein in Gottes (nemlich natürlicher) Ord nung begründetes, gerade wie die (Seite 175) politische Gemeine und das obrigkeitliche Amt, das ist genug.. . Ich scheue mich nicht vor dem Bekenntniß, daß alles, was Wissenschaft treibt und lehrt, nach Gottes Willen, und der wahren Natur der Sache Ein Stand und Orden, sein Gipfel und Krone aber die Lehrer und Hirten der Kirche sein sollen." (A. a. O.)
Pastor Ebert (damals in Danzig) führt in einem Artikel des genannten Synodalblattes den Satz aus: "Daß der nach Augsb. Conf. 14. rite vocirte Pastor in seiner Unterschiedenheit von dem Träger des Augsb. Conf. 5. gemeinten Predigtamts" (d. h. das alle Christen haben) "nichts als ein Product natürlicher Verhältnisse ist." (A. a. O.)
III. Thesis.
Das Predigtamt ist kein willkürliches Amt, sondern ein solches Amt, dessen Aufrichtung der Kirche geboten, und an das die Kirche bis an das Ende der Tage ordentlicher Weise gebunden ist.
Antihesis zur III. Thesis.
Der Socinianer Andr. Radeck schreibt: "Wir gestehen ein, daß Kirchendiener nicht nur einstmals berufen werden konnten, ja, berufen worden seien, sondern daß sie auch noch jetzt berufen werden können. Ob aber das, was einst geschehen ist und heutzutage geschehen kann, zur Aufrichtung eines Kirchendienst-Amtes erforderlich ist, das ist und bleibt eben die Frage." (Not. ad refut. dissolut. nodi Gordii, p. 3.)
IV. Thesis.
Das Predigtamt ist kein besonderer, dem gemeinen Christenstand gegenüberstehender heiligerer Stand, wie das levitische Priesterthum, sondern ein Amt des Dienstes.
Antithesen zur IV. Thesis.
Das tridentinische Concilium: "Wenn jemand sagt im Neuen Testamente gebe es nur ein Amt und bloßen Dienst das Evangelium zu predigen, oder diejenigen, welche nicht predigen, seien durchaus keine Priester: der sei versiucht! Wenn jemand sagt, im Neuen Testamente gebe es kein sichtbares und äußerliches Priesterthum..: der sei verflucht!" (Sess. 23. Can. 1.)
Dasselbe: "Wenn jemand behauptet, daß alle Christen ohne Unterschied die Priester des Neuen Testaments und daß alle unter sich mit gleicher geistlicher Gewalt begabt seien, der scheint nichts anderes zu thun, als daß er die kirchliche Hierarchie, welche wie ein in Schlachtordnung stehendes Heer ist, verwirrt, gleich als ob wider Pauli Lehre Alle Apostel, Alle Propheten, Alle Evangelisten, Alle Pastoren, Alle Lehrer wären." (Sess. 23, c. 4.)
(Seite 176)
Löhe: "Das Amt steht in Mitten der Gemeinden wie ein fruchtbarer Baum, der seinen Samen bei sich selbst hat; es ergänzt sich selbst."*) (Aphorismen 2c. von 1849. S. 71.)
Derselbe: "Wer zum Amte ordinirt ist, ist kein Laie mehr. Daraus folgt, daß es Laienälteste, Laienpresbyter' nicht geben kann. Entweder sind sie Laien, dann sind sie keine Presbyter; oder sie sind Presbyter, dann sind sie keine Laien. Die Ordination macht den Unterschird zwischen ihnen und dee Gemeinde (dem Volk -- den Laien)." (A. a. O. S. 79.)
Derselbe: "Entweder ist die Ordination eine Einweisungsceremonie in besondere Amtskreise, dann kann sie wiederholt werden; oder sie kann nicht wiederholt werden und dann ist sie mehr, nemlich die Uebertragung des Presbyteriums und seiner Amtsbefugnisse für immer, Absonderung und Heiligung der Ordinanden fürs Amt, Ertheilung von Macht und Kraft, das Amt zu thun, wo überall ein besonderer Beruf es mit sich bringt. Man überlege und sehe wohl zu, wofür man sich entscheide."**) (Ebendas. S. 111.)
Vilmar: "Nur aus dieser Sicherheit, aus dieser Gewißheit, daß das Amt direct von Christus vertreten wird,. . fließt für uns . . die Kraft, der Sünde mit einem einzigen Worte das Haupt zu spalten. . . Das alles kann die Gemeine nicht, auch nicht die Gemeine der Heiligen, also kann sie auch dazu nicht Macht, Auftrag, Mandat und Kraft verleihen." (Erlanger Zeitschrift. September-Heft vom I. 1859.)
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V. Thesis.
Das Predigtamt hat die Gewalt, das Evangelium zu predigen und die heiligen Sacramente zu verwalten und die Gewalt eines geistlichen Gerichts
Antithesen zur V. Thesis.
Zwingli schreibt: "Christi Worte, da er Joh. 20, 23. sagt: Wel. chen ihr die Sünden erlasset, deuen sind sie erlassen', haben keinesweges diesen Sinn, als habe Christus, indem er dieses sprach, seinen Jüngern die Macht verleihen wollen, Sünden zu vergeben, denn keine Creatur ist so vorzüglich
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*) Hiermit macht Löhe die Prediger offenbar zu einem Stand, wie das ievitische Priesterthum. Ganz recht erklärte Huschke anf der Leipziger Pastoraleonferenz 1851: "Stand sei a. eine Classe von Menschen derselben Berufsthätigkeit, so lange danernd, als die Thätigkeit des Berufes; b. eine bestimmten Personen nur inhärirende, sich ans sich regen erirende Gemeinschaft. Im letzteren Sinne nimmt die katholische Kirche den geistlichen Stand. Dagegen sprechen die symbolischen Bücher. Das Amt ist Thätigkeit, nicht Personalbeschaffenheit." (Rudelbach Guericke'sche Zeitschr. XIII, 109.) Die Löhe'sche Ansicht ist also der römische Irrthum. (Thesensteller.)
**) Da Löhe das Erstere verwirft, so entscheidet er sich natürlich für das Letztere. (Thesensteller.)
(Seite 177) und ausgezeichnet, daß sie Sünden vergeben könnte." (Resp. ad confess. Luth. Tom. II, p. 430.)
Der Socinianer I. L. Wolzogen: "Die Apostel haben in dieser ihrer Gewalt und Vollmacht Sünden zu vergeben keine Nachfolger, sondern diese Vollmacht ist mit ihrem Abschied aus dieser Welt zu Gott und Christo zurückgekehrt." (Comment. ad Mutth. 16, 19. Tom. I, 513.)
VI. Thesis. A.
Das Predigtamt wird von Gott durch die Gemeinde, als Inhaberin aller Kirchengewalt oder der Schlüssel, und durch deren von Gott vorgeschriebenen Beruf übertragen.
Antithesen zur VI. Thesis. A.
Das tridentinische Concilium: "Die allerheiligste Synode lehrt, daß in der Ordination der Bischöfe, Priester und übrigen Geistlichen weder die Einstimmung, noch die Berufung, noch die Vollmacht des Volkes, oder irgend einer weltlichen Gewalt und Obrigkeit so erforderlich sei, daß ohne dieselbe die Ordination ungiltig wäre." (Sess. 23. c. 4.)
Löhe: "Der Spielraum der Gemeinden ist groß oder klein je nach Umständen; aber das Setzen" (der Prediger in das Amt) "selber, die letzte entscheidende Stimme soll doch am Ende dem Timotheus, Titus, Paulus gehören, denn von ihnen heißt es, daß sie setzten. Die Gemeinde konnte ja handgreiflich irren, leidenschaftlich wählen, verführt, zu Gunsten von Ketzern gestimmt sein.. Das letzte Ermessen und die endliche Entscheidung über die Person des zu Wählenden lag an dem, welcher den Auftrag hatte, zu setzen'. Immerhin war sein das Werk, und seiner Liebe, Weisheit und Verantwortung war das Maß überlassen, in welchem eine Zuziehung der Gemeinden Statt finden sollte.. Ein unbed ingtes Wahlrecht der Gem einde ist nicht nur unapostolisch, sondern auch höchst ge.fährli ch, ein Weg, um Christum durch Simmenmehrheit aus den Gemeinden zu treiben und dem Baal dieser Welt Thür und Thor zu öffnen. . Es sei dem setzenden Presbyter (Bischof) überlassen, empfohlen, ja befohlen, billige Wünsche der Gemeinden zu beachten; den Gemeinden sei es erlaubt und unverwehrt, ihr Zeugniß' von dem zu Wählenden geltend zu machen, ihre Wünsche zu äußern, aber auch sie mögen erkennen, daß es nicht ihres Rechts sei, gegen das weise Ermessen des Setzenden (Bischofs) anzustreben. Der Setzende kann fehlen, und sein Verfahren kann an die Synode gebracht werden.. Ueberall im Neuen Testamente sehen wir, daß das heilige Amt die Gemeinden erzeugt, nirgends, daß das Amt -- auch in seiner bestimmten Fassnng als Aeltestenamt -- nur eine Uebertragung gemeindlicher Rechte und Machtvollkommenheit sei. Das Amt steht in Mitten der Gemeinden wie ein fruchtbarer Baum, der seinen Samen bei sich selbst hat; es ergänzt sich selbst, -- ein Satz, der (Seite 178) wahr bleibt auch bei der oben zugestandenen Theilnahme der Gemeinden an Wahl und Berufung der Aeltesten. So lange dem Presbyterium Prufung und Ordination (auch Amtseinweisung) der berufenen oder zu berufenden Presbyter bleibt (und wann sollte ihm das wohl abhanden kommen?), ist es recht und wird vertheidigt werden können, daß es sich selbst ergänzt und fortpflanzt von Person zu Person, von Geschlecht zu Geschlecht. Die es haben, geben es weiter, -- und wem es von den Inhabern weiter überliefert wird, der hat es auch von Gottes wegen.. Man kommt hier auf das Wahre, was in dem von den meisten christlichen Kirchen" (der römischen, griechischen und Espikopal Kirche) "des Erdbodens festgehaltenen Gedanken von der Succession liegt. Es ist nicht genng, daß ein Aeltester richtig gewählt und berufen sei; die vor ihm Aelteste gewesen, müssen ihn als tüchtig erkennen und seine Wahl gutheißen, ihm unter Gebet und Handauflegung ihr Amt übertragen. Erst dann ist er, was er soll *).. Das Amt ist ein Segensstrom, welcher sich von den Aposteln auf ihre Schüler und von diesen Schülern weiter und so herunter in die Zeiten ergießt... .. Man bemerke, wie durchaus verschieden die Aufstellung von Diakonen von der Einsetzung der Presbyter" (Pastoren) "ist! Zu dieser wird die Menge der Gläubigen', die Gemeinde nicht beigezogen; sie liegt ganz in der Hand der einsetzenden Apostel und Evangelisten, welche nach Gutdünken und nach der Sachen Nothdurft die Gemeinde und Gemeindeglieder zuziehen. Dagegen zur Einführung des Diakonats wird die Menge zusammengerufen, der Plan wird ihr vorgelegt -- obwohl allerdings im Imperativ, denn (!) die Apostel sind des HErrn Vertreter, -sie gibt und bezeigt ihr Wohlgefallen. Und wie bringt man nun die Diakonen auf? Nach von den Aposteln bestimmter Norm der nöthigen Beschaffenheit werden sie von der Gemeinde gew ählt, den Aposteln vorgestellt und von denselben ordinirt. Man könnte das Presbyterium eine heilige Aristokratie der Kirche nennen, **) während in der Wahl der Diakonen etwas Demokratisches liegt.. Wo des HErrn Amt fortgepflanzt werden soll, walten des HErrn erwählte Knechte,
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*) Löhe rechnet also die mitwirkende Thätigkeit des auch außer der Gemeinde befindlichen Ministeriums bei Einsetzung eines.Pastors nicht blos zur Rechtmäßigkeit, sondern selbst zur Gültigkeit der Amtsübernahme, machtsieselbst nicht blos zur eondit,o siue qua. non, sondern zu dem einzigen eigentlichen Faetor des Amts. (Thesensteller.)
**) Auch Melanchthon u. a. nennen die Kirche eine Aristokratie, aber in einem ganz anderen Sinne, als Löhe, nemlich darum, weil in der Kirche die Stimmen nicht gezählt, sondern gewogen werden und das eigentliche Regiment der Kirche nicht durch Amtsgewalten, sondern durch eine auf klarer und gründlicher Erkenntniß aus der Schrift ruhende Gabe des Beweises aus der Schrift bestimmt wird. Nun gar das Presbyierium eine heilige Aristokratie' zu nennen, iströmischer Irrthum. (Thesensteller.)
(Seite 179) die Träger seines Amtes, nach ihrer Befugniß und gö ttlichen Machtvollkommenheit. Wo die freiwillige Barmherzigkeit der Gemeinde zu heiligster Bethätigung ein Amt bedarf, darf auch die Gemeinde wählend mitwirken." (Aphorismen über die neutestamentl. Aemter. S. 58. ff. bis 87.)
Dr. L. Kraußold: "Bekanntlich ist diese Stelle" (aus den Schmalkaldischen Artikeln, nemlich: "Gleichwie die Verheißung des Evangelii gewiß und ohne Mittel der ganzen Kirche zugehört, also gehören die Schlüssel ohne Mittel der ganzen Kirche, dieweil die Schlüssel nichts anders sind, denn das Amt" 2c.) "die Hauptstütze der Uebertragungstheorie... . Dreierlei dürfte außer dem Gesagten noch zu bemerken sein. Fürs Erste nemlich, daß in dieser Stelle nirgends die potestas' (Gewalt) clavium (der Schlüssel), sondern blos die claves', während das Amt noch besonders erwähnt wird.*) Fürs Zweite, daß nicht (!) die Gemeinde.genannt ist, sondern constant die Kirche,**) und zwar nicht nude" (ohne allen Zusatz) ",die Kirche', sondern die ganze Kirche, d. h. (!) die Kirche mit den Episcopis und Pastoribus gegenüber.dem Pabst, also die Kirche in ihrer Totalität, d. h. in ihrer Zusammenfassung von Gemeinde und Amt." ) (Amt und Gemeinde 2c. 35. 38. f.)
VI. Thesis. B.
Die Ordination der Berufenen mit Handauflegung. ist nicht göttlicher Einsetzung, sondern eine apostolische kirchliche Ordnung, und nur eine öffentliche feierliche Bestätigung des Berufs.
Antithesen zur VI. Thesis. B.
Der Socinianer Theophilus Nicolaides schreibt: "Da heutzutage leicht geschehen kann, daß, wenn diese Ceremonie (die Ordination) beobachtet wird, derjenige, welcher dieselbe Anderen ertheilt, auch glaubt, daß er mit jener Gewalt begabt sei, womit einst die begabt waren, welche dieselbe Anderen ertheilten, so ist es allerdings nicht nöthig, daß jene Ceremonie gebraucht werde, ja, es kann auch nützlich sein, daß sie gänzlich unterlassen werde. Denn aus solchen Ceremonien pflegt Aberglaube zu entstehen, diese Pest aller wahren Religion; indem die Leute denselben (ihrer Gewohnheit
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*) Wahrheit ist vielmehr, daß in der bezüglichen Stelle der Schmalk. Artikel die Claves oder die Schlttssel für gleichbedeutend mit Amt, also auch mit potestas elavium, Gewalt der Schlüssel, erklärt werden. (Thesensteller.)
**) Zwischen Gemeinde und Kirche zu unterscheiden, ist ein reines Fündlein. (Thesensteller.)
) Wenn die Schmalk. Artikel von "ganzer Kirche" reden, so wollen sie, wie der Znsammenhang lehrt, damit sagen: nicht nur das und jenes, sondern alle Glieder derselben. (Thesensteller.)
(Seite 180) nach) mehr zuschreiben, als der wahren Frömmigkeit selbst." (Defens. tract. de miss. ministr. c. 11. p. 176.)
Das tridentinische Concil: "Wenn jemand sagt, daß der Ordo oder die heilige Ordination ein von in kirchlichen Dingen unerfahrenen Männern ersonnenes menschliches Machwerk sei, der sei verflucht! Wenn jemand sagt, daß der Ordo oder die heilige Ordination nicht wahrhaftig und eigentlich ein von dem HErrn eingesetztes Sacrament oder nur ein Gebrauch sei, die Diener Gottes und der Sacramente zu wählen, der sei verflucht!" (Sess. 23. can. 3.)
Superintendent A. F. O. Münchmeyer: "In Betreff der Ordination sind wir nichts weniger als gemeint einen character indelebilis derer, welche dieselbe empfangen haben, von ihr abzuleiten, sind auch durchaus nicht gesonnen ihr die Verleihung einer specifischen Gnade zuzuschreiben, nur abgesehen davon, daß wir wegen der Verschiedenheit der Grundanschauung die Ordination doch für mehr als einen kirchlich declarativen Act' halten, nemlich für eine Aufnahme durch den HErrn auf die von ihm geordnete Weise mittelst der organisirten Kirche in den von ihm gestifteten Stand besonderer Hirten, was denn freilich doch ein specifisches Vermögen involvirt." (Das Amt des N. T. Versuch einer Widerlegung der von Herrn Prof. Dr. Höfling -- gegebenen Bestimmungen über das Amt. Guericke's Zeitschrift vom I. 1852. S. 50.) Löhe: "Man wird eben doch zugestehen müssen, daß die Ordination mehr ist und mehr gilt, als man gewöhnlich annimmt, daß sie Fähigkeit und Befugnisse zur Amtsverwaltung von allgemeinerer Art gibt, daß ein charisma, eine Amtsg nade und Gabe durch sie komme, daß der Satz: sine titulo ne quis ordinotur (,Es soll niemand ordinirt werden, ohne einen bestimmten Wirkungskreis gefunden zu haben') so ausgedeutet werden müsse: Niemand soll die allgemeine Amtsbefugniß und Gabe bekommen, bevor er sie irgendwo brauchen kann.'*) Umgekehrt wird sich aber auch die Installation zum besondern Wirkungskreis so darstellen, daß sie zu einer Art von Entwickelung und Ergießung der Ordination für die besonderen Wirkungskreise, zu einer Fortleitung des Gnadenstromes wird, der in der Ordination entsprang, -- und hiermit würde auch sie aufhören, eine bloße Ceremonie zu sein." (Aphorismen 2c. S. 76.)
Derselbe: "Sie (die lutherischen Lehrer) haben Recht, wenn sie diese Begabung nicht der Handauflegung an sich, sondern dem Gebete zuschreiben; aber sie werden zugeben müssen (!), daß das Gebet ein Ordinatiousgebet und von einem Gebete gleichen Inhaltes (so weit man dies durch Verallge
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*) Diese Lehre von einer durch die Ordination bewirkten "Fähigkeit zur Amtsver. waltung,', "Amtsgnade" und "allgemeine Amtsbefngniß und Gabe" schließt unwidersprechlich die römische Lehre von einem besenderen privisegirten geistlichen Stande in sich. (Thesenstellcr.)
(Seite 181)
meinerung zugestehen kann), bei anderen Gelegenheiten gesprochen, sehr unterschieden ist, was Kraft und Erhörung betrifft." (A. a. O. S. 106.) Schon weiter oben hatte L öhe geschrieben: "Sie (die lutherischen Lehrer) leugnen die Amtsgnade nicht weg, auch nicht, daß sie bei der Ordination gegeben werde; sie behaupten dabei, daß sie nicht durch die Handauflegung, sondern durch Erhörung des Gebets gegeben werde. .Allein das Gebet ist eben doch ein Ordinationsgebet, von ordinirenden Presbytern gesprochen, und es wird nicht behauptet, daß Amtsgnade auch als Erhörung anderer, außerhalb der Ordination geopferter Gebete geschenkt werde." *) (S. 75.)
Nach Vilmar soll zwar die Handauflegung kein Sacrament sein, "aber noch weniger eine leere Ceremonie, sie soll im Neuen Testamente eine Machtverleihung sein, welche der HErr den Aposteln gewährte, eine Machtausübung, mittelst deren der Heilige Geist mit seinen Charismen ausgetheilt wurde." Und diese Machtverleihung wurde nach Vilmar von den Aposteln fortgepflanzt. Und weiter sagt derselbe: um jene Machtausübung zu vollziehen, müssen wir selbst den Heiligen Geist besitzen: "Wir sind in diesem Falle keine Sacramentsspender, von deren Würdigkeit und Unwürdigkeit die Wirksamkeit unserer Handlung nicht abhängt; der Heilige Geist ist diesmal nicht, wie in der heiligen Taufe, an das Element, an das Wort (der Einsetzung) hingegeben, oder, wenn man so will, gebunden, sonder mit unserm Geiste verbunden und geht durch die Organe des Geistes, die Seele und den Leib, über auf den Geist des Anderen. Es ist diesmal unser Ich in der allerpersönlichsten Weise bei der Mittheilung des Heiligen Geistes durch die Handauflegung betheiligt." (Erlanger Zeitschrift. Septem. ber-Heft vom Jahr 1859.) .
VII. Thesis.
Das heilige Predigtamt ist die von Gott durch die Gemeinde als Inhaberin des Priesterthums und aller Kirchengewaltübertragene Gewalt, die Rechte des geistlichen Priesterthums in öffentlichem Amte von Gemeinschaftswegen auszuüben.
Antithesen zur VII. Thesis.
Pastor I. Diedrich: "Wie ist's mit dem Uebertragen? Die Missourier meinen, die Priestergemeinde übertrage ihre Predigtpsiicht dem Prediger als einem Priester unter und neben ihnen. Es wird mir schwer, den Spott
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*) Löhe schreibthiermit der Ordinationshandlung ganz offenbar einen sacramentlichen Charakterzu; dennwird das bei der Ordinationshandlung gesprochene Gebet erhört, bleibt es aber, wenn der Ordinationsritus nicht damit verbunden ist, uncrhört, so ist die Ordination ein mit Befehls. und Verheißungswort verbundenes Zeichen, also-- eine Art Sacrament. (Thesensteller.)
(Seite 182) folcher oberflächlichen und kindischen Ansicht gegenüber zurückzuhalten." *) (Luth. Dorfkirchenzeitung vom Jahre 1863. S. 40.)
Pastor Crome: "Mit dieser viel bewegten UebertragungsTheorie ist's ein sehr gebrechliches Ding. Zuerst, wer gibt einem Menschen, dem Gott ein Amt gibt, wie dem Christen das Schlüsselamt, Recht und Fug' dasselbe von sich abzulegen und.auf einen andern zu übertragen? Ich weiß' wie ihr darauf antwortet: das hat der HErr .selbst befohlen. Aber zuvor noch dies andere: Wie kann ein Christ sich von seinem Schlüsselamt los machen und auf einen andern legen? Er hat es ja durch Taufe und Glauben. Er müßte die Taufe abwaschen, den Glauben ausreißen, dann würde er der Schlüssel ledig, sonst nicht. Sieh doch, lieber Bruder, welch ein todtes mechanisches Ding ihr aus dem Schlüsselamt macht mit eurer Uebertragungstheorie. Und was nun ein Christ täglich thut und übt, wenn er das Evangelium in seinem Munde führt, ist das nicht Schlüsselamt?. Wie kommt er denn dazu, es doch zu haben, wenn er es abgegeben hat? Hat er es getheilt? Nach welchem Maß und Verhältniß?" (Luth. Synodalblatt von R. Lohmann. Heft 5.)**)
VIII. Thesis.
Das Predigtamt ist das höchste Amt in der Kirche, aus welchem alle anderen Kirchenämter fließen.
Antithesis zur VIII. Thesis.
Die Glieder des Ober - Kirchen - Collegiums in Breslau, Direktor Dr. Huschke, Kirchenrath Lasius und Pistorius, bekannten sich zu Folgendem: "Indem nun ferner § 13 (der .Instruction für das OberKirchen-Collegium, Syn.-Beschluß p. 11) anerkennt, daß das Ober-Kirchen-Collegium ein organisches Glied der Kirchenregierung' ist, so beruht seine Existenz nicht sowohl auf der Synode, welche es eingesetzt (oder vielleicht besser: aus sich herausgesetzt) hat, sondern es ist eben
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*) Es muß wohl vorausgesetzt werden, daß Pastor Diedrich hiermit die Lehre von der Uebertragung der priesterlichen Rechte, welche die Gemeinde der Heilgen besitzt, bei der Berufung eines Predigers, wie sie (diese Lehre) die Missourier wirklich mit Luther haben, verwerfe und verspotte, obwohl es, zwar schlimm genug, doch noch nicht so schlimm wäre, wenn er hier eine ganz andere, von ihm selbst fiagirte Theorie meinte uad nur diese als Lehre der Missourier verspottete. (Thesensteller.)
**) Die Lösung aller von Pastor Crome hier namhaft gemachten Schwierigkeiten uad Widersprüche, in welche die Lehre von der Uebertragung verwickeln soll, liegt einfach darin, daß die Prediger Diener der Gemeinde sind. Wie eine Hausherrin damit ihrer Gewait nicht "ledig" wird, wenn sieDieneranstellt, denen sie ihre Gewalt überträgt, so auch die Kirche der Gläubigen nicht; nur daß, während es in dem Belieben der Hausfrau steht, soiche Diener anzustellen, die Kirche dazu ein mandatum diviuum hat. Die Frage, "riach wclchem Maß und Verhältniß" der Christ dem Prediger gegenüber das Ami habe und behalte, beautwizrtet der 14. Artikel der Augsb. Coafession. (Thesensteller.)
(Seite 183) mit der ganzen Kirche, welcher ein Organismus ist,*) als org anisches Glied mit gesetzt, und zwar, wie die Kirche selbst, von Gott.. . Daß die Gesammtkirche überhaupt ein Aufsichtsamt, das sich weiter erstreckt, als der Amtskreis ei nes Pastors, organisch von Gott ihr eingestiftet **), in sich trägt, bezeugt der Apostolat des ersten und der Episkopat ) der folgenden Jahrhunderte der Kirche nach Christi Geburt, so wie die ganze ältere Zeit des Bestandes der lutherischen Kirche, die den reformirten Independentismus stets abgewiesen hat. Wir bemerken dieses jedoch blos deshalb, weil Sie" (Ehlers) "die Synode für nichts weiter zu halten scheinen, als für eine zufällige Verbindung einer Anzahl von Gemeinden', eine Ansicht, die Sie gewiß selbst nicht in allen ihren Consequenzen zu vertreten geneigt sein dürften." (Schriftlich unter dem 3. October 1861 eingegebene Erklärung der Genannten. S. Die Verhandlungen der Commission zur Erörterung der Principien der Kirchen - Verfassung, welche in Berlin 1861 stattgefunden, dem Druck übergeben von L. Feldner. Halle bei Petersen. 1862. S. 324.)
IX. Thesis. A.
Dem Predigtamt gebührt Ehrfurcht und unbedingter Gehorsam, wenn der Prediger Gottes Wort führt.
Antithesis zur IX. Thesis. A.
Der Schwärmer Valentin Weigel schreibt. "Der Apostel machet ein zwiefaches Amt, als das Amt des Geistes da der Diener, von Gott gelehrt und gesandt, den Geist, die Kraft und das Leben predigt und führet den Wandel, Lehre und Leben, wie Christus; und das Amt des Buchstabens, da der Diener, von Menschen gelernet und erwählet, nur den bloßen, todten Buchstaben predigt, ohne Kraft und Saft, ohne Geist und Leben. Wer nun die Gottesgelehrten oder Gottesgesandten höret mit gutem Herzen, der kommt nicht leer wieder; da ist der Spruch Pauli wahr: Fides ex auditu (der Glaube kommt aus der Predigt oder dem Gehör), nemlich vom innern Gehör. Wer aber den Diener des Buchstabens höret, der wird nichts davon bringen, und da kann der Glaube nicht aus dem Gehör kommen, denn das äußere Zeugniß will nicht stimmen mit dem innern." (Gespräch vom Christenthum. S. 27.)
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*) Schon aus dem Zusammenhaage des Citats ist ersichtlich, daß hier die Kirche füe einen äußeren Organismus erklärt wird. (Thesensteller.) .
**) Am Schlusi erklären die Unterschriebenen den Ausdruck "eingestiftpt" für einen "Misgriff" und beklagen die daraus entstandenea "Mißverständnisse". (Thesensteller.)
) Die Behauptung, daß die angeblich göttliche Einsetzung eines Aufsichtsamtes über mehrere Pfarrgemeinden auch bezeugt sei durch den Episkopat der nachapostolischen frühesten Zeit, zeigt, daß dieser Irrthum im Gegensatz zu der Lehre steht, daß Gott nue Ein Amt in der Kirche eingesetzt habe, das Amt des Wortes, und daß dieses daher das höchste sei. (Thesensteller.)
(Seite 184)
IX. Thesis. B.
Der Prediger hat keine Herrschaft in der Kirche; er hat daher kein Recht, neue Gesetze zu machen und die Mitteldinge und Ceremonien in der Kirche willkürlich einzurichten.
Antithesen zur IX. Thesis B.
Superintendent Münchmeyer: "Was nun aber die ordinationes (Ordnungen) betrifft, ut ros ordine in ecclesia gerantur" ("damit es ordentlich in der Kirchen zugehe" Augsb. Conf. Art. 28.), "so haben auch hier die Träger des Kirchenregiments jure divino" (aus göttlichem Rechte) "die Erlaubniß, dieselben zu machen, nur daß sie dieselben immer gehörig von dem, was durch Gottes Wort geboten und zur Seligkeit nothwendig ist, unterscheiden, und sich wohl vor dem illaquearo conscientias" (Verstricken der Gewissen) "hüten. Gewiß sind die Gemein en auch hier verbunden Gehorsam zu leisten, wie ja der Apostel fordert aller menschlichen Ordnung unterth an zu sein um des HErrn willen 1 Pet. 2, 13.*).. Schreiber dieser Zeilen glaubt bereits .. . den schlagenden Beweis geführt zu haben, daß die Symbole zur potestas ecclesiastica d. i. zur gottgegebenen Amtsbefugniß des einen Kirchenamts 5 Stücke rechnen, nemlich .. . 5. das Recht ordinationes facere, ut res ordine in ecclesia gerantur" (Ordnungen zu machen, damit es ordentlich in der Kirche zugehe, "Ordnungen über Cultus u. s. w.)." (Das Amt des Neuen Testaments. S. Guericke's Ztschr. Jahrgang 1852. S. 66. f.) Pastor I. Diedrich: "Gott handelt durch das Predigtamt, und zwar in der Art allein, daß die Prediger ihm für das, was sie in diesem Amte thun und lassen, ganz allein verantwortlich bleiben, Fürsten und Gewaltige, Einzelne oder große Haufen mögen dazu reden, was sie wollen. Kein Mensch kann ihnen die Verantwortung für Lehre, Kirchenzu cht, Seelsorge, Sacramentsverwaltung abnehmen, er heiße nun Fürst, Consistorium oder Gemeinde. Darum ist dies, Kirchenordnungen zu mach.en, dem Pfarrer allein zugeschrieben." (Citirt in Dr. Münkel's Neuem Zeitblatt von 1860.)
Derselbe: "Das eigentlich kirchliche Handeln ist alles beim Pastor." (Luth. Dorfkirchenzeitung von 1860. S. 40.)
Dr. Kliefoth: "Vielleicht aber kommt das Kirchenregiment.. der Gemeinde zu?. . Die Frage ist oft bejaht .. Es scheint auch wirklich
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*) Sind die Gemeinden nach Sup. Münchmeyer's Lehre "verbunden Gehorsam zu leisten, nnterthan zu sein um des HErrn willen", wenn der Prediger äußerliche Ordnun. gen macht, so sind die Gewissen schon verstrickt. Unter der "menschlichen Ordnnng', (@@'@@@@@.@ @@@@@@ @ Schöpfung unter den Menschen), von welchen Gottes Wort 1Pet. 2, 13. redet, von einem Prediger gemachte Einrichtung zu verstehen, ist eine über alle Maßen arge Verwechslung. (Thesensteller.)
(Seite 185) nichts klarer als dies. Ist es richtig, daß es in der Kirche nur .. docentes et audientes (Lehrende und Hörende) gibt, so.. braucht man nur zu Hilfe zu nehmen. .. daß den docentes als solchen das Regieramt nicht zuko.mme., und man gelangt zu dem bündigen Schlusse, daß das Regieramt Niemandem als den Gemeinden, den Laien, den audientes zukommen könne. . . In.dem Begriff der audientes (Zuhörende), wie er hier gefaßt ist, liegt gar nicht, daß dieselben nicht aller christlichen Erkenntniß, Kraft und Weisheit voll sein könnten. Aber näher besehen. geht allerdings diese Schlußfolgerung an dem einfachen Umstande zu Grunde, daß die Kirche nicht blos Heilsanstalt, sondern auch Organismus ist, und daher nicht blos aus docentes et audientes besteht, sondern auch den der Kirchenordnung angehörigen Dualismus von regentes et obedientes (Regierenden und Gehorchenden) in sich hat, in welchem die Pastoren wie die Laien an sich zu den obediontos zählen. Daraus mithin, daß das Kirchenregiment dem Gnadenmittelamt nicht zukommt, folgt nur, daß es irgendwo und irgendwie bei Solchen zu finden sein müsse, die .. das Gnadenmittelamt nicht tragen, aber es folgt nicht daraus, daß es den nicht das Gnadenmittelamt Tragenden in toto (in ihrer Gesammtheit) und als solchen . . zukomme.. .Das Resultat also ist, daß das Kirchenregiment so wenig der Gemeinde, als solcher, wie dem Gnadenmittelamt, als solchem, zukommt." (Acht Bücher von der Kirche. S. 463. ff.) "Es bleibt mithin nur übrig, einfach anzuerkennen, daß das Kirchenregiment ein mit der in ihm beschlossenen Regierungsgewalt vom Herrn der Kirche geschenktes, eigenes und besonderes, sowohl von dem Gnadenmittelamt, als auch von dem Gemeindeamt (der Diakonie in aller Gestalt) verschiedenes Amt in der Kirche ist." (A. a. O. S. 489.)
IX. Thesis. C.
Der Prediger hat kein Recht, den Bann allein, ohne vorhergehendes Erkenntniß der ganzen Gemeinde zu verhängen und auszuüben.
Antithesen zur IX. Thesis. C.
Pastor Räthjen: "Das Predigtamt allein ist das eigentliche und oberste Kirchenregiment und hat die Gewalt des Ordo und der Jurisdictio d. h. Spendung der Gnadenmittel und die Kirchenzucht. Die Prediger üben es nun gut oder schlecht: übertragen ist's ihnen von Christo; von ihnen wird es Gott auch fordern. Thun können sie keinem was und sollen's auch nicht anders als mit dem Worte; und predigen sie falsch, so soll sie jeder verlassen.*) Außerdem sollen zweitens de jure humano, weil Ordnung sein muß und ein Haufe Menschen nicht als Haufe sich selber Ordnung machen kann, die Prediger die nöthige Ordnung machen... dem alle
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*) Hierzu machte jemand die Bemerkung: "Daß ihnen.die Kirche und das Pfarr. haus allein überbleibti" (Thesensteller.)
(Seite 186) um der Liebe und gute Sitte willen zu folgen haben.*) Solche Weisen haben die Gemeinden Christi; so lehrt unser Symbol. (!) Doch setzen wir hinzu: hierüber kann man sich mit Obrigkeit und einsichtigen Gliedern der Kirche brüderlich vergleichen, weil es menschliche Dinge betrifft." (Luth. Dorfkirchenzeitung vom Jahr 1860. Januar bis April.)
Der römische Katechismus: "Zuweilen werden auch nit dem Namen der Kirche deren Vorgesetzte und Pastoren bezeichnet. Hört er dich nicht', spricht Christus, so sage es der Kirche'; an welcher Stelle die Vorgesetzten der Kirche (die Pastoren) angezeigt werden." (I, 10. Fr. 9.)
X. Thesis.
Zu dem Predigtamt gehört zwar nach göttlichem Rechte auch das Amt, Lehre zu urtheilen, doch haben das Recht hierzu auch die Laien; daher dieselben auch in den Kirchengerichten und Concilien mit den Predigern Sitz und Stimme haben.
Antithesen zur X. Thesis.
Superintendent Münchmeyer: "Bei den Acten des Regiments auf höherer Stufe soll das Christenvolk ebenfalls gehört werden. Daher fordere ich Synoden. Möchten auf denselben immerhin Träger des Amts mit Laien zusammentreten; selbst dagegen würde ich nichts haben, wenn die Zahl der Laien, die erschienen, geleitet von ihrem Hirten, größer wäre. Nur daß diese Synoden weder constituirende werden, noch jemals ein Recht des Beschlusses erhalten. Die eigentliche Beschlußfassung muß noth wendig in den Händen der Hirten bleiben, sonst sind diese ihres Amtes entsetzt." (Das Amt des N. T. 2c. Guericke's Zeitschr. vom Jahr 1852. S. 68.)
Pastor Löhe: "In Folge des bereits Gesagten möchte ich wohl. folgende Schlüsse zur Anwendung auf die Gestaltung unseres Synodalwesens empfehlen: I. Der Kern einer Synode ist das Presbyterium, d. i. die gesammten anwesenden Presbyter oder Aeltesten.**) Sie sind es, an welche die Fragen gestellt werden, -- sie sind es, welche sich (d. i. die Synode) versammeln und beschließen. II. Die Synoden sind öffentlich, d. i. kein Gemeindeglied, welches anwesend sein will, kann abgewiesen werden; auch muß jedes, je nach Gabe und Eifer, das Recht haben -- versteht sich nach bestehender Ordnung -- Anträge zu stellen und mitzureden,
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*) "Haben alle um der Liebe und guten Sitte willen zu folgen" allezeit und "kann" der Prediger nur auch andere mitberathen lassen, so ist der eingeränmte Unter. schied zwischen einer Gewalt de jure divino und de jure humano nur ein trüglicher Schein. (Thesensteller.)
**) Pastor Löheversteht unterPresbytern oderAeltestennurPastoren, nicht s.g,Laien. Aelteste, und unter Presbyterium nur das Ministerium, nicht, wieunsere alten Lehrer, den Kirchensenat, zu welchem auch Lainälteste gehören. (Thesensteller.)
(Seite 187) wie (?) es in Jerusalem der Fall war. III. Jeder zum SynodalSprengel gehörige Christ kann anwesend sein, aber die Gemeinden als solche, in ihrer Trennung von und gegenüber den Presbytern, haben keine Vertreter. Die Hirten vertreten die Heerde, die sie weiden, -- und die Heerde traut ihnen das zu.. VI. Der einfache Rath der Apostel oder Aeltesten wird einfach angenommen, durchdringt die Menge, wird von den Aposteln zum fertigen Schluß gemacht.. VII. Die Synoden sind nicht blos die Gemeinen berathend, sondern sie beschließen im Namen der Gemeinde, und keine einzelne Gemeinde darf sich den Beschlüssen entziehen, ohne von der Diöcese auszutreten." (Aphorismen 2c. S. 118--120.)
Der Cardinal Bellarmin: "In Concilien das zu entscheiden, was zu glauben und zu thun ist, ist das eigentliche Amt der Pastoren. Denn Weiden ist eigentlich Lehren und zwar so Lehren, daß Andere gehalten sind, zu glauben. Jer. 3. Ephes. 4. Aber die Laien sind ja keine Hirten." (Lib. I. de concil. c. 15.)