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Mit den in einem Heft erschienenen und nun auch hier veröffentlichten Arbeiten will Dr. Gottfried Wachler eine Rückbesinnung auf die biblisch-lutherische Amtslehre fördern.
Nachdem die Evangelisch-Lutherische Freikirche [ELFK] auf Druck ihrer amerikanischen Schwesterkirche, der Wisconsin Evangelical Lutheran Synod [im Text kurz "WELS"], in der Kirchen- und Amtslehre das Fundament von Schrift und Bekenntnis Schritt für Schritt aufgab, sah sich der langjährige Rektor und Professor für Systematische Theologie ihres theologischen Seminares veranlaßt, die Amtsbrüder mit einzelnen Ausarbeitungen auf die früheren biblischen Positionen zurückzurufen.
Die Mehrheit der Theologen der ELFK ließen sich jedoch davon nicht beirren, und die einflußreichsten Verfechter der an evangelikale Thesen erinnernden Lehren der WELS brachten es schließlich so weit, daß die gesamte Kirche den Irrtum zur offiziellen Lehre erhob (Beschluß ihrer Sondersynode 2001). Im gleichen Zug wurde die von Dr. Go. Wachler und weiteren drei Pastoren festgehaltene lutherische Position als "falsche Lehre" verurteilt. Inzwischen arbeiten die drei erwähnten Pfarrer in selbständigen Gemeinden; Dr. Go. Wachler gehört zu einer von ihnen und lebt im Ruhestand in Leipzig.
Das Amt in der Kirche
Dr. Gottfried Wachler, Leipzig
Inhalt
Was für ein Amt hat Christus in Matth. 28 befohlen?
Die Sendeworte des Auferstandenen
Die Amtsnachfolger der Apostel
Die Amtslehre in den Einigungssätzen
Die von Christus nicht befohlenen Ämter und Predigtamtsformen
Was für ein Amt hat Christus in Matth. 28 befohlen?
1.) Franz Pieper schreibt in
seiner "Christlichen Dogmatik": "Weil die Menschen
zu allen Zeiten geneigt sind und sein werden, 'über die göttliche
Einfalt der Schrift-worte in verschrobenem Trachten nach falscher
Höhe ... hinwegzugleiten' (wie Luther sagt), so bedarf auch
unsere Zeit solcher Exegeten ..., die durch Gottes Gnade
vornehmlich vier Eigenschaften besitzen:
2.) Diesen Grundsatz wollen wir nun auch bei der Auslegung von Mt.28,16ff beachten, indem wir nichts hineinlegen, sondern herausstellen, was der Text sagt. Ist darin etwas nicht eindeutig, dann wollen wir dies nicht nach unserer Phantasie deuten, sondern Schrift mit Schrift auslegen, d.h. Schriftstellen hinzu-ziehen, die der Erklärung des Textes dienen.
Beginnen wir mit dem, was wohl uns allen an Mt.28,16ff eindeutig klar ist:
2.2) Der allwissende Gottessohn kann nicht die irrige Meinung gehabt haben, daß die Apostel dieses Amt bis zum Weltende ausüben werden. Darum kann sich die angehängte Verheißung (Vers 20b: "ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende") nicht allein auf die Apostel beziehen, sondern gilt auch ihren Nachfolgern im Hirtenamt. So schreibt auch G.Herrmann in "Das öffentliche Predigtamt und seine Formen", 1999, S.3 Fußnote 6: "Für die Dauerhaftigkeit (des öffentlichen Predigtamtes) spricht schon ...(Mt.28,20): 'bis an der Welt Ende'." (Da im Zitat nur die Dauerhaftigkeit des von Christus befohlenen Amtes mit Recht von Mt.28,20 hergeleitet wird, soll hier nicht erörtert werden, was G.Herrmann mit "öffentl.Predigtamt" meint.)
3.) Bei dieser Verheißung ist zu beachten:
3.1) Die Verheißung ist zwar an dieser Stelle nicht zu allen Christen gesagt, wohl aber an anderer Stelle. Christus verspricht Joh.10,11ff allen seinen Nachfolgern, daß er sie nie verläßt, auch nicht wenn es gefährlich wird: "Ich bin der gute Hirte. Der gute Hirte läßt sein Leben für die Schafe. Der Mietling aber, der nicht Hirte ist, dem die Schafe nicht gehören, sieht den Wolf kommen und verläßt die Schafe ...". Der gute Hirte aber hält seine Hand über sie und verspricht: "...niemand wird sie aus meiner Hand reißen" (Joh.10,28). Darum kann der Christ mit David sprechen: "Der HErr ist mein Hirte ... Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir ..." (Ps. 23,1.4). Aber nicht ohne Grund bekommen die Apostel und ihre Amts-nachfolger noch speziell diesen Trost mit auf den Weg: "Und siehe, ich bin bei euch ...". Denn ihnen wird ein schweres Amt übertragen, gegen das der Teufel hetzt und wütet.
3.2) Die Verheißung, die Christus an die Einsetzung des Gnadenmittelamtes für alle Zeiten heftet, kann man aber nicht auch auf die Sonderaufgabe beziehen, die nur den Aposteln aufgetragen war und nur von ihnen erfüllt werden konnte: Nur sie konnten als Augen- und Ohrenzeugen verkündigen und niederschreiben, was Jesus gesagt und für uns getan hatte. Nur sie konnten dadurch das Fundament für die Kirche aller Zeiten legen. Und damit dies Fundament fehlerfrei und somit ganz verläßlich sei, verhieß und schenkte Christus den Augen- und Ohrenzeugen das völlig wirklichkeitsgetreue Zeugnis durch die Gabe der Inspiration. Sie wurde aber nur ihnen zuteil und war nicht mit der Zusage "bis an der Welt Ende" verbunden. Sie gilt also nicht auch den Nachfolgern der Apostel im Predigtamt. Von dieser Gabe des Heiligen Geistes ist daher auch weder in Mt.28 noch in den Parallelstellen die Rede. Dementsprechend wird im NT den Nachfolgern im Predigtamt auch nicht gesagt, daß sie auf Eingebungen warten sollen. Statt-dessen werden sie ermahnt, beim inspirierten Gotteswort der Propheten des AT und der Apostel des NT zu bleiben (z.B. 2.Tim.3,1416).
4.) In dem allen gibt es unter uns keine Differenz. Strittig ist seit einigen Jahren nur die Frage, ob Christus in Mt.28,16ff ein konkretes Amt mit bestimmten Aufgaben befohlen hat wie es offizielle Lehre unserer Kirche war, die sogar mit den "Einigungssätzen" ausdrücklich als unser Bekenntnis durch einmütigen Synodalbeschluß angenommen wurde. Im "Stand (=Ergebnis) der Lehr-gespräche zwischen ELFK und WELS", hrsgeg.v.d. Theolog. Kommission, 1995, steht nun aber das Gegenteil. Auf S.10, § 2 heißt es: "Mit dem sogenannten Missionsbefehl hat Christus den Auftrag gegeben, durch den Dienst am Evangelium39 Menschen zum Glauben an das Evangelium zu führen ...". In der Fußnote 39 wird die Bedeutung von "Dienst am Evangelium" erklärt durch "Predigtamt in abstracto". (Leider wird in diesem Bericht bei dem sonstigen Gebrauch in diesem Sinne das "in abstracto" hinter "Predigtamt" weggelassen.) Aber ganz eindeutig wird "öffentliches Predigtamt" als abstrakter Sammelbegriff gebraucht, der alle konkreten Verkündigungs- und Lehrämter der Kirche in sich schließt, auch wenn sie nur wenig mit Verkündigung und Lehre zu tun haben, wie z.B. die Ämter der Gemeindevorsteher, Kindergottesdiensthelferinnen, Kantoren und Kassierer. (vgl. "Stand der Lehrgespräche ...", S.10, Fußnoten 36+37; G.Herrmann: Das öffentl. Predigtamt u. seine Formen, 1999, S.2).
4.1) Die entscheidende Frage ist nun die: Hat Christus durch sein Befehlswort in Mt.28,16ff wirklich gar kein konkretes Amt eingesetzt, auch nicht das "umfassende Hirtenamt an einer Ortsgemeinde"? (Vgl. Verwerfung 21 auf S.26 in "Stand der Lehrgespräche ..."). Hat Christus wirklich nur ganz allgemein die öffentliche Verbreitung des Wortes Gottes in allen möglichen Arten oder "Formen" angeordnet? Wollte man diese Fragen mit Ja beantworten, dann müßte davon allerdings etwas im Text stehen. Davon steht aber nichts im Text, nicht einmal andeutungsweise. Wenn wir nichts hineinlesen wollen, dann müssen wir dabei bleiben, daß die von Jesus Beauftragten das tun sollten, was Jesus ihnen befahl. Er sagte aber nicht zu Johannes. "Du machst das", und zu Petrus: "Du machst jenes" u.s.w. (Das hätte bei 11 Jüngern gar nicht lange gedauert, wenn Er eine Aufteilung der Aufgaben in dieser Weise gewollt hätte.) Vielmehr redete Er alle zugleich an und befahl somit ihnen allen dasselbe. Aber das war nun wiederum nicht der allgemeine Auftrag, irgendeinen "Dienst am Evangelium" zu tun, so daß sich jeder mit Hilfe des Hl.Geistes einen speziellen hätte heraussuchen können, etwa den Dienst der Kinderlehre. Vielmehr gibt der HErr ihnen ganz bestimmte Anweisungen:
a) "Macht zu Jüngern alle Völker". Vorher hatte Jesus oft erklärt, daß nicht alle Menschen das Gnadenangebot annehmen. Daher kann es in diesem Satz nicht um die Bekehrung aller Menschen aus allen Völkern gehen. Wohl aber werden die Apostel jetzt nicht mehr nur zu den "verlorenen Schafen aus dem Hause Israel" gesandt. Weil Jesus aber nicht zu speziellen Menschengruppen, sondern zu allen Völkern sandte, damit aus ihnen Menschen zu seiner Herde gesammelt und dann geweidet werden, darum ist andererseits ausgeschlossen, daß einige Beauftragte nur Kindergruppen oder nur Erwachsenenkreise gesammelt und geweidet hätten (vgl.auch Joh.21,15f).
Zu Jesu Auftrag "Macht zu Jüngern ..." schreibt Theod. Zahn: "Daß diese (Jünger) nicht durch Gewaltmittel, sondern nur durch das Evangelium gewonnen werden können, ist selbstverständlich. Im Gleichnis wird dies mehr als einmal ausgesprochen ...". (Kommentar zum Matthäusevangelium S.723; dazu Fußnote 8:) "Daß die Predigt des Evangeliums das wesentlichste Mittel dazu sei, brauchte nicht erst gesagt zu werden." Deshalb könnte Matthäus diese weggelassen haben. Wahrscheinlicher ist aber, daß Jesus den Auftrag auch erläuterte und Wichtiges mehrmals und mit verschiedenen Worten unterstrich. Jedenfalls wird in anderen Evangelien bei den letzten Worten, die Jesus zu den Aposteln kurz vor seiner Himmelfahrt sagte, gerade der Auftrag hervorgehoben, das Evangelium öffentlich zu predigen: Mk.16,15f: "Gehet hin in alle Welt und predigt das Evangelium aller Kreatur. Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden ..."; Luk.24,46f: "So steht´s geschrieben, daß Christus leiden wird und auferstehen von den Toten ...; und daß gepredigt wird in seinem Namen Buße zur Vergebung der Sünden unter allen Völkern. Fangt an in Jerusalem ...".
Zu dem Auftrag, Menschen zu Jesu Jüngern zu machen, gehört auch die zweite Anweisung:
b) "Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl.Geistes" (Mt.28,19);
und die dritte Anweisung:
c) "und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe". (Vers20)
Zu dem, was Christus den Aposteln befohlen hatte und was diese nun weitergeben sollten, gehörten sowohl Weisungen für den rechten Lebenswandel des Christen als auch die wunderbare Aufforderung: "Nehmet hin und esset, das ist mein Leib ..." (vgl. 1.Kor.11,23ff) sowie die mancherlei Weisungen, was in der christlichen Gemeinde geschehen soll und durch sie, wie sich aber auch Gemeindeglieder zueinander verhalten sollen (z.B. Mt.18,15ff).
Nun konnten aber die wenigen Apostel nicht jeden, der ein Jünger Jesu geworden war auch nicht jede Familie einzeln unterrichten. Darum schloß der Auftrag des Lehrens zugleich die Sammlung von Ortsgemeinden ein, was ja auch von den Aposteln ausgeführt wurde. Da sie aber auch nicht jeder Familie einzeln predigen konnten, taten sie es nach Bildung von Ortsgemeinden dort. Ihnen war ja nicht nur Missionspredigt aufgetragen (z.B.Apg.20,6ff; vgl. 16,68). Die Versammlung der Ortsgemeinde wurde ebenfalls zum Ort der Abendmahlsfeier bestimmt durch apostolische Weisung sobald ein Ver-sammlungsort vorhanden war. (1.Kor.11,2022 und 33f).
Fazit: Wo ganz klar 3 Hauptaufgaben, nämlich Predigt, Sakramentsspendung und Lehre, zur Pflicht gemacht werden, da handelt es sich nicht um irgendeinen Dienst am Evangelium, sei es Pastorendienst oder Dienst einer Kindergottes-diensthelferin, sondern um ein ganz bestimmtes, konkretes Amt.
4.2) Dies wird uns noch eindeutig bestätigt, wenn wir nur danach fragen, wen Christus mit diesem Amt betraute. Es gehört ja zu den Grundregeln der Exegese (oder Auslegung) eines Gotteswortes, daß wir danach fragen müssen, wem es gesagt ist. Daran wird oft Entscheidendes klar. Dafür ein Beispiel: Petrus schreibt in seinem 1.Brief an Christen in den Ländern Pontus, Galatien, Kappa-dozien u.a. (Kap.1,1): "Ihr seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das heilige Volk ..., daß ihr verkündigen sollt ..." (Kap.2,9). Da hier alle Christen in vielen Landschaften angesprochen sind, wird klar, daß es nicht um ein bestimmtes, konkretes Amt geht, sondern um jegliches Kundmachen des Evangeliums, auch durch privates Bekenntnis. Dement-sprechend könnte man nur dann die Schlußfolgerung ziehen, daß es sich in Mt.28 um jegliche öffentliche Verkündigung (in welcher Art und Form auch immer) handelt, wenn Jesus an dieser Stelle den Auftrag einer sehr großen Schar von Jüngern und Jüngerinnen erteilt hätte. Unter ihnen wären dann natürlich auch solche gewesen, deren Voraussetzungen nicht genügt hätten, um den gesamten Auftrag zu übernehmen. Daraus könnte man schlußfolgern, daß Christus bei Erteilung des Gesamtauftrages auch an dessen Aufteilung in viele verschiedene Ämter bis hin zu Hilfsdiensten gedacht haben könnte und sie in den Auftrag einschloß. Aber selbst wenn Christus eine unübersehbare Menge von Jüngern ausgesandt hätte, bliebe diese Schlußfolgerung eine Vermutung. Denn von einer Aufteilung des von ihm erteilten Auftrages in viele Ämter sagt Er kein Wort und gibt erst recht keinen Befehl dazu, während der Auftrag ein göttlicher Befehl ist. Und wir dürfen den Befehl einer Aufteilung nicht hineinlesen! Wir würden uns dann ja an Christi Stelle setzen und uns anmaßen, einem göttlichen Befehl etwas hinzuzufügen!
Aber nun beauftragte Christus ja gar nicht eine riesige Schar seiner Nachfolger und Nachfolgerinnen, die ganz verschiedene Voraussetzungen hatten, sondern das Gegenteil ist der Fall:
In dem Papier "Stand der Lehrgespräche ..." wird immerhin zugegeben, daß für die göttliche Einsetzung eines Predigtamtes in abstracto1) "kein unmittelbares Stiftungswort vorliegt". Aber dennoch sei "aus der Schrift die göttliche Stiftung dieses Amtes ... klar erkennbar" (S.10, §1 [= 1 am linken Rand], Abs.1). Als Schriftstelle dafür wird Mt.28,18ff genannt. Der Leser ist nun natürlich gespannt, wo denn in dieser Schriftstelle erkennbar wird, daß Gott ein Predigtamt in abstracto gestiftet hat. Aber er wird enttäuscht. Denn er findet in der Auslegung von Mt.28,18ff überhaupt keinen Beweis oder treffende Begründung für die "in abstracto" These. Vielmehr wird sie einfach ohne Begründung wiederholt und lediglich mit der Behauptung unterstrichen, daß sie "zweifellos" richtig sei: "Aber zweifellos hat Jesus die Zwölf zunächst ganz persönlich als Diener im öffentlichen Predigtamt im engeren Sinn1) ange-sprochen, und zwar als Diener in der einmaligen Form des Apostelamtes" (S.10, §1, Abs.4; Hervorhebung von mir). Hier wird etwas in den Bibeltext hinein-gelesen, obwohl davon nichts drinsteht!
1.Nachtrag
Der Nachtrag knüpft an den letzten zwei Sätzen der letzten Seite an. Da ist zunächst aus "Stand der Lehrgespräche ..." zitiert, daß Jesus die Apostel "angesprochen" hat. Damit kann ja wohl nur gemeint sein, daß er sie durch die Erteilung seines großen Auftrages ansprach: "Gehet hin ...". Aber nun wird weiter gesagt, Jesus habe sie damit angesprochen als Diener im öffentlichen Predigtamt gemeint ist das Predigtamt im abstrakten Sinne, wie sich aus dem Zusammenhang ergibt. Dazu hatte ich schon kurz bemerkt, daß nichts davon im Text stehe. Dazu nun folgende Ergänzung:
1) Im zitierten Papier ist sowohl das "öffentliche Predigtamt im engeren Sinn" als auch der Dienst am Evangelium "durch die Christen" = das "Predigtamt in abstracto" (S.10, §2 mit Fußnote 39).
Im Text zu dessen Verständnis auch der Zusammenhang und die Parallelen gehören steht kein Wort, daß Jesus die Apostel sinngemäß etwa so angeredet habe: "Ihr seid von nun an Diener am Predigtamt in abstracto und übernehmt eine von dessen Formen." Im Text steht aber auch nicht, daß zwischen Christi Auferstehung und Himmelfahrt bereits viele Formen öffentlicher Wortverkündigung entstanden wären, die letztlich alle dasselbe Amt waren. Wenn das da stände, dann könnte man ja den Schluß ziehen, daß sich die Apostel von Jesus angesprochen fühlten (bei seinem sog. Missionsbefehl) als Diener an einer Form des öffentlichen Wortdienstes. Aber das steht eben nicht im Bibeltext! Man kann suchen, wie man will, man findet keine Begründung im Text, wieso Christus die Apostel ansprach als Diener am "Predigtamt in abstracto". Diese Auslegung von Mt.28 wird m.E. wohl ihren Grund darin haben, daß man den Text mit der Brille der WELS gelesen hat. Denn auf den Brillengläsern steht die Lehre "Vom Predigtamt und seinen Formen". Und das liest man dann natürlich in den Text hinein und verfälscht ihn, ohne es zu merken. Zwar ist die "Formenlehre" in manchen Punkten richtig, aber sie hat einen schlimmen Haken. Denn sie behauptet, daß Christus nur gewollt habe, daß irgendwie verkündigt wird, also keine Amtsform befohlen habe, oder nicht anordnete, in welcher Weise das geschehen soll. Aber im Text steht genau das Gegenteil! Nach dem Text hat Christus ja gerade das getan, was in der WELS-Lehre verworfen wird: Er hat vor seiner Himmelfahrt ein einziges öffentliches Amt des Neuen Testamentes in konkreter Form befohlen, indem er festlegte, welche Aufgaben es hat. Und dieses blieb das einzige von ihm befohlene Amt und wird es auch bleiben bis zum Jüngsten Tag nach seiner Verheißung (Mt.28,20). Wenn aber der bleibende Befehl Christi für das konkrete Predigtamt so klar geschrieben steht, dann sollte man auch endlich die Verwerfung dieses göttlichen Befehls zurücknehmen!
Wenn aber das Amt, das den Aposteln in konkreter Form befohlen wurde, bis zum Jüngsten Tag ausgeübt wird, dann ist es auch mißverständlich, von einer "ein-maligen Form des Apostelamtes" zu reden, wie es in "Stand der Lehrgespräche ..." geschieht. Ich vermute zwar, daß diese Formulierung anders gemeint ist, als sie aussieht.1) Aber durch den Zusammenhang muß sie fast zwingend mißverstanden werden. Denn im selben Satz ist ja davon die Rede, daß Jesus die Apostel in Mt.28 als Diener am Predigtamt in abstracto angeredet habe, "und zwar in der einmaligen Form des Apostelamtes". Und da diese Form angeblich einmalig ist, wird im nächsten
1) Vielleicht ist gemeint, daß die Apostel einmalige Personen unter allen Amtsträgern nach ihnen waren, weil sie von Jesus selbst zugerüstet und durch den Hl.Geist inspiriert waren (Joh.14,26 und 16,13). Sie konnten dadurch der Nachwelt und allen Amtsnachfolgern das Wort Christi wahrheitsgetreu weitergeben. Das war die Voraussetzung für die Einsetzung des Predigtamtes aller Zeiten. Aber bei der Einsetzung dieses Amtes selbst (Mt.28) hat Christus nicht von einmaligen Geistesgaben geredet, durch die Apostel zu Amtsträgern werden, die es nur einmal gibt. Vielmehr befiehlt er ein einziges konkretes Predigtamt mit bestimmten Aufgaben, aber nicht nur den Aposteln, sondern zugleich allen Amtsnachfolgern bis zum Weltende. Denn mit "euch" in Mt.28,20 faßt er sie alle zusammen.
Satz nicht gesagt, daß die Amtsnachfolger in derselben konkreten Form des Predigtamtes dienen, die Jesus in Mt.28 den Aposteln befohlen hat. Vielmehr werden die Amtsnachfolger lediglich so bezeichnet: "Diener, die nach ihnen (den Aposteln) wie sie im öffentlichen Predigtamt i.eng. Sinn stehen ...". Damit ist der Sammel-begriff "Predigtamt" gemeint, also etwas Abstraktes. Daß Jesus den Aposteln und ihren Amtsnachfolgern ein konkretes Predigtamt befohlen hat, ist somit aus der Bibel gestrichen!
2.Nachtrag
Im ersten Nachtrag wurde darauf hingewiesen, daß im Papier "Stand der Lehr-gespräche ...". gesagt wird, Christus habe bei der Aussendung der Apostel diese als Diener im öffentlichen Predigtamt in abstracto angeredet, wovon aber nichts in Mt.28 (u.Par.) steht. - Dem ist nun aber noch hinzuzufügen, daß in "Stand der Lehrgespräche ..." die genannte Aussage dennoch aus der Schrift begründet werden soll. Denn in den beiden Absätzen vor dieser Aussage wird sie schon begründet mit Folgerungen aus der Verheißung, die Christus an den sog.Missionsbefehl anfügt. In "Stand d.Lehr-gespr." S.1O,Kap.2.1.1, Abs 1 u. 2 heißt es: "Er (Jesus) verhieß, bei ihnen und mit ihrem Dienst zu sein 'bis an der Welt Ende'. Damit weist er über ihre Lebenszeit und unmittelbare Wirksamkeit hinaus. Deshalb ist dieses Wort als weiter gefaßt auszulegen: Die Apostel repräsentieren einerseits durch ihre Zwölfzahl entsprechend den zwölf Stämmen des alten Gottesvolkes, in das die Gläubigen aus den Heiden eingepfropft werden (Röm 11), die Gesamtheit der Kirche. So gilt der Missionsbefehl dem ganzen Gottesvolk, d.h. allen Gläubigen." Und Abs.4 =§ 2: "Mit dem sogenannten Missionsbefehl hat Christus den Auftrag gegeben, durch den Dienst am Evangelium39 (Fußnote 39: "Predigtamt in abstracto") Menschen zum Glauben an das Evangelium zu führen und selig zu machen ... Dieser Dienst soll sowohl generell durch die Christen bzw. die Kirche wahrgenommen werden, als auch speziell durch den Dienst im öffentlichen Predigtamt im "engeren Sinn"1). Gemeint ist "öffentliches Predigtamt" als weitgefaßter Sammelbegriff (siehe Begriffserklärung Pkt.4).
Dagegen ist einzuwenden:
1. Jesus gab ganz bestimmten Männern ein ganz bestimmtes Amt mit festgelegten Aufgaben. Und wenn er dann sagt: "Ich bin bei euch ... bis an der Welt Ende", obwohl er weiß, daß die Apostel vorher sterben, dann darf man doch deswegen seinen Befehl nicht irgendwie "weiter gefaßt auslegen" und die ganze Christenheit als Adressat des Befehls in die Erweiterung aufnehmen. Denn das "Ich bin bei euch alle Tage bis ..." sagt Christus zu denen, die er im Satz davor zu einem Dienst mit ganz klar befohlenen hohen Aufgaben aussendet. Und da dieses Amt bis zum Weltende bestehen wird nach Jesu Wort, muß es auch dieses selbe Amt bleiben, das der Herr mit konkreten Aufgaben befohlen hat. Wenn er gewollt hätte, daß alle Christen dieses
1) Ähnlich G.Herrmann in "Ausserordentl.Synode 2001 (Ergebnisse)". S.18f, Punkt 2.1.
schwere Amt ausrichten sollen, dann hätte er es gewiß gesagt und nicht unserer Phantasie überlassen! Aber in Mt.28 und Parallelen steht davon keine Silbe.
2. Daß Christi Befehle bei der Aussendung der Apostel allen Christen gelten, ergibt sich auch nicht aus der Zwölfzahl der Apostel. Sie beweist nicht einmal, daß die Apostel Repräsentanten des alten Gottesvolkes waren, zumal nicht aus jedem Stamm Israels ein Apostel stammte. Die 12 spielte als symbolische Zahl bei den Juden eine
große Rolle, war aber durchaus nicht immer ein Symbol für die 12 Stämme oder für alle Gläubigen des AT und NT. Aber selbst dann, wenn die Apostel Repräsentanten des gesamten Gottesvolkes gewesen wären, müßte der Sendungsbefehl an die Apostel noch lange nicht dem ganzen Gottesvolk gelten. Denn "Repräsentanten" sind laut Fremdwörterbuch "Vertreter" und zwar im Sinn von Stellvertretern anderer Menschen. Darum sagt man z.B. vom Bundespräsidenten oder Kanzler, daß sie bei einem Staatsbesuch im Ausland das deutsche Volk repräsentieren. Ein ganzes Volk kann ja nicht gut den Nachbarn mit einem Staatsbesuch überfallen; darum wird es von den genannten Personen vertreten, die anstelle des Volkes und in seinem Namen sprechen oder auch Abmachungen treffen. Oder: In den USA nennt man die 2.Kammer des Kongresses das "Repräsentantenhaus", weil dort die Volksvertreter versammelt sind, die anstelle des Volkes beraten und Entscheidungen treffen. Und im kirchlichen Bereich nennt man die beratende und Beschlüsse fassende "Gemeinde-versammlung" eine "ecclesia repräsentativa", weil in ihr die Gesamtgemeinde durch Stimmberechtigte vertreten wird. Das alles aber heißt doch gerade nicht, daß die den Repräsentanten zugewiesenen Aufgaben auch oder gar vor allem vom Volk oder von der Gemeinde zu erledigen sind. Umgekehrt ist es: Wenn die Repräsentanten oder Vertreter von Volk bzw. Gemeinde anstelle und im Auftrag von Volk oder Gemeinde beraten und entscheiden, dann braucht das ganze Volk oder die ganze Gemeinde diese Aufgaben eben gerade nicht zu tun. Sie haben dafür andere Aufgaben, die auch nötig sind.
Daraus ergibt sich: Der Gedanke, daß die Apostel aufgrund ihrer Zwölfzahl (wenn es auch bei der Aussendung nur 11 waren) Repräsentanten des Gottesvolkes Alten u. Neuen Testamentes waren, mag falsch oder richtig sein auf keinen Fall aber kann er zu der Auslegung von Mt.28,16ff verhelfen, daß Christi Befehl an die Apostel zur Ausübung des höchstverantwortlichen Hirten- u.Gnadenmittelamtes allen Christen gelte und entweder durch privates Zeugnis ausgeführt werden könne oder in einem der vielen mithelfenden öffentlichen Kirchenämter, die im "öffentl.Predigtamt in abstracto" zusammengefaßt werden.
Mit dieser "Auslegung" wird zwar soweit ich sehe in den Text der Bibel die neue Lehre der WELS gut hineingelegt, aber von dem, was wirklich in Mt.28,16ff; Mk.16,15 u. Joh.21,15ff steht, fast nichts gesagt. In meiner Bibel steht jedenfalls an diesen Stellen etwas anderes, nämlich daß Christus mit dem Hirten- u. Gnadenmittel-amt ein ganz konkretes Amt mit bestimmten Aufgaben und mit großer Hirten-verantwortung beim Sammeln, Leiten und Weiden von Herde Christi befohlen hat. Und dieses Amt hat er den Aposteln befohlen und ihren Amtsnachfolgern.
Letztere hatte er ja schon beim Befehl mit im Auge. Denn die Anrede "euch" bei der Verheißung (Mt.28,20) muß sich auch auf die Nachfolger der Apostel beziehen. Und daß Nachfolger in demselben konkreten Amt gemeint waren, das zunächst nur den Aposteln befohlen zu sein schien, ergibt sich daraus: Die Verheißung ist sofort an den Befehl zur Ausrichtung des bestimmten Amtes angefügt. Damit ist klar, daß Befehl und Verheißung denselben Personen gilt: den Aposteln und ihren Amtsnach-folgern.
Offenbar haben die luth.Väter dieselbe Bibel gehabt. Denn in ihrer Lehre wird soweit ich sie kenne nirgends behauptet, daß der von Christus vor seiner Himmel-fahrt gegebene Befehl den Repräsentanten der Kirche und damit allen Gläubigen gelte. Und da natürlich nicht alle Christen die Aufgaben dieses Amtes ausüben können, machen die Väter auch nicht aus dem befohlenen konkreten Amt einfach ein "Amt" im abstrakten Sinne, das sowohl privatim als auch öffentlich in irgendeiner Weise oder "Form" ausgeübt werden kann. Dafür zwei Beispiele:
1.Luther: "... denn dazu hat er (Christus) den Heiligen Geist gesandt, und selbst berufen und (das öffentl.Predigtamt) gegeben den Aposteln und derselben Nach-kommen, (nämlich) Pfarrer, Prediger, Lehrer, wie St.Paulus Eph.4,1113 sagt, die es treiben sollen, daß es allenthalben und immerdar schallen soll in der Welt, daß es auch auf Kindeskinder und Nachkommen reiche; sonst (be)dürfte man des Predigt-stuhls ... nicht; denn es könnte ein jeglicher für sich in der Schrift lesen." (W2 XII, 20. Mit Lehrer meint Luther nicht Schullehrer, da er diese gewöhnlich Schulmeister nennt. Außerdem weist er auf Eph.4,11, wo geschrieben steht, daß Gott "etliche als Hirten und Lehrer" eingesetzt hat, d.h. Hirten, die Gottes Wort lehren. Und schließlich steht auch der "Predigtstuhl" nicht in der Schule.)
2.Hoenecke, der ca. 400 Jahre nach Luther dasselbe lehrte (in Ev.Luth. Dogmatik,Bd.IV): "Die göttliche Stiftung des Predigtamts auch im konkreten Sinne finden wir dadurch ... gelehrt, daß 1. die Apostel vom Sohne Gottes zu einem wirklichen Amt berufen werden ... Mt.10,16 ... Mt.28,1820; Mk.16,5" (S.176). Nachdem Hoenecke darauf hingewiesen hat, daß das "ordentliche Predigtamt wesent-lich dasselbe ist wie das Apostelamt" und seine "Fortsetzung" ist (S.180), schreibt er: "Und diese Fortsetzung soll nach Gottes Verordnung bis zum Jüngsten Tag dauern. Beweis ist Mt.28,l9ff: 'Ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende.' Hier ist also eine Zusage von Trost, dessen nächste Beziehung nur sein kann: Ich bin bei euch, damit ihr ausrichten könnt, was ich bis zu meiner Wiederkunft will ausgerichtet haben. Sagt aber der Herr bis ans Ende Hilfe zur Ausrichtung zu, so dehnt er auch bis ans Ende den Befehl der Ausrichtung des Amts aus." (S.182,e)
Die Sendeworte des Auferstandenen
I. Gelten die Sendeworte des Auferstanden allen Christen?
In der Debatte eines Gemeinde-Arbeitskreises wurde von einer Seite kritisiert, daß nach dem vorliegenden Papier der Auferstandene nur an die Apostel die Sendeworte, Mt.28,19f u.a., gerichtet habe. Diese Kritik wurde damit begründet, daß doch alle Christen das Evangelium weitergeben sollen.
Das Letztere ist gewiß wahr, denn es steht in der Bibel. Aber damit ist doch nicht bewiesen, daß Mt.28,19f allen Christen gilt. Denn
2. Dagegen steht ausdrücklich gleich am Anfang des 1.Petrusbriefes, daß er an alle Christen in den vielen genannten Provinzen und Ländern gerichtet ist. Und das gilt natürlich auch für die Aufforderung zu missionieren (Kap.2,9).
3. steht in Mt.28,16 ausdrücklich etwas ganz anderes, nämlich daß Jesus die Sendeworte an " die elf Jünger " richtete; (und soviel zählten die Apostel nach dem Selbstmord des Judas).
4. Sie waren keine besseren Jünger als andere, wie ihre Flucht bei Jesu Gefangennahme zeigte. Aber sie hatten besondere Voraussetzungen für die Übernahme eines schweren Amtes. Denn sie waren von Jesus selbst ausgewählt, ausgebildet und zu seinen Botschaftern (apostoloi) als Lebensaufgabe berufen.
5. Sie sollen nun - wie die Sendeworte zeigen - nicht nur wie alle Christen anderen Menschen die Heilstaten Gottes kundtun - im Gespräch von Person zu Person. Vielmehr sollten sie ein öffentliches Amt ausrichten an ganzen Volksstämmen und Völkern sowie später auch an den entstandenen Christengemeinden, und zwar durch öffentliches Predigen, öffentliches Taufen und öffentliches Lehren dessen, was Jesus ihnen befohlen hatte.
6. Da die Apostel
gestorben sind, muß nun nicht etwa ihr Amt von allen
Christen weitergeführt werden. Denn Christus hat nur
denen, die er mit dem öffentlichen Gnadenmittelamt
aussandte, seine Gegenwart bis ans Weltende
verheißen. Diese Verheißung setzt voraus, daß die
Apostel Amtsnachfolger haben bis zum Jüngsten Tag (vgl.
Walther-Zitat in Kap.III). Selbstverständlich war das
dem allwissenden Herrn schon bei der Aussendung der
Apostel nicht verborgen. Demnach ist die luth.Lehre
schriftgemäß, daß Christus mit der Aussendung der
Apostel das konkrete öffentliche Predigt- und Hirtenamt
für alle Zeiten eingesetzt hat. Dann kann die
Meinung, daß die Sendeworte allen Christen gelten, nicht
auch schriftgemäß sein!
Sie kann auch nicht damit gestützt werden, daß die Zwölfzahl der Apostel Symbol für das ganze Gottesvolk ist. Denn erstens waren es bei der Aussendung nur 11 Apostel und nach der Wahl des Matthias sowie der Berufung des Paulus 13 Apostel. Vor allem aber ist nicht entscheidend, was die Zwölfzahl nach unserer Meinung aus den Aposteln macht. Entscheidend ist jedoch, wozu Christus sie gemacht hat, indem er sie lehrte, berief und aussandte. Er hat schon die Zwölf nicht berufen zu Symbolen oder Repräsentanten des Gottesvolkes, sondern zu seinen Botschaftern. Er gab ihnen sogar selbst diesen Amtstitel (Lk.6,13). Und so waren sie durch die Predigt seines Wortes nicht Repräsentanten des Gottesvolkes, sondern Repräsentanten Christi. Denn wer die Apostel hörte, hörte ihn (Lk.10,16). Und wie der Vater im Himmel ihn in die Welt gesandt hat, daß er "die Wahrheit bezeugen sollte" (Joh.18,37), so hat er dann auch die Apostel ausgesandt (Joh.20,21) als Zeugen der Wahrheit (Apg.1,8; Lk.24,48), aber nicht als Repräsentanten.
Schwieriger als das eben Behandelte war mir der in der Debatte des Arbeitskreises vorgebrachte Einwand, daß in der Schrift an einer Stelle die Rede ist von den elf versammelten Jüngern (am Tag der Auferstehung Jesu), aber hinzugefügt wird: "und die bei ihnen waren". Könnten diese nicht auch dabeigewesen sein, als Jesus kam? Dann hätte er seine Sendeworte ja auch an sie mit gerichtet! Und ähnlich könnte es doch auch bei einer Wiederholung des Sendeauftrages gewesen sein. Deshalb habe ich mich mit dieser Frage im folgenden Kapitel gründlich befaßt.
II. Wen hat der Auferstandene vor seiner Himmelfahrt wiederholt beauftragt?
Diese Frage wird widersprüchlich beantwortet und ist auch tatsächlich nicht ganz einfach. Selbst einer der trefflichsten Exegeten, Theod.Zahn, hatte - allerdings nur in bezug auf Joh.20,19ff - gemeint, daß da wohl auch noch andere mit den Aposteln versammelt waren und so auch mit beauftragt worden wären. Offenbar hat er aber seine Meinung korrigiert. In seiner Exegese der Apostelgeschichte, die 7 Jahre später erschien (1919) findet sich eine hilfreiche Zusammenfassung aller Sendeworte des Auferstandenen, in der nur noch von Beauftragungen der Apostel die Rede ist. Sie lautet:
"Von den wiederholten Beauftragungen der Ap. (= Apostel) mit der Missions-predigt durch den Auferstandenen hat keine einzige am Orte der Himmelfahrt stattgefunden. Die erste erfolgte in geschlossenem Raum zu Jerusalem vor der Auffahrt Jesu (Jo.20,17.19-23); eine zweite auf einem Berge in Galiläa (Mt.28,16 bis 20); eine letzte .... bei Gelegenheit einer gemeinsamen Mahlzeit Jesu mit den Aposteln (Mc.16,14-18), also in einem Hause zu Jerusalem (s.o.S.22ff). Ebenso ... nach (Lc.24,44-51)." (Komm.z.Apg., 1.Aufl.,S.37)
1.) Die Beauftragung der Apostel, von der Joh.20,19ff berichtet wird, war tatsächlich die erste. Denn sie geschah eindeutig an dem "ersten Tag der Woche", womit der Sonntag gemeint ist, und zwar der Sonntag, der dem Karfreitag und Karsamstag folgte, von denen Kap.19 berichtete. Allerdings beginnen die letzten Kapitel bei Markus und Lukas, in denen Sendeworte Jesu stehen, auch mit dem "ersten Tag der Woche". Aber sie schließen beide mit Christi Himmelfahrt; und direkt vor ihr stehen in beiden Evangelien die Sendeworte. Das Johannesevangelium dagegen berichtet gar nicht von der Himmelfahrt, wohl aber von einem zweiten Kommen Jesu zu den versammelten Aposteln, bei dem er aber keinen Auftrag gab. Die ersten Sendeworte sprach Jesus also am Abend seines Auferstehungstages, als er das erste Mal zu den Aposteln kam.
Johannes spricht allerdings nicht von "Aposteln", sondern von "Jüngern". Das beweist aber nicht, daß Jesus zu einer größeren Schar sprach. Denn (nach Schmoller und Bremer Handkonkordanz) gebrauchte Johannes in seinem Evangelium das Wort "Apostel" überhaupt nicht. Nur zitiert er einmal einen Satz, in dem Jesus nach der Fußwaschung von "Aposteln" redet: "Der Knecht ist nicht größer als sein Herr und der Apostel nicht größer als der, der ihn gesandt hat" (Kap.13,16). Johannes dagegen schreibt im gleichen Zusammenhang (13,5): Jesus "fing an, den Jüngern die Füße zu waschen." Und so wie hier nennt Johannes an mindestens 20 Stellen seines Evangeliums die 12 (bzw. 11) Apostel "die Jünger". Nichts deutet im Text darauf hin, daß Johannes in Kapitel 20,19.20 mit "die Jünger" nicht - wie sonst fast immer - die Apostel meint. Vielmehr kann man von Matthäus und Markus her schließen, daß genauso wie bei ihnen auch bei Johannes die Sendeworte an die 11 Jünger gerichtet waren.
Gewiß gab Jesus im ersten Sendewort noch keine genauen Aufträge, wohin seine Boten gehen und in welcher Weise sie ihren Dienst ausrichten sollten. Sicher wären ja die Apostel damit überfordert gewesen, da sie noch ganz und gar davon erfüllt waren, daß ihr gekreuzigter und begrabener Herr plötzlich leibhaftig vor ihnen stand. Soviel aber konnten sie gewiß voll Freude erfassen, daß sie von ihm aufs neue als seine Apostel eingesetzt waren und damit als seine Botschafter; denn er sprach zu ihnen: "Wie mich mein Vater gesandt hat, so sende ich euch" (Joh.20,21).
Damit sind aber nicht etwa alle anderen Christen zum Schweigen verurteilt. Im Gegenteil! Wessen Herz durch die öffentliche Botschaft der Apostel und ihrer Amtsnachfolger erfüllt ist, von dem gilt: "Wes das Herz voll ist, des geht der Mund über" (Mt.12,34). Außerdem wird durch Apostel allen Christen gesagt, daß auch sie die frohe Botschaft weitergeben sollen - freilich nicht im öffentlichen Amt. Und dasselbe gilt auch in Bezug auf die Worte, die Jesus in Joh.20,23 noch hinzufügt: "Welchen ihr die Sünden erlaßt, denen sind sie erlassen; und welchen ...".
Daß auch jeder Christ Sündenvergebung zusprechen darf, hat Luther besonders in seinen frühen Schriften (um 1522) betont. Da gab es ja noch keine luth.Kirche. Und da wollte Luther wohl niemanden zum Empfang der Absolution zu römischen Priestern schicken; denn er mußte damals z.B. noch anprangern, daß sie Absolution vor allem für Vergehen gegen Menschengebote der römischen Kirche erteilten. - Aber in seiner Predigt des Jahres 1540 über Joh.20,19-23, als es inzwischen luth.Kirche und von Gemeinden berufene Seelsorger gab, da sagte er am Ende zusammenfassend: "So lasset uns nun unserm lieben HErrn Christo dankbar sein, der ... hat Befehl und volle Macht (=Vollmacht) gegeben seinen Aposteln und allen ihren Nachkommen (=Amtsnachfolgern), und in der Noth einem jeglichen Christen, bis ans Ende der Welt, daß sie die Schwachen und Verzagten trösten und stärken, und in seinem Namen die Sünde erlassen sollen" (W² XI, 769).
2.) Das zweite Sendewort Jesu nach seiner Auferstehung beginnt: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin in alle Welt und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet ..." (Mt.28,18ff). Hier gibt es keine Schwierigkeiten, um herauszufinden, wem diese Worte galten. Denn zuvor (Vers 16f) wird eindeutig berichtet, wen Jesus ansprach: "die elf Jünger", also die Apostel. Es geschah auf einem Berg in Galiläa "wohin Jesus sie beschieden hatte". An welchem Tag es geschah, wird nicht gesagt, ist aber auch nebensächlich.
3.) Auch der Bericht des Markus
ist eindeutig, wenn man ihn genau anschaut. Er erzählt in Kap.16
kurz, wem Jesus erschien vom Auferstehungstag an (der am
Anfang des Kap. steht) bis zum Tag der Himmelfahrt (mit dem das
Kapitel schließt): Jesus "erschien ... zuerst Maria
von Magdala" (V.9)." Danach offenbarte er
sich ... zweien .., als sie über Land gingen ..." (V.12).
Zuletzt, als die Elf zu Tisch saßen, offenbarte er
sich ihnen ... Und sprach zu ihnen: Gehet hin in alle Welt
und predigt1) das Evangelium aller Kreatur. Wer da
glaubt und getauft wird ..." (14ff). Durch die
Betonung des Nacheinander der Offenbarungen und durch die Nennung
der verschiedenen Personen, denen sich Jesus jeweils offenbarte,
kann man Markus nur so verstehen, daß Jesus zuletzt nur
mit den elf Jüngern zusammen war. Wären Maria von
Magdala, die Emmausjünger und eventuell noch andere
dabeigewesen, hätte Markus das gewiß nicht verschwiegen. Man
kann sich ja auch nicht vorstellen, daß die Elf zwar allein
"zu Tisch saßen", wie der Text sagt, daß aber dennoch
Gäste dabeigewesen wären, die aber den schmausenden Aposteln
nur zuschauen durften. Vor allem aber macht das Ende des
Berichtes (V.19f) solche Gedanken unmöglich. Denn nach den
Sendeworten spricht Jesus nur noch kurz von den "Zeichen,
die folgen werden". Daran aber knüpft Vers 19 direkt an:
"Nachdem der Herr Jesus mit ihnen geredet hatte, wurde er
aufgehoben gen Himmel und setzte sich zur Rechten
Gottes ...".
1) Für die Aufgabe, öffentlich zu predigen, wäre damals wohl kaum einer in Frage gekommen außer den Aposteln, die Jesus dafür zugerüstet hatte, (Und eine Frau wäre aus anderen Gründen nicht in Frage gekommen). Denn das Wort "predigen" (griechisch: k?ryssein), das Mk.16,15 dasteht, ist nicht irgendeine "Verkündigung" (wie in 1.Petr.2,9), sondern bedeutet nach Bauers griech.Wörterbuch: "1. laut bekanntmachen durch d. Herold 2. laut verkündigen, ... laut und in der Öffentlichkeit reden". Die Apostel hatten also nicht nur den Auftrag, einzelnen Personen oder Kreisen das Evangelium zu bezeugen, sondern "ihnen fällt die Aufgabe der Völker-bekehrung zu", wie Th.Zahn zu Mt.28,19 schreibt.
Man muß also bedenken, daß zwischen den ersten beiden Offenbarungen in V.9-13, die am Ostersonntag geschahen, und dem "Zuletzt" in V.14 etwa 40 Tage liegen! Niemand aber wird behaupten können, daß diejenigen, die am Ostersonntag den Aposteln die unglaubliche Neuigkeit berichteten, noch 40 Tage bei ihnen sitzen geblieben sind. Denn das ist mindestens sehr unwahrscheinlich. Und selbst dann, wenn einige Gäste bei ihnen geblieben wären, würde daraus nicht folgen, daß auch ihnen das öffentliche Predigen des Evangeliums aufgetragen wurde. Dies ist sogar völlig ausgeschlossen, weil es in Mk.16 nicht geschrieben steht. Vielmehr steht da geschrieben: Zuletzt, als die Elf zu Tisch saßen, offenbarte er (Jesus) sich ihnen ... Und er sprach zu ihnen: Gehet hin in alle Welt und predigt ...".
3b.) Diese Eindeutigkeit des Markus hilft uns nun auch, den Parallelbericht des Lukas recht zu verstehen. Da lesen wir zunächst Lk.24,33-35, daß die Emmausjünger am Abend des Ostersonntages nach Jerusalem zurückgingen und dort die elf Apostel "und die bei ihnen waren" versammelt fanden. Ihnen allen erzählten sie, was sie unterwegs erlebt hatten. Es ist also dieselbe Versammlung, von der Markus (Kap.16,9ff) berichtet. Lk.24,36 heißt es dann: "Als sie aber davon redeten, trat er selbst, Jesus, mitten unter sie ...". Das nun ist ein Parallelbericht zu Joh.20,19ff, weil in beiden Berichten Jesus seine Wundmale zeigt. Und das ist gewiß nur bei seiner ersten Erscheinung vor den Aposteln gewesen. Es ist sicher kein Zufall, daß sowohl Lk.24,36 als auch Joh.20,19 nicht wie sonst üblich gesagt wird, daß noch Gäste bei den elf Jüngern waren, als Jesus unter sie trat. Wenn in beiden Berichten vom selben Ereignis davon nichts steht, werden an diesem Abend auch wirklich nur die Elf mit Jesus zusammengewesen sein.
Von Luk.24,44 an haben wir wieder einen Parallelbericht zu Mk.16,14ff. Denn beide Berichte handeln von dem letzten Auftrag Jesu an die Apostel, haben allerdings nicht denselben Wortlaut. Das ist sicher darauf zurückzuführen, daß Jesus den Auftrag nicht in einen einzigen Satz faßte, sondern weiter ausführte und erläuterte. Davon haben die verschiedenen Empfänger des Auftrages auch verschiedene Teile berichtet. Im Kern, nämlich der Predigt des Evangeliums unter allen Völkern, stimmen jedoch beide Berichterstatter überein.
Markus und Lukas stimmen auch darin überein, daß die Sendeworte Jesu nur an die Apostel gerichtet waren, was wir bei Markus schon feststellten. Lukas hat das zwar in seinem Evangelium nicht ausdrücklich gesagt, aber in der Apostelgeschichte nachgeholt. Da lesen wir in Kap.1,1f: "Den ersten Bericht habe ich gegeben ..., von all dem, was Jesus von Anfang an tat und lehrte bis zu dem Tag, an dem er aufgenommen wurde, nachdem er den Aposteln, die er erwählt hatte, durch den heiligen Geist Weisung gegeben hatte." Mit "Weisung" ist gewiß die Aussendung gemeint, was Menge mit "seine letzten Aufträge" wiedergab. Jesus sprach sie zwar mit Worten, doch der Heilige Geist trieb ihn auch nach seiner menschlichen Natur dazu, so wie ihn einst der Geist in die Wüste führte (Mt.4,1) und wie er "durch den Geist Gottes" Teufel austrieb aber mit seinem Befehl (Mt.12,28). Und in Apg.1,4 sowie innerhalb des nächsten Absatzes1) in Vers 8 stehen die letzten Worte Jesu an die Apostel in ganz ähnlichem Wortlaut wie in Lk.24,47-49.
Darauf folgt in beiden Schriften des Lukas Jesu Himmelfahrt. Aber nur in der Apg. ist folgendes Ereignis aufbewahrt: Zwei Engel riefen den Aposteln zu, die Jesus nachsahen: "Ihr Männer von Galiläa, was steht ihr da und seht zum Himmel? ..." (1,9-11). Damit dürfte wohl von den Engeln bestätigt sein, daß zuletzt die Apostel mit Jesus zusammen waren, ehe er gen Himmel fuhr. Denn als eben diese Apostel zu Pfingsten in anderen Sprachen redeten, wurde in der Menschenmenge laut: "Siehe, sind nicht diese alle, die da reden, aus Galiläa? (Apg. 2,7).
Damit ist nicht nur von Mk.16,14ff her, sondern auch aufgrund von Apg.1,4ff ganz klar, daß in Luk.24 die Verse 44ff zeitlich nicht mehr zu seinem Auferstehungs-tag gehören, sondern in die Nähe seiner Himmelfahrt. Also liegt zwischen Vers 43 und 44 eine Zeitspanne von etwa 40 Tagen. Im gedruckten Text vieler Bibeln ist das aber nicht einmal durch einen kleinen Absatz gekennzeichnet. Die Menge-Bibel jedoch weist sowohl durch einen Absatz als auch durch eine Zwischenüberschrift darauf hin, daß der in den Versen 44ff enthaltene "Missionsbefehl" nicht mehr zum Ostersonntagabend gehört, sondern zu Jesu "Abschied von den Jüngern". Und Th.Zahn schreibt nicht nur: "... der Leser ist außer Stande zu erkennen, wie viele Stunden oder Tage zwischen V.43 und 44 verlaufen sind" (Komm.z. Lukasev.,S.728), sondern auch, daß in Luk.24,44-49 das letzte Beisammensein Jesu mit den Aposteln und deren Beauftragung mit der Predigt des Evangeliums in aller Welt stattfand" (Komm.z. Apg., S.36 unten). Da also bei Mt. "die elf Jünger", bei Mk. "die Elf" und in der Apg.d.Luk. "die Apostel" von Jesus ausgesandt werden, können seine Sendeworte auch im Evang.des Lk. nur an die elf Apostel gerichtet sein. Es ist unmöglich, ihnen noch diejenigen zuzuzählen, die nach Lk.24,33 am Ostersonntag "bei ihnen waren".
So kann als Gesamtergebnis dieser Untersuchung festgestellt werden, daß das an ihrem Anfang stehende Zahn-Zitat schriftgemäß ist, wenn es von " den wiederholten Beauftragungen der Apostel mit der Missionspredigt durch den Auferstandenen" spricht. Mit dieser Aussage befinden wir uns aber auch in der guten Gesellschaft mit dem luth.Bekenntnis und luth.Theologen in 5 Jahrhunderten. Sie haben die Tatsache nicht beiseite geschoben, daß Jesus nur bestimmte, zugerüstete Männer mit dem öffentlichen Gnadenmittelamt betraute und damit auch mit höchster Verantwortung. Natürlich kann ich nur einige Beispiele zitieren:
1) Der Beginn des neuen Absatzes (Vers 6) darf nur nicht so verstanden werden, als ob "nun" andere zusammengekommen wären. Die Menge-Bibel übersetzt dem Urtext gemäßer: "Da fragten ihn die dort Versammelten". (Vgl.auch Zahn, Apg.,1.Hälfte, S.30) Nach Bauers Wörterbuch wird bei Berichten nicht "nun" übersetzt, sondern "also" oder "wie gesagt".
III. Christi Sendungsworte an die Apostel als Grundlage für die Amtslehre der luth.Kirche
1.Luth.Bekenntnis, Tractatus v. 1537: "Johannis 20 (Vers 21) sendet Christus seine Jünger zugleich zum Predigtamt ohne jeden Unterschied ...; denn so sagt er, 'gleichwie mich mein Vater gesandt hat, so sende ich Euch! ... Weil nun Paulus klar zeugt, er habe bei Petrus nicht wollen nachsuchen, daß er ihm zu predigen erlaubte, ... haben wir eine gewisse Lehre, daß das Predigtamt vom gemeinen Beruf (= von der gemeinsamen Berufung) der Apostel herkommt" (Tract.9+10). Hier ist natürlich das Predigtamt im konkreten Sinne gemeint; denn man kann nicht in einen abstrakten Sammelbegriff "Predigtamt" berufen werden.
2.Luther, Auslegung des 82.Psalms, Anno 1530: "Daß aber die Apostel auch zuerst in fremde Häuser gingen und predigten, dazu hatten sie Befehl und waren dazu verordnet, berufen und gesandt, daß sie an allen Orten sollten predigen, wie Christus sprach (Mark.16,15): 'Gehet hin in alle Welt und predigt allen Creaturen.' Aber danach hat niemand mehr solchen (all-)gemeinen apostolischen Befehl, sondern ein jeglicher Bischof oder Pfarrherr hat sein bestimmtes Kirchspiel oder Pfarre ... wie St.Paulus an Titus schreibt." (Tit.1,5ff) W2 V.721.
3.Leonhard Hutter, Compendium Loc.Theol., Wittenberg 1666: "Ist`s auch recht, daß jemand um das Predigtamt anhält? - Es ist niemand verboten, sich in das Predigtamt zu begeben und seine Dienste der Kirche anzubieten: 'Denn wer ein Bischofs-Amt begehrt, der begehrt ein köstlich Werk', 1.Tim.3,1" (Comp., S.267f). "5.Von wem ist das Predigtamt eingesetzt? - Nicht von Menschen, sondern von Gott selbst, wie Christus bezeugt." Als Schriftbeweis folgen im Wortlaut: Joh.20,21, Mt.28,19f u. Mk.16,15 (S. 270f).
4.C.F.W.Walther, Kirche u. Amt, 1875: "Das Predigtamt ist ein solches Amt, dessen Aufrichtung der Kirche geboten und an das die Kirche bis an das Ende der Tage ordentlicher Weise gebunden ist. 1.) Beweis aus Gottes Wort: So spricht der HErr Matth.28,19.20: 'Gehet hin, und lehret alle Völker und taufet sie ...; und lehret sie halten ... Und siehe, Ich bin bei euch alle Tage, bis ...'. Hieraus gehet klar hervor, daß das Predigtamt der Apostel aus Christi Befehl bis an das Ende der Tage währen soll; soll dies aber geschehen, so muß die Kirche bis an das Ende der Tage fort und fort das ordentliche öffentliche Predigtamt aufrichten und die Gnadenmittel in dieser Ordnung unter sich handhaben." (S.211f) Als Beispiel, wie schon die Apostel für eine solche Fortführung des von Christus befohlenen öffentl.Predigtamtes (im konkreten Sinne) sorgten, ist auf der nächsten Seite aus dem Text der sog. "Wittenberger Reformation" angeführt, "wie Paulus Tito befohlen hat (Tit.1,5-9), daß er Priester in die Städte setzen und verordnen sollte."
5.W.Elert, Der christl.Glaube, 1940: Elert geht von dem Verständnis aus, "mit dem die Anordnungen Christi von den Aposteln selbst ... aufgenommen wurden. Dann kann aber nicht zweifelhaft sein, daß ... mindestens die Wortverkündigung (gemeint ist die öffentliche) nicht von allen, sondern nur von bestimmten Personen ausgeübt wurde. Unter diesen stehen selbstverständlich die zwölf Apostel an der Spitze. Daß ihre Beauftragung als festes Amt verstanden wurde, ergibt sich unter anderem daraus, daß es in der Apostelgeschichte (1,17) sogar von dem Verräter Judas heißt, er habe dadurch, daß er zu den Zwölfen 'gezählt' wurde, das gleiche 'Los dieses Dienstes empfangen' ... Der Dienst der Wortverkündigung ist ... im Sinne des Neuen Testaments nicht nur Erfüllung einer allgemein geltenden Verpflichtung, sondern Amtspflicht bestimmter Personen, für die er Lebensberuf ist" (S.513f).
Zu Trägern dieses Amtes zählt
Elert "die Apostel, Evangelisten, Lehrer und Bischöfe (Hirten)"
und definiert sie so: "Ihnen allen ist gemeinsam die
Ausrichtung des Auftrages Christi, das Wort zu verkündigen, der
mit dem Taufbefehl untrennbar verknüpft ist. Das Amt der
Apostel ist mit dem Tode des letzten der von Christus
selbst dazu Berufenen erloschen. Daß ihr Auftrag von den
Bischöfen übernommen wurde, ergibt sich unter anderem
daraus, daß Petrus ihnen den ihm zuteil gewordenen Hirtenauftrag
weitergab." (S.518 unten u. S.519) vgl.dazu 1.Petr.5,1-4.
IV. Warum ist es wichtig, daß Christus als erste Träger des öffentl. Predigtamtes die Apostel aussandte?
1.) Durch die Aussendung der Apostel als erste Träger des konkreten Predigtamtes machte Christus der Kirche von vornherein klar, daß sie nicht auf eine Eingebung des Hl.Geistes warten soll, welches konkrete Amt für die Kirche unbedingt erforderlich ist. Denn selbst wenn der Hl.Geist das eingäbe, wäre damit nichts gewonnen, weil es nicht nachprüfbar wäre. Ein einzelner Christ oder eine Gemeinde kann ja behaupten, durch den Hl.Geist die Gewißheit bekommen zu haben, welches Amt nötig und gottgewollt ist; aber kein anderer Mensch kann ergründen, ob das wahr ist oder auf Einbildung beruht oder gar erlogen ist. Selbst diejenigen, die von ihrer Eingebung reden, können nicht gewiß sein, ob sie vom Hl.Geist kam oder eine Eingebung ihres eigenen Verstandes war. Darum hat Christus nicht zu seinen Nachfolgern gesagt, daß sie in sich hineinhören sollen, was ihnen der Geist über das gottgewollte Amt sagt. Vielmehr hat der Heiland selbst mit eigenem Mund und mit klaren, von den Ohren hörbaren Worten dieses Amt eingesetzt, als er das Gnadenmittel- und Hirtenamt der Kirche den 11 Jüngern befahl, die er schon Jahre vorher zu seinen öffentlichen Botschaftern berufen und ausgebildet hatte. Und sie haben den Wortlaut des Befehles bezeugt auch schriftlich, so daß wir ihn noch heute lesen können.
2.) Daß nur die Apostel als die ersten Träger des Hirten- und Gnadenmittelamtes ausgesandt wurden, war auch wichtig für die Grundlegung der Kirchenlehre. Wenn Christus gewollt hätte, hätte er eine große Zahl seiner damaligen Nachfolger und Nachfolgerinnen um sich versammeln können. Ihnen hätte er ganz einfach sagen können, daß sie und alle Christen in Gegenwart und Zukunft das Evangelium in irgendeiner Weise verbreiten sollen, sei es privatim oder öffentlich. Und wenn das dann auch im NT schriftlich überliefert worden wäre, gäbe es sogar einen Schriftbeweis für die neue Amtslehre, die sagt: Christus habe nur gewollt, daß verkündigt wird, aber habe keine konkreten Formen befohlen, auch nicht das Gemeindehirtenamt.
Gewiß hat Christus alle Christen aufgefordert, besonders durch seinen Apostel Petrus, Gottes Wohltaten (oder Heilstaten) zu verkündigen. Da ist allerdings nichts darüber gesagt, in welcher Weise oder Form sie das tun sollen. Aber man kann Christus ja nicht verbieten, außerdem noch die ganz konkrete Form eines Amtes zu befehlen, das nicht nur privat verkündigt, sondern öffentlich predigt, Sakramente spendet sowie Herde Christi sammelt und auf sie achtet wie ein Hirte. Hätte Christus das vor seiner Himmelfahrt nicht geboten, dann wäre ein Chaos entstanden. Denn viele seiner Anhänger wußten ja gar nicht so genau Bescheid, was er insgesamt gelehrt und für uns getan hatte. Denn sie waren doch nicht täglich mit ihm zusammengewesen wie die Zwölf. Und so hätte dann der eine dies verkündigt und gelehrt und der andere das, etwa gar das Gegenteil. Und schnell wäre es mit der Kirche aus gewesen.
Die Apostel aber hatten jahrelang mit eigenen Ohren die Predigten und Unterweisungen des Heilandes gehört und ihn als Wirkenden, Leidenden und Auferstandenen mit eigenen Augen gesehen. Und sie konnten das auch wahrheitsgetreu weitersagen, weil der Hl.Geist sie an alles erinnerte (Joh.14,25f). So konnten die Christen bereits in der Ur-Kirche am Maßstab des Apostelwortes falsche Lehre erkennen, zu der Satan schon damals Glieder der Kirche verführte. Diesen Maßstab haben auch wir bis heute im niedergeschriebenen Apostelwort.
3.) Aber Jesus hatte noch einen anderen Grund, weshalb er die Sendeworte nur an bestimmte, auf ihre große Aufgabe zugerüstete Männer richtete: Damit wollte er ja ein bestimmtes Amt für die Kirche aller Zeiten einsetzen. Denn mit der Verheißung, die er an die Beauftragung der Apostel anhängte, hat er doch eindeutig seinen Willen kundgetan, daß das bestimmte, konkrete Amt, das er zunächst den Aposteln übertrug, bis ans Weltende bleiben soll. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, bestimmte, für das Hirtenamt fähige Männer bis zum Weltende zu berufen. (Vgl.dazu die bereits zitierte These III vom Amt bei Walther; Kirche u. Amt, S.211). Darum haben ja auch die Apostel darauf achtgehabt, daß mit ihrem Tod das verantwortungsvolle Gnadenmittel- u. Hirtenamt nicht erlosch. Sie haben daher Amtsnachfolger zugerüstet und dafür gesorgt, daß in allen neu entstandenen Gemeinden fähige Männer in das apostolische Hirten- und Gnadenmittelamt eingesetzt wurden (Tit.1,5ff; 1.Petr.5,1ff; Apg.20,28-31). Gerade die letzte Stelle zeigt, wie nötig eine Herde ihren Hirten hat, zumal mit Wölfen zu rechnen ist. Auch darum ist tatsächlich das Hirtenamt "unverzichtbar". Aber die Kirche hätte dieses Amt längst nicht mehr, wenn es nicht von dem Sohne Gottes befohlen wäre ausdrücklich für alle Zeiten.
4.) Es wäre eine
Verfälschung des Wortes Gottes, wenn man diesen Befehl, mit dem
Christus ein außerordentlich schweres öffentliches Amt
eingesetzt hat, zu einem Befehl an alle Christen macht, daß
sie das Evangelium in irgendeiner Weise oder Form
weitergeben sollen. Denn wenn Christi Befehl ausdrücklich nur
11 ganz bestimmten Männern dieselben ganz bestimmten Aufgaben übertrug,
können nicht hunderte von verschiedenen Diensten für die ganze
Christenheit gemeint sein. Das heißt aber nicht, daß
außer den Aposteln kein Christ einen Ver-kündigungsbefehl habe.
Vielmehr ist allen Christen befohlen, privat weiterzusagen,
was Gott für uns getan hat (1.Petr.2,9). Es gibt also
zwei Befehle zur Arbeit im Reich Gottes. Da sie verschiedene
Inhalte und verschiedene Adressaten haben, darf man sie nicht zu
einem Brei zusammenrühren. Dabei geht ja die Tatsache im Brei
unter, daß Christus das konkrete Gnadenmittel- und Hirtenamt
befohlen hat. Warum tut man das, obwohl es sowohl gegen
die Hl.Schrift streitet als auch gegen die luth.Lehre? In unserer
derzeitigen kirchlichen Lage muß das doch den Eindruck
hervorrufen, daß man damit die Gemeinschaft mit einer
Schwesterkirche erhalten will, die den göttlichen Befehl für
das konkrete Hirtenamt leugnet. Aber darf man um der
Gemeinschaft willen heiliges Gotteswort so verbiegen, daß es
nicht mehr sagt, was Gott will, sondern was wir
wollen?
Die Amtsnachfolger der Apostel
Aber in "Stand
der Lehrgespräche ..." (S.10, 5.Absatz) steht etwas
ganz anderes, nämlich dieses: "Wenn er (Jesus) in
seinem Befehl (Mt.28) dennoch sofort über ihre (der
Apostel) Lebenszeit hinausweist, hat er gewiß nicht nur
die von ihnen niedergelegten Schriften ... im Blick,
sondern auch diejenigen Diener, die nach ihnen
wie sie 1) im öffentlichen Predigtamt
im engeren Sinn stehen ...". Und das ist
wiederum der abstrakte Sammelbegriff, der niemandem übertragen
werden kann, da er alle öffentlichen "Dienste
am Evangelium" zusammenfaßt, die wirklich solche
sind. Hier sehen wir: Wenn man in den Text von Mt.28,16ff
ein "Predigtamt" im Sinn eines Sammelbegriffes
hineingelesen hat, und damit die Weiche falsch gestellt
ist, muß man natürlich nun auch bei den Amtsnachfolgern
auf dem falschen Gleis weiterfahren. Bleiben wir aber
beim Text des Wortes Gottes in Mt.28, dann ergibt sich: Dasselbe
konkrete Amt, das Christus den Aposteln auftrug,
haben auch deren Amtsnachfolger, die der Herr bei seinem
Befehl wie bei seiner Verheißung im Blick hatte.
1) Hervorhebungen in Zitaten fast immer von G.W.
Missionare, wie z.B. Barnabas, der von der Gemeinde in Antiochien mit Paulus zur Mission ausgesandt wurde (Apg.13,1f). Aber nun war außerdem noch ein anderer Hirtendienst nötig geworden, nämlich das Weiden derer, die Christen geworden waren und sich zu "Herden" gesammelt hatten. Inzwischen waren durch die Missionsarbeit der Apostel sogar schon viele solcher Christen-gemeinden entstanden. Da konnte der Befehl Christi, seine Schafe und Lämmer zu weiden, nicht nur Petrus allein gelten (Joh.21,15 ff). Das war auch dem Petrus selbstverständlich. Denn in seinem Brief an die Christen in mehreren Ländern und Provinzen (1.Petr.1,1) redet er auch die Gemeindeältesten direkt an: "Die Ältesten unter euch ermahne ich, der Mitälteste und Zeuge der Leiden Christi ...: 'Weidet die Herde Gottes, die euch anbefohlen ist; achtet auf sie ... nicht als Herren über die Gemeinde, sondern als Vorbilder der Herde. So werdet ihr, wenn erscheinen wird der Erzhirte, die unvergängliche Krone der Herrlichkeit empfangen' " (1.Petr.5,1-4). Im ersten Satz (des Zitates) macht Petrus ganz deutlich, daß die Ältesten dasselbe Hirtenamt haben, das Christus ihm befohlen hatte. Das stellt auch Th.Zahn fest, der zu dieser Bibelstelle schreibt, die Ältesten seien anzusehen "als Hirten der Gemeinde ohne ein anderes Oberhaupt als den Erzhirten Christus ... und als Amtsgenossen des Apostels Petrus, vgl. Joh.21,15-17". (Kommentar zur Apg., 2.Hälfte, S.485, Fußnote 9)
So lehrte aufgrund der Schrift auch der ehemalige Seminardirektor der WELS, A.Hoenecke, in seiner Dogmatik. Darin schreibt er (Bd.IV): "Wir handeln hier vom Predigtamt konkret betrachtet ... Auch von dem Amt, so konkret be-trachtet, lehrt die Schrift ..., daß es göttlicher Einsetzung ist ..." (S.175). "A. Es ist aber aus der Schrift gewiß, dass das ordentliche Predigtamt wesentlich dasselbe ist wie das Apostelamt ...". (S.180. Dem folgt der Nachweis aus vielen Schriftstellen) "B. Das ordentliche Predigtamt ist die von Gott gewollte und verordnete Fortsetzung des ausserordentlichen Apostelamtes." (S.181. Auch hier folgt der Schriftbeweis)
3.) Aus Hoeneckes Schriftbeweis sei hier nur eine Stelle herausgegriffen: Die Abschiedsworte des Apostels Paulus an die Ältesten von Ephesus. Die dortige Gemeinde war einst durch die Missionspredigt des Apostels entstanden. Zwei Jahre hatte er ihr dann täglich Gottes Wort verkündigt (Apg.19,1-10). Nun, bei seinem letzten Abschied, erinnert er die Ältesten daran, welch hohes, ver-antwortungsvolles Amt sie jetzt an seiner Stelle als Hirten der Gemeinde innehatten. Und er ermahnte sie: "So habt nun acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, in der euch der heilige Geist eingesetzt hat zu Bischöfen, zu weiden die Gemeinde Gottes, die er durch sein eigenes Blut erworben hat. Denn das weiß ich, daß nach meinem Abschied reißende Wölfe zu euch kommen, die die Herde nicht verschonen werden. Auch aus eurer Mitte werden Männer aufstehen, die Verkehrtes lehren ..." (Apg.20,28ff). Zunächst ist kurz darauf hinzuweisen, daß Paulus hier die Ältesten zugleich "Bischöfe" nennt 1), die denselben Weideauftrag haben wie der Apostel Petrus und die damit seine Amtskollegen oder Mitältesten sind (s.o.). Mit "Gemeinde (griechisch: ekklesia) Gottes" ist hier nicht die ganze Kirche auf Erden gemeint wie Mt.16,18, sondern die Ortskirche oder Ortsgemeinde von Ephesus (vgl.Vers 17). Sie wird auch als Herde bezeichnet. Es gibt jedoch keine Stelle im NT, wo irgendwelche anderen Gruppen oder Kreise von Christen "Gemeinde (ekklesia)" oder "Herde" genannt werden. Und das ist kein Zufall. Denn es wird im NT sogar ausdrücklich zwischen der Gemeinde und einer Gruppe von Christen innerhalb oder neben der Gemeinde unterschieden:
a) Wäre jede Gruppe von Christen eine Gemeinde, dann wäre es auch die in Mt.18,15-17 genannte Gruppe gewesen, die ein Gemeindeglied zur Buße rufen sollte. (die Gruppenlehre wird ja meistens mit Mt.18,20 begründet.) Dann hätte Jesus aber etwa so formuliert: "Hört er auf diese Gemeinde (von 3 Christen) nicht, so halte ihn ...". Jedoch sagt er: "Hört er auf die nicht, so sage es der Gemeinde. Hört er auch auf die Gemeinde nicht, so halte ihn ...". Die Gemeinde ist also etwas anderes als eine Gruppe in ihr!
b) Ebenso unterscheidet
Paulus in 1.Kor.11,18-22 scharf zwischen der "Gemeinde
Gottes", die zusammenkommt zum "Abendmahl des
Herrn", und den "Häusern", wo sich die
Familien um den Eßtisch sammeln. Darum redet das NT auch
nirgends von "Hausgemeinden", worunter man
christliche Familien verstehen könnte, sondern von
"Gemeinde im Hause" eines Gemeindegliedes.
Darunter ist eine Ortsgemeinde zu verstehen, die noch
keine Gottesdienststätte erbauen oder mieten konnte (Röm.16,5;
1.Kor.16,19; Kol.4,15).
Die Behauptung, daß auch andere "Gruppen" als die Ortsgemeinde "Kirche" sein können, obwohl sie im NT nicht so genannt werden, kann man nicht so begründen: Damals gab es doch diese Gruppen noch nicht. (So im Referat "Unsere Lehre von Kirche und Amt" auf der außerordentl. Synode 2001; im Heft "Ergebnisse" S.14, le.Abs.). Denn der Autor der Bibel ist Gott, und der wußte doch wohl, daß es später viele Gruppen innerhalb von Gemeinden geben würde. Wenn Gott nun gewollt hätte, daß die spätere Kirche lehrt: Alle Gruppen von Christusbekennern sind "Kirche", dann hätte er doch irgendwo im NT einen Hinweis darauf gegeben. Oder haben wir das Recht zu behaupten, die biblische Lehre Gottes sei unvollständig, so daß wir sie mit unserer Phantasie ergänzen müßten?
4.) Dieser Exkurs in die Lehre von der Kirche war deshalb nötig, weil nach dem NT das dem Apostelamt nachfolgende Bischofs- oder Hirtenamt ja eben zur Gemeinde gehört und für sie als Ganzes die Verantwortung hat. Das haben uns schon 1.Petr.5,2; Apg.20,28 und 1.Tim.3,5 bezeugt. Darum ist es auch für die Amtslehre wichtig, was denn eigentlich "Gemeinde, Kirche, ekklesia" ist. Darauf wird von manchen geantwortet in Bezug auf die sichtbare Kirche: Kirche oder Gemeinde ist jede Versammlung oder Gruppe von Menschen, in der in irgendeiner Weise Gottes Wort laut wird etwa durch Katechismuslehre oder durch eine Andacht. Eine "ganze Gemeinde" (Apg.20,28) wäre dann also auch ein ganzer Kinder-, Jugend-, Senioren- und sonstiger Kreis innerhalb der Ortsgemeinde oder auch ein übergemeindliches Gremium, das vollzählig ist, oder auch eine ganze christliche Familie. Wenn das wahr wäre, dann könnten die Amtsnachfolger der Apostel, d.h. die Gemeindebischöfe, auch Leiter von Kreisen innerhalb und neben der Ortsgemeinde gewesen sein. Aber damit kann man nicht die Theorie stützen, daß alle, die irgendeinen Dienst mit Gottes Wort in der Kirche verrichten, dasselbe Predigtamt hätten, nur in verschiedener Form. Denn das kann man aus der Schrift nicht begründen. Sie ordnet ja die Bischöfe nirgends speziellen Gruppen innerhalb oder neben der ekklesia (Gemeinde) zu. Sie unterscheidet außerdem scharf zwischen der Gemeinde und anderen Gruppen von Christen wie wir gesehen haben. Hinzu kommt aber noch eine weitere entscheidende Tatsache: Überall, wo die Schrift zu "Gemeinde / ekklesia" noch eine Näherbestimmung beifügt, weist diese auf die Ortsgemeinde. Am häufigsten ist die Näherbestimmung ein Städtename. So nennt das NT jeweils eine Gemeinde in Antiochien, in Ephesus, in Jerusalem, in Korinth, Laodizea, Pergamon, Philadelphia, Smyrna, Sardes u.a.Orten (vgl.Konkordanz). Und wo Einsetzungen von Ältesten, die zugleich Bischöfe sind, berichtet werden, da werden sie in Ortsgemeinden eingesetzt (Tit.1,5-9; Apg.14,23). Ferner wird z.B. im 1.Timotheusbrief nicht nur zwischen Gemeinde und Gruppe unter-schieden (Kap.3,5), sondern auch an einem Beispiel aus der Wirklichkeit deutlich, warum einer, der nicht einmal mit einer Gruppe fertig wird, erst recht nicht eine ganze Gemeinde versorgen kann, die viele Familien, Altersgruppen und andere Gruppierungen in sich schließt. Denn Timotheus, an den Paulus hier schreibt, war ja selbst Bischof (Kap.4,12-16). Und daß er als solcher die geistliche Verantwortung für eine Ortsgemeinde hatte, bezeugt nicht nur die altkirchliche Überlieferung, (nach der er Bischof in Ephesus war). Vielmehr bezeugen es vor allem die Weisungen, die Paulus ihm für sein Verhalten und Lehren gegenüber den verschiedenen Gruppen innerhalb der Gemeinde gab (Kap.5 + 6,1f).
5.) Aber nirgends wird im NT auch nur angedeutet, daß diese Gruppen "Kirchen in der Kirche" (des Ortes) sind, wenn sie sich unter einem Leiter versammeln, der z.B. ein Thema mit Gottes Wort beleuchtet oder wenigstens eine Andacht am Schluß vorliest. Wie kann man aber lehren, was gar nicht in der Bibel steht? Zur Begründung der "Gruppenlehre" bleibt als letzte Ausflucht nur noch Mt.18,20. Aber zu Unrecht! Denn Christus sagt doch gar nicht: Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da ist Kirche! Erst recht nicht sagt er: ..., da ist sichtbare Kirche. Und um die geht es doch bei der Frage, ob die Gruppen oder Kreise "Kirche" sind wie die Ortsgemeinde. Das alles sind doch gewiß sichtbare Gemeinschaften. Aber Christus kann mit den zwei oder drei Personen nur Gläubige meinen, die sich ehrlich, vertrauensvoll und von Herzen in Christi Auftrag und Namen versammelt haben. Denn Christus macht ja nicht mit Ungläubigen Gemeinschaft. Die Gläubigen kann man jedoch nicht als Gläubige erkennen. Und Christus, der bei ihnen ist, sieht man auch nicht. Was kann uns dann Mt.18,20 zur Kirchenfrage sagen? Wahrscheinlich ist Vers 20 überhaupt nur mit Vers 19 verbunden, der vom vertrauensvollen Gebet zweier Christen handelt, so daß hier gar nichts von "Kirche" gesagt werden soll. Gewiß kann Vers 20 Christen, die zu einer kleinen Gemeinde gehören, damit trösten, daß Christus auch dort sein will, wo nur wenige Gläubige versammelt sind. Aber in welcher sichtbaren Versammlung ganz gewiß Gläubige sind, so daß sie im Blick darauf von der Schrift als "Kirche" oder "Gemeinde Gottes" bezeichnet werden kann, darauf gibt diese Stelle keine Antwort. Aber an anderen Stellen gibt die Schrift darauf Antwort. (Dies müßte ausführlich in einer gesonderten Arbeit behandelt werden.)
Daß dieses Amt das wichtigste ist, geht an sich schon daraus hervor, daß es das Gnadenmittelamt ist und dafür zu sorgen hat, daß allen Gemeindegliedern, auch Kindern und Alten, Kranken und entfernt wohnenden die Gnadenmittel dargereicht werden. Denn diese allein schenken ja den seligmachenden Glauben und erhalten ihn. Aber trotzdem ist es oft auch für Christen schwer festzu-stellen, welches der kirchlichen Ämter das wichtigste ist. Ist es das Präsesamt oder das Professorenamt oder ...? Da ist es entscheidend, daß nur das Hirtenamt in Gestalt des Missionarsamtes und des Gemeindehirtenamtes göttlichen Befehl hat und daher auch in schweren Zeiten für die Kirche nicht abgeschafft werden darf. Denn Gott wird ja wohl wissen, welches Amt am wichtigsten ist!
Darum ist auch für Paulus dies Amt, das allein göttlichen Befehl hat, das wichtigste. Ganz gewiß haben die anderen Apostel das auch wichtig genommen. Aber da die Apostelgeschichte vor allem vom Wirken des Apostels Paulus berichtet, erfahren wir in ihr auch nur vom Eifer dieses Apostels, in allen Gemeinden, die er gegründet hatte, für die Einsetzung von Trägern des wichtigsten Amtes zu sorgen. Als er bei seiner ersten Missionsreise den Weg, den er in Kleinasien zurückgelegt hatte, noch einmal in umgekehrter Richtung ging, stärkten er und sein Begleiter Barnabas nicht nur die jungen Gemeinden. Sondern gleich danach wird schon berichtet: "Und sie setzten in jeder Gemeinde Älteste ein, beteten und fasteten und befahlen sie dem Herrn ..." (Apg.14,23; im Urtext steht für "einsetzen": cheirotonein = durch Wahl einsetzen). Theod. Zahn merkt dazu an: Wir finden "in den europäischen Ländern noch länger als in Kleinasien an der Spitze der Ortsgemeinden ein aus einer Anzahl von älteren Männern gebildetes Presbyterium (Ältestengremium), dessen Mitglieder als solche presbyteroi (Älteste), aber auch als ...Aufseher und Seelsorger der Gemeinde episkopoi (Bischöfe) hießen." (Kommentar zur Apostelgeschichte, Lpz 1927, S.485). Zuvor weist Zahn darauf hin, daß Paulus weder hier noch anderswo andere Ämter eingesetzt hat (S.484). Ihm lag offensichtlich am Herzen, daß möglichst schnell das eine Amt in allen Gemeinden aufgerichtet wird, das dem Befehl Christi entspricht.
7.) Dies wird auch in seinem Brief an Titus ganz deutlich. Darin schreibt er: "Deswegen ließ ich dich in Kreta, daß du vollends ausrichten solltest, was noch fehlt, und überall in den Städten Älteste einsetzen, wie ich dir befohlen habe: wenn einer untadelig ist ... Denn ein Bischof soll untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht jähzornig, kein Säufer ...; er halte sich an das Wort der Lehre, das gewiß ist, damit er die Kraft habe, zu ermahnen mit der heilsamen Lehre und zurechtzuweisen, die widersprechen." (Tit.1,5-9) Theod.Zahn merkt dazu an: "Wo diese Einrichtung (des Gemeinde-Bischofs-amtes) infolge besonderer Verhältnisse nicht sofort ... ins Leben getreten ist, wie auf Kreta und auf den 4 Hauptstationen der 1.Missionsreise, wird das sobald als möglich nachgeholt" (a.a.O., S.485f). Und wie Paulus am Ende der 1. Missionsreise "in jeder Gemeinde" Älteste/Bischöfe einsetzte, so läßt er es auch auf Kreta durch Titus tun "überall in den Städten".
Nicht zu übersehen ist dabei, daß Paulus ihm dazu sogar einen Befehl gegeben hatte, d.h. einen bindenden Auftrag. Von sich aus hatte Paulus aber kein Recht, Befehle zu geben, da er nicht Herr der Kirche war. Aber als direkt von Christus berufener und bevollmächtigter Botschafter, der auch mit allen Aposteln teilhatte an der Inspiration durch den Hl.Geist, hatte er die Vollmacht, im Namen Christi zu befehlen. Wie seine Trostworte Christi Trostworte sind und seine Ermahnungen Christi Ermahnungen, so sind auch seine Befehle Christi Befehle. Wie könnte er sonst schreiben: "Wenn einer meint, er sei ein Prophet oder vom Geist erfüllt, der erkenne, daß es des Herrn Gebot ist, was ich euch schreibe" (1.Kor.14,37; vgl.Lk.10,1u.16). Mit Recht schreibt daher auch Luther zu Tit.1,5: "Wer da glaubt, daß hie der Geist Christi in Paulo redet und ordnet, der erkennt wohl, daß dies eine göttliche Einsetzung und Ordnung sei, daß in einer jeglichen Stadt viel Bischöfe, oder aufs wenigste Einer sei ... Dies sind Worte nicht der Kirche, nicht der Concilien, nicht der Väter ..., sondern des Heiligen Geistes und Jesu Christi, ja, der göttlichen Majestät" (W2 XIX, 1093f).
8.) Die besondere Bedeutung des Gemeindehirten-Amtes ist auch dadurch offen-sichtlich, daß dessen Träger als episkopoi (Bischöfe) bezeichnet werden, so auch Tit.1,7. Die Grundbedeutung dieses Wortes ist "Aufseher", aber nicht im Sinne von Gefängnisaufseher, sondern im Sinne von Hirte, der wie Paulus sagt fürsorglich "acht hat ... auf die ganze Herde" (s.o.). Und damit meint er nach dem Zusammenhang die ganze Ortsgemeinde. So schreibt auch Luther zu 1.Tim.3,5: " 'Wer seinem eigenen Hause nicht weiß vorzustehen, wie soll derselbige der Gemeinde Gottes vorstehen?' Dies sind nun diejenigen, so über alle Ämter sehen sollen: daß die Lehrer ihres Amts warten und nicht säumig seien; daß die Diener (Diakonen) das Gut recht austheilen ... und so fortan zusehen, daß alle Ämter recht gehen. Das soll der Bischöfe Amt sein; daher sie auch Bischöfe, d.i.Aufseher und Antistites (wie sie hier St.Paulus nennt), d.i. Vorsteher und Regierer, heißen" (W2 XII, 338).
Noch bedeutsamer ist aber, daß nach Tit.1,9 der Bischof sich halten soll "an das Wort der Lehre, das gewiß ist, damit er die Kraft habe, zu ermahnen mit der heilsamen Lehre und zurechtzuweisen, die widersprechen". Das Achthaben auf die ganze Gemeinde, auf alle ihre Glieder und Ämter kann nur recht und mit Gottes Segen geschehen, wenn der Bischof selbst festhält an dem "Wort, das gewiß ist". Wohlenberg übersetzt: "an dem zuverlässigen Wort" für uns wohl verständlicher und fügt hinzu: "Das zuverlässige Wort schlechthin ist natürlich das Wort Gottes" (Die Pastoralbriefe, S.229). Wenn der Bischof daran festhält, bekommt er die Kraft, "zu ermahnen mit der heilsamen Lehre". Das Wort "ermahnen" ist aber im Urtext nicht so einseitig gemeint, wie wir es heute verstehen. Nach Bauers Lexikon steht für das griechische Wort für "ermahnen" = "parakalein", sowohl "aufrufen, ermahnen" als auch "ermuntern, zusprechen, trösten". Es geht also um die ermahnende und tröstende Zusprache des Gemeindebischofs in Predigt und Seelsorge.
Das Festhalten am Wort
Gottes ist aber auch nötig, um die "Wider-sprecher"
zu widerlegen und sie ihres Irrtums zu überführen.
"Dies setzt womöglich eine noch größere
Vertrautheit mit der Schrift voraus, da ja jeder
Ketzer der Meinung ist, er finde in der Schrift Belege für
seine Irrtümer ... In unseren Tagen, da man um
zweifelhafter Einheit willen wahre Einigkeit verleugnet,
hat die vorliegende Stelle freilich keinen guten Klang"
(Kretzmann, Pastoralbriefe, S.310f). Auch diese
Anforderung, die an den Bischof gestellt wird, zeigt uns,
daß der Dienst, den z.B. ein Jugendkreis-Leiter oder
eine Katechetin tut, nicht derselbe ist (nur in anderer
Form) wie der des Gemeindehirten, der um seiner
Verantwortung für die "ganze Herde" willen
auch gegen "Wölfe" zu kämpfen hat. Von der
Gefahr für die Gemeinde durch reißende Wölfe, war
schon die Rede in Apg.20,28-30 (zit.S.26f; vgl.auch Tit.1,9-11).
Und diese Gefahr steht nicht nur auf dem Papier, sondern
ist sehr real heute wie schon damals. Aber ebenso
real ist, daß sowohl Apg.20 als auch Tit.1 den Bischöfen
die Aufgabe zugewiesen wird, vor dieser tödlichen
Gefahr im geistlichen Sinn zu schützen.
Auch aus diesem Grund hat Christus durch Apostel den
Befehl zur Einsetzung des Gemeindehirtenamtes gegeben. Wollen
wir nun seinen Befehl durchstreichen, den er zur Hilfe für
die Gemeinden gab?
"Daß
das öffentliche Predigtamt die Existenz von Gemeinden
voraussetzt, geht ferner daraus hervor, daß die Schrift
als Objekt der Tätigkeit dieses Amts Gemeinden als
Ganzes und jedes einzelne Glied derselben
nennt." Als Beleg führt F.Pieper an: 1.Tim.3,5; Apg.20,28
und 1.Petr.5,3 (a.a.O., S.502). Da das Amt "im
engeren Sinne" bei F.Pieper bestimmte
Aufgaben hat und einen bestimmten Tätigkeitsbereich
(ganze Gemeinde), ist es = Amt im konkreten Sinne.
Diese Funktionen hat das konkrete Predigtamt bis heute.2)
1) Die Klammern mit ihrem Inhalt stehen im Original.
2) Ob sie überall so ausgeübt werden, wie Gott es will, ist eine andere Frage.
Aber muß das denn dastehen, damit die zeitlose Gültigkeit der apostolischen Anordnung feststeht? Keineswegs! Denn Anordnungen von bevollmächtigten und inspirierten Botschaftern Christi sind göttliche Anordnungen, genauso wie ihre Zeugnisse von Christi Erlösungswerk oder ihre Trostworte und Er-mahnungen Gottesworte sind. Und Gottesworte, die uns in der Bibel aufbewahrt sind, sind normalerweise nicht für einen Augenblick gesagt, sondern für alle Zeiten. Darum muß nicht nach jedem Satz stehen: "Das gilt für alle Zeiten". Nur da müssen wir eine Ausnahme beachten, wo ausdrücklich gesagt oder aus dem Zusammenhang eindeutig beweisbar ist, daß es sich um kein Gotteswort für alle Zeiten und Orte handelt. Man kann z.B. den Befehl Gottes an einen bestimmten Mann (Abraham), seinen namentlich genannten Sohn zu opfern (1.Mose 22,1f), nicht zu einem zeitlosen Befehl an alle Väter in aller Welt machen. Genauso wenig wird wohl jemand Pauli Auftrag an Timotheus, ihm seinen in Troas liegengelassenen Mantel mitzubringen, als einen Auftrag an alle Christen auffassen können.
13.) Aber eine Anordnung, die ein Apostel der Kirche gesagt hat, auch wenn es nur die Kirche an einem Ort war, ist weder temporär (zeitlich) noch lokal (örtlich) gebunden, zumal dann, wenn sie sich auf die Gnadenmittel und ihre Austeilung bezieht. Davon lebt ja die Kirche immer und überall. Darum feiern wir mit Recht das Abendmahl im Gottesdienst der Gemeinde, obwohl nirgends in der Bibel steht, daß das Mahl, das Christus mit den Aposteln hielt, später in allen Gemeinden aller Zeiten gefeiert werden soll.
Denn wenn Christus zwar bei der Einsetzung des Abendmahles davon noch nichts sagte, so hat er es dann doch dem Apostel Paulus durch Inspiration sagen lassen, der es an die Kirche weitergab. Auch wenn das nur von der Ortskirche in Korinth berichtet wird (1.Kor.11,17-33), so ist es doch immer und überall geltendes Gotteswort.
Genau dasselbe ist nun auch vom Amtsbefehl zu sagen: Christus trug den Aposteln das konkrete Gnadenmittelamt auf, ohne dabei zu sagen, in welcher Weise es später innerhalb der durch die Missionsarbeit der Apostel gewachsenen Kirche unbedingt ausgeübt werden sollte. Aber durch Inspiration ließ er den Apostel Paulus wissen, daß das Gnadenmittelamt nun bei den Amtsnachfolgern die Gestalt des Hirtenamtes in Verantwortung für eine ganze Gemeinde haben soll. Und der Apostel sorgte dafür, daß dies auch geschah durch Einsetzung von "Bischöfen". Auch wenn das "nur" von vielen Gemeinden, aber nicht von allen, berichtet wird, so ist doch die inspirierte Anordnung des Apostels irrtumsloses Gotteswort, das für alle Gemeinden aller Zeiten und Orte gültig ist.
Ist es nicht ein Angriff auf das Gotteswort der Hl.Schrift und zugleich Selbstüberschätzung, wenn man einem Apostel die vom Hl.Geist inspirierte Anordnung des konkreten Gemeindehirtenamtes nicht abnimmt, stattdessen aber in die Bibel hineinliest, daß wir gar keinen göttlichen Befehl brauchen, sondern mit Hilfe des Hl.Geistes selber herausfinden, welche Ämter wir brauchen und welches das unbedingt nötige ist? 1)
Und so kommt man dann zu der Behauptung, die sich selbst widerspricht, nämlich daß das Gemeindehirtenamt nicht von Gott befohlen, aber unbedingt nötig sei. Bisher haben wir mit der ganzen luth.Kirche bekannt: Was Gott weder geboten noch verboten hat, ist ein Mittelding.2) Und bei Mitteldingen steht uns frei, ob wir sie gebrauchen wollen oder nicht. Seit wann steht uns das nicht mehr frei? Wer hat das Recht, uns zu gebieten, das Gemeindehirtenamt in jeder Gemeinde aufzurichten, wenn Gott es nicht geboten hat? Wenn unsere Kirche die neue Lehre behält, daß Gott das Gemeindehirtenamt nicht geboten hat, dann wird es früher oder später abgeschafft. Der Teufel wird das gewiß fertig bringen, wenn das Gebot Gottes, welches das einzig sichere Schutzschild gegen diesen Angriff des Teufels ist, bereits von uns selbst abgeschafft wurde!
Die neue Lehre birgt aber noch weitere Gefahren in sich:
1.) Der luth.Schriftbeweis dafür, daß das eine konkrete Gemeindehirtenamt von Gott befohlen ist, ist ja zugleich ein Schriftbeweis für die göttliche Ordnung der Ortsgemeinde. Denn wenn Gott will, daß Hirten für die Ortsgemeinde berufen werden, dann setzt das doch voraus, daß Gott auch die Ortsgemeinde will. Leugnen wir das, dann wird auch die Ortsgemeinde nicht mehr wichtig genommen und eines Tages zerfallen.
2.) Mit der Annahme der neuen Amtslehre hat unsere Kirche auch eine verhängnis-volle Art der Schriftauslegung für rechtens erklärt. Man darf jetzt Schriftstellen (wie die vom göttl.Befehl für das konkrete Predigtamt) völlig verdrehen, indem man in sie Phantasien hineinliest, die gar nicht drinstehen. Wie will man nun
1) Vgl. Doctrinal Statements of the WELS II, 6; "Stand der Lehrgespräche" S.13, 1.Satz.
2) Konkordienformel, Sol.Decl.X
verhindern, daß künftig
dasselbe auch bei anderen Lehrartikeln geschieht, und
unsere Kirche immer mehr zur Sekte wird?
Die Amtslehre in den Einigungssätzen
1.
Über 50 Jahre lang hat man in unserer Kirche keine Fußnote zum Ver-ständnis dieser These für nötig gehalten. Daß 1970 von der WELS eine neue Amtslehre angenommen wurde, blieb uns hinter dem eisernen Vorhang verborgen. Erst nach der Wende lernten wir sie kennen. Und erst da erschien im Blatt unseres Seminars eine Interpretation obiger These:
"Daß hier Predigtamt und Pfarramt nebeneinander genannt werden, muß nicht heißen, daß beide identisch sind. Es kann auch gemeint sein, daß das Amt des Gemeindepastors die wichtigste Form des öffentlichen Predigtamtes darstellt ..." (Theol.Handreichung u. Information, Juni 1998, S.1, Fußnote). Die Fußnote will offenbar die eben zitierte These der ES so auslegen, daß sie auch im Sinne der neuen Amtslehre der WELS verstanden werden kann.
Für die WELS sind ja eben Predigtamt und Pfarramt nicht identisch. Vielmehr wird von ihr im deutschen Text der Statements "Predigtamt" als ein Sammelbegriff gebraucht. Er faßt alle Arten der Weitergabe des Wortes Gottes zusammen, seien es die privaten Zeugnisse von Christen oder seien es die öffentlichen Dienste mit Gottes Wort angefangen vom Amt eines überge-meindlichen Präses oder Bischofs bis hin zum Dienst einer Kindergottes-diensthelferin (vgl. "Stand der Lehrgespräche ...", S.9, Absatz 2 und S.10, Abs.1 und Fußnoten 36 +37). Alle diese vielen Ämter und Dienste sind in der Amtslehre der WELS "Formen des Predigtamtes" auch das Pfarr- oder Gemeindehirtenamt. Da aber nach der WELS-Lehre keine Form des Predigt-amtes von Gott gestiftet oder geboten ist, ist es auch das Pfarramt nicht. (Davon wird weiter unten ausführlicher die Rede sein). Hier sollte nur erst einmal deutlich werden, welche Folgen es hat, wenn bei der Formulierung "das Predigtamt oder Pfarramt" die beiden Begriffe nicht als synonym (bedeutungs-gleich) verstanden werden, sondern der erste Begriff als abstrakter Sammel-begriff und der zweite als eine konkrete Form davon angesehen wird.
Daß die genannte Formulierung (aus den ES) so verstanden werden muß, wurde allerdings in der zitierten Fußnote nicht gesagt und konnte auch nicht gesagt werden. Denn wenn man im Deutschen ausdrücken will, daß zwei verschiedene Worte nur zwei Namen für dieselbe Sache sind (= synonym oder identisch sind), dann verbindet man sie mit "oder". Will man es ganz eindeutig machen, daß kein "oder" im Sinne von "entweder oder" gemeint ist, setzt man vor den 1.Begriff den Artikel, vor den 2.Begriff aber keinen.
Beispiel: "Die Zitterpappel oder Espe ist ein Laubbaum." Wer bisher nicht wußte, daß Zitterpappel und Espe zwei verschiedene Namen für denselben Baum sind, der erfährt es jetzt durch den klar formulierten Satz. Es liegt also sehr nahe, die Formulierung "Das Predigtamt oder Pfarramt" im selben Sinne zu verstehen. Das ist unumstritten. Aber muß man bei dieser Formulierung (innerhalb der These) "Predigtamt" und "Pfarramt" als Synonyma verstehen? Ja, man muß es, und zwar aus folgenden Gründen:
1.2.) Der erste Grund liegt im allgemeinen kirchlichen Sprachgebrauch. Zwar wurde im Verlauf der Jahrhunderte in einigen wenigen theologischen Schriften das Wort Predigtamt auch mal im abstrakten Sinne gebraucht, nämlich als Zusammenfassung sämtlicher Arten öffentlicher und privater Weitergabe des Wortes Gottes. In der Regel ist das deutlich aus dem Zusammenhang zu erkennen oder es wird ausdrücklich auf die abstrakte Bedeutung hingewiesen. Jedoch im allgemeinen kirchlichen Sprachgebrauch sind "Predigtamt" und "Pfarramt" zwei verschiedene Namen für dasselbe konkrete Amt. P.Martin Hoffmann schreibt mit Recht in seiner "Stellungnahme" vom Februar 2001 (zu meinem Brief an alle Amtsbrüder): "In Deutschland wird der Begriff '(öffentliches) Predigtamt' allgemein für das Pfarramt verwendet" (S.19, Hervorhebung von mir). Und das trifft nicht nur auf Privatgespräche zu, sondern auch auf die offizielle Sprache im Gottesdienst nach dem Wortlaut der Agenden oder Kirchenordnungen. Und das seit Jahrhunderten! Bevor ich Beispiele zitiere, möchte ich anmerken: Man denke nicht, Agenden hätten nichts mit Lehre und Bekenntnis zu tun, könnten uns also in einem Lehrstreit nicht helfen. Das können sie doch! Denn Agenden sind keine Privatschriften von Liturgikern. Sie sind vielmehr von Pastoralkonferenzen und Synoden an Schrift und Bekenntnis geprüft und dann als Bücher der Kirche angenommen worden. Sie legen öffentlich Zeugnis ab von der kirchlichen Lehre und machen sie bekannt, da sie in den öffentlichen Gottesdiensten in stetigem Gebrauch sind im Unterschied zu den Bekenntnisschriften.
Bereits in der "Kirchenordnung im Fürstentum Nieder-Sachsen" von 1585(!) ist das "Predigtamt" das Amt des Predigers oder Pastors. Im Ordinationsformular steht folgendes: Nach Verlesung von Apg.20,28 ("So habt nun acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, in der euch der hl.Geist eingesetzt hat zu Bischöfen, zu weiden die Gemeinde Gottes...") spricht der Ordinator zu dem, den er ordiniert: "Hier hört Ihr,... (Nennung des Namens)..., daß uns, die wir als Bischöfe, d h. als Prediger und Pfarrherren berufen sind ..., die Gemeinde anbefohlen wird ..." (Nachdruck der Erstausgabe, Ratzeburg 1802, S.31). Im Formular für die Einführung von Ordinierten in eine Gemeinde heißt es dann, daß der "zum heiligen Predigtamt" Ordinierte nun "dem Kirchspiel Volk1) als ihr berufener Pastor ... vorgestellt und in sein Amt investiert" (eingeführt) werden soll. Zuvor soll eine Predigt über die "Stiftung des heiligen Predigtamtes" gehalten werden. Im darauf folgenden Gebet wird Gott angerufen, der "das hochwürdige Predigtamt ... verordnet und eingesetzt" hat. An ihn richtet sich nun auch die Bitte, daß er seine Hand halte "über diesen Diener N., welchem dein heiliges Predigtamt ... in dieser Kirche (= Gemeinde) jetzt be-fohlen wird." (a. a. O., S.34ff)
An der Gleichsetzung des von Gott befohlen Predigtamtes mit dem Amt des Pastors oder Gemeindehirten hat sich in den luth.Kirchen, sofern sie noch lutherisch sind, seit 1585 nichts geändert. Das habe ich bereits durch Belege aus vielen luth.Agenden verschiedener Jahrhunderte und verschiedener Länder nachgewiesen ("Der Niederschlag luth.Amtslehre in Agenden und Kirchen-ordnungen", Jan.2000). Darum will ich hier nur ein Beispiel für die unveränderte luth.Amtslehre anführen. In meiner Ordinationsurkunde von 1954 heißt es: "Im Gehorsam gegen den Befehl Jesu Christi, des Hauptes und Herrn der Kirche - Matth.28 und Joh.20 und auf Grund rechtmäßiger Berufung in das heilige Predigtamt ... wurde der Pfarrvikar (Name) am (Datum) nach der Ordnung der evangelisch-lutherischen Kirche ... zum Pastor ordiniert." Die Urkunde schließt mit demselben Schriftwort, mit dem z. B. das Ordinationsformular von 1585 begann: "So habt nun acht auf euch selbst und auf die ganze Herde ..." (Apg.20,28). So wird durch Jahrhunderte in luth. Kirchen vieler Länder einhellig bezeugt, daß der ordinierte Pastor das Predigtamt ausübt, das als Fortführung des von Christus den Aposteln befohlenen Amtes dem Amt des Gemeindebischofs im Neuen Testament entspricht, das wiederum durch apostolischen Befehl vom hl.Geist inspiriert eingesetzt wurde (Tit.1,5ff; 1.Petr.5,1 - 4). Wäre jemals in der luth. Kirche gelehrt worden, daß das Amt des Pastors nur eine von vielen Formen des Predigtamtes ist, die alle nicht von Gott befohlen sind, dann müßte in den Ordinationsformularen und -urkunden doch auch mal wenigstens etwas davon angedeutet sein! Dann müßte vor allem auch in den agendarischen Einführungsformularen für Vorsteher, Gemeinde-Schullehrer
1) Kirchspiel = "Bereich einer Pfarrei", Bertelsmann, Universal-Lexikon
u.a. stehen, daß diese alle ins Predigtamt eingeführt werden. Das steht aber nirgends! Stattdessen werden sie dort ausdrücklich als Helfer zur Unterstützung des Predigtamtes bezeichnet. Bei deren Einführung fehlen auch die Schriftlesungen, die von den neutestamentlichen Gemeindebischöfen handeln. Der Grund kann nur der sein, daß man die Ämter der Vorsteher, Lehrer, Katecheten usw. in den luth.Kirchen nicht als Formen des Predigtamtes (=Gemeindebischofs-Amtes) ansah. (Vgl.dazu Anhang, Punkt 1)
Da nun durch Jahrhunderte in der luth.Kirche "Predigtamt" und "Pfarramt" gleichgesetzt wurden, ist diese Gleichsetzung bisher eine Selbstverständlichkeit für jeden luth.Christen gewesen. Nehmen wir einmal an, der Verfasser der ES hätte in dem Artikel "Vom öffentl.Predigtamt" diese Gleichsetzung durch-brechen wollen und stattdessen eine neue Auffassung vertreten, wie sie jetzt die WELS vertritt, dann hätte er doch ganz klar gesagt, daß er mit "Predigtamt" etwas ganz anderes als das konkrete Pfarramt meint, nämlich einen abstrakten Sammelbegriff für eine große Menge kirchlicher Ämter. Wie hätte er sonst verstanden werden können! Vielmehr hätte er ein Mißverständnis geradezu herausgefordert, indem er die beiden Begriffe so eng durch eine Formulierung verband, die man gebraucht, wenn man z.B. ausdrücken will, daß "die Zitter-pappel oder Espe" ein und derselbe Baum ist.
Aber selbst dann, wenn einer "Das Predigtamt oder Pfarramt" gegen den Sprachgebrauch für zwei völlig verschiedene Amtsbegriffe hält, muß ihm dies Verständnis sinnlos werden, wenn er den dazugehörenden Satz mit Bedacht liest. Er lautet: "... ist ein vom HErrn der Kirche gestiftetes Amt..., dessen Aufrichtung der Kirche geboten und an das sie bis an das Ende der Tage gebunden ist."
Dagegen würden aber
sowohl die WELS als auch die ELFK (u.a.) protestieren.
Denn die letztere lehrt nicht, daß der Kirche die
Errichtung eines "öffentl.Predigtamtes in
abstracto" (in verschiedenen Formen und
mithelfen-den Ämtern) geboten ist. Und die WELS verwirft
ausdrücklich, daß die Errichtung des Pfarramtes
von Christus geboten ist. Die 1.These vom Amt in
den ES ist also allein dann als Einigungssatz sinnvoll,
wenn sie sich nur auf das konkrete Predigtamt (=
Pfarramt) bezieht, das nach biblisch-lutherischer Lehre
von Christus gestiftet und zu errichten befohlen ist. Und
in diesem sinnvollen Sinn ist sie von den Verfassern
gemeint und von unseren Gemeinden verstanden und
angenommen worden.
Dies bestätigt auch die zweite These vom Amt in den ES.
1.3.) Darin steht: a) In dies Amt "beruft die christliche Gemeinde". b) Die Aufgabe dieses Amtes ist, "die Gemeinde Gottes mit Wort und Sakrament zu weiden und zu regieren". c) "Die Ordination ist die feierliche Bestätigung der Berufung in das heilige Predigtamt vor der Gemeinde."
Dreimal ist in dieser These von "Gemeinde" die Rede. Was aber ist "Gemeinde"? Seit Jahrhunderten versteht man in Deutschland unter einer kirchlichen Gemeinde keinen Kreis innerhalb der Ortsgemeinde oder neben bzw. über ihr, sondern nur die Ortsgemeinde selbst. Darum kann man auch in dieser These das Wort "Gemeinde" nicht anders verstehen. Damit ist auch der von der Gemeinde berufene Träger des Predigtamtes nach Absatz b) der Hirte oder Pastor einer Ortsgemeinde. Und das entspricht genau der Bezeichnung seines Amtes in These 1 als Pfarramt.
Die vielen Ämter, die in Gemeindekreisen und kirchlichen Gremien mehr oder weniger mit Gottes Wort zu tun haben, wurden also von den Verfassern der ES nicht als Predigtamt (in jeweils einer anderen Form) angesehen. Denn sonst hätten sie in den Lehrsätzen vom öffentl.Predigtamt (innerhalb eines wichtigen Einigungsdokumentes) doch außer vom Gemeindehirtenamt auch ein Wörtchen von den vielen anderen Formen dieses Amtes sagen müssen. Das tun sie aber nicht! Damit bestätigen sie die Gleichsetzung von Predigtamt und Pfarramt in These 1.
Unwiderleglich macht
dies erst recht der letzte Satz von These 2, wo die Rede
ist von der Ordination als Bestätigung der Berufung in
das hl.Predigtamt. Die Agenden beweisen ja wie
schon erwähnt daß die luth.Kirche seit
Jahrhunderten nur die zum Pfarramt Berufenen
ordinierte. Und diese Berufung hieß eh und je und
so auch in den ES Berufung in das hl.Predigtamt
(vgl.auch die Ordinationsurkunden unserer Kirche).
2.
Warum aber ist das Predigtamt das höchste Amt? Vor allem deshalb, weil es mit seinen für die Kirche wichtigsten Aufgaben und auch mit seiner ungeheuren Verantwortung von Gott befohlen ist. Und damit ist es das einzige konkrete kirchliche Amt, das göttlichen Befehl hat. Das wird in den ES schon dadurch deutlich gemacht, daß nur von "dem Predigtamt oder Pfarramt" Christi Stiftung und Gebot ausgesagt wird. Daß es damit das einzige Amt ist, von dem man das sagen kann, steht aber auch noch ausdrücklich in den Erläuterungen der Thesen. Zu These 3 wird auf S.93, Punkt 161,b auf den 28.Artikel der Augsburg. Konf. verwiesen und dazu folgendes erklärt: "Der ganze 28.Artikel geht von einer doppelten Voraussetzung aus: Einerseits gibt es kein von Christo gestiftetes Amt in der Kirche außer dem einen unhierarchischen, nur das Wort und die Sakramente darbietenden und zur Geltung bringenden heiligen Predigtamt" (Hervorhebung von mir). Man vergleiche die Belege aus Schrift u. Bekenntnis, ES Seite 85.
Aus dieser Tatsache ergibt sich: Wenn einzig und allein das Gemeinde-hirtenamt von Gott gestiftet und zu errichten befohlen ist, dann sind alle anderen kirchlichen Ämter von Menschen geordnet. Dieser Unterschied zwischen dem Predigtamt und den anderen konkreten Ämtern wird im luth.Bekenntnis auch so ausgedrückt, daß das Predigtamt als das Amt "göttlichen Rechts" bezeichnet wird und die anderen Ämter als "menschlichen Rechts". So steht es kurz und klar in Apol.XII, 11: "de iure divino (= göttlichen Rechts), das ist: von Gott geboten". Damit versteht sich von selbst, daß "menschlichen Rechts" bedeutet: "von Menschen geordnet". Diese Ausdrücke kommen da, wo es im Bekenntnis um Amt und Ämter geht, häufig vor. Allein in den ES finden wir mehrere Zitate: S.93, Nr.161b; S.94, Nr.163b und 163d. Aus dieser letzten Nr.163d zitiere ich einen Absatz aus dem Anhang der Schmalk.Art. (= Tractatus), allerdings schon einen Paragraphen eher als die ES beginnend:
§60 "... das Evangelium (= NT) gebietet denen, die den Kirchen1) vorstehen sollen, daß sie das Evangelium predigen, Sünde vergeben und Sakramente reichen sollen ... §61 Nun muß es jedermann, auch unsere Widersacher, bekennen, daß diesen Befehl zugleich alle haben, die den Kirchen vorstehen, sie heißen Pastoren oder Presbyter oder Bischöfe. §62 Darum spricht auch Hieronymus (geb.etwa 345) mit hellen Worten, daß Episcopi (Bischöfe) und Presbyteri (Älteste) nicht unterschieden sind (im NT), sondern daß alle Pfarrherren zugleich Bischöfe und Priester sind und führt an den Text Pauli an Titus (Kap.1): 'Ich ließ dich deshalb auf Kreta, daß du besetzt die Städte hin und
her mit Priestern', und nennt solche hernach: Bischöfe (Vers 7) ... §63 Hier lehrt Hieronymus, daß solche Unterschiede zwischen Bischöfen und Pfarrherrn aus menschlicher Ordnung gekommen sind ... Denn Amt und Befehl ist (für beide)
1) Gemeint sind Ortskirchen = Gemeinden, vgl.§65.
ein und derselbe, §64 und hat hernach allein die Ordination den Unterschied zwischen Bischöfen und Pfarrherren gemacht, denn so hat man`s danach geordnet, daß ein Bischof auch in anderen Kirchen Leute zum Predigtamt ordnete ... aber nach göttlichem Recht kein Unterschied ist zwischen Bischöfen und Pastoren oder Pfarrherren ...".
Es ist für die Zukunft einer Kirche eine große Gefahr, wenn durch Übernahme der WELS-Lehre nicht mehr unterschieden wird zwischen dem einen konkreten Amt, das von Gott befohlen ist, und den anderen konkreten Ämtern, die von Menschen geordnet sind. Damit geht ja die Gewißheit verloren, daß das verantwortliche Gnadenmittel- und Gemeindehirtenamt das höchste, d.h. allerwichtigste Amt ist, das durch kein anderes ersetzt werden kann. Und da wir Menschen leider Geltung und Einfluß der Person sehr wichtignehmen, werden übergeordnete Ämter für die wichtigsten gehalten. Und somit wird durch Streichung des göttlichen Befehls für das Gemeinde-Predigtamt bereits vorprogrammiert, daß diejenigen zum "Kirchenregiment" werden, die nicht durch Gottes Wort regieren, sondern durch menschliche Überordnung, persönlichen Einfluß und so letztlich durch Macht, die mit Gottes Wort geschmückt wird. Es ist sicher kein Zufall, daß sowohl in den ES als auch im luth.Bekenntnis ein übergeordnetes Amt (über andere Pastoren) als Beispiel für ein Amt menschlicher Ordnung und menschlichen Rechts angeführt wird (vgl. ES, S.84, letzter Satz und Tractatus §60 - 65 s.o.).
Ist in unserer Kirche die Erkenntnis gewachsen, daß in der Formenlehre der WELS die Wichtigkeit des einen, von Gott befohlenen Gemeindehirtenamtes zu kurz kommt? Dieser Gedanke könnte dem Leser der "Thesen zu Kirche und Amt" kommen, die von der Sondersynode angenommen wurden. Da heißt es ja unter B 8.2.: "Wo es daneben (= neben dem Pastorenamt) noch andere Ämter des öffentlichen Verkündigungsdienstes in Gemeinden gibt, trägt der Pastor die letzte Verantwortung. Weil Christus verantwortliche Hirten für seine Herde haben will, ist ein solches Amt unverzichtbar." Das klingt gut. Aber wenn das heißen soll, daß Christus das Gemeindepastorenamt durch seine Botschafter befohlen hat, warum sagt man das dann nicht klipp und klar? Mit Grund muß ich befürchten, daß mit dem Willen Christi etwas anderes gemeint ist als der Wille, den er kundgegeben hat durch seinen göttlichen Befehl an die Apostel und durch die Apostel. Und dieser sein Wille steht schwarz auf weiß in der Schrift! (Vgl. Anhang, Punkt 2)
Aber aus folgenden Gründen kann der wohl nicht gemeint sein:
2.1.) In den von der Sondersynode angenommenen "Thesen zu Kirche und Amt" steht unter A 4.2.: "Obwohl Gott will, dass Christen zu öffentlichem Gottesdienst zusammenkommen, hat er doch nicht eine bestimmte Form der Zusammenkunft vorgeschrieben." Vorher war als Beispiel für "bestimmte Formen" auch die Gemeinde genannt. Wenn also die Gemeinde von Gott nicht vorgeschrieben ist, dann muß sie nicht sein. Wenn aber keine Gemeinde sein muß, dann muß doch auch kein Gemeindepastor sein! Wieso ist er dann nach B 8.2. "unverzichtbar " (s.o.)?
2.2.) Daß der Gemeindehirte unverzichtbar ist, bestreitet doch auch These B 7: "Der öffentliche Verkündigungsdienst ist von Gott eingesetzt, jedoch nicht auf eine bestimmte Form begrenzt worden. Deshalb kann die Form des öffentlichen Verkündigungsdienstes je nach Bedarf verschieden sein." Das heißt doch, Gott habe nur befohlen, daß verkündigt wird. Aber er habe nicht befohlen, in welcher Weise oder Form das zu geschehen habe, etwa in der Weise, wie es ein Gemeindepastor tut oder ein Kantor oder eine Katechetin. Auch nicht eine einzige, besonders wichtige Form habe er befohlen und eingesetzt. Wieso ist dann aber der Gemeindepastor "unverzichtbar", so daß er sein müßte, wenn Gott sein Amt gar nicht befohlen und eingesetzt hätte? Wie die Synode so verworrene Thesen annehmen konnte, ist mir ein Rätsel. Ist es nicht eigentlich für einen Christen selbstverständlich, daß alle diejenigen Einrichtungen in der Kirche aller Zeiten sein sollen, die nach der Schrift Christi Befehl haben, daß aber nichts eingerichtet werden muß, was keinen Befehl Christi hat? Und ist es nicht ebenso selbstverständlich, das Einrichtungen in der Kirche sein dürfen, die Christus zwar nicht geboten, aber auch nicht verboten hat? Denn allein Christus hat das Recht, der Kirche zu gebieten und zu verbieten! Und weil das für Christen selbstverständlich ist, wird das im luth. Bekenntnis (Sol.Decl.X) auch gar nicht ausgeführt, sondern ausdrücklich vorausgesetzt. Ausführlich behandelt werden nur die Schwierigkeiten in besonderen Fällen (z. B.§§13).
2.3.) Vor allem gehört es m.E. einfach zur Ehrlichkeit, im Synodalbeschluß ganz klar zu bekennen, daß das Gemeindehirtenamt von Gott befohlen und eingesetzt ist. Das ist vor allem darum unbedingt nötig, wenn man diesen göttlichen Befehl vorher schriftlich und öffentlich als falsche Lehre verworfen hat. Im Bericht über den "Stand der Lehrgespräche ...", (der zum Endresultat der Gespräche wurde), steht die bisher unwiderrufene Verwerfung: "Es wird verworfen, wenn gelehrt wird, daß eine bestimmte Form des öffentlichen Predigtamtes ... etwa die Form des umfassenden Hirtenamtes an einer Ortsgemeinde im Unterschied zu anderen Formen spezifisch von Gott gestiftet ist" (S.26, Punkt 21). Wenn man diese Verwerfung nicht mehr bejaht, dann muß man nun das zuvor Verworfene umso klarer als schriftgemäße Lehre bekennen. Die Formulierung, daß Christus das Gemeindehirtenamt will, ist mehrdeutig. Man muß auch hinzusetzen, woher man Christi Willen kennt. Denn es gibt ja heute leider sogar Lutheraner, die meinen, wir könnten Christi Willen direkt durch den Hl.Geist erfahren ohne die Schrift (vgl. Doctr. Statements of the WELS, 1970,II, 6).
Die von unserer Synode angenommenen Lehrsätze dürfen doch nicht so gummiartig und widersprüchlich sein, daß sich Vertreter ganz gegensätzlicher Lehren (innerhalb einer Kirche) heraussuchen können, was ungefähr ihrer Auffassung entspricht. Denn die göttliche Wahrheit ist nur eine. Unsere Kirche sollte darum zu den von ihr angenommenen Einigungssätzen zurückkehren, die auf Schrift und Bekenntnis gegründet sind. Sie sind weder für ungültig erklärt noch gar widerlegt worden. Wieso aber kann man heute in der luth.Kirche einfach eine neue Lehre annehmen, ohne nachzuweisen, daß die bisherige lutherische Lehre schriftwidrig war? Darauf kann kein Segen ruhen!
Natürlich hätte der Versuch eines solchen Nachweises viel Zeit gekostet. Aber es wäre besser gewesen, wenn man nicht mit Schnelligkeit eine neue Lehre angenommen hätte, sondern durch gründlichen Vergleich mit der bisherigen Lehre (von Schrift und Bekenntnis her) die Einigkeit in der göttlichen Wahrheit wiedergefunden hätte.
HErr,
erbarme dich über unsere Kirche!
Die von Christus nicht befohlenen Ämter und Predigtamtsformen
1.Die dem konkreten Predigtamt mithelfenden Ämter
Die Hl.Schrift lehrt uns, daß die Apostel in Christi Namen dort, wo sich durch ihre Mission schon Kirche ausgebreitet hatte, nur ein ganz bestimmtes konkretes Amt befohlen haben, nämlich das Gemeindehirtenamt. Damit ist der Kirche aber nicht verwehrt, ohne Christi Befehl solche Ämter einzurichten, die das Gemeindehirtenamt unterstützen. Diese Ämter können sogar Teile von den Hauptaufgaben des Gemeinde-hirten übernehmen, z. B. ein Teil vom Lehren des Wortes Gottes, etwa das Lehren der Kinder in den Unterstufen. Die Aufgabe des Lehrens ist zwar von Christus befohlen und damit eine gute Sache. Aber er hat es den Aposteln und ihren Nachfolgern, den Gemeindehirten, befohlen. Ein davon abgezweigtes Amt für Kinderlehre hat er jedoch nicht befohlen. Daher muß ist es nicht allezeit sein. Aber es darf sein, wenn der Pastor, besonders an einer großen Gemeinde, seine Pflichten nicht bewältigen kann. Denn schon die Apostel, die doch in besonderem Maß vom Hl.Geist geleitet wurden wie es Christus versprochen hatte, haben Mithelfer herangezogen. Davon lesen wir in Apg.13,5: "Und als sie (Barnabas und Paulus) in die Stadt Salamis kamen, verkündigten sie das Wort Gottes in den Synagogen der Juden; sie hatten aber auch Johannes (= Johannes Markus) als Gehilfen bei sich." Dazu schreibt Th.Zahn: "Da diese Aussage über Johannes d.h. Marcus nicht an die ... Weiterreise, sondern an die Predigt des Barnabas und des Paulus in den Synagogen ... angeschlossen ist, darf man nicht an persönliche Dienstleistungen als Gepäckträger ... denken, sondern an einen Hilfsdienst bei der Predigt des Evangeliums ...". (Dem sei hinzugefügt: Der Ausdruck "Gehilfe" in Apg.13 wie auch die Bezeichnung "Hilfsdienst" für dessen Arbeit (bei Zahn) meinen keine erniedrigende Stellung des Markus. Denn in Kol.4,10f wird derselbe Markus zusammen mit anderen als "Mitarbeiter" des Paulus bezeichnet. Natürlich hatte er als Mitarbeiter des Apostels nicht dieselbe Last der Verantwortung wie dieser, aber deswegen war er nicht weniger wert. Diese Hinzufügung hilft auch zum Zurechtrücken des Mißverständnisses von "Hilfsämtern" im nächsten Absatz.)
Zur Unterstützung des konkreten Predigtamtes können und dürfen aber auch noch andere Ämter eingerichtet werden, obwohl sie von Christus nicht befohlen sind für alle Zeiten. Sie sollen den verantwortlichen Hirten ganzer Gemeinden Pflichten abnehmen, die sich für sie neben ihrem Gnadenmittelamt ergeben und sie am Verkündigungsdienst hindern. Daß solche mithelfenden Ämter eingerichtet werden dürfen, auch dafür haben uns die Apostel ein Beispiel gegeben, und zwar mit der von ihnen vorgeschlagenen Wahl der "Almosenpfleger" (Apg.6,17).
Andererseits ist festzuhalten: Christus hat weder selbst noch durch einen Apostel eins dieser Ämter befohlen, sodaß es etwa zu allen Zeiten und in allen Gemeinden sein müßte. Und dieser wichtige Unterschied zwischen dem einen von Christus befohlenen Amt und den vielen nicht befohlenen Ämtern darf man sich nicht in Frage stellen lassen, weil in einem Referat der schon von C.F.W.Walther gebrauchte Ausdruck "Hilfsämter" als eine Diffamierung der Mitarbeiter am Reich Gottes ausgelegt wurde. Es ist nämlich zu beachten, daß die Vorsilbe "Hilfs" nicht nur für Nichtskönner und Zurückgebliebene gebraucht wird, die Hilfe nötig haben wie die "Hilfsschüler". Vielmehr nennt man auch ein Werk, das vielen Hilfe bringt und darum zu loben ist: "Hilfswerk". Genauso verdienen auch diejenigen Ämter Anerkennung und Lob, die mithelfen, daß alle Gemeindeglieder bekommen, was sie für Seele und Leib nötig haben. Aber wenn zu einer Zeit diese oder jene Hilfe nicht gebraucht wird, müssen die entsprechenden "mithelfenden Ämter" auch nicht sein. Und diese Tatsache kann verhindern, daß in schwerer Zeit eine Kirche aus Kräfte- und Geld-mangel ausgerechnet das Gemeindehirtenamt abschafft, das von Christus für alle Zeiten befohlen ist; aber andere Ämter behält.
Niemand denke, daß so etwas in keiner Kirche vorkommen könnte! Theologen machen doch schon seit einiger Zeit ganz offen Propaganda für ihren Gedanken, daß es für die Kirche besser wäre, wenn es kein Pastorenamt und andere kirchlichen Ämter gäbe. So ist zu lesen im "Theologischen Begriffslexikon zum NT" (R.Brockhausverl. 1.Sonderausg. 1993) unter dem Stichwort "Kirche": "Neu zu durchdenken ist auch die Frage, wieweit die Kirche kontinuierlicher (= stetiger, fortdauernder) Ämter ... bedarf und welche Weisungsvollmacht ihnen zukommen kann, wenn der Leib-Christi-Charakter örtlicher Gruppen nicht vergewaltigt werden soll. Die Kommunikation durch Funk und Fernsehen ... hat auch in der Kirche das alte Autoritätenschema durchbrochen ... könnte nicht, wo eine Gruppe alle zwei Monate sich zu einem Wochenende intensiven Austausches unter dem Evangelium trifft, "mehr" Kirche sein als da, wo der tägliche Gemeindebetrieb seinen routinemäßigen Ablauf nimmt?" (S.797f) Einen Pastor braucht ganz offensichtlich eine solche "örtliche Gruppe" nicht mehr, da sie sich ja ohne ihn noch besser "unter dem Evangelium austauschen" kann.
Dieser verführerische Trend in Kirchen unseres Landes wird sicherlich auch vor unserer Kirche nicht Halt machen. Wie wollen wir ihn abwehren, wenn wir bereits selbst die biblisch-lutherische Lehre verwerfen, daß das Gemeinde-Hirtenamt im Unterschied zu anderen kirchlichen Wort-ämtern von Christus eingesetzt sei? Und diese Verwerfung steht nicht nur im Resultat der Lehrgespräche (siehe S.43 in diesem Heft, Pkt.2.3), sondern sogar in den "Ergebnissen der Außer-ordentl.Synode 2001" (Synodalreferat Pkt.2.4, S.24). Da wird zunächst für das neuerdings als Sammelbegriff gebrauchte "öffentliche Predigtamt" ein anderer Name vorgestellt, nämlich "öffentlicher Verkündigungsdienst". Und nun kommt das Ent-scheidende im Referat:
"Wir müssen uns im klaren sein, dass nach den Aussagen des Neuen Testaments nur dieser öffentliche Verkündigungsdienst die göttliche Einsetzung für sich in Anspruch nehmen kann, ohne ihn auf eine bestimmte Form einzuschränken. Nichts anderes ist es, was die WELS-Verwerfung zum Thema 'Amt' sagt: 'Wir achten es für unhaltbar zu sagen, dass das Pfarramt der örtlichen Gemeinde als eine spezifische Form des öffentlichen Predigtamtes besonders vom Herrn eingesetzt sei im Unterschied zu den anderen Formen des öffentlichen Predigtamtes (DS,1) Schluss v.Teil II)".
Man kann diese Verwerfung nicht damit mildern, daß man wie es geschehen ist behauptet, hier werde nicht die göttliche Einsetzung des Gemeindehirtenamtes verworfen, sondern die besondere Einsetzung. In Wahrheit besteht aber das "Besondere" lediglich darin, daß von allen konkreten kirchlichen Ämtern (= Formen) nur das Gnadenmittel- und Gemeindehirtenamt von Christus eingesetzt und befohlen ist. Das wird verworfen, weil es gegen die jetzige Lehre der WELS ist: "Es gibt ... kein direktes Einsetzungswort für irgend eine besondere Form des Predigt-amtes2)... Die spezifischen Formen, in denen Christen das öffentliche Predigtamt aufrichten, sind der ... Kirche nicht vom Herrn vorgeschrieben. Es ist der Heilige Geist, der die Gläubigen durch die Gabe ihres gemeinsamen Glaubens dazu anleitet, angemessene und zweckmäßige Formen einzurichten, die den jeweiligen Umständen ... entsprechen." (D.S.II,6) In demselben Referat, in dem aufgrund dieser Lehre eine Verwerfung göttlicher Einsetzung und Vorschrift des Gemeindehirtenamtes steht, findet sich aber auch der Lehrsatz: "Wo die Heilige Schrift nichts vorschreibt, da gilt die christliche Freiheit" [ Kapitel 1.4 (c)]. Dies Referat steht in den "Ergebnissen" einer Synode, muß also von ihr angenommen worden sein. Damit ist von ihr ange-nommen: Da das Gemeindehirtenamt nicht von der Hl.Schrift vorgeschrieben ist, haben wir die Freiheit, es aufzurichten oder nicht aufzurichten (bzw. abzuschaffen). Denn selbst wenn das "öffentl.Predigtamt" als Sammelbegriff befohlen wäre, das alle Ämter einschließt, die mehr oder weniger mit Gottes Wort zu tun haben, dann wären damit ja nicht zugleich alle diese Ämter befohlen oder vorgeschrieben. Denn dann müßte ja jede Gemeinde mindestens alle Gemeindeämter haben, die mit Gottes Wort umgehen. Darum heißt es ja auch in obigem Lehrsatz der WELS, daß die spezifischen Formen, d.h. die konkreten Ämter, nicht vorgeschrieben sind. An die Stelle einer Vorschrift in der Bibel tritt dafür wie bei den Schwärmern die direkte Leitung durch den Hl.Geist ohne die Hl.Schrift. Wenn wir die Verwerfung der WELS an-nehmen, müssen wir auch den Lehrsatz davor (II, 6) annehmen, von dem sie ausgeht! Wollen wir das?? Und soll bei uns beides gelten: daß Christus zwar das Hirtenamt der Gemeinde will, aber diesen Willen nicht in Worten ausgedrückt hat, so daß kein diesbezüglicher Befehl in der Schrift steht, und wir eine göttl.Vorschrift zur Errichtung dieses Amtes verwerfen müssen??
1) =
Doctrinal Statements (= Lehrerklärung) der WELS.
2) = Predigtamt als
Sammelbegriff
2.Spezielle Formen des konkreten Predigtamtes.
Außer den "mithelfenden Ämtern", die dem befohlenen konkreten Predigt-oder Hirtenamt zur Seite stehen, darf die Kirche auch solche Ämter haben, die besondere Gestaltungen oder Formen des konkreten Predigtamtes selbst sind. Dazu gehört ohne jeden Zweifel das Missionarsamt, auch wenn es nicht ins Weideamt übergeht. Schon bei jungen Missionaren stellt sich oft heraus, daß manchen das Missionieren schwer fällt, andere jedoch dafür eine besondere Gabe haben. So werden dann die Ersteren zu Hirten neu gesammelter Gemeinden berufen, die Letzteren aber zu weiterem Missionsdienst. Auch wenn diese eine neu entstandene Gemeinde in deren Anfangszeit zunächst geweidet haben, so wird doch dann wieder das Missionieren ihre Hauptaufgabe. Und das ist gut so! Denn aufgrund des Befehls Christi in Mt.28,19 ist das missionarische Sammeln von Herde Christi genauso nötig wie ihr Weiden.
Es ist auch nicht schwer zu erkennen, daß ein Pastor, der ein kirchliches Altersheim, oder gar mehrere, geistlich zu versorgen hat, ein Gemeindehirte ist nur in spezieller Form. Seine Gemeinde hat ja nicht die normale Zusammensetzung, sodaß z.B. für ihn das Taufen und Unterrichten von Kindern wegfällt. Sie ist aber trotzdem eine Gemeinde, die von einem berufenen Hirten mit Wort und Sakrament geweidet wird.
Bei manchem Amt ist die Frage schwerer zu beantworten, wo es einzuordnen ist, z.B. beim Amt des theologischen Lehrers. Mir hat einmal ein hauptamtlicher Theologiedozent gesagt, ihm mache es nichts aus, daß er nicht mehr das Predigt- u. Hirtenamt habe, sondern ein Amt, das dazu hilft, daß das Predigtamt auch in Zukunft erhalten bleibt. Aber im Allgemeinen wird das theol.Lehramt zum Predigtamt ge-rechnet. Rolf Preus z.B., Pastor in der sog. Norwegischen Synode der USA, führt in seinen "Theses on the Ministry" den Theologieprofessor nicht als Beispiel in These 7 an, die überschrieben ist "Offices Assisting the Office" (= Ämter, die das Amt unter-stützen). Stattdessen ordnet er ihn ein bei den "other forms of the office", also bei den "anderen Formen des Amtes" (These 6).
Genauso hat es W.Oesch gemacht in seinem Vorlesungsmanuskript über die "Lehre von Kirche und Amt in 3 Kapiteln". Die "theologischen Lehrer" bringt er nicht bei den mithelfenden Ämtern unter, die bei ihm "zureichende Dienste" heißen (z.B. These 17 B,5). Vielmehr gibt er sie an als Beispiel bei den "species (Arten) innerhalb des genus (der Gattung) 'Hirtenamt' " (These 17 A,1). In These 12, 3.Anm. schreibt W.Oesch, daß das "Eine Wortamt", womit er das konkrete meint, in "spezialisierte Dienste" zerlegt werden kann, von denen er u.a. die Ämter des Missionars-, Diakonie-Pfarrers und theol.Lehrers nennt. Er fügt aber hinzu: "Dies gilt aber nur, so lange grundsätzlich wenn auch nicht in der nach menschlichem Recht vereinbarten Ausübungssphäre Vollverantwortung für Gesamtwortverkündigung festgehalten wird. Das hat im Notfall sofort die Folge, daß der erst iure humano (durch menschl. Recht) beschränkte Dienst nun alles Nötige einbezieht."
Die "Vollverantwortung" kommt natürlich nicht nur in Notfällen zum Tragen, wo der Dozent im Gemeindedienst einspringen muß (manchmal sogar in einer vakanten Gemeinde für längere Zeit). Außerdem ist seine Verantwortung auch in bezug auf sein Lehramt sehr groß. Denn ein theol.Lehrer, der hier und da Gottes Wort verbiegt, kann im Handumdrehen eine ganze Kirche zur einer falsch lehrenden machen oder umgekehrt durch schriftgetreues Lehren das Gegenteil bewirken. Darum war es bisher weithin selbstverständlich, daß einer, der junge Männer zur Hirten und Predigern zurüstet, selber ebenfalls zum Hirtenamt ausgebildet und ordiniert wurde und dies Amt auch ausübte.
Besonders zu beachten ist die Bedingung im Zitat von Oesch, daß nur dann ein Amt als eine spezielle Form des konkr.Predigtamtes angesehen werden kann, wenn es nicht bloß eine von dessen wichtigen Aufgaben übernimmt, sondern auch die umfassende Verantwortung dafür, daß fleißig verkündigt wird und was verkündigt wird. Schon in den beiden neutestamentlichen Amtsnamen "Hirte" und "Bischof" liegt die große Verantwortung als spezifische Eigenschaft des Pastorenamtes.
Oesch vergißt aber auch nicht in obigem Zitat, darauf hinzuweisen, daß zwar eine Form des konkr.Predigtamtes etwas ausrichtet, was zum Sendungsbefehl Christi gehört, daß aber die spezielle Form nicht von ihm befohlen ist. Darum muß ein selbstständiges Amt in dieser Form auch nicht zu jeder Zeit sein. Zur Zeit der Apostel war auch kein Theologieprofessor!
Zum Schluß sei noch Teil B der Antithesen (= Verwerfungen) zitiert, die auf der letzten Seite von Oeschs Vorlesung stehen: 1)
"Zu locker und weit ... wird das Amt gestreckt (d.h. es wird zu mehr verdünnt und seiner besonderen Obliegenheiten und Verantwortlichkeit beraubt), wenn man die Grenze zwischen dem kirchlichen Amt im abstrakten Sinne, das der ganzen Kirche jeglichen Ortes befohlen ist, und dem kirchlichen Amt im konkreten Sinne, das der Herr hinzugestiftet hat, aufhebt, einebnet, undeutlich macht, sei es, daß man
1. den spezifischen, allen anderen Beauftragungen und Charismen in der Gemeinde gegenüberstehenden göttlichen Beruf, der in das öffentliche Seelsorgeramt setzt, verflüchtigt, oder daß man
2. es gar wagt, gegen die klaren Weisungen und Verbote der Schrift weibliche Personen in das Hirtenamt Christi zu berufen ..., oder daß man ...
4. diesen Beruf nicht grundsätzlich auf Lebenszeit ausgestellt sein läßt und demgemäß temporäre Berufe auf Zeit in das heilige Predigtamt duldet, oder
1) In den folgenden 4 Zeilen sind 3 lateinische Begriffe gleich ins Deutsche übersetzt.
wenn man
5. dies spezifische Amt des
Wortes und der Sakramente mit den 'zureichen-den Diensten' auf eine
Stufe stellt, auch die letzteren ... als ebenso von Gott
gestiftet und zum geordneten Kirchsein notwendig erklärt, wie
das heilige Predigtamt."
Dieses Zitat zeigt unter anderem
ganz klar: Wenn Prof.Oesch von Formen (oder species) des
Predigtamtes schrieb, dann hat er nicht, wie einige zunächst
meinten, das Predigtamt in abstracto gemeint etwa
gar in Übereinstimmung mit der neuen WELS-Lehre. Vielmehr hat er
das Predigtamt in concreto gemeint, das Christus als
einziges Amt in Mat.28 befahl und nur
Männern auf Lebenszeit übertrug. Damit
sind Frauen nicht ausgeschlossen von kirchlichen Ämtern, die mit
dem Wort Gottes zu tun haben. Auch Oesch schreibt in These 15, daß
sich Gott ihrer geistlichen Gaben bedient "für die 'zureichenden
Dienste' " (= mithelfenden Ämter).
Nachwort:
Ich hoffe, mit dieser Arbeit über das Amt der Kirche alles Nötige
gesagt zu haben, was unserer Kirche helfen kann, zur
Lehreinigkeit in biblisch-lutherischer Amtslehre zurückzufinden.
Freilich würde ich damit trotzdem nichts ausrichten, auch nicht
mit zehnfacher Seitenzahl, wenn Gott nicht seinen Segen dazu gibt.
Aber sollte er es nicht tun, wenn wir fleißig darum bitten?
In dieser schwern betrübten
Zeit
verleih uns, Herr, Beständigkeit,
daß wir dein Wort und Sakrament
behalten rein bis an das End.
Erhalt uns nur bei deinem Wort
und wehr des Teufels Trug und Mord.
Gib deiner Kirche Gnad und Huld, Fried, Einigkeit, Mut und Geduld.
2 Zitate zur Amtslehre
aus dem Kirchenblatt der Missouri-Synode "Der Lutheraner", 6.Sept.1859
Über die Ergebnisse der freien ev.-luth.Konferenz in Fort Wayne wird u.a. berichtet:
Von da her hat die Konferenz gewiß in Walthers Sinn geredet, wenn sie die Identität von konkretem Predigtamt und Pfarramt sowohl mit "das Predigtamt oder Pfarramt" bzw. "das Predigt- oder Pfarramt" ausdrückten als auch ganz präzis mit "Predigtamt in concreto, das ist Pfarramt". Daß Walther damit einverstanden war, ergibt sich auch daraus, daß er 1. laut Titelblatt den "Lutheraner" redigierte und 2. in seinem Buch auch die präzise Variante hat, die aber leicht übersehen wird (Amtsthese II, Punkt 2).
2.) sei dieser Befehl nicht bloß im Allgemeinen ausgesprochen, sondern auch die Ausrichtung desselben (sei) besonderen, dazu ausgesonderten Personen als ein sonderlicher Beruf übertragen,
3.) werde verordnet und verheißen, daß das so bleiben solle bis ans Ende der Tage,
4.) werde deßhalb den damaligen Trägern dieses Amtes befohlen, die Gläubigen alles, was der HErr geboten, also auch dies Stück halten zu lehren, daß das Evan-gelium durch besonders dazu berufene Personen öffentlich verkündigt werden solle" (S.11).
Hier wird deutlich, daß wir aus dem Befehl Christi an die zu einem "sonder-lichen" Beruf "ausgesonderten" Apostel klar erkennen können, was Sein Wille in Bezug auf das Amt der Kirche war und ist und bis zum Jüngsten Tag sein wird. Wir haben viel Grund, für diesen Befehl zu danken. Warum sollten wir dann das Wort "Befehl" verschweigen, wie es im Beschluß der außerordentlichen Synode geschah? Etwa nur deshalb, weil eine Kirche verwirft, daß Christus das eine konkrete Amt befohlen hat? Gilt denn das mehr als die Heilige Schrift?