Leipzig, Mai 2004
Gottfried Wachler, D.D.
"Das öffentliche Lehramt im Neuen Testament"
Unter diesem Titel war in THI, dem Blatt des Luth.Theol.Seminars, Leipzig (Heft 2004/1) ein Referat abgedruckt, das der Präses der ELS, John Moldstad, schrieb und das schon 2001 in Englisch veröffentlicht worden war. Dieses Referat hat Erregung hervorgerufen, die zum Schreiben einer Kritik bewegte. Damit ist nicht beabsichtigt, gegen den Autor zu kämpfen, sondern ihn und die Leser zur Prüfung des Referates an Schrift und Bekenntnis zu veranlassen.
Zunächst ein kurzer Blick auf Kapitel "A. Grundsätzliches": Schon der erste Satz sagt, auf welchem Grund das Referat baut; denn da heißt es: "In 1 Kor 12 und Eph 4 führt Paulus einige wichtige Fakten auf, die das öffentliche Lehramt (public ministry) betreffen." Da das Grundsätzliche mit dem Hinweis auf diese 2 Schriftstellen beginnt, ist nicht verwunderlich, daß das ganze Referat auf diesen beiden Schriftstellen basiert, besonders die beiden Hauptkapitel, von denen Kap. B die Korintherstelle zur Überschrift hat und Kap. C die Epheserstelle. Dem folgt in Kap. D nur ein ganz kurzer Schluß. Ob 1.Kor.12,27ff und Eph.4,11f wirklich für das Thema des Referates die wichtigsten Schriftstellen sind, wird noch zu untersuchen sein. Zunächst aber wollen wir darauf sehen, was dabei herauskommt, wenn 1.Kor.12,27ff für eine der beiden Schriftstellen gehalten wird, auf denen das öffentl. Predigtamt gründet.
Der Kern dieser Stelle ist Vers 28, der lautet: "Und Gott hat in der Gemeinde eingesetzt erstens Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer, dann Wundertäter, dann Gaben, gesund zu machen, zu helfen, zu leiten und mancherlei Zungenrede."
Sehr bald folgt im Referat eine Auslegung dieses Verses, die lautet: "In diesem Kontext (gemeint sind die Verse 4 -7) beschreibt der Apostel (in Vers 28) bestimmte Gaben bzw. Fähigkeiten ..., die Gott 'eingesetzt' hat." Dem wird noch hinzugefügt, welches Wort und welche grammatische Form im griechischen Urtext des Neuen Testamentes für "einsetzen" gebraucht wird. Besonders betont wird dann, daß auch in Apg.20,28 von "einsetzen" die Rede ist, und zwar mit demselben griechischen Wort in derselben grammatischen Form, "um zu sagen, dass Gott Bischöfe für seine Herde eingesetzt hat."... Darauf folgt die merkwürdige Behauptung: "Mit der Verwendung des historischen Aorist 1) (bei dem Wort 'einsetzen') in 1 Kor 12,28 ... wird die Einsetzung des öffentlichen Lehramts für das Wohl der Kirche ausgedrückt. Man beachte die Auflistung derjenigen, die in diesem Bereich des öffentlichen Lehramts (public ministry) 'ernannt' oder 'eingesetzt' sind: ". Und nun folgt die Auflistung aus 1.Kor.12,28 vom den Aposteln bis zu den Zungenrednern (THI, S. 9 rechte Spalte).
Was ist im Referat mit "öffentl. Lehramt" gemeint?
Gemeint ist nicht, daß jeder einzelne Dienst, der in 1.Kor.12 genannt ist, ein konkretes Lehramt ist. Vielmehr ist ein abstrakter Sammelbegriff gemeint, in dessen "Bereich" (siehe letztes Zitat) alle diese aufgelisteten Ämter und Begabungen, die im Dienst der Kirche stehen oder standen, zusammengefaßt werden. Denn in THI, S. 10 li. unten steht: Es sind Gaben/Ämter, "welche der Herr ... eingesetzt hat (1.Kor.12,5: Es sind verschiedene Ämter, aber es ist ein Herr). Deshalb kann nicht ausschließlich für eine einzelne Form (!) des öffentl. Lehramtes bewiesen werden, dass sie von Gott eingesetzt ist. Jedoch erkennen wir, dass Gott ein öffentl. Lehramt in verschiedenen Formen eingesetzt hat ...". Woran das zu erkennen ist, wird leider verschwiegen. Ich kann das jedenfalls nicht erkennen.
Dieser letzte Satz stimmt zwar wunderbar genau mit der neu-wisconsinischen Sonderlehre vom Amt überein, nicht aber mit der Hl.Schrift!
1.Gegen die Schrift ist die Behauptung, daß in 1.Kor.12 von verschiedenen Formen des einen Lehramtes die Rede sei. Man kann ja wohl die Dienste der Propheten und Lehrer in 1.Kor.12 als Formen des öffentl. Lehramtes bezeichnen. Aber es ist ein Unding, die Dienste der Wundertäter, Krankenheiler und Helfer auch so zu nennen. Auch von den Zungenrednern kann nicht pauschal gesagt werden, daß sie "besondere sprachliche Fähigkeiten" besaßen, "um das Evangelium unter verschiedensten ethnischen Gruppen auszubreiten" wie es im Referat geschrieben steht (THI, S.10, li.oben). Denn es gibt verschiedene Zungenrede. Die Pfingstpredigt der Apostel (Apg.2,1-11) wurde von den Hörern aus vielen Völkern verstanden, aber die Zungenrede, die in 1.Kor.12 gemeint ist, wurde meistens von niemandem verstanden (vgl. 1.Kor.14,2-4 und 14-19). Eine Zungenrede, die niemand versteht, kann jedoch keine Form des Lehramtes sein. Und selbst dann, wenn die Zungenrede ausgelegt wurde, vernahm der Hörer keine Predigt des Evangeliums, sondern Gebete, Psalmen-
1) Aorist = eine Vergangenheitsform im antiken Griechisch
gesänge und Gotteslob (1.Kor.14,14-16). Daher schreibt Paulus 1.Kor.12, 5 nicht von dem einen Amt und seinen Formen, sondern von den "verschiedenen Ämtern" und dem "einen Herrn". Wenn aber Gottes Wort die mancherlei Ämter in 1.Kor.12 verschiedene Ämter nennt, dürfen wir doch nicht das Gegenteil daraus machen, nämlich das eine Amt. Das kann man aber auch nicht damit begründen (wie es offenbar in THI, S.9 rechts, geschieht), daß doch alle Dienste, die der eine Gott zum Segen der einen Kirche einsetzte, als ein Amt angesehen werden müsse, zumal für die Einsetzung der verschiedensten Dienste schon im Urtext des Neuen Testaments immer dasselbe Wort gebraucht wurde. Aber ist das nicht eine genauso unsinnige Begründung, als wenn einer behaupten würde: In einer Druckerei hat der Drucker, der Abteilungsleiter und der Betriebskraftfahrer jeweils denselben Dienst (nur in etwas anderer Form), weil sie alle von demselben Chef eingestellt wurden?
2.Gegen die Schrift ist auch diese Behauptung:
"Deshalb kann nicht ausschließlich für eine einzelne Form des öffentlichen Lehramtes bewiesen werden, dass sie von Gott eingesetzt ist." Da dieser Satz mit "deshalb" beginnt, müßte eigentlich davor eine Begründung stehen. Ich habe jedoch keine gefunden. Und in der Schrift steht auch keine Begründung für diese Behauptung, da die Schrift das Gegenteil von der Behauptung lehrt. Denn eine sogenannte "einzelne Form", nämlich das konkrete Lehr-, Predigt- und Hirtenamt, ist ausgerechnet von dem Sohne Gottes selbst und mit eigenem Munde eingesetzt worden. Und das geschah durch seine Aussendungsbefehle an die Apostel zwischen seiner Auferstehung und Himmelfahrt. Sogar in jedem der vier Evangelien steht ein solcher Befehl, der immer auch eine oder mehrere Aufgaben nennt. Damit ist das konkrete Lehr- und Hirtenamt auch das einzige Amt der Kirche, das göttliche Anweisung hat in bezug auf die Amtsaufgaben.1) Schließlich ist es auch das einzige Amt, welches von Christus die göttliche Zusage erhielt, daß es bleiben werde, solange die Welt steht. Denn diese Zusage liegt mit in der Verheißung, die er den Amtsträgern gab, daß er bei ihnen sein werde bis an der Welt Ende (Mt.28,20). Wenn die in den letzten Sätzen genannten Schriftstellen übergangen werden, muß allerdings eine ganz andere Amtslehre herauskommen, die nicht schriftgemäß ist.
Weil aber das Luth.Bekenntnis aus der Schrift geschöpft ist, lehrt es auch die göttliche Einsetzung des konkreten Predigtamtes durch Christi Aussendungsbefehle an die Apostel. Alle vier Befehle werden genannt. Von 1.Kor.12,27f ist jedoch keine Rede, weil in dieser Bibelstelle lediglich viele Gaben, Ämter und Amtsträger, einschließlich Apostel, aufgezählt werden, aber nichts Näheres gesagt wird, welche Bedeutung und Aufgaben die Ämter haben. Das Luth.Bekenntnis aber hat aus den Befehls- und Verheißungsworten, die Christus vor seiner Himmelfahrt den Aposteln sagte, die Bedeutung des apostolischen Lehramtes für alle Zeiten erkannt. Denn es bekennt "eine gewisse Lehre, dass das Predigtamt von der gemeinsamen Berufung der Apostel herkommt ..." (Tract. §10, BSELK, S.474).
Die Apostel wiederum, die ja merkten, daß sie nicht bis zum Ende der Welt leben würden auf Erden, sorgten für Amtsnachfolger, sei es als Gemeindehirten, sei es als Missionare. Und sie gaben ihren Nachfolgern die Weisungen Jesu weiter (vgl. z.B. 1.Petr.5,2f und Apg.20,17f; 28-31 sowie Apg.13,1-6).
Auf diese Weise wurde ihnen (und seitdem allen Amtsnachfolgern) das vom Sohn Gottes befohlene Amt übertragen und nicht eine "Form" ... "wie sie die Kirche für nötig erachtet," was im Referat behauptet wird (THI, S.10, rechte Spalte, Zusammenfassung).
1) Mt.28,16ff; Mk.16,15f; Lk.24,46-48; Joh.20,21ff; vgl. auch Joh.21,15f