Die rechte Gestalt

einer

vom Staate unabhängigen

Evangelisch-Lutherischen Ortsgemeinde.

1863

 

 

 

§ 1.

Eine evangelisch-lutherische Ortsgemeinde ist eine Versammlung gläubiger Christen an einem bestimmten Ort, bei welchen Gottes Wort dem Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche gemäß rein gepredigt und die heiligen Sakramente nach Christi Einsetzung laut des Evangelii gereicht werden, denen jedoch immer auch falsche Christen und Heuchler, zuweilen auch öffentliche Sünder beigemischt sind.

§ 2.

Vom Staate unabhängig ist eine Gemeinde dann, wenn der Staat es ihr Überläßt, sich in allem selbst zu regieren.

§ 3.

Um zu erkennen, wann eine evangelisch -lutherische vom Staate unabhängige Ortsgemeinde recht gestaltet sei, ist nöthig, aus Gottes Wort namentlich zweierlei zu erforschen: erstlich, worin ihre Rechte und Pflichten, und zum andern, worin die rechte Ausübung dieser ihrer Rechte und Pflichten bestehe.

Capitel I.

Von den Rechten einer vom Staate unabhangigen ev.- luth. Ortsgemeinde.

§ 4.

Die sämtlichen einer ev.-luth. Ortsgemeinde zustehenden Rechte sind in den Schlüsseln des Himmelreichs begriffen, welche der HErr seiner ganzen Kirche ursprünglich und unmittelbar gegeben hat, und zwar also, daß dieselben jeder, der kleinsten, wie der größten, in gleichem Maße gehören. Matth. 16, 15--19.: "Er sprach zu ihnen: Wer sagt denn ihr, daß ich sei? Da antwortete Simon Petrus und sprach: Du bist Christus, des lebendigen Gottes Sohn. Und JEsus antwortete und sprach zu ihm: Selig bist du, Simon, Jonas Sohn; denn Fleisch und Blut hat dir das nicht offenbart, sondern mein Vater im Himmel. Und ich sage dir auch: Du bist Petrus, und auf diesen Fels will ich bauen meine Gemeine, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Und ich will dir des Himmelreichs Schlüssel geben. Alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein; und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel los sein." Matth. 18, 17--20.: "Höret er die nicht, so sage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht, so halt ihn als einen Heiden und Zöllner. Wahrlich, ich sage euch, was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein. Weiter sage ich euch: Wo zween unter euch eins werden auf Erden, warum es ist, das sie bitten wollen, das soll ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel. Denn wo zween oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen." Joh. 20, 22. 23.: "Und da er das sagte, blies er sie an und spricht zu ihnen: Nehmet hin den Heiligen Geist. Welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten."

 

§ 5.

Daß mit den Schlüsseln des Himmelreichs jede evangelisch-lutherische Ortsgemeinde die ganze für sie nötige Kirchengewalt hat, das ist, die Gewalt und Autorität, alles zu verrichten, was zu ihrer Regierung erforderlich ist, dies ist noch dadurch bestätigt, daß in der heiligen Schrift die wahren Glieder einer solchen Gemeinde, nämlich die gläubigen Christen in derselben, genannt werden: Priester und Könige vor Gott oder das heilige königliche Priestertum, 1Pet. 2, 5. 9.: "Und auch ihr, als die lebendigen Steine, bauet euch zum geistlichen Hause, und zum heiligen Priesterthum, zu opfern geistliche Opfer, die Gott angenehm sind durch JEsum Christum.... Ihr seid das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, daß ihr verkündigen sollt die Tugenden deß, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht." Offenb. 1, 6.: "Und hat uns zu Königen und Priestern gemacht vor Gott und seinem Vater; demselbigen sei Ehre und Gewalt, von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen;" Gesalbte, 1 Joh. 2, 20. 27.: "Und ihr habt die Salbung von dem, der heilig ist, und wisset alles. Und die Salbung, die ihr von ihm empfangen habt, bleibet bei euch, und dürfet ntcht, daß euch jemand lehre, sondern wie euch die Salbung allerlei lehret, so ists wahr und ist keine Lüge; und wie sie euch gelehret hat, so bleibet bei demselbigen;" Christi vertraute Braut und Hausehre, 2 Cor. 11, 2.: "Denn ich eifere über euch mit göttlichem Eifer. Denn ich habe euch vertrauet Einem Manne, daß ich eine reine Jungfrau Christo zubrächte." Ps. 68, 13.: "Die Könige der Heerschaaren sind unter einander Freunde, und die Hausehre theilet den Raub aus;" Christi Leib, in und unter denen Christus wohnt, 1 Cor.12, 27.. "Ihr seid aber der Leib Christi und Glieder, ein jeglicher nach seinem Theil." Matth. 18, 20.: "Denn wo zween oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen;" gleiche Brüder, Matth. 23, 8--11.: "Aber ihr sollt euch nicht Rabbi nennen lassen; denn Einer ist euer Meister, Christus; ihr aber seid alle Bruder. Und sollet niemand Vater heißen auf Erden; denn Einer ist euer Vater, der im Himmel ist. Und ihr sollt euch nicht lassen Meister nennen; denn einer ist euer Meister, Christus. Der Größte unter euch soll euer Diener sein;" diejenigen, deren alles sei, 1 Cor. 3, 21--23.: "Darum rühme sich niemand eines Menschen. Es ist alles euer; es sei Paulus oder Apollo, es sei Kephas oder die Welt, es sei das Leben oder der Tod, es sei das Gegenwärtige oder das Zukünftige; alles ist euer. Ihr aber seid Christi; Christus aber ist Gottes;" die Prediger hingegen ihre Haushalter, 1 Cor. 4, 1.: "Dafür halte uns jedermann, nämlich für Christi Diener und Haushalter über Gottes Geheimnisse;" ihre Knechte, 2 Cor. 4, 5.: "Denn wir predigen nicht uns selbst, sondern JEsum Christ, daß er sei der HErr, wir aber eure Knechte um JEsu willen;" und daß endlich die Gemeinde selbst als das höchste Gericht dargestellt wird, Matth. 18, 15--18.: "Sündiget aber dein Bruder an dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen dir und ihm allein. Höret er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. Höret er dich nicht, so nimm noch einen oder zween zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zengen Mund. Höret er die nicht, so sage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht, so halt ihn als einen Heiden und Zöllner. Wahrlich, ich sage euch, was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein."

Capitel II.

Von den Pflichten einer vom Staate unabhängigen ev.-luth. Ortsgemeinde.

§ 6.

Die Gemeinde hat erstlich dafür Sorge zu tragen, daß das Wort Gottes reichlich unter ihr wohne und im Schwange gehe, Kol. 3, 16.: "Lasset das Wort Christi unter euch reichlich wohnen in aller Weisheit. Lehret und vermahnet euch selbst mit Psalmen und Lobgesängen, und geistlichen lieblichen Liedern, und singet dem HErrn in eurem Herzen."

§ 7.

Die Gemeine hat zum andern Sorge für die Reinheit der Lehre und des Lebens in ihrer Mitte zu tragen und daher in beiden Beziehungen an ihren Gliedern Zucht zu üben. Matth. 18, 15-18.: "Sündiget aber dein Bruder an dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen dir und ihm allein. Höret er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. Höret er dich nicht, so nimm noch einen oder zween zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Mund. Höret er die nicht, so sage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht, so halt ihn als einen Heiden und Zöllner. Wahrlich, ich sage euch, was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein." Röm.16, 17.: "Ich ermahne aber euch, lieben Brüder, daß ihr aufsehet auf die, die da Zertrennung und Ärgernis anrichten, neben der Lehre, die ihr gelernet habt, und weichet von denselbigen." 1Cor. 5, 1--13.: "Es gehet ein gemein Geschrei, daß Hurerei unter euch ist, und eine solche Hurerei, da auch die Heiden nicht von zu sagen wissen, daß einer seines Vaters Weib habe. Und ihr seid aufgeblasen, und habt nicht vielmehr Leid getragen, auf daß, der das Werk getan hat, von euch getan würde. Ich zwar, als der ich mit dem Leibe nicht da bin, doch mit dem Geist gegenwärtig, habe schon als gegenwärtig beschlossen über den, der solches also getan hat: In dem Namen unseres HErrn JEsu Christi, in eurer Versammlung mit meinem Geist, und mit der Kraft unsers HErrn JEsu Christi, ihn zu übergeben dem Satan, zum Verderben des Fleisches, auf daß der Geist selig werde am Tage des HErrn JEsu. Euer Ruhm ist nicht fein. Wisset ihr nicht, daß ein wenig Sauerteig den ganzen Teig versäuert? Darum feget den alten Sauerteig aus, auf daß ihr ein neuer Teig seid, gleichwie ihr ungesäuert seid. .. Ich habe euch geschrieben in dem Briefe, daß ihr nichts sollet zu schaffen haben mit den Hurern. Das meine ich gar nicht von den Hurern in dieser Welt, oder von den Geizigen, oder von den Räubern, oder von den Abgöttischen; sonst müßtet ihr die Welt räumen. Nun aber habe ich euch geschrieben, ihr sollet nichts mit ihnen zu schaffen haben; nämlich so jemand ist, der sich lässet einen Bruder nennen, und ist ein Hurer, oder ein Geiziger, oder ein Abgöttischer, oder ein Lästerer, oder ein Trunkenbold, oder ein Räuber; mit demselbigen sollet ihr auch nicht essen. Denn was gehen mich die draußen an, daß ich sie sollte richten? Richtet ihr nicht, die da drinnen sind ? Gott aber wird, die draußen sind, richten. Tut von euch selbst hinaus, wer da böse ist." 6, 1--8.: "Wie darf jemand unter euch, so er einen Handel hat mit einem andern, hadern vor den Ungerechten, und nicht vor den Heiligen? Wisset ihr nicht, daß die Heiligen die Welt richten werden? So denn nun die Welt soll von euch gerichtet werden, seid ihr denn nicht gut genug, geringere Sachen zu richten? Wisset ihr nicht, daß wir über die Engel richten werden? Wieviel mehr über die zeitlichen Güter? Ihr aber, wenn ihr über zeitlichen Gütern Sachen habt, so nehmet ihr die, so bei der Gemeine verachtet sind, und setzet sie zu Richtern. Euch zur Schande muß ich das sagen. Ist so gar kein Weiser unter euch? oder doch nicht Einer, der da könnte richten zwischen Bruder und Bruder? Sondern ein Bruder mit dem andern hadert, dazu vor den Ungläubigen. Es ist schon ein Fehl unter euch, daß ihr mit einander rechtet. Warum lasset ihr euch nicht viel lieber Unrecht tun? warum lasset ihr euch nicht viel lieber vervorteilen? Sondern ihr tut Unrecht, und vervorteilet, und solches an den Brüdern." 2 Cor. 2, 6-11.: "Es ist aber genug, daß derselbige von vielen also gestraft ist, daß ihr nun hinfort ihm desto mehr vergebet und tröstet, auf daß er nicht in allzu großer Traurigkeit versinke. Darum ermahne ich euch, daß ihr die Liebe an ihm beweiset. Denn darum habe ich euch auch geschrieben, daß ich erkennete, ob ihr rechtschaffen seid, gehorsam zu sein in allen Stücken. Welchem aber ihr etwas vergebet, dem vergebe ich auch. Denn auch ich, so ich etwas vergebe jemanden, das vergebe ich um euretwillen an Christus Statt; auf daß wir nicht übervorteilet werden vom Satan. Denn uns ist nicht unbewußt, was er im Sinn hat." Gal. 6,1.: "Lieben Brüder, so ein Mensch etwa von einem Fehl übereilet würde, so helfet ihm wieder zurecht mit sanftmütigem Geist, die ihr geistlich seid. Und siehe auf dich selbst, daß du nicht auch versucht werdest.,' 1Thess. 5, 14.: "Wir ermahnen euch aber, lieben Brüder, vermahnet die Ungezogenen, tröstet die Kleinmütigen, traget die Schwachen, seid geduldig gegen jedermann." 2 Thess. 3, 6. 14. 15.: "Wir gebieten euch aber, lieben Brüder, in dem Namen unsers HErrn JEsu Christi, daß ihr euch entziehet von allem Bruder, der da unordentlich wandelt, und nicht nach der Satzung, die er von uns empfangen hat.. So aber jemand nicht gehorsam ist unserm Wort, den zeichnet an durch einen Brief, und habt nichts mit ihm zu schaffen, auf daß er schamrot werde. Doch haltet ihn nicht als einen Feind, sondern vermahnet ihn als einen Bruder." 2 Joh. 10. 11.: "So jemand zu euch kommt, und bringet diese Lehre nicht, den nehmet nicht zu Hause, und grüßet ihn auch nicht. Denn wer ihn grüßet, der macht sich teilhaftig seiner bösen Werke."

§ 8.

Die Gemeinde hat zum dritten sich angelegen sein zu lassen, daß alle ihre Glieder auch im Irdischen wohl versorgt seien, an den nötigen Lebensbedürfnissen nicht Mangel leiden, noch in irgend einer Not verlassen seien. Gal. 6, 10.: "Als wir denn nun Zeit haben, so lasset uns Gutes tun an jedermann, allermeist aber an des Glaubens Genossen." 5 Mos. 15, 4.: "Es soll allerdinge kein Bettler unter euch sein; denn der HErr wird dich segnen im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird zum Erbe einzunehmen." Röm. 12, 13.: "Nehmet euch der Heiligen Notdurft an. Herberget gerne." Gal. 2, 9. 10.: "Und erkannten die Gnade, die mir gegeben war, Jacobus, und Kephas, und Johannes, die für Säulen angesehen waren; gaben sie mir und Barnabas die rechte Hand, und wurden mit uns eins, daß wir unter den Heiden, sie aber unter der Beschneidung predigten, allein, daß wir der Armen gedächten, welches ich auch fleißig bin gewesen zu thun." Jac. 1, 27.: "Ein reiner und unbefleckter Gottesdienst vor GOtt dem Vater ist der: Die Waisen und Witwen in ihrer Trübsal besuchen,und sich von der Welt unbefleckt behalten." 1Thess. 4, 11.12.: "Und ringet darnach, daß ihr stille seid, und das Eure schaffet, und arbeitet mit euren eigenen Händen, wie wir euch geboten haben; auf daß ihr ehrbarlich wandelt gegen die, die draußen sind, und ihrer keines bedürfet."

§ 9.

Sie hat darauf zu sehen, daß unter ihr alles ordentlich und ehrlich, und nicht allein vor dem HErrn, sondern auch vor den Menschen redlich zugehe, 1 Cor, 14, 33. 40.: "Denn GOtt ist nicht ein GOtt der Unordnung, sondern des Friedens, wie in allen Gemeinen der Heiligen. Lasset alles ehrlich und ordentlich zugehen." 2 Cor. 8, 20. 21.: "Und verhüten das, daß uns nicht jemand übel nachreden möge, solcher reichen Steuer halben, die durch uns ausgerichtet wird; und sehen darauf, daß es redlich zugehe, nicht allein vor dem HErrn, sondern auch vor den Menschen." Col. 2, 5.: "Denn ob ich wohl nach dem Fleisch nicht da bin, so bin ich aber im Geist bei euch, freue mich, und sehe eure Ordnung, und euren festen Glauben an Christum."

§ 10.

Die Gemeinde hat die Pflicht, auch mit der rechtgläubigen Kirche außer ihr der Einigkeit im Geist sich zu befleißigen in dem Band der Liebe und des Friedens. Ephes. 4, 3.: "Seid fleißig zu halten die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens." 1 Thess. 4, 9. 10.: "Von der brüderlichen Liebe aber ist nicht noth euch zu schreiben; denn ihr seid selbst von GOtt gelehret, euch unter einander zu lieben, und das thut ihr auch an allen Brüdern, die in ganz Macedonien sind. Wir ermahnen euch aber, lieben Brüder, daß ihr noch völliger werdet." Röm. 15, 26. 27.: "Denn die aus Macedonia und Achaja haben williglich eine gemeine Steuer zusammen gelegt den armen Heiligen zu Jerusalem. Sie habens williglich getan, und sind auch ihre Schuldner. Denn so die Heiden sind ihrer geistlichen Güter teilhaftig worden; ists billig, daß sie ihnen auch in leiblichen Gütern Dienst beweisen." 2 Cor. 8, 19.: "Nicht allein aber das, sondern er ist auch verordnet von den Gemeinen zum Gefährten unserer Fahrt in dieser Wohltat, welche durch uns ausgerichtet wird dem HErrn zu Ehren, und (zum Preis) eures guten Willens."

§ 11.

Es liegt der Gemeinde auch ob, an ihrem Theile mit zu helfen, daß die Kirche im Ganzen gebaut und gefördert werde. Amos 6, 6.: "Ihr trinket Wein aus den Schalen, und salbet euch mit Balsam; und bekümmert euch nichts um den Schaden Josephs." Apostelg. 11, 21--23.: "Und die Hand des HErrn war mit ihnen, und eine große Zahl ward gläubig, und bekehrete sich zu dem HErrn. Es kam aber diese Rede von ihnen vor die Ohren der Gemeine zu Jerusalem, und sie sandten Barnabam, daß er hinginge bis gen Antiochia. Welcher, da er hinkommen war, und sahe die Gnade GOttes, ward er froh und ermahnete sie alle, daß sie mit festem Herzen andem HErrn bleiben wollten." 15, 1. ff.

Capitel III.

Von der Ausübung der Rechte und Pflichten einer vom Staate unabhängigen ev.- luth. Ortsgemeinde.

A.

Erster Abschnitt.

Von den Gemeindeversammlungen.

§ 12.

Zu gewissenhafter, heilsamer und gottgefälliger Ausübung ihrer Rechte und Pflichten ist jeder freien Ortsgemeinde die Einrichtung solcher geordneten öffentlichen Versammlungen nötig, in denen sie diejenigen Handlungen beratet, beschließt, oder auch vollzieht, welche zu ihrer Selbstregierung erforderlich sind. Matth. 18, 17.: "Höret er die nicht, so sage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht, so halt ihn als einen Heiden und Zöllner." 1Cor. 5, 4.: "In dem Namen unsers HErrn JEsu Christi, in eurer Versammlung mit meinem Geist, und mit der Kraft unsers HErrn JEsu Christi." Apostelg. 21, 17-22.: "Da wir nun gen Jerusalem kamen, nahmen uns die Brüder gerne auf. Des andern Tages aber ging Paulus mit uns ein zu Jacobo, und kamen die Ältesten alle dahin. Und als er sie gegrüßt hatte, erzählte er eins nach dem andern, was GOtt gethan hatte unter den Heiden durch seinAmt. Da sie aber das höreten, lobeten sie den HErrn, und sprachen zu ihm: Bruder, du siehest, wie viel tausend Juden sind, die gläubig worden sind, und sind alle Eiferer über dem Gesetz; sie sind aber berichtet worden wider dich, daß du lehrest von Mose abfallen alle Juden, die unter den Heiden sind, und sagest, sie sollen ihre Kinder nicht beschneiden, auch nicht nach desselbigen Weise wandeln. Was ist‘s denn nun? Allerdinge muß die Menge zusammenkommen; denn es wird vor sie kommen, daß du kommen bist." 6, 2.: "Da riefen die Zwölfe die Menge der Jünger zusammen und sprachen: Es taugt nicht, daß wir das Wort GOttes unterlassen, und zu Tische dienen." 15, 30.: "Da diese abgefertiget waren, kamen sie gen Antiochiam, und versammelten die Menge, und überantworteten den Brief." 1 Tim. 5, 20.: "Die da sündigen, die strafe vor allen, auf daß sich auch die andern fürchten."

§ 13.

Zu tätigem Anteil am Reden, Beraten, Abstimmen und Beschließen in solchen Gemeindeversammlungen haben alle erwachsenen männlichen Gemeindeglieder das Recht; ausgeschlossen sind die Weiber und die Jugend. Matth. 18, 17. 18.: "Höret er die nicht, so sage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht, so halt ihn als einen Heiden und Zöllner. Wahrlich, ich sage euch, was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein." Apostelg. 1, 15. 23--26.: "Und in den Tagen trat auf Petrus unter die Junger und sprach: (es war aber die Schar der Namen zu Hauf bei hundert und zwanzig).... Und sie stelleten zween, Joseph, genannt Barsabas, mit dem Zunamen Just, und Matthiam, beteten und sprachen: HErr, aller Herzen Kündiger, zeige an, welchen du erwählet hast unter diesen zween, daß einer empfahe diesen Dienst und Apostelamt, davon Judas abgewichen ist, daß er hinginge an seinen Ort. Und sie warfen das Los über sie; und das Los fiel auf Matthiam, und er ward zugeordnet zu den elf Aposteln." 15, 5. 12. 13. 22. 23.: "Da traten auf etliche von der Pharisäer Secte, die gläubig waren worden, und sprachen: Man muß sie beschneiden, und gebieten, zu halten das Gesetz Mosis.... Da schwieg die ganze Menge stille, und höreten zu Paulo und Barnaba, die da erzähleten, wie große Zeichen und Wunder GOtt durch sie gethan hatte unter den Heiden. Darnach, als sie geschwiegen hatten, antwortete Jacobus, und sprach: Ihr Männer, lieben Brüder, höret mir zu.... Und es däuchte gut die Apostel und Aeltesten, sammt der ganzen Gemeine, aus ihnen Männer zu erwählen, und zu senden gen Antiochiam mit Paulo und Barnaba, nämlich Judam, mit dem Zunamen Barsabas, und Silan, welche Männer Lehrer waren unter den Brüdern. Und sie gaben Schrift in ihre Hand also: Wir, die Apostel, und Aeltesten, und Brüder, wünschen Heil den Brüdern aus den Heiden, die zu Antiochia, und Syria, und Cilicia s.nd." 1 Cor. 5, 2.: "Und ihr seid aufgeblasen, und habt nicht vielmehr Leid getragen, auf daß, der das Werk getan hat, von euch getan würde." 6, 2.: "Wisset ihr nicht, daß die Heiligen die Welt richten werden? So denn nun die Welt soll von euch gerichtet werden, seid ihr denn nicht gut genug, geringere Sachen zu richten ?" 10, 15.: "Als mit den Klugen rede ich, richtet ihr, was ich sage." 12, 7.: "In einem jeglichen erzeigen sich die Gaben des Geistes zum gemeinen Nutzen." 2 Thess. 3, 15.: "Doch haltet ihn nicht als einen Feind, sondern vermahnet ihn als einen Bruder." -- 1 Cor. 14, 34. 35.: "Eure Weiber lasset schweigen unter der Gemeine; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie reden, sondern untertan sein, wie auch das Gesetz sagt. Wollen sie aber etwas lernen, so lasset sie daheim ihre Männer fragen. Es stehet den Weibern übel an, unter der Gemeine reden." 1Pet. 5, 5.: "Desselbigen gleichen, ihr Jungen, seid untertan den Aeltesten. Allesammt seidunter einander untertan, und haltet fest an der Demut. Denn GOtt widerstehet den Hoffärtigen, aber den Demütigen gibt er Gnade."

§14.

Die äußerliche Leitung der Versammlung kommt denjenigen zu, welche überhaupt der Gemeinde vorstehen oder die das Amt der äußerlichen Regierung insonderheit zu verwalten haben. Apostelg.15, 6.: "Aber die Apostel, und die Aeltesten kamen zusammen, diese Rede zu besehen." 1Tim. 5, 17.: "Die Aeltesten, die wohl vorstehen, die halte man zwiefacher Ehre wert ; sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre." Röm. 12, 8.: "Ermahnet jemand, so warte er des Ermahnens. Gibt jemand, so gebe er einfältiglich. Regieret jemand, so sei er sorgfältig." 1 Cor.12, 28.: "Und GOtt hat gesetzt in der Gemeine aufs erste die Apostel, aufs andere die Propheten, aufs dritte die Lehrer, darnach die Wunderthäter, darnach die Gaben, gesund zu machen, Helfer, Regierer, mancherlel Sprachen."

§ 15.

Gegenstände der Beratung und Beschlußnahme in dergleichen Versammlungen sind Sachen der Lehre (Apostelg. 15.), Besetzung der kirchlichen Ämter (Apostelg. 1,15-26. 6, 1--6. 2 Cor. 8, 19.: "Nicht alle n aber das, sondern er ist auch verordnet von den Gemeinen zum Gefährten unserer Fahrt in dieser Wohltat, welche durch uns ausgerichtet wird dem HErrn zu Ehren, und [zum Preis] eures guten Willens"), Kirchenzucht (Matth. 18, 17-20. 1 Cor. 5, 1--5. 2 Cor. 2, 6.--11. 1 Tim. 5, 20.), öffentliche Anstöße (Apostelg. 21, 20-22.: "Da sie aber das höreten, lobeten sie den HErrn, und sprachen zu ihm: Bruder, du s.ehest, wie viel tausend Juden sind, die gläubig worden sind, und sind alle Eiferer über dem Gesetz; sie sind aber berichtet worden wider dich, daß du lehrest von Mose abfallen alle Juden, die unter den Heiden sind, und sagest, sie sollen ihre Kinder nicht beschneiden, auch nicht nach desselbigen Weise wandeln. Was ist‘s denn nun? Allerdinge muß die Menge zusammenkommen; denn es wird vor sie kommen, daß du kommen bist"), Streitigkeiten unter den Gliedern (1 Cor. 6, 1--8.), Sachen guter Ordnungen und Ceremonien (1Cor.14, 26--40. 16,1.2.) u.s.w.

§ 16.

Sachen der Lehre und des Gewissens sind nach Gottes Wort und dem Bekenntnis der Kirche mit Einstimmigkeit zu erledigen (Ies. 8, 20.: "Ja, nach dem Gesetz und Zeugniß. Werden sie das nicht sagen, so werden sie die Morgenröte nicht haben"); Mitteldinge hingegen, das heißt, solche Dinge, welche in Gottes Wort weder geboten noch verboten sind, nach den Grundsätzen der Liebe und Billigkeit und nach vorgängiger Beratung in christlicher Ordnung durch Stimmenmehrheit zu entscheiden. (1Cor. 16, 14.: "Alle eure Dinge lasset in der Liebe geschehen." 14, 40.: "Lasset alles ehrlich und ordentlich zugehen." Col. 2, 5,: "Denn. ob ich wohl nach dem Fleisch nicht da bin, so bin ich aber im Geist bei euch, freue mich, und sehe eure Ordnung, und euren festen Glauben an Christum.") Sollte es geschehen, daß etwas von der Gemeinde wider Gottes Wort entschieden und festgesetzt wilrde, so ist solche Entscheidung und Festsetzung null und nichtig, dafür auch zu erklären, und zu widerrufen.

§ 17.

Damit alles ordentlich und ehrlich zugehe und die Liebe nicht verletzt werde, muß die Versammlung vorher öffentlich angesagt und dazu eine für wo möglich alle Glieder schickliche Zeit auberaumt sein. Wer aber dann dennoch nicht erscheint, begibt sich damit für diesen Fall selbst seines Stimmrechts. Um Liebe und Friedens und nötiger Vorsichtigkeit willen ist es ratsam, daß wichtige Beschlüsse in Betreff aufschiebbarer Dinge erst dann die Gültigkeit eines Gemeindebeschlusses erhalten, wenn sie in der unmittelbar folge den Versammlung bestätigt worden sind.

§ 18.

Das Wesentliche der Verhandlungen sollte von einem dazu bestellten Schreiber zu Protokoll genommen am Schluß der jedesmaligen Versammlung vorgelesen, über die Richtigkeit der Darstellung abgestimmt, dieselbe je nach Befinden korrigiert und zu Anfang der nächsten Versammlung wieder vorgelesen werden. Apostelg. 15, 23--31.

§ 19.

Der Prediger beginnt und beschließt die Versammlung mit einem Gebet; für den Fall der Abwesenheit desselben wird ein Gebet von einer dazu bestimmten Person verlesen. Matth. 18, 19.: "Weiter sage ich euch: Wo zween unter euch eins werden auf Erden, warum es ist, das sie bitten wollen, das soll ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel." Apostelg. 6, 4.: "Wir aber wollen anhalten am Gebet und am Amt des Worts."

B.

Zweiter Abschnitt.

Von der Ausübung der Pflicht einer Gemeinde, Sorge zu tragen, daß das Wort Gottes reichlich unter ihr wohne und im Schwange gehe.

§ 20.

Die Ausübung dieser Pflicht besteht vor allem in der Aufrichtung und Erhaltung des öffentlichen Predigtamts in ihrer Mitte. Tit. 1, 5.: "Derhalben ließ ich dich in Creta, daß du solltest vollends anrichten, da ich‘s gelassen habe, und besetzen die Städte hin und her mit Ältesten, wie ich dir befohlen habe." Ephes. 4, 11. 14.: "Und er hat etliche zu Aposteln gesetzt, etliche aber zu Propheten, etliche zu Evangelisten, etliche zu Hirten und Lehrern,.. auf daß wir nicht mehr Kinder seien, und uns wägen und wiegen lassen von allerlei Wind der Lehre, durch Schalkheit der Menschen und Täuscherei, damit sie uns erschleichen zu verführen."

§ 21.

Zur schuldigen Sorge für die Aufrichtung und Erhaltung des öffentlichen Predigtamts inmitten einer Gemeinde gehört erstlich die Wahl und Berufung eines Predigers. Zu ordentlicher Vollziehung dieser hochwichtigen Handlung, nach Gottes Wort und unter herzlicher gemeinsamer Anrufung Gottes, zieht die Gemeinde, wo möglich, einen oder mehrere bereits im Amte stehende, erfahrene Kirchendiener hinzu, bedient sich ihres Rates und überträgt denselben, wenn sie zugegen sein können, die Leitung der öffentlichen Wahlverhandlungen. Tit. 1, 5.: "Derhalben ließ ich dich in Creta, daß du solltest vollends anrichten, da ichs gelassen habe, und besetzen die Städte hin und her mit Aeltesten, wie ich dir befohlen habe." Vergl. Apostelg. 1, 15--26. 6, 1--6. 14, 23. Jedem stimmfähigen Gemeindeglied wird gestattet, einen Candidaten vorzuschlagen, Apostelg.1, 23.: "Und sie stelleten zween, Joseph, genannt Barsabas, mit dem Zunamen Just, und Matthiam." Ueber die Wahlfähigkeit eines jeden der Vorgeschlagenen wird hierauf auf Grund von 1 Tim. 3, 2--7. Tit. 1, 6--9. 2 Tim. 2, 15. 24--26. verhandelt, und derjenige, welcher aus den als wahlfähig Erkannten und Aufgestellten alle Stimmen oder doch eine absolute Mehrheit der Stimmen erhält, als der von Gott durch die Gemeinde Berufene erkannt und angenommen. Auf Grund dieser Wahl wird eine Vocationsurkunde aufgesetzt, dieselbe der Gemeinde vorgelesen, nach deren Approbation im Namen der Gemeinde von dem Vorstand oder dazu erwählten Personen unterzeichnet und an den Gewählten abgesendet, 1Cor.16, 3.: "Welche ihr durch Briefe dafür ansehet, die will ich senden." In solcher Urkunde ist der Gewählte von der Gemeinde auf die Schriften der Apostel und Propheten Alten und Neuen Testamentes, als auf Gottes Wort, sowie auf die öffentlichen Bekenntnisse der evangelisch - lutherischen Kirche und zu treuer Ausrichtung des heiligen Predigtamts in allen seinen Stücken von der Gemeine zu verpflichten, Col. 4, 17,: "Und saget dem Archippus: Siehe auf das Amt, das du empfangenhast in dem HErrn, daß du dasselbige ausrichtest." (Vgl. Apostelg. 15, 23. 26, 22. 20, 20. 21. 26. 27. 2 Tim. 1, 13. 14. 8. 4, 2. 5. 1 Pet. 5, 1--. 4.) In solcher Vocationsurkunde hat aber die Gemeinde zugleich zuzusagen, daß s.ie den Berufenen als ihren Hirten, Lehrer und Wächter erkennen, das Wort göttlicher Predigt von ihm als Gottes Wort aufnehmen, ihm gehorchen, ihn lieben, friedsam mit ihm sein, ihn ehren und für seinen Unterhalt sorgen wolle, auf Grund folgender Schriftstellen: Luc. 10, 16.: "Wer euch höret, der höret mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich; wer aber mich verachtet, der verachtet den, der mich gesandt hat." 1Thess. 5, 12.: "Wir bitten euch aber, lieben Brüder, daß ihr erkennet, die an euch arbeiten und euch vorstehen in dem HErrn und euch vermahnen." 2, 13.: "Darum auch wir ohn Unterlaß GOtt danken, daß ihr, da ihr empfinget von uns das Wort göttlicher Predigt, nahmet ihrs auf, nicht als Menschen Wort, sondern (wie es denn wahrhaftig ist) als GOttes Wort; welcher auch wirket in euch, die ihr glaubet." Ebr. 13, 17.: "Gehorchet euren Lehrern, und folget ihnen; denn sie wachen über eure Seelen, als die da Rechenschaft dafür geben sollen, auf daß sie das mit Freuden thun, und nicht mit Seufzen; denn das ist euch nicht gut." 1Thess. 5, 13.: "Habt sie desto lieber um ihres Werks willen, und seid friedsam mit ihnen." 1 Tim. 5, 17.: "Die Aeltesten, die wohl vorstehen, die halte man zwiefacher Ehre werth; sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre." Luc. 10, 7.: "In demselbigen Hause aber bleibet, esset und trinket, was sie haben. Denn ein Arbeiter ist seines Lohns werth. Ihr sollt nicht von einem Hause zum andern gehen." 1Cor. 9, 13. 14.: "Wisset ihr nicht, daß, die da opfern, essen vom Opfer? und die des Altars pflegen, genießen des Altars? Also hat auch der HErr befohlen, daß, die das Evangelium verkündigen, sollen sich vom Evangelio nähren." Gal. 6, 6.: "Der aber unterrichtet wird mit dem Wort, der theile mit allerlei Gutes dem, der ihn unterrichtet." Nimmt der Erwählte den Beruf an, so stellt die Gemeinde denselben, wo es möglich ist, bereits im Amte stehenden rechtgläubigen Kirchen dienern dar (Apostelg. 6, 6.: "Diese stelleten sie vor die Apostel und beteten, und legten die .Hände auf sie"); damit diese ihn, wenn dies noch nicht geschehen, "versuchen" oder examinieren (1 Tim. 3, 10.: "Und dieselbigen lasse man zuvor versuchen; darnach lasse man sie dienen, wenn sie unsträflich sind") und durch öffentliche Ordination nach apostolischer Ordnung als eine rechtmäßig Berufenen erklären, verpflichten und bestätigen (1Tim. 4, 14.: "Laß nicht aus der Acht die Gabe, die dir gegeben ist durch die Weissagung, mit Handauflegung der Aeltesten"), oder doch öffentlich und feierlich in sein Amt einführen, Apostelg. 13, 2. 3.: "Da sie aber dem HErrn dieneten, und fasteten, sprach der heilige Geist: Sondert mir aus Barnabam und Saulum zu dem Werk, dazu ich sie berufen habe. Da fasteten sie, und beteten, und legten die Hände auf sie, und ließen sie gehen."

§ 22.

Dazu, daß das Wort Gottes in einer Gemeinde recht im Schwange gehe, gehört ferner die Einführung und, zwar nicht gesetzliche, aber eifrige Haltung der sonn- und gebräuchlichen festtäglichen, sowie gewisser Wochen-, namentlich der Advents- und Fasten-Wochengottesdienste, alljährlicher Buß-, Ernte-, Dank- und anderer heiliger Tage (Gal. 4, 10. 11.: "Ihr haltet Tage, und Monden, und Feste, und Jahrzeiten. Ich fürchte euer, daß ich nicht vielleicht umsonst habe an euch gearbeitet." Col. 2, 16. 17.: "So lasset nun niemand euch Gewissen machen über Speise, oder uber Trank, oder über bestimmte Feiertage, oder Neumonden, oder Sabbather, welches ist der Schatten von dem, das zukünftig war; aber der Körper selbst ist in Christo." Luc. 11, 28.: "Selig sind, die das Wort GOttes hören und bewahren." Apostelg. 2, 46.: "Und sie waren täglich, und stets bei einander einmüthig im Tempel, und brachen das Brot hin und her in Häusern." Ebr. 10, 24. 25.: "Und lasset uns unter einander unser selbst wahrnehmen mit Reizen zur Liebe und guten Werken; und nicht verlassen unsere Versammlung, wie etliche pflegen; sondern unter einander ermahnen, und das so viel mehr, so viel ihr sehet, daß sich der Tag nahet," Apostelg. 2, 11.: "Wir hören sie mit unsern Zungen die großen Thaten GOttes reden") und die Abhaltung öffentlicher Kirchenexamina mit der Jugend. (2 Tim. 3, 15.: "Und weil du von Kind auf die heilige Schrift weißest, kann dich dieselbige unterweisen zur Seligkeit, durch den Glauben an Christo JEsu.")

§ 23.

Dazu, daß das Wort GOttes in einer Gemeinde recht im Schwange gehe, gehört ferner, daß die Gemeinde von ihrem Prediger, als dem Haushalter über Gottes Geheimnisse, ihre neugebornen Kindlein ohne Verzug taufen lasse (1Cor. 4, 1.: "Dafür halte uns jedermann, nämlich für Christi Diener und Haushalter über GOttes Geheimnisse." Marc. 10, 13 ff. "Und sie brachten Kindlein zu ihm, daß er sie anrührte" 2c.); daß sie von ihm ihre Jugend zum vollen Genuß der Gnadenmittel vorbereiten und seiner Zeit öffentlich confirmiren lasse (Matth. 21, 15. 16.: "Da aber die Hohenpriester und Schriftgelehrten sahen die Wunder, die er that, und die Kinder im Tempel schreien und sagen: Hosianna, dem Sohn Davids! wurden sie entrüstet, und sprachen zu ihm: Hörest du auch, was diese sagen? JEsus sprach zu ihnen: Ja; habt ihr nie gelesen: Aus dem Munde der Unmündigen und Säuglinge hast du Lob zugerichtet?"); daß sie von ihm den Trost der Absolution und das Sacrament des Leibes und Blutes JEsu Christi oft begehre und empfange (Joh. 20, 23.: "Welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten." 2 Cor. 2, 10.: "Welchem aber ihr etwas vergebet, dem vergebe ich auch. Denn auch ich, so ich etwas vergebe jemanden, das vergebe ich um euretwillen an Christus Statt." 1 Cor. 11, 20. 26.: "Wenn ihr nun zusammen kommet, so hält man da nicht des HErrn Abendmahl,... Denn so oft ihr von diesem Brot esset, und von diesem Kelch trinket sollt ihr des HErrn Tod verkündigen, bis daß er kommt"),und zwar nach vorausgegangener Verhörung und Beichte (Ebr. 13, 17.: "Sie wachen über eure Seelen, als die da Rechenschaft dafür geben sollen." Vergl. 1Cor. 4, 1. Matth. 7, 6.: "Ihr sollt das Heiligthum nicht denHunden geben, und eure Perlen sollt ihr nicht vor die Säue werfen, auf daß sie dieselbigen nicht zertreten mit ihren Füßen und sich wenden und euch zerreißen"); daß sie von ihm ihre Verlobten zur Ehe öffentlich mit Gottes Wort und Gebet einsegnen lasse (1Cor. 7, 39.: "So aber ihr Mann entschläft, ist sie frei, sich zu verheirathen, welchem sie will; allein, daß es in dem HErrn geschehe." 1 Tim. 4, 3-5.: "Und verbieten, ehelich zuwerden,und zu meidendie Speisen, die GOtt geschaffen hat, zu nehn en mit Danksagung, den Gläubigen und denen, die die Wahrheit erkennen. Denn alle Creatur GOttes ist gut, und nichts verwerflich, das mit Danksagung empfangen wird. Denn es wird geheiliget durch das Wort GOttes und Gebet"); daß sie auch in Krankheits-, Todes- und andern Nöthen und Anfechtungen sich von ihm aus Gottes Wort unterrichten und trösten lasse (Jac. 5, 14. 15.: "Ist jemand krank, der rufe zu sich die Aeltesten von der Gemeine, und lasse s.e über sich beten, und salben mit Oele in dem Namen des HErrn. Und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen, und derHErr wird ihn aufrichten; und so er hat Sünde gethan, werden sie ihm vergeben sein"), und endlich, daß sie ihre Todten christlich begraben lasse (Apostelg. 8, 2.: "Es beschickten aber Stephanum gottesfürchtige Männer, und hielten eine große Klage über ihn").

§ 24.

Dazu, daß das Wort Gottes in einer Gemeinde recht im Schwange gehe, gehort ferner, daß die Gemeinde, wo möglich, eine evangelisch-lutherische Kinderschule errichte, zu diesem Zwecke einen rechtgläubigen, gottseligen und geschickten Lehrer in christlicher Ordnung berufe und anstelle (Matth. 18, 10.: "Sehet zu, daß ihr nicht jemand von diesen Kleinen verachtet." Ephes. 6, 4.: "Und ihr Väter, reizet eure Kinder nicht zum Zorn, sondern ziehet sie auf in der Zucht und Vermahnung zu dem HErrn." 1 Mos. 18, 19.: "Denn ich weiß, er wird befehlen seinen Kindern, und seinem Hause nach ihm, daß sie des HErrn Wege halten, und thun, was recht und gut ist; auf daß der HErr auf Abraham kommen lasse, was er ihm verheißen hat." 5 Mos. 6, 6. 7.: "Diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollst du zu Herzen nehmen. Und sollst sie deinen Kindern scharfen, und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest." 2 Tim. 3, 15.: "Weil du von Kind auf die heilige Schrift weißest, kann dich dieselbige unterweisen zur Seligkeit, durch den Glauben an Christo JEsu." Röm. 2, 20.: "Ein Lehrer der Einfältigen"), diesen Lehrer ebenfalls auf das Wort Gottes Alten und Neuen Testamentes und die Bekenntnisse der ev.-luth. Kirche verpflichte, und endlich auch der Aufsicht des öffentlichen Predigtamts untergebe. (1 Joh. 2, 13.: "Ich schreibe euch Vätern; denn ihr kennet den, der von Anfang ist. Ich schreibe euch Jünglingen; denn ihr habt den Bösewicht überwunden. Ich schreibe euch Kindern; denn ihr kennet den Vater." Ebr. 13, 17.: "Gehorchet euren Lehrern, und folget ihnen; denn sie wachen über eure Seelen, als die da Rechenschaft dafür geben sollen." Apostelg. 20, 28.: "So habt nun Acht auf euch selbst, und auf die ganze Heerde, unter welche euch der Heilige Geist gesetzet hat zu Bischöfen" [Aufsehern], "zu weiden die Gemeine GOttes, welche er durch sein eigen Blut erworben hat.")

§ 25.

Dazu, daß das Wort Gottes in einer Gemeinde recht im Schwange gehe, gehört endlich, daß die Gemeinde keine Spaltung durch Conventikel, das ist, von Unberufenen geleitete Lehr- oder Betversammlungen außerhalb des von Gott geordneten öffentlichen Predigtamts, dulde. (1Cor.11,18.: "Wenn ihr zusammenkommt in der Gemeine, höre ich, es seien Spaltungen unter euch." Jac. 3, 1.: "Lieben Brüder, unterwinde sich nicht jedermann, Lehrer zu sein; und wisset, daß wir desto mehr Urtheil empfahen werden." 1 Cor. 12, 29.: "Sind sie alle Apostel? sind sie alle Propheten? sind sie alle Lehrer?" 14, 28.: "Ist er aber nicht ein Ausleger, so schweige er unter der Gemeine; rede aber ihm selber und GOtte." Apostelg. 6, 4.: "Wir aber wollen anhalten am Gebet, und am Amt des Worts." Röm..10, 15.: "Wie sollen sie aber predigen, wo sie nicht gesandt werden?")

C.

Dritter Abschnitt.

Von der Ausübung der Pflicht einer Gemeinde, Sorge für die Reinheit der Lehre und des Lebens zu tragen und in beiden Beziehungen an ihren Gliedern Zucht zu üben.

§ 26.

Alle Glieder der Gemeinde haben darnach zu trachten, daß sie wachsen und reich werden an aller Lehre und in aller Erkenntnis (2 Pet. 3, 18. 1Cor. 1, 5.), damit sie nicht Kinder bleiben und s.ch wägen und wiegen lassen von allerlei Wind der Lehre (Ephes. 4, 14, Ebr. 5, 12.), sondern die ihnen gepredigte Lehre nach Gottes Wort prüfen und richten. Apostelg. 17, 11.: "Sie waren die edelsten unter denen zu Thessalonich; die nahmen das Wort auf ganz williglich, und forscheten täglich in der Schrift, ob sichs also hielte." Matth. 7, 15. 16.: "Sehet euch vor vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen; inwendig aber sind sie reißende Wölfe. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen." 1Joh. 4, 1..: "Ihr Lieben, glaubet nicht einem jeglichen Geist, sondern prüfet die Geister, ob sie von GOtt sind." 1Cor. 10,15.. "Als mit den Klugen rede ich, richtet ihr, was ich sage."

§ 27.

Die Gemeinde hat das Amt auch solcher Aeltesten oder Vorsteher unter sich aufzurichten, die nicht im Wort und in der Lehre arbeiten (1Tim. 5,17.: "Die Aeltesten, die wohl vorstehen, die halte man zwiefacher Ehre werth; sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre"), sondern in der Regierung und in der Handhabung der Zucht und Ordnung in der Gemeinde dem, der das Amt des Wortes hat, zur Hülfe sind (Röm. 12, 8.: "Regieret jemand, so sei er sorgfältig." 1 Cor. 12, 28.: "GOtt hat gesetzt in der Gemeine aufs erste die Apostel, aufs andere die Propheten, aufs dritte die Lehrer, darnach die Wunderthäter, darnach die Gaben, gesund zu machen, Helfer, Regierer"). Die Erfordernisse der Wahlfähigkeit sind zu bestimmen nach Apostelg. 6, 3.: "Sehet unter euch nach sieben Männern, die ein gut Gerücht haben, und voll Heiliges Geistes und Weisheit sind, welche wir bestellen mögen zu dieser Nothdurft." 1 Tim. 3, 8--.12. : "Die Diener sollen ehrbar sein, nicht zweizüngig, nicht Weinsäufer, nicht unehrliche Handthierung treiben, die das Geheimniß des Glaubens in reinem Gewissen haben. Und dieselbigen lasse man zuvor versuchen ; dann lasse man sie dienen, wenn sie unsträflich sind. Dessclbigen gleichen ihre Weiber sollen ehrbar sein, nicht Lästerinnen, nüchtern, treu in allen Dingen. Die Diener laß einen jeglichen sein Eines Weibes Mann, die ihren Kindern wohl vorstehen, und ihren eigenen Häusern."

§ 28.

Die Gemeinde hat darauf zu sehen, daß nur reine und von der rechtgläubigen Kirche anerkannte Kirchen- und Schulbücher unter ihr eingeführt und geduldet (1 Thess. 5, 21.: "Prüfet aber alles, und das Gute behaltet." 2 Tim. 1, 13. : "Halt an dem Vorbilde der heilsamen Worte, die du von mir gehört hast") und die Bekenntniszeremonien nicht aufgegeben werden (Gal. 2, 4. 5.: "Da etliche falsche Brüder sich mit eingedrungen, und neben eingeschlichen waren, zu verkundschaften unsere Freiheit, die wir haben in Christo JEsu, daß sie uns gefangen nähmen; wichen wir denselbigen nicht eine Stunde, unterthan zu sein, auf daß die Wahrheit des Evangelii bei euch bestünde").

§ 29.

Die Gemeinde hat nur diejenigen als Glieder aufzunehmen, welche 1. getauft sind (Ephes. 5, 25. 26.: "Christus hat geliebet die Gemeine, und hat sich selbst für sie gegeben, auf daß er sie heiligte, und hat sie gereiniget durch das Wasserbad im Wort." 1Cor. 12, 13.: "Denn wir sind, durch Einen Geist, alle zu Einem Leibe getauft, wir seien Juden oder Griechen, Knechte oder Freie; und sind alle zu Einem Geist getränket"); welche 2., wenn sie zu den Erwachsenen gehören, den Glauben bekennen, daß die heilige Schrift Alten und Neuen Testaments Gottes Wort und daß die in den Bekenntnissen der evangelisch-lutherischen Kirche, namentlich in dem kleinen Katechismus Lutheri und in der ungeänderten Augsburgischen Confession, enthaltene Lehre die reine christliche Lehre sei (Gal. 2, 4.: "Da etliche falsche Brüder sich mit eingedrungen, und neben eingeschlichen waren." 2 Cor. 6, 14. 15. 17.: "Ziehet nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen. Denn was hat die Gerechtigkeit für Genieß mit der Ungerechtigkeit? was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis ? Wie stimmt Christus mit Belial? oder was für ein Theil hat der Gläubige mit dem Ungläubigen?.. Darum gehet aus von ihnen, und sondert euch ab, spricht der HErr, und rühret kein Unreines an; so will ich euch annehmen." 2 Joh. 10. 11.: "So jemand zu euch kommt, und bringet diese Lehre nicht, den nehmet nicht zu Hause, und grüßet ihn auch nicht. Denn wer ihn grüßet, der macht sich theilhaftig seiner bösen Werke." Ephes. 4, 3--6.: "Und seid fleißig zu halten die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens. Ein Leib und Ein Geist, wie ihr auch berufen seid auf einerlei Hoffnung eures Berufs. Ein HErr, Ein Glaube, Eine Taufe, Ein GOtt und Vater (unser) aller, der da iit über euch alle, und durch euch alle, und in euch allen"); und welche endlich 3. einen christlichen unärgerlichen Wandel führen (1Cor. 5, 9 --13.: "Ich habe euch geschrieben in dem Briefe, daß ihr nichts sollet zu schaffen haben mit den Hurern. Das meine ich gar nicht von denHurern in dieser Welt, oder von den Geizigen, oder von den Räubern, oder von den Abgöttischen; sonst müßtet ihr die Welt räumen. Nun aber habe ich euch geschrieben, ihr sollet nichts mit ihnen zu schaffen haben; nämlich, so jemand ist, der sich lässet einen Bruder nennen, und ist ein Hurer, oder ein Geiziger, oder ein Abgöttischer, oder ein Lästerer, oder ein Trunkenbold, oder ein Räuber; mit demselbigen sollet ihr auch nicht essen. Denn was gehen mich die draußen an, daß ich sie sollte richten? Richtet ihr nicht, die da hinnen sind? GOtt aber wird, die draußen sind, richten. Thut von euch selbst hinaus, wer da böse ist." 10, 21.: "Ihr könnt nicht zugleich trinken des HErrn Kelch, und der Teufel Kelch; ihr könnt nicht zugleich theilhaftig sein des HErrn Tisches, und der Teufel Tisches." Matth. 7, 6.: "Ihr sollt das Heiligthum nicht den Hunden geben, und eure Perlen sollt ihr nicht vor die Säue werfen, auf daß sie dieselbigen nicht zertreten mit ihren Füßen und sich wenden und euch zerreißen")

§ 30.

Die Gemeinde hat die Sache derjenigen ihrer Glieder, die ihr als solche angezeigt werden, welche in Lehre oder Leben Gottes Wort ungehorsam und bereits vergeblich nach Matth. 18, 15. 16. sowohl unter vier Augen, als auch vor Zeugen gestraft worden seien, oder deren falsche Lehre oder Sünde jedermann kund und offenbar ist, in öffentlicher Versammlung nach Gottes Wort in christlicher Ordnung mit Anwendung von Zeugen zu untersuchen (2 Cor. 13, 1.: "Komme ich zum drittenmal zu euch, so soll in zweier oder dreier Zeugen Munde bestehen allerlei Sache") und die Schuldig befundenen ihres Irrthums oder ihrer Sünde zu überweisen, zu ermahnen und zu strafen (2 Cor. 2, 6.: "Es ist aber genug, daß derselbige von vielen also gestraft ist." 2 Thess. 3, 14. 15.: "So aber jemand nicht gehorsam ist unserm Wort, den zeichnet an durch einen Brief, und habt nichts mit ihm zu schaffen, auf daß er schamroth werde. Doch haltet ihn nicht als einen Feind, sondern vermahnet ihn als einen Bruder." 1Tim. 5, 20.: "Die da sündigen, die strafe vor allen, auf daß sich auch die andern fürchten." Gal. 2, 14.: "Aber da ich sahe, daß s.e nicht richtig wandelten nach der Wahrheit des Evangelii, sprach ich zu Petro vor allen öffentlich: So du, der du ein Jude bist, heidnisch lebest, und nicht jüdisch; warum zwingest du denn die Heiden, jüdisch zu leben?"). Diejenigen aber, welche sie, die Gemeinde, nicht hören und in grundstürzendem Irrthum oder in offenbarer Todsünde unbußfertig und halsstarrig beharren, hat dieselbe, nach einstimmigem Beschluß, öffentlich durch den Diener des Worts aus der Gemeinde hinaus oder in den Bann zu thun (Matth. 18, 17--20.: "Höret er die nicht, so sage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht, so halt ihn als einen Heiden und Zöllner. Wahrlich, ich sage euch, was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein. Weiter sage ich euch: Wo zween unter euch eins werden auf Erden, warum es ist, das sie bitten wollen, das soll ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel. Denn wo zween oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen." 1 Cor. 5, 1-5.: "Es gehet ein gemein Geschrei, daß Hurerei unter euch ist, und eine solche Hurerei, da auch die Heiden nicht von zu sagen wissen, daß einer seines Vaters Weib habe. Und ihr seid aufgeblasen, und habt nicht vielmehr Leid getragen, auf daß, der das Werk gethan hat, von euch gethan würde. Ich zwar, als der ich mit dem Leibe nicht da bin, doch mit dem Geist gegenwärtig, habe schon als gegenwärtig beschlossen über den, der solches also gethan hat: In dem Namen unsers HErrn JEsu Christi, in eurer Versammlung mit meinem Geist, und mit der Kraft unsers HErrn JEsu Christi, ihn zu übergeben dem Satan, zum Verderben des Fleisches, auf daß der Geist selig werde am Tage des HErru JEsu." Röm. 16, 17.: "Ich ermahne aber euch, lieben Brüder, daß ihr aufsehet auf die, die da Zertrennung und Aergerniß anrichten, neben der Lehre, die ihr gelernet habt, und weichet von denselbigen." Tit. 3, 10. 11.: "Einen ketzerischen Menschen meide, wenn er einmal und abermal ermahnet ist,undwisse, daß ein solcher verkehrt ist und sündiget, als der s.ch selbst verurtheilet hat." Vergleiche noch 1Cor. 5, 9--13. und 2 Tim. 2, 17-21.). Solche Gebaunte hat sie, die Gemeinde, nicht mehr für Brüder zu erkennen, sondern für Heiden und Zöllner zu halten und ihnen daher auch die Rechte eines Bruders zu versagen und allen glaubensbrüderlichen Umgang mit ihnen aufzuheben; gegen diejenigen aber, welche in solchen Bann nicht willigen wollen, mit christlicher Zucht zu verfahren (1Cor. 5, 1. 2.); hingegen diejenigen, an denen der Bann seinen Zweck erreicht hat und die daher bußfertig zurückkehren, öffentlich zu absolviren und wieder aufzunehmen (2 Cor. 2, 6--11.: "Es ist aber genug, daß derselbige von vielen also gestraft ist, daß ihr nun hinfort ihm desto mehr vergebet und tröstet, auf daß er nicht in allzu großer Traurigkeit versinke. Darum ermahne ich euch, daß ihr dieLiebe an ihm beweiset. Denn darum habe ich euch auch geschrieben, daß ich erkennete, ob ihr rechtschaffen seid, gehorsam zu sein in allen Stücken. Welchem aber ihr etwas vergebet, dem vergebe ich auch. Denn auch ich, so ich etwas vergebe jemanden, das vergebe ich um euretwillen an Christus Statt; auf daß wir nicht übervortheilet werden von Satan. Denn uns ist nicht unbewußt, was er im Sinn hat").

§ 31.

Zwar soll sich die Gemeinde nicht anmaßen, ihre Prediger und andere, welche ein kirchliches Amt in ihr verwalten, nach Willkür ihres Amtes zu entsetzen; fallen dieselben aber in seelengefährliche Irrthümer und wollen sie sich, nachdem sie in ordentlicher Untersuchung schuldig befunden worden (1 Tim. 5, 19.: "Wider einen Aeltesten nimm keine Klage auf außer zweien oder dreien Zeugen"), weder von der Gemeinde nich von den zugezogenen rechtgläubigen Dienern des Wortes weisen lassen, oder werden sie als halsstarrig unbußfertige Sünder offenbar, oder haben sie einen Fall gethan, durch welchen sie das gute Zeugnis von denen, die draußen sind, verlieren und die Feinde des HErrn lästern machen: so hat die Gemeinde in christlicher Ordnung (dahin unter Umständen vorläufige Suspension gehört,) sie als solche, die Gott selbst entsetzt hat, von ihrem Amte zu entfernen. (Matth, 7, 15.: "Sehet euch vor vor den falschen.Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen; inwendig aber sind sie reißende Wölfe." Hos. 4, 6.: "Du verwirfst GOttes Wort, darum will ich dich auch verwerfen, daß du nicht mein Priester sein sollst." Joh. 10, 5.: "Einem Fremden aber folgen s'le nicht nach, sondern fliehen von ihm; denn s.ie kennen der Fremden Stimme nicht." 1Tim. 3, 7.: "Er muß aber auch ein gut Zeugnis haben von denen, die draußen sind, auf daß er nicht falle dem Lästerer in die Schmach und Strick.")

§ 32.

Endlich soll die Gemeinde auch aufsehen, daß weder sie als Gemeinde, noch ein einzelnes Glied kirchliche Vereinigung mit Un- oder Irrgläubigen eingehe und sich so der Glaubens-, Kirchen- und Religionsmengerei schuldig mache. 2 Cor. 6, 14-18.: "Ziehet nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen. Denn was hat die Gerechtigkeit für Genieß mit der Ungerechtigkeit? was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsterniß? Wie stimmt Christus mit Belial? oder was für ein Theil hat der Gläubige mit dem Ungläubigen? Was hat der Tempel GOttes für eine Gleiche mit den Götzen? Ihr aber seid der Tempel des lebendigen GOttes; wie denn GOtt spricht. Ich will in ihnen wohnen, und in ihnen wandeln, und will ihr GOtt sein, und sie sollen mein Volk sein. Darum gehet aus von ihnen, und sondert euch ab, spricht der HErr, und rühret kein Unreines an; so will ich euch annehmen, und euer Vater sein, und ihr sollet meine Söhne und Töchter sein, spricht der allmächtige HErr." 2 Joh. 10. 11.: "So jemand zu euch kommt, und bringet diese Lehre nicht, den nehmet nicht zu Hause, und grüßet ihn auch nicht. Denn wer ihn grüßet, der macht sich theilhaftig seiner bösen Werke." Vgl. Offenb. 14, 9-11.

D.

Vierter Abschnitt.

Von derAusübung der Pflicht eiller Gemeinde, sich auch in Betreff des Irdischen ihrer Glieder anzunehmen.

§ 33.

Erstlich soll die Gemeinde möglichst Sorge tragen, daß der Prediger Nahrung, Kleidung, Wohnung für sich (dazu ein Gemach zum Studieren und zum ungestörten Verkehr mit den ihm Befohlenen gehört) und die Seinigen habe, Matth. 10, 9.10.: "Ihr sollt nicht Gold, noch Silber, noch Erz in euern Gürteln haben; auch keine Tasche zur Wegfahrt, auch nicht zween Röcke, keine Schuhe, auch keine Stecken Drnn ein Arbeiter ist seiner Speise werth"; ferner daß der Prediger die Mittel habe, sich gastfrei zu zeigen, 1 Tim. 3, 2.: "Es soll aber ein Bischof unsträflich sein, Eines Weibes Mann, nüchtern, mäßig, sittig, gastfrei, lehrhaftig," vergl. Tit. 1, 8.; ferner daß sich der Prediger allein von dem Evangelio nähren könne,1Cor. 9, 14.: "Also hat auch der HErr befohlen, daß, die das Evangelium verkündigen, sollen sich vom Evangelio nähren"; endlich daß der Prediger mit Lesen anhalten, Gemeinschaft pflegen könne und sich nicht in Händel der Nahrung flechten müsse, 1Tim. 4, 13.: "Halte an mit Lesen." 2 Tim. 2, 3. 4.: "Leide dich als ein guter Streiter JEsu Christi. Kein Kriegsmann flicht sich in Händel der Nahrung, auf daß er gefalle dem, der ihn angenommen hat." Sir. 38, 26. 27.: "Wie kann der der Lehre warten, der pflügen muß, und der gerne die Ochsen mit der Geißel treibet, und mit dergleichen Werken umgehet, und weiß nichts, denn von Ochsen zu reden? Er muß denken, wie er ackern soll, und muß spat und früh den Kühen Futter geben." In seiner Maße gilt dies auch von den Lehrern der Einfältigen.

§ 34.

Auch soll die Gemeinde für Nahrung, Kleidung, Wohnung und alle anderen nöthigen Bedürfnisse der Armen, Wittwen, Waisen, Alten, Gebrechlichen sorgen, welche sich dieselben weder selbst beschaffen können,noch Angehörige haben, welche dies insonderheit schuldig sind (2 Thess. 3, 11. 12.: "Denn wir hören, daß etliche unter euch wandeln unordentlich, und arbeiten nichts, sondern treiben Vorwitz. Solchen aber gebieten wir, und ermahnen sie, durch unsern HErrn JEsum Christ, daß sie mit stillem Wesen arbeiten und ihr eigen Brod essen." 1 Tim. 5, 16.. "So aber ein Gläubiger oder Gläubigin Wittwen hat, der versorge dieselbigen, und lasse die Gemeine nicht beschweret werden, auf daß die, so rechte Wittwen sind, mögen genug haben." Vergl. 1 Joh. 3, 17. Matth. 25, 35. 36. 40. 42. 43. 45. Jac. 1, 27.); auch bei besonderen Unglücksfällen, Brand, Hungersnoth, Theurung, Raub 2c., soll die Gemeinde der dadurch in Noth Gekommenen sich annehmen (2 Cor. 8, 13. 14.: "Nicht geschiehet das der Meinung, daß die andern Ruhe haben, und ihr Trübsal; sondern daß es gleich sei. So diene euer Ueberfluß ihrem Mangel, diese [theure] Zeit lang, auf daß auch ihr Ueber,. schwang hernach diene eurem Mangel, und geschehe, das gleich ist." Röm. 12, 15.: "Freuet euch mit den Fröhlichen, und weinet mit den Weinenden." 1 Cor. 12, 26.: "Und so Ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit; und so Ein Glied wird herrlich gehalten, so freuen sich alle Glieder mit"); damit so kein Bruder oder Schwester versucht werde, zu Schmach des Evangeliums das Erbarmen derer, die draußen sind, anzusprechen, oder gar sich mit ihnen zu geheimen Gesellschaften zu verbinden, die den Zweck der Unterstützung zum Aushängeschild haben. (1 Thess. 4, 11. 12.: "Ringet darnach, daß ihr stille seid, und das Eure schaffet, und arbeitet mit euren eigenen Händen, wie wir euch geboten haben; auf daß ihr ehrbarlich wandelt gegen die, die draußen sind, und ihrer keines bedürfet.") Hiezu sollte die Gemeinde besondere Almosenpfleger bestellen. Apostelg. 6, 1--7.

§ 35.

Die Gemeinde soll verhüten, daß ihre Glieder in Krankheiten nicht ohne die nötige Hilfe, Pflege bei Tag und Nacht, und Erquickung seien, Matth. 25, 36.: "Ich bin krank gewesen, und ihr habt mich besuchet," Vergl. V. 43. 1 Tim. 5, 10.: "So sie den Trübseligen Handreichung gethan hat."

§ 36.

Die Gemeinde hat Anstalt zu treffen, daß jedes, auch das ärmste Glied ihrer Gemeinschaft ordentlich, ehrlich und christlich begraben werde, Matth. 14, 12.: "Da kamen seine (Johannis) Jünger und nahmen seinen Lei und begruben ihn." Apostelg. 8, 2.: "Es beschickten aber Stephanum gottesfürchtige Männer, und hielten eine große Klage über ihn." Jer. 22, 18. 19.: "Darum spricht der HErr von Jojakim, dem Sohn Josia, de n Könige Juda: Man wird ihn nicht klagen: Ach Bruder, ach Schwester! Man wird ihn nicht klagen: Ach Herr, ach Edler! Er soll wie ein Esel begraben werden, zerschleift und hinaus geworfen vor die Thore Jerusalems." Tob. 1, 20.: "Die Erschlagnen und Toten begrub er" (Tobias).

E.

Fünfter Abschnitt.

§ 37.

Außer dem bereits gelegentlich Bemerkten gehört hierher vorerst dieses: Der Pastor sollte zwei Bücher halten und in Verwahrung haben, in deren einem, dem Seelenregister, sämtliche sowohl stimmfähige, als nicht stimmfähige Glieder der Gemeinde verzeichnet, und in deren anderem, dem Kirchenbuch, die vollzogenen Amtshandlungen, die Taufen, Konfirmationen, Aufgebote, Trauungen, Begräbnisse, mit Angabe der Personen, der Zeit, des Ortes und anderer wichtiger Umstände, sowie die Beichtenden und Kommunizierenden registriert werden. Beide Bücher sollten von der Gemeinde angeschafft werden und Eigentum derselben sein.

§ 38.

Alle Schreiben und Urkunden, welche die Gemeinde betreffen, an sie gerichtet oder von ihr ausgegangen sind, sollten, wenn möglich, in der Urschrift, wo nicht, in beglaubigter Abschrift, nebst dem Protokollbuch von dem bestellten Schreiber der Gemeinde aufbewahrt werden.

§ 39.

Zu ordentlicher Verwaltung der Geldangelegenheiten der Gemeinde, der Einsammlung und Auszahlung der Gehalte, sollte ein zu dergleichen Geschäften geschicktes, christlich bewährtes Glied als Gemeinde-Schatzmeister eingesetzt werden, und derselbe nicht nur entweder allmonatlich oder vierteljährlich in öffentlicher Gemeindeversammlung Rechnung ablegen, sondern dessen Rechnung auch von Zeit zu Zeit durch dazu bestellte Personen theils zu bestimmten, theils zu unbestimmten Zeiten genau revidiert werden. 2 Cor. 8, 20. 21.: "Und verhüten das, daß uns nicht jemand übel nachreden möge, solcher reichen Steuer halben, die durch uns ausgerichtet wird; und sehen darauf, daß es redlich zugehe, nicht allein vor dem HErrn, sondern auch vor den Menschen."

§ 40.

Zu ordentlicher Versorgung der Armen, Witwen, Waisen, Alten, Gebrechlichen, Kranken 2c. in der Gemeinde sollten eine oder mehrere Personen bestimmt sein, welche das Amt der Almosenpfleger verwalten, und Sorge zu tragen haben, daß niemand in Betreff der ihm nötigen Unterstützung und Hilfeleistung übersehen werde. Röm. 12, 8.: "Gibt jemand, so gebe er einfältiglich. Regieret jemand, so sei er sorgfältig. Uebet jemand Barmherzigkeit, so tue er‘s mit Lust." Apostelg. 6, 1- 7. 1 Tim. 3, 8-13.

§ 41.

Die Gemeinde sollte, wenn es ihre Mittel gestatten, darauf bedacht sein, sich ein ihren gemeindlichen Zwecken dienliches Eigentum zu erwerben, als da sind eine wohl eingerichtete geräumige Kirche, Schule, Pfarr- und Lehrerwohnung, ein Gottesacker 2c., und Männer zu erwählen, die dieses Eigentum nicht nur dem Staate gegenüber als Stellvertreter der Gemeinde (Trustees) halten, sondern auch die Aufsicht darüber haben und Sorge tragen sollten, daß Schaden abgewendet, alles wohl in Stand gehalten und die nötig werdenden Verbesserungen, Erweiterungen ausgeführt werden.

§ 42.

Die Gemeinde sollte alles zum Gottesdienst Nöthige, eine Kirchenbibel, ein Gesangbuch, eine Agende, Tauf- und Communiongeräthe, Amtskleider 2c., beschaffen und einen Küster erwählen, der dies in Verwahrung, das Kirchgebäude in Reinlichkelt und Ordnung erhalten (1 Cor. 11, 22.: "Habt ihr aber nicht Häuser, da ihr essen und trinken möget?"), die Elemente zu Taufe und Abendmahl gewissenhaft besorgen, und überhaupt dem Pastor die beim Gottesdienste nöthige Handreichung thun sollte. Die Sitzplätze sollten nicht vermiethet, den in den Aemtern der Gemeinde Stehenden aber besondere angewiesen und dem Prediger eine Sacristei eingerichtet sein.

§ 43.

Die Zeit des Anfangs jeder Versammlung der Gemeinde sollte genau bestimmt und innegehalten werden.

§ 44.

In den Gemeindeversammlungen sollte über nichts Wichtiges ohne Weiteres, das ist, ohne vorgängige gemeinsame Besprechung, Auseinandersetzung und Beratung zur Abstimmung geschritten werden.

§ 45.

Zwar sollte in der Regel alles, was Gottes Wort nicht entscheidet, das ist, darin weder geboten noch verboten ist, durch die Stimmenmehrheit entschieden werden und sein, als die Entscheidung, die die Natur lehrt (1 Cor. 11, 14.); sollte aber in Folge des Durchsetzens der Entscheidung der Majorität um der Schwachheit Vieler willen eine Spaltung oder sonst ein Schade zu befürchten sein, so sollte die Majorität der Minorität um Liebe und Friedens willen weichen, 2 Cor. 10, 8.: "Und so ich auch etwas weiter mich rühmete von unserer Gewalt, welche uns der HErr gegeben hat, euch zubessern, und nicht zu verderben, wollte ich nicht zu Schanden werden."

 

§ 46.

Der Vorsitzer der Versammlung sollte dafür sorgen, daß immer nur Einer nach dem Andern rede (1 Cor. 14, 30.: "So aber eine Offenbarung geschieht einem andern, der da sitzet, so schweige der erste"), und so jeder Raum gewinne, wo nöthig, seine Meinung zu sagen, und verhütet werde, daß nicht aus der Besprechung eine Zänkerei werde, 1 Cor. 11, 16.: "Ist aber jemand unter euch, der Lust zu zanken hat; der wisse, daß wir solche Weise nicht haben, die Gemeinen GOttes auch nicht."

§ 47.

Vor der Vollziehung jeder Wahl durch Abstimmung sollten die Namen der Stimmfähigen verlesen und aufgerufen werden, die Aufgerufenen ihre Gegenwart zu erkennen geben und sogleich ihre Stimme abgeben und den Abwesenden unter den Stimmfähigen nur schriftlich zu stimmen erlaubt sein.

§ 48.

Alle Vorladungen vor die Gemeindeversammlung sollten schriftlich durch eine dafür verantwortliche Person geschehen.

§ 49.

Alle, welche außer dem Prediger ein Amt in der Gemeinde bekleiden, sollten eine von der Gemeinde entworfene schriftliche Instruction haben, in welcher ihre Befugnisse, deren Umfang und Grenzen genau bestimmt wären; jedes Glied sollte aber willig sein, wo es dies vermag, ein solches ihm angetragenes Amt auch anzunehmen, 1 Petr. 4, 10. 11.: "Dienet einander, ein jeglicher mit der Gabe, die er empfangen hat, als die guten Haushalter der mancherlei Gnade GOttes. So jemand redet, daß ers rede als GOttes Wort. So jemand ein Amt hat, daß ers thue als aus dem Vermögen, das GOtt darreichet."

§ 50.

Eine etwa schriftlich aufgezeichnete Gemeindeordnung sollte nur das Nöthigste und was sich in dem Gemeindeleben bereits bewährt hat, enthalten, und keine darin gemachte Bestimmung, die etwas betrifft, was in Gottes Wort weder geboten noch verboten ist, unabänderlich sein, sondern jederzeit durch eine bedeutendere Stimmenmehrheit ordentlich verändert und aufgehoben werden können.

§ 51.

Zwar muß jedes Glied der Gemeinde seine Verpflichtung anerkennen, zur Erhaltung von Kirche und Schule und zu Versorgung der dürftigen Glieder das Seine nach Verhältnis beizutragen (Matth. 10, 10.: "Ein Arbeiter ist seiner Speise wert." 1 Cor. 9, 14.: "Also hat auch der HErr befohlen, daß, die das Evangelium verkündigen, sollen sich vom Evangelio nähren." 2 Cor. 8, 12.: "Denn so einer willig ist, so ist er angenehm, nach dem er hat, nicht nach dem er nicht hat"); wie viel aber ein jedes nach Verhältnis zu geben habe, ist dem Gewissen und der freiwilligen Liebe eines jeden überlassen, 2 Cor. 9, 7.: "Ein jeglicher nach seiner Willkür, nicht mit Unwillen, oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat GOtt lieb."

F.

Sechster Abschnitt.

Von derAusübung der Pflicht einer Gemeinde, auch mit der rechtgläubigen Kirche außer ihr der Einigkelt im Geist sichzu befleißigen indem Bande der Liebe und des Friedens.

§ 52.

Die Gemeinde sollte fleißig für alle Heiligen gemeinschaftlich beten, Ephes. 6, 18.: "Und betet stets in allem Anliegen, mit Bitten und Flehen im Geist, und wachet dazu mit allem Anhalten und Flehen für alle Heiligen."

§ 53.

Wie jede wahre ev.-luth. Ortsgemeinde mit der ganzen wahren ev.-luth. Kirche gleiche öffentliche Bekenntnisse des Glaubens hat, so sollte sie auch Fleiß thun, mit derselben auch im Leben einig zu sein und mit ihr einerlei Rede zu führen in Einem Sinn und einerlei Meinung, 1Cor. 1, 10.: "Ich ermahne euch aber, lieben Brüder, durch den Namen unsers HErrn JEsu Christi, daß ihr allzumal einerlei Rede führet, und lasset nicht Spaltungen unter euch sein, sondern haltet fest an einander in Einem Sinne, und in einerlei Meinung."

§ 54.

Jede Gemeinde sollte mit ihrer Nachbarsgemeinde über ihre gegenseitige örtliche Abgrenzung ein Uebereinkommen treffen (Tit. 1, 5.: "Derhalben ließ ich dich in Creta, daß du solltest vollends anrichten, da ichs gelassen habe und besetzen die Städte hin und her mit Aeltesten, wie ich dir befohlen habe." Gal. 2, 9.: "Jakobus und Kephas und Johannes gaben mir und Barnaba die rechte Hand, und wurden mit uns eins, daß Wir unter den Heiden, Sie aber unter der Beschneidung predigten,") und diejenigen, welche sich innerhalb des Bezirks anderer Gemeinden befinden, sollte keine Gemeinde aufnehmen, 1 Petr. 4, 15.: "Niemand aberunter euch leide als ein Mörder, oder Dieb, oder Uebelthäter, oder der in ein fremd Amt greifet." 1 Petr. 5, 2.: "Weidet die Heerde Christi, so euch befohlen ist." Ebr. 10, 25.: "Lasset uns nicht verlassen unsere Versammlung, wie etliche pflegen."

§ 55.

Die Gemeinde sollte von denen, welche aus anderen rechtgläubigenGemeinden zu ihr kommen, ein ihnenvon letzteren ausgestelltes Zeugniß begehren und dasselbe anerkennen; hinwiederum aber denen, welche von ihr in andere Gemeinden ziehen, ein solches Zeugniß mitgeben, Apostelg.18, 27.: "Da er (Apollo) wollte in Achajam reisen, schrieben die Brüder, und vermahneten die Jünger, daß sie ihn aufnähmen.." 3 Joh. V. 8. 9.: "So sollen wir nun solche aufnehmen, auf daß wir der Wahrheit Gehülfen werden. hch habe der Gemeine geschrieben; aber Diotrephes, der unter ihnen will hoch gehalten sein, nimmt uns nicht an." Vgl. V.10.

§ 56.

Die Gemeinde sollte von rechtgläubigen Gemeinden rechtmäßig Gebannte nicht als Brüder aufnehmen, 1Tim. 1, 20.: "Unter welchen ist Hymenäus und Alexander, welche ich habe dem Satan übergeben, daß sie gezüchtiget werden, nicht mehr zu lästern." Vgl. 2 Tim. 4, 14. 15.: "Alexander, der Schmied, hat mir viel Böses beweiset; der HErr bezahle ihm nach seinen Werken. Vor welchem hüte du dich auch; denn er hat unsern Worten sehr widerstanden."

§ 57.

Die Gemeinde sollte Vertriebene, unrechtmäßig Gebannte oder überhaupt als Gäste aus anderen Gemeinden Kommende als ihre Brüder aufnehmen und für sie wie für ihre eigenen Glieder sorgen, 1Pet. 4, 9.: "Seid gastfrei unter einander ohne Murmeln." Vgl. Ebr. 13, 2. Röm. 16, 1. 2.: "Ich befehle euch aber unsere Schwester Phöbe, welche ist am Dienste der Gemeine zu Kenchrea; daß ihr sie aufnehmet in dem HErrn, wie sichs ziemet den Heiligen, und thut ihr Beistand in allem Geschäfte, darinnen sie euer bedarf. Denn sie hat auch Vielen Beistand gethan, auch mir selbst." 1 Cor. 16, 10. 11.: "So Timotheus kommt, so sehet zu, daß er ohne Furcht bei euch sei; denn er treibet auch das Werk des HErrn, wie ich. Daß ihn nun nicht jemand verachte. Geleitet ihn aber im Frieden, daß er zu mir komme; denn ich warte sein mit den Brüdern." Joh. 16, 2.: "Sie werden euch in den Bann thun. Es kommt aber die Zeit, daß wer euch tödtet, wird meinen, er thue GOtt einen Dienst daran." Vgl. Joh. 9, 22--39. -- Matth. 25, 35.: "Ich bin ein Gast gewesen, und ihr habt mich beherberget."

§ 58.

Die Gemeinde sollte, wenn sie den Prediger einer anderen Gemeinde berufen will, diese um ihre Einwilligung und um Entlassung ihres Predigers bitten und mit ihr über Göttlichkeit der Wegberufung einig zu werden suchen; oder wenn ihr Prediger an eine andere Gemeinde berufen wird, die Berufung nach Gottes Wort prüfen, und wenn dieselbe als göttlich sich erweist, ihren Prediger willig ziehen lassen, 1Tim. 3, 13.: "Welche aber wohl dienen, die erwerben ihnen selbst eine gute Stufe."

§ 59.

Die Gemeinde sollte in schweren Fällen bei einer oder mehreren Schwestergemeinden Rath suchen, oder, selbst darum ersucht, bereit sein, solchen auch nach Vermögen zu ertheilen. Vergleiche Apostelg. 15.

§ 60.

Die Gemeinde sollte die Noth ihrer Schwestergemeinden als ihre eigene ansehen und nach Kräften ihnen hilfreiche Hand reichen, 1 Cor. 16, 1. 2.: "Von der Steuer aber, die den Heiligen geschieht, wie ich den Gemeinen in Galatien geordnet habe, also thut auch ihr. Auf je der Sabbather einen lege bei sich selbst ein jeglicher unter euch und sammle, was ihn gut dünkt, auf daß nicht, wenn ich komme, dann allererst die Steuer zu sammeln sei." Vgl. 2 Cor. 8, 1-14. 9, 1--15.

§ 61.

Die Gemeinde sollte dazu willig sein, eine Nachbargemeinde, welche allein das Predigtamt unter sich nicht aufrichten und auch nicht eingepfarrt werden kann, wo es thunlich, als eine Filial.. oder Tochtergemeinde von ihren Predigern bedienen zu lassen.

G.

Siebenter Abschnitt.

Von der Ausübung der Pflicht einer Gemeinde, an ihrem Theil mitzuhelfen, daß die Kirche im Ganzen gebauet und gefördert werde.

§ 62.

Die Gemeinde sollte dafür Sorge tragen, daß begabte Knaben und Jünglinge dem Dienste der Kirche gewidmet und ihnen die Vorbereitung dazu ermöglicht würde, 1Cor. 12, 7.: "In einem jeglichen erzeigen sich die Gaben des Geistes zum gemeinen Nutzen."

§ 63.

Die Gemeinde sollte dafür sorgen, daß ihren am Geistlichen mangelnden Glaubensgenossen das Brot des Lebens gebrochen werde, und daher diejenigen unterstützen, welche dieses Werk der Liebe ausrichten wollen, Apostelg. 11, 21. 22.: "Und die Hand des HErrn war mit ihnen, und eine große Zahl ward gläubig, und bekehrete sich zu dem HErrn. Es kam aber diese Rede von ihnen vor die Ohren der Gemeine zu Jerusalem, und sie sandten Barnabam, daß er hinginge bis gen Antiochia."

§ 64.

Die Gemeinde sollte für die Verbreitxng des geschriebenen Wortes Gottes eifrig sein, 1Thess. 5, 27.: "Ich beschwöre euch bei dem HErrn, daß ihr diese Epistel lesen lasset allen heiligen Brudern." Col. 4, 16.: "Und wenn die Epistel bei euch gelesen ist, so schaffet, daß sie auch in der Gemeinde zu Laodicea gelesen werde, und daß ihr die von Laodicea leset." Vgl. 1 Thess. 1, 8.

§ 65.

Die Gemeinde sollte mitsorgen, daß auch denen, die noch in Finsternis und Schatten des Todes sitzen, den armen Heiden und Juden, das Evangelium gebracht würde, Matth. 28, 18--20.: "Mir ist gegeben alle Gewalt in Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende." 1 Pet. 2, 9.: "Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, das königliche Priesterthum, das heilige Volk, das Volk des Eigenthums, daß ihr verkündigen sollt die Tugenden des,der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht." 2 Cor. 11, 8.: "Und habe andere Gemeinen beraubet, und Sold von ihnen genommen, daß ich euch predigte." (Vgl. Apostelg. 13, 1--5.)

§ 66.

Die Gemeinde sollte bereit sein, sich mit den evangelisch-lutherischen Gemeinden ihres Landes zu verbinden, so sie dazu Gelegenheit hat und solche Verbindung der Ehre Gottes und dem Aufbau seines Reiches dienlich und förderlich ist, Ephes. 4, 3-6.: "Seid fleißig zu halten die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens. Ein Leib und Ein Geist, wie ihr auch berufen seid auf einerlei Hoffnung eures Berufs. Ein HErr, Ein Glaube, Eine Taufe, Ein GOtt und Vater (unser) aller, der da ist über euch alle, und durch euch alle, und in euch allen." 1 Cor. 12, 7.: "In einen jeglichen erzeigen sich die Gaben des Geistes zum gemeinen Nutzen." Vgl. Apostelg. 15.