Die Stimme unserer Kirche in der Frage von KIRCHE UND AMT
1852
Erster Teil.
VON DER KIRCHE.
I. These.
Die Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ist die Gemeinde der Heiligen d. i. die Gesamtheit aller derjenigen, welche durch das Evangelium aus dem verlorenen, verdammten Menschengeschlecht vom hl. Geiste herausgerufen, an Christum wahrhaftig glauben und durch diesen Glauben geheiligt und Christo einverleibt sind.
II. These.
Zu der Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes gehört kein Gottloser, kein Heuchler, kein Unwiedergeborener, kein Ketzer.
III. These.
Die Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ist unsichtbar.
IV. These.
Diese wahre Kirche der Gläubigen und Heiligen ist es, welcher Christus die Schlüssel des Himmelreiches gegeben hat, und sie ist daher die eigentliche und alleinige Inhaberin und Trägerin der geistlichen, göttlichen und himmlischen Güter, Rechte, Gewalten, Ämter etc., welche Christus erworben hat, und die es in seiner Kirche gibt.
V. These.
Obwohl die wahre Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ihrem Wesen nach unsichtbar ist, so ist doch ihr Vorhandensein (definitiv) erkennbar, und zwar sind ihre Kennzeichen die reine Predigt des Wortes Gottes und die der Einsetzung Christi gemäße Verwaltung der heiligen Sacramente.
VI. These.
In einem uneigentlichen Sinne wird nach der hl. Schrift auch die sichtbare Gesamtheit aller Berufenen d. h. aller, die sich zu dem gepredigten Worte Gottes bekennen und halten und die heiligen Sacramente gebrauchen, welche aus Guten und Bösen besteht, Kirche (die allgemeine
[katholische] Kirche), und die einzelnen Abteilungen derselben, d. h. die hin und wieder sich findenden Gemeinden, in denen Gottes Wort gepredigt und die heiligen Sacramente verwaltet werden, Kirchen (Particularkirchen) genannt; darum nämlich, weil in diesen sichtbaren Haufen die unsichtbare, wahre, eigentlich sogenannte Kirche der Gläubigen, Heiligen und Kinder Gottes verborgen liegt und außer dem Haufen der Berufenen keine Auserwählten zu suchen sind.VII. These.
Wie die sichtbaren Gemeinschaften, in denen Wort und Sacrament noch wesentlich ist, wegen der in denselben sich befindenden wahren unsichtbaren Kirche wahrhaft Gläubiger nach Gottes Wort den Namen Kirche tragen: so haben dieselben auch um der in ihren verborgen liegenden wahren und unsichtbaren Kirche willen, wenn dies auch nur zwei oder drei wären, die Gewalt, welche Christus seiner ganzen Kirche gegeben hat.
VIII. These.
Obgleich Gott sich da, wo Gottes Wort nicht ganz rein gepredigt wird und die heil. Sacramente nicht völlig der Einsetzung Jesu Christi gemäß verwaltet werden, eine heilige Kirche der Auserwählten sammelt, wenn da Gottes Wort und Sacrament nicht gar verleugnet wird, sondern beides wesentlich bleibt; so ist doch ein jeder bei seiner Seligkeit verbunden, alle falschen Lehrer zu fliehen und alle irrgläubigen Gemeinden oder Sekten zu meiden und sich hingegen zu den rechtgläubigen Gemeinden und ihren rechtgläubigen Predigern zu bekennen und resp. zu halten, wo er solche findet.
IX. These.
Zur Erlangung der Seligkeit unbedingt notwendig ist nur die Gemeinschaft mit der unsichtbaren Kirche, welcher ursprünglich allein alle jene herrlichen die Kirche betreffenden Verheißungen gegeben sind.
Zweiter Teil.
VOM HEILIGEN PREDIGTAMT ODER PFARRAMT.
I. These.
Das heilige Predigtamt oder Pfarramt ist eine von dem Priesteramt, welches alle Gläubigen haben, verschiedenes Amt.
II. These.
Das Predigtamt oder Pfarramt ist keine menschliche Ordnung, sondern ein von Gott selbst gestiftetes Amt.
III. These.
Das Predigtamt ist kein willkürliches Amt, sondern ein solches Amt, dessen Aufrichtung der Kirche geboten und an das die Kirche bis an das Ende der Tage ordentlicher Weise gebunden ist.
IV. These.
Das Predigtamt ist kein besonderer, dem gemeinen Christenstand gegenüberstehender heiligerer Stand, wie das levitische Priestertum, sondern ein Amt des Dienstes.
V. These.
Das Predigtamt hat die Gewalt das Evangelium zu predigen und die heiligen Sacramente zu verwalten und die Gewalt eines geistlichen Gerichts.
VI. These.
Das Predigtamt wird von Gott durch die Gemeinde, als Inhaberin aller Kirchengewalt oder der Schlüssel, und durch deren von Gott vorgeschriebenen Beruf übertragen. Die Ordination der Berufenen mit Handauflegung ist nicht göttlicher Einsetzung, sondern eine apostolische kirchliche Ordnung, und nur eine öffentliche feierliche Bestätigung jenes Berufes.
VII. These.
Das heilige Predigtamt ist die von Gott durch die Gemeinde als Inhaberin des Priestertums und aller Kirchengewalt übertragene Gewalt, die Recht des geistlichen Priestertums in öffentlichem Amte von Gemeinschaftswegen auszuüben.
VIII. These.
Das Predigtamt ist das höchste Amt in der Kirche, aus welchem alle anderen Kirchenämter fließen.
IX. These.
Dem Predigtamt gebührt Ehrfurcht und unbedingter Gehorsam, wenn der Prediger Gottes Wort führt, doch hat der Prediger keine Herrschaft in der Kirche; er hat daher kein Recht, neue Gesetze zu machen, die Mitteldinge und Zeremonien in der Kirche willkürlich einzurichten und den Bann allein ohne vorhergehendes Erkenntnis der ganzen Gemeinde zu verhängen und auszuüben.
X. These.
Zu dem Predigtamt gehört zwar nach göttlichem Rechte auch das Amt, Lehre zu urteilen, doch haben das Recht hierzu auch die Laien; daher dieselben auch in den Kirchengerichten und Konzilien mit den Predigern Sitz und Stimme haben.