Vorerinnerungen zur ersten Auflage vom Jahre 1852.

Die Lehren von Kirche und Amt sind eine Frage geworden, welche die Lutheraner gegenwärtig in zwei Heerlager theilt. Gerade zwischen denen, welche in dem Ansehen stehen, die treuesten Kämpfer für die gute Beilage unserer Kirche zu sein, ist dieser Zeit eine bedeutende Differenz in Betreff jener Lehren offenbar geworden. Es hat daher nicht nur den Anschein gewonnen, sondern ist auch bereits vielfach ausgesprochen worden, daß die Lehre unserer ev.-luth. Kirche rücksichtlich jener Artikel noch unentwickelt und unklar sei, nicht nur einer Fortentwicklung und Vervollständigung, sondern selbst der Klärung und Berichtigung bedürfe, und daß in den gegenwärtigen Kämpfen der Lutheraner über die genannten Punkte die deutlichen Anzeichen liegen, die Zeit sei nun gekommen, in welcher endlich auch diese Punkte innerhalb unserer Kirche zur Klarheit gebracht und in ihr rechtes Verhältniß zu dem ganzen Lehrgebäude gesetzt werden müßten und würden.

Wir, die Glieder der deutschen ev.-luth. Synode von Missouri, Ohio u. a. St., können diese letztere Ueberzeugung nicht theilen. Wir halten uns vielmehr davon überzeugt: daß die Lutheraner jetzt über die wichtigen Lehren von Kirche und Amt und was damit in unmittelbarem Zusammenhange steht zwiespältig sind, kommt daher, daß man von der in den öffentlichen Bekenntnissen unserer Kirche niedergelegten und in den Privatschriften ihrer rechtgläubigen Lehrer entwickelten Lehre absieht und abweicht. Wir halten uns davon überzeugt: unsere Kirche hat die Lehren von Kirche und Amt weder unerörtert gelassen, daß dieselben erst jetzt einer Entwicklung entgegenharrten; noch hat sie - und das viel weniger - diese Lehren in irgend einer Weise getrübt und denselben eine schiefe Stellung in dem ganzen Lehrgebäude angewiesen, daß dieselben jetzt erst aufgehellt und zurechtgelegt werden müßten. Wir halten uns davon fest überzeugt: gerade der große entscheidende Kampf der Reformation, den unserer Kirche im 16. Jahrhundert gegen das Pabstthum gekämpft hat, hat sich um die jetzt unter uns wieder zu Fragen gewordenen Lehren von Kirche und Amt bewegt, und die reine klare Lehre hiervon ist eine köstliche Beute, welche unsere Kirche aus jenem Kampfe davon getragen hat. So wenig es uns daher beikommen kann, zu leugnen, daß die Lehren von Kirche und Amt einer weiteren Entwicklung, wie alle Lehren der Schrift, fähig sind, so müssen wir uns doch feierlichst von einer angeblichen Lehrentwicklung lossagen, die jetzt so oft unter dem Namen der nöthigen Fortentwicklung der Kirchenlehre ihr Recht fordert, ohne daß sie doch zu dem Punkte, wo es unsere Kirche gelassen, zurückkehrt und dabei anknüpft.

Nun sind zwar wir Lutheraner im fernen Abendlande, durch Meere vom Lande der Wissenschaft getrennt und von den Brosamen, die von dem Tische der reichen Mutterkirche fallen, lebend, gewiß lebendiger, als irgend jemand, auch davon überzeugt, daß wir in unserer Armuth am wenigsten Beruf dazu haben, auch unser Contingent zu dem großen Kampfe, der jetzt in unserem alten deutschen Vaterlande auf dem Gebiete der theologischen Wissenschaft gekämpft wird, zu stellen und über das Meer hinüber zu senden. Allein gerade in den eigenthümlichen Verhältnissen, in denen wir uns befinden, die uns einestheils die traurige Nothwendigkeit auferlegen, hinter der forteilenden Mutterkirche zurückzubleiben, liegt doch anderentheils zugleich für uns der Segen, daß diese Verhältnisse uns mehr, als unsere Brüder jenseits, nöthigen, auf manche Ausbeute neuerer Arbeiten verzichtend, uns desto begieriger zu den Füßen unserer alten Lehrer zu setzen, die von unserer Kirche bereits erarbeiteten und erkämpften Schätze aufzusuchen und, können wir auch wenig oder nichts dazu fügen, dieselben desto treuer festzuhalten und aufzubewahren. Daher meinen wir denn, daß auch wir, so arm wir auch sonst im Vergleich mit unserer Mutterkirche sind, doch ein Pfund haben, womit wir zum gemeinen Nutzen wuchern können und sollen. Und da gegenwärtig in unserer Kirche so viele ihre Stimme erheben, um die über Kirche und Amt entstandene Streitfrage zur Erledigung zu bringen, niemand aber, so viel uns bewußt ist, daran gedacht hat, die Kirche unserer Väter auch einmal mit reden zu lassen, und das selbst die Meinung immer allgemeiner wird, daß unsere Kirche die beregten Fragen noch unbeantwortet gelassen habe: so meinen wir etwas nicht Ueberflüssiges zu thun, wenn wir mit dieser gegenwärtigen Schrift nach der geringen Gabe, die uns gegeben ist, etwas dazu beizutragen suchen, daß in der jetzt streitig gewordenen wichtigen Frage auch die Stimme unserer Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen und in den Privatschriften ihrer Lehrer gehört und gewürdigt werde.

Dieß zu thun, dazu haben wir uns um so mehr aufgefordert gesehen, da Hr. Pastor Grabau zu Buffalo im Staate New-York, insonderheit in dem von ihm redigirten zweiten Synodalbericht, unsere Synode gerade wegen der von uns festgehaltenen Lehren von Kirche und Amt und mehrerer anderer damit eng verbundener Lehren und der darauf gegründeten Praxis vor dem Angesicht der ganzen Kirche arg verunglimpft hat. Daher wir denn in unserer im Herbst des J. 1850 zu St. Louis gehaltenen Synodalversammlung den auf dem Titel als Herausgeber Genannten damit beauftragt haben, die gegenwärtige Schrift zusammenzustellen und, nachdem dieselbe in der im vor. J. in Milwaukee gehaltenen Synodalversammlung uns theils wörtlich, theils der Substanz nach mitgetheilt und von uns geprüft und resp. revidirt worden war, als unser einmüthiges Bekenntniß in unserem Namen zu veröffentlichen.

Es hat natürlich nicht in unserer Absicht liegen können, die Lehre unserer Kirche von Kirche und Amt in ihrer Vollständigkeit zu geben; wer dieß begehrt, findet dieß in den größeren dogmatischen Werken der Lehrer unserer Kirche, u. A. in den Meisterwerken eines Chemnitz und Gerhard. Uns konnte nur daran liegen, diejenigen Punkte hervorzuheben, über welche eine Differenz entstanden ist, und nur so viel Unbestrittenes mit aufzunehmen, als um des Zusammenhanges willen nothwendig war. Wir hoffen daher, daß man uns wenigstens nicht um dieser absichtlichen Unvollständigkeit willen Einseitigkeit der Auffassung und Darstellung vorwerfen werde. Mißverständnissen zuvorkommen, bemerken wir hier ausdrücklich, daß es sich in dieser Schrift nicht sowohl darum handelt, wie die Kirche verfaßt sein soll, als vielmehr um das Wesen derselben und um die Principien, nach welchen die Erscheinungen zu beurtheilen und auf denen ihre Verfassung beruhen soll.

Es mag sein, daß manches, was in dieser Schrift vorgelegt ist, auf den ersten Anblick bedenklich, mißverständlich und dem Mißbrauch unterworfen zu sein scheint; wer jedoch so gerecht sein und sich die Mühe nehmen will, das Einzelne in seinem Zusammenhang und nach der Intention, mit welcher dasselbe dem Ganzen eingereiht ist zu betrachten, dessen Bedenken werden, das hoffen wir, so er anders der Lehre unserer Kirche überhaupt zugethan ist, bald schwinden; wer uns aber diese Gerechtigkeit nicht widerfahren lassen und etwa in seinen vorgefaßten Meinungen von dem, was echt lutherisch sein soll, befangen bleiben will, dem dürften wohl alle möglichen Cautelen, mit denen wir uns etwa in diesem Vorworte vor Mißverständnissen zu verwahren suchen könnten, doch nicht genügen.

So willig wir zugestehen, daß die Verhältnisse, unter denen wir hier in America leben, von entschiedenem Einflusse darauf gewesen sind, daß wir die in dieser Schrift niedergelegte Lehre von Kirche und Amt lebendig erkannt haben, dieselbe als ein theures Kleinod festhalten und nun getrost vor aller Welt bekennen: so entschieden müssen wir jedoch den Vorwurf von uns zurückweisen, daß wir die heilige reine Lehre unserer Kirche zu Gunsten unserer Verhältnisse gebeugt und gemodelt haben. Da wir hier nicht in vererbten kirchlichen Verhältnissen stehen, sondern vielmehr in dem Fall sind, erst den Grund dazu legen zu müssen und denselben, unbehindert von bereits Bestehendem, legen zu können, so haben diese Zustände uns vielmehr genöthigt, mit großem Ernste nach den Grundsätzen zu forschen, auf welchen nach Gottes Wort und nach den Bekenntnissen unserer Kirche die Verfassung einer wahrhaft lutherischen Gemeinschaft beruhen, und gemäß denen sie gestaltet sein müsse. Je weniger es sich bei uns um die Frage handelt: was können wir ohne Sünde behalten? sondern um die Frage: wie soll es nach Gottes Wort und den in unseren kirchlichen Bekenntnissen ausgesprochenen und bewiesenen Grundsätzen sein? - desto dringender war für uns das Bedürfniß, über die Principien der Lehre von Kirche, Amt, Schlüsselgewalt, Kirchenordnung und dergl. zu Klarheit und Glaubensgewißheit zu kommen. Nicht die Lehre unserer Kirche haben wir nach unseren Verhältnissen gemodelt, sondern diese nach der Lehre unserer Kirche geordnet. Wer daran zweifelt, dem rufen wir getrost zu: Komm und siehe es! Und wer etwa von uns Grundsätze und Lehren mit Erstaunen als Grundsätze und Lehren der lutherischen Kirche vorgelegt findet, die er bisher als Schwärmereien perhorrescirt hat, den können wir getrost auf die Belege verweisen, welche wir dafür beigebracht haben, und ihm die Wahl lassen, entweder uns den Ruhm lutherischer Rechtgläubigkeit zu lassen, oder denselben der ganzen Wolke treuer Zeugen von Luther an bis auf einen Baier und Hollaz herab abzusprechen.

Die Form von Thesen haben wir darum gewählt, den Lesern mit kurzen und runden Worten die Hauptpunkte, auf welche es hier vor allem ankommt, vorzuführen. Obwohl die darauf zunächst folgende Beweisführung aus Gottes Wort nur Winke enthält, die meist erst in den darauf folgenden Zeugnissen weiter ausgeführt sind, so meinten wir doch, daß diese wenigen Winke nicht fehlen dürften. Die Zeugnisse der Kirche aus den Privatschriften ihrer Lehrer haben wir allein aus den Schriften des 16. Und 17. Jahrhunderts genommen. Obgleich es uns nehmlich unschwer gewesen sein würde, beistimmende Zeugnisse auch aus den folgenden Perioden bis auf unsere Zeit herab zu finden und jenen Zeugnissen beizufügen, so haben wir es doch mit Herrn Professor Dr. Schmid in Erlangen in seiner Lutherischen Dogmatik für angemessener gehalten, Zeugnisse aus den Werken nur solcher Lehrer zu geben, welche von allen treuen Lutheranern als durch und durch dem Lehrbegriff unserer Kirche treue Lehrer, ja als die Repräsentanten der lutherischen Orthodoxie mit Recht anerkannt sind. Daß wir darauf beacht gewesen sind, aus Luthers Schriften besonders reichlich Auszüge zu geben, wird gewiß keinem Leser auffallend sein, der mit uns durch Gottes Gnade erkannt hat, daß Luther und nur Luther der von Gott berufene Reformator der Kirche gewesen ist, nach dessen Namen wir uns gern nennen lassen, nicht weil wir an ihn glaubten, sondern weil wir erkannt haben, daß die Lehre, welche er gepredigt hat, nicht seine Lehre, sondern das lautere Wort des ewigen Gottes ist. Auch hoffen wir, so genügend dargethan zu haben, daß Luther keinesweges, wie jetzt so oft behauptet wird, die von ihm früher bekannte Lehre von Kirche und Amt später, durch mancherlei Erfahrungen eines Besseren belehrt, verlassen, sondern daß dieses theure Rüstzeug Gottes, der einmal erkannten Wahrheit unveränderlich treu bleibend, je nach der Beschaffenheit derer, zu denen er sprach, bald die eine, bald die andere Seite mehr oder weniger hervorgehoben habe. - Vielleicht dürfte es manchem Leser höchst lästig sein, daß wir die ursprünglich in lateinischer und griechischer Sprache geschriebenen Zeugnisse in deutscher Uebersetzung gegeben haben; da aber, insonderheit hier in America, auch viele von denen, welche dieser Sprachen unkundig sind, an den in dieser Schrift verhandelten Fragen ein hohes Interesse nehmen, so durfte eine Uebersetzung der betreffenden Stellen nicht fehlen. In Betreff dieser Uebersetzungen darf der kundige geehrte Leser wohl um Nachsicht gebeten werden, da dieselben auf literarischen Werth durchaus keinen Anspruch machen und es dem Uebersetzer vor allem darauf ankam, eine treue Uebertragung zu liefern, der man am wenigsten das zum Vorwurf machen könnte, daß sie zu Gunsten einer Meinung in irgend einer Weise von dem Originale abgehe. Auch aus den Schriften der Lehrer der alten Kirche haben wir zu den meisten Thesen Zeugnisse als Anhang gegeben, so viel wir ihrer gerade (bei unserem großen Mangel insonderheit an patristischer Literatur) geben konnten; dieser Mangel ist auch die Ursache, warum wir mehrere Zeugnisse aus Schriften griechischer Kirchenväter nur in lateinischer Uebersetzung gegeben haben.

Möge denn auf dieser geringen Gabe zum Bau unseres geliebten evangelisch-lutherischen Zions aus dem armen America, das sonst von dem deutschen Mutterlande nur Gaben bittet, der reiche Segen dessen ruhen, der auf das Niedrige sieht. Möge diese Schrift vor allem dazu etwas beitragen, daß die Schätze der Weisheit und Erkenntniß, welche in den bestaubten Schriften unserer gottesgelehrten Väter jetzt leider! für so viele vergraben liegen, wieder hervorgesucht und gehoben werden. Dieß würde ein Gewinn für unsere Kirche sein von unaussprechlichem Werthe. Wir aber, denen Gott seines heiligen Wortes reine Lehre aus unendlicher Barmherzichkeit zu erkennen gegeben hat durch die Gnade seines werthen heiligen Geistes und durch den Dienst jener treuen Knechte Gottes, die jetzt schauen, was sie geglaubt haben, bitten ihn, daß er uns in seiner Wahrheit wider alle blendende Weisheit der Menschen und Täuscherei erhalte und stärke, und sagen ihm Dank, Lob, Preis und Ehre durch Jesum Christum, unseren Herrn und Heiland. Amen.

 

Vorerinnerungen zur zweiten Auflage.

Gegenwärtige zweite Auflage unterscheidet sich von der ersten theils durch sorgfältige Tilgung der in die erste eingeschlichenen Druckfehler, theils durch Streichung einiger in derselben vorgekommenen Wiederholungen, theils durch Aufnahme einer Anzahl neuer Citate, sowie durch Beigabe eines Verzeichnisses der in dieser Schrift citirten christlichen Schriftsteller und eines alphabetischen Sachregisters.

Möge denn Gott auf diesen geringen Beitrag zur Förderung der Wahrheit auch in dieser neuen Gestalt seinen Segen legen um Christi willen.

 

Vorerinnerungen zur dritten Auflage.

Diese dritte Auflage unterscheidet sich von der zweiten revidirten und vermehrten nur durch Beseitigung der auch in dieser übersehenen Satzfehler, sowie durch Mittheilung des griechischen Originaltextes da, wo anstatt desselben in den früheren Ausgaben das patristische Citat nur in lateinischer Uebersetzung hatte gegeben werden können.

Dem ferneren Segen des unsichtbaren Oberhauptes Seiner Kirche sei auch dieser neue Abdruck einer Sammlung von Zeugnissen rechtgläubiger Lehrer in Betreff zweier so wichtiger Stücke der christlichen Lehre, wie die von Kirche und Amt sind, demüthigst empfohlen.

St. Louis im Staate Missouri, den 29. Sept. 1874.

 

 

Die Stimme unserer Kirche

in der Frage von

KIRCHE UND AMT

 

 

Erster Theil.

VON DER KIRCHE.

I. These.

Die Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ist die Gemeinde der Heiligen d. i. die Gesammtheit aller derjenigen, welche durch das Evangelium aus dem verlorenen, verdammten Menschengeschlecht vom hl. Geiste herausgerufen, an Christum wahrhaftig glauben und durch diesen Glauben geheiligt und Christo einverleibt sind.

1. Beweis aus Gottes Wort.

So schreibt der heil. Apostel Paulus Ephes. 1,22.23.: "Und (Gott) hat alle Dinge unter seine Füße gethan, und hat ihn (Christum) gesetzt zum H a u p t d e r G e m e i n e über alles, welche d a i s t s e i n L e i b , nehmlich die Fülle deß, der alles in allem erfüllet." Ist hiernach Christus das Haupt der Gemeine oder Kirche und diese sein Leib, so ist die eigentliche wahre Kirche die Gesammtheit aller derjenigen, welche mit Christo wie die Glieder eines Leibes mit ihrem Haupte verbunden sind.

So schreibt ferner derselbe Apostel Ephes. 5,23-27.: "Denn der Mann ist des Weibes Haupt: gleichwie auch Christus das Haupt ist der Gemeine, und Er ist seines Leibes Heiland. Aber wie nun die Gemeine ist Christo unterthan, also auch die Weiber ihren Männern, in allen Dingen. Ihr Männer liebet eure Weiber; gleichwie Christus auch geliebet hat die Gemeinde, und hat sich selbst für die gegeben, auf daß er sie heiligte, und hat sie gereiniget durch das Wasserbad im Wort, auf daß er sie ihm selbst darstellte eine Gemeine, die herrlich sei

( ), die nicht habe einen Flecken, oder Runzel, oder deß etwas, sondern daß sie heilig sei und unsträflich."

So schreibt ferner derselbe Apostel 1. Cor. 3,16.17.: "Wisset ihr nicht, daß ihr Gottes Tempel seid, und der Geist Gottes in euch wohnet? So jemand den Tempel Gottes verderbet, den wird Gott verderben; denn der Tempel Gottes ist heilig, der seid Ihr." Daher nennt auch derselbe Apostel die Kirche "Die Gemeine der Erstgeborenen, die im Himmel angeschrieben sind." Ebr. 12,23.

So spricht der Herr von seiner Kirche Matth. 16,18.: "Auf diesen Felsen will ich bauen meine Gemeine, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen." Die Kirche im eigentlichen Sinne ist also in ihren Gliedern auf den Felsen Christum und sein Wort gebaut; darauf ist aber allein der gebaut, der im lebendigen Glauben darauf gegründet ist.

So schreibt endlich der hl. Evangelist Johannes in seinem Ev. 11, 51.52.: "Denn Jesus sollte sterben für das Volk, und nicht für das Volk allein, sondern daß er die Kinder Gottes, die zerstreut waren, zusammen brächte." Die Kirche, zu deren Stiftung und Sammlung Christus in die Welt gekommen und gestorben ist, ist also die Gesammtheit der Kinder Gottes.

 

2. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

1) Apostolisches Symbolum: "Ich glaube an den heiligen Geist, Eine heilige Christliche

  • Kirche, die Gemeine der Heiligen." (Die symb. Bücher der ev.-luth. Kirche. Ed. Müller. Stuttgart 1848. 3. A. 1869 pg. 29.) Durch diesen Zusatz: "Gemeine der Heiligen" wird nehmlich nicht, wie die Römischen wollen, ein neuer Glaubensartikel angezeigt, sondern die Erklärung des Wortes Kirche gegeben. Der große Katechismus gibt daher hierzu die Erklärung: "Also heißet das Wörtlein Kirche eigentlich nichts anders, denn eine gemeine Sammlung, und ist von Art nicht deutsch, sondern griechisch. Darum solls auf recht deutsch und unser Mutter-Sprache heißen eine christliche Gemeine oder Sammlung, oder aufs allerbeste und kläreste, eine heilige Christenheit. Also auch das Wort Communio (Gemeinschaft), das daran gehängt ist, sollt nicht Gemeinschaft, sondern Gemeine heißen. Und ist nichts anders denn die Glossa oder Auslegung, da jemand hat wollen deuten, was die Christliche Kirche heiße. Recht deutsch zu reden, sollt es heißen, eine Gemeine der Heiligen, das ist, eine Gemeine, darin eitel Heiligen sind, oder noch klärlicher, eine heilige Gemeine. Das ist aber die Meinung und Summa von diesem Zusatz: ich gläube, daß da sei ein heiliges Häuflein und Gemeine auf Erden, eiteler Heiligen unter Einem Haupt Christo, durch den hl. Geist zusammenberufen."
    1. Die Augsb. Cofession Art. 8 (Müller pg. 40): "Was die Kirche sei? Item, wiewohl die

    christliche Kirche eigentlich nichts anderes ist, denn die Versammlung aller Gläubigen und Heiligen" etc. Während die Augsb. Confession im 7. Art. Weniger die Kirche nach ihrem Wesen beschreiben, sondern nur sagen will, daß allezeit Eine heilige Christliche Kirche sein und bleiben müsse, wo sie sei und an welchen Zeichen sie erkannt werde: so sagt uns dann der 8. Art., was die Kirche, und zwar was sie eigentlich sei. Bei der Bestimmung des Begriffes, welchen unsere Kirche von der Kirche in ihren Symbolen vorgelegt hat, ist dieses wohl zu merken.

    3) Apologie Art. 7 (Müller pg. 154): "Das gewiß wahr bleibt, daß der Hauf und die Menschen die rechte Kirche sein, welche hin und wieder in der Welt, von Aufgang der Sonne bis zum Niedergang, an Christum wahrlich gläuben ... Wiewohl nun die bösen und gottlosen Heuchler mit der rechten Kirchen Gesellschaft haben in äußerlichen Zeichen, im Namen und Aemtern, dennoch wenn man eigentlich reden will, was die Kirche sei, so muß man von dieser Kirchen sagen, die der Leib Christi heißt und Gemeinschaft hat nicht allein in äußerlichen Zeichen, sondern die Güter im Herzen hat, den heiligen Geist und Glauben. Denn man muß je recht eigentlich wissen, wodurch wir Gliedmaß Christi werden, und was uns macht zu lebendigen Gliedmaßen der Kirchen. Denn so wir würden sagen, daß die Kirche allein eine äußerliche Polizei wäre, wie andere Regiment, darinne böse und gute wären etc.: so wird niemands daraus lernen noch verstehen, daß Christi Reich geistlich ist, wie es doch ist, darinnen Christus inwendig die Herzen regieret, stärket, tröstet, den heiligen Geist und mancherlei Gaben austheilet; sondern man wird gedenken, es sei ein äußerliche Weise, gewisse Ordnung etlicher Ceremonien und Gottesdienstes. Item, was wollt für ein Unterschied sein zwischen dem Volk des Gesetzes und der Kirchen, so die Kirche allein ein äußerliche Polizei wäre? Nun unterscheidet Paulus also die Kirche von den Jüden, daß er sagt, die Kirche sei ein geistlich Volk, das ist ein solch Volk, welches nicht allein in der Polizei und bürgerlichem Wesen unterschieden sei von den Heiden, sondern ein recht Volk Gottes, welches im Herzen erleuchtet wird und neu geboren durch den hl. Geist." ... "Diese ist aber eigentlich die Kirche, die den hl. Geist hat."

    Apologie 3. Art. Von Mißbräuchen (Müller pg. 270): "Also hat Gott seine Kirche, das ist, etliche Heiligen, unterm Pabstthum dennoch erhalten, daß die christliche Kirche nicht ganz untergangen ist."

    1. Schmalkaldische Artikel Teil III, Art. 12 (Müller pg. 324): "Denn es weiß, Gott Lob, ein

    Kind von sieben Jahren, was die Kirche sei, nehmlich die heiligen Gläubigen und die Schäflein, die ihres Hirten Stimme hören. Denn also beten die Kinder: "Ich gläube Eine heilige Christliche Kirche".

     

    II. These.

    Zu der Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes gehört kein Gottloser, kein Heuchler, kein Unwiedergeborener, kein Ketzer.

     

     

     

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • So schreibt St. Paulus Röm. 8,9.: "Wer Christi Geist nicht hat, der ist nicht sein." Wer aber nicht Christo angehört, der ist auch kein Glied der wahren Kirche, welche sein geistlicher Leib ist.

    So schreibt ferner Johannes in seiner 1. Ep. 2,19. Von den Heuchlern, die endlich die Gemeinschaft der Kirche auch äußerlich verließen: "Sie sind von uns ausgegangen, aber sie waren nicht von uns: denn wo sie von uns gewesen wären, so wären sie ja bei uns geblieben, aber auf daß sie offenbar würden, daß sie nicht alle von uns sind."

    Ferner spricht der Herr Joh. 15,6.: "Wer nicht in mir bleibet, der wird weggeworfen, wie eine Rebe, und verdorret."

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.
    1. Apologie der Augsb. C. (Müller pg. 152.153): "In welchen Christus durch seinen Geist

    nichts wirket, die sein nicht Gliedmaß Christi. . Also bekennen wir auch in unserem heiligen Symbolo und Glauben: Ich gläube eine heilige Christliche Kirche. Da sagen wir, daß die Kirche heilig sei, die Gottlosen und Bösen können nicht die heilige Kirche sein. So die Kirche, welche je gewiß Christi und Gottes Reich ist, unterschieden ist von des Teufels Reich, so können die Gottlosen, welche in des Teufels Reich sein, ja nicht die Kirche sein. Und die Gottlosen sind darum mittler Zeit nicht ein Stück des Reichs Christi, weil es noch nicht offenbart ist. . . Die Wölfe und falsche Lehrer, wiewohl sie in der Kirche wüthen und Schaden thun, so sind sie doch nicht die Kirche. Und nachdem die rechte Kirche in der Schrift genennet wird Christus Leib, so ist ja gar nicht möglich anders davon zu reden, denn wir davon geredet haben. Denn es ist ja gewiß, daß die Heuchler und Gottlosen nicht Christus Leib sein können, sondern in das Reich des Teufels gehören, welcher sie gefangen hat, und treibt wozu er will."

     

    III. These.

    Die Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ist unsichtbar.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • So spricht der Herr Luc. 17,20-21.: "Das Reich Gottes kommt nicht mit äußerlichen Geberden. Man wird auch nicht sagen: Siehe, hier oder da ist es. Denn sehet, das Reich Gottes ist inwendig in euch."

    So schreibt ferner der hl. Petrus 1. Ep. 2,5.: "Und auch Ihr, als die lebendigen Steine, bauet euch zum geistlichen Hause, und zum heiligen Priesterthum, zu opfern geistliche Opfer, die Gott angenehm sind, durch Jesum Christum." Hiernach ist die wahre Kirche ein geistliches, also kein sichtbares Gebäu.

    Ferner der hl. Apostel Paulus 2 Tim. 2,19.: "Aber der feste Grund Gottes besteht, und hat dieses Siegel: Der Herr kennt die Seinen; und: Es trete ab von der Ungerechtigkeit, wer den Namen Christi nennet." Hiernach kennt der Herr allein die Seinen; aber allein die, welche des Herrn sind, machen die wahre Kirche aus; also kann kein Mensch die Kirche sehen.

    Vergl. hierzu die Beweissprüche unter These I.

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    So heißt es vorerst in dem Symbolum der ältesten Kirche in den Apostolischen (Müller pg. 29): "Ich gläube - Eine heilige Christliche Kirche, die Gemeine der Heiligen." Ist aber hiernach die Kirche etwas, was man glauben muß, so kann sie nicht sichtbar sein, denn "der Glaube ist eine gewisse Zuversicht deß, das man hoffet, und nicht zweifelt an dem, das man nicht siehet." Ebr. 11,1. Daher denn Augustinus schreibt: "Das ist Glaube, glauben, was man nicht sieht."

    Die Apologie der Augsb. Conf. (Müller pg. 154): "So wir würden sagen, daß die Kirche allein ein äußerliche Polizei wäre, wie andere Regiment, darinne Böse und Gute wären etc., so wird Niemands daraus lernen noch verstehen, daß Christi Reich geistlich ist, wie es doch ist, darinnen Christus inwendig die Herzen regieret, stärket, tröstet, den hl. Geist und mancherlei geistliche Gaben austheilet; sondern man wird gedenken, es sei eine äußerliche Weise, gewisse Ordnung etlicher Ceremonien und Gottesdiensts. Item, was wollt für Unterscheid sein zwischen dem Volk des Gesetzes und der Kirchen, so die Kirche allein ein äußerliche Polizei wäre. Nun unterscheidet Paulus also die Kirche von den Jüden, daß er sagt, die Kirche sei ein geistlich Volk, das ist ein solch Volk, welches nicht allein in der Polizei und bürgerlichem Wesen unterschieden sei von den Heiden, sondern ein recht Volk Gottes, welches im Herzen erleuchtet wird und neugeboren durch den hl. Geist. Item in dem Jüdischen Volk, da hatten alle diejenigen, so von Natur Jüden und aus Abrahams Saamen geboren waren, über die Verheißung der geistlichen Güter in Christo, auch viel Zusage von leiblichen Gütern, als vom Königreiche etc., und um der göttlichen Zusage willen waren auch die Bösen unter ihnen Gottes Volks genennet. Denn den leiblichen Saamen Abrahä und alle geborne Jüden hat Gott abgesondert und andern Heiden durch dieselbigen leiblichen Verheißungen, um dieselbigen Gottlosen und Bösen waren doch nicht das rechte Gottes-Volk, gefielen auch Gott nicht. Aber das Evangelium, welches in der Kirchen gepredigt wird, bringet mit sich nicht allein den Schatten der ewigen Güter, sondern ein jeder rechter Christ, der wird hie auf Erden der ewigen Güter selbst theilhaftig. ... Derhalben sind die allein nach dem Evangelio Gottes Volk, welche die geistlichen Güter, den heiligen Geist empfahen, und dieselbige Kirche ist das Reich Christi, unterschieden von dem Reich des Teufels. (Müller pg. 155:) So (nun) die Kirche, welche je gewiß Christi und Gottes Reich ist, unterschieden ist von des Teufels Reich, so können die Gottlosen, welche in des Teufels Reich sein, je nicht die Kirche sein, wiewohl sie in diesem Leben, dieweil das Reich Christi noch nicht offenbart ist, unter den rechten Christen und in der Kirche sein, darinnen auch Lehramt und andere Aemter mit haben. Und die Gottlosen sind darum mittler Zeit nicht ein Stück des Reichs Christi, weil es noch nicht offenbart ist. Denn das rechte Reich Christi, der rechte Haufe Christi sind und bleiben allzeit diejenigen, welche Gottes Geist erleuchtet hat, stärket, regieret, ob es wohl für der Welt noch nicht offenbaret, sondern unterm Kreuz verborgen ist. ... Und da reimen sich auch die Gleichnisse Christi hin, da er klar sagt Matth. 13., daß der gute Same sind die Kinder des Reichs, das Unkraut sind die Kinder des Teufels, der Acker sei die Welt, nicht die Kirche. ... Und da Christus spricht: Das Himmelreich ist gleich einem Netze: item, den zehen Jungfrauen, will er nicht, daß die bösen die Kirche, sein, sondern unterrichtet, wie die Kirche scheinet in dieser Welt, darum spricht er, sie sei gleich diesem etc., das ist, wie im Haufen Fische die Guten und Bösen durcheinander liegen, also ist die Kirche hie verborgen unter dem großen Haufen und Mennige der Gottlosen, und will, daß sich die Frommen nicht ärgern sollen. ... (Müller pg. 158): Und nachdem die rechte Kirche in der Schrift genennet wird Christus Leib, so ist je gar nicht müglich, anders davon zu reden, denn wie wir davon geredet haben. Denn es ist je gewiß, daß die Heuchler und Gottlosen nicht Christus Leib sein können.

    Ferner heißt es in der Apologie (Müller pg. 153ff.): "Darüber wird die rechte Lehre und Kirche oft so gar untergedruckt und verloren, wie unterm Pabstthum geschehen, als sei keine Kirche, und läßt sich oft ansehen, als sei sie gar untergangen. Dagegen, daß wir gewiß sein mögen, nicht zweifeln, sondern fest und gänzlich gläuben, daß eigentlich eine Christliche Kirche bis an das Ende der Welt auf Erden sein und bleiben werde..., welche Christi Braut sei,

    obwohl der gottlose Hauf mehr und größer ist, daß auch der Herr Christus hie auf Erden in dem Haufen, welcher Kirche heißt, täglich wirke..., so ist der tröstliche Artikel im Glauben gesetzt: Ich gläube eine catholische gemeine Christliche Kirche damit Niemands denken möchte, die Kirche sei wie eine andere äußerliche Polizei an dieses oder jenes Land, Königreich oder Stand gebunden, wie der Pabst von Rom sagen will."

     

    IV. These.

    Diese wahre Kirche der Gläubigen und Heiligen ist es, welcher Christus die Schlüssel des Himmelreiches gegeben hat, und sie ist daher die eigentliche und alleinige Inhaberin und Trägerin der geistlichen, göttlichen und himmlischen Güter, Rechte, Gewalten, Aemter etc., welche Christus erworben hat, und die es in seiner Kirche gibt.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • So steht geschrieben Matth. 16,15-19.: "Er sprach zu ihnen: Wer sagt denn Ihr, daß ich sei? Da antwortete Simon Petrus, und sprach: Du bist Christus, des lebendigen Gottes Sohn. Und Jesus antwortete, und sprach zu ihm: Selig bist du, Simon, Jonas Sohn; denn Fleisch und Blut hat dir das nicht geoffenbaret, sondern mein Vater im Himmel. Und ich sage dir auch: Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich bauen meine Gemeine, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Und ich will dir des Himmelreichs Schlüssel geben. Alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein; und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel los sein." Hier bezeugt Christus, welche Gewalt diejenigen haben, die mit Petrus auf den Felsen gebaut sind, die nehmlich an ihn glauben und diesen Glauben ihres Herzens mit dem Munde bekennen, also mit Einem Worte: seine wahre Kirche, seine heilige, gläubige Gemeine, die da ist sein Leib, nehmlich die Fülle deß, der alles in allem erfüllet.

    So heißt es ferner Matth. 18,18.: "Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein; und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein.". Hier bezeugt Christus, daß dasjenige, was er kurz zuvor Petro zugerufen hatte, allen seinen Jüngern gegolten habe.

    Ferner heißt es Joh. 20,22.23.: "Und da er das sagte, blies er sie an, und spricht zu ihnen: Nehmet hin den hl. Geist; welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten." Hier bezeugt Christus, daß nur die Gemeinschaft derjenigen, welche den hl. Geist haben, also die heilige christliche Kirche, den Himmel auf- und zuschließen könne.

    Ferner spricht der Herr Matth. 28,20. Bei seinem Abschied aus der Welt: "Siehe ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." Ist aber Christus bei den Seinen, so haben sie mit ihm alles.

    So spricht ferner Johannes der Täufer Joh. 3,28.29.: "Ihr selbst seid meine Zeugen, daß ich gesagt habe: Ich sei nicht Christus, sondern vor ihm her gesandt. Wer die Braut hat, der ist der Bräutigam." Ist hiernach die Gemeinschaft der Gläubigen Christi Braut, so ist diese Gemeinschaft auch die rechte Inhaberin der Güter Christi, ihres Bräutigams. Vergleiche 2 Cor. 11,2.: "Ich habe euch vertrauet Einem Manne, daß ich eine reine Jungfrau Christo zubrächte." (Daher auch der Hohepriester vorbildlich nur mit einer Jungfrau sich vermählen durfte. Levit. 21,13.14.) Ephes. 5,32.: "Das Geheimniß ist groß, ich sage aber von Christo und der Gemeine." Hiernach ist Christus mit seiner Gemeinde vermählt; dieselbe ist daher Frau oder Herrin in Christi Hause. Daher schon David von ihr geweissaget hat Psalm 68,13.: "Die Hausehre theilet den Raub aus," das ist, wie es in der weimarischen Bibel heißt: "die Wohlthaten, so Christus durch seinen Kampf und Sieg erworben."

    So schreibt der hl. Apostel Paulus 1 Cor. 3,21-23.: "Darum rühme sich niemand eines Menschen. Es ist alles euer: Es sei Paulus oder Apollo, es sei Kephas oder die Welt, es sei das Leben oder der Tod, es sei das Gegenwärtige oder Zukünftige; alles ist euer. Ihr aber seid Christi, Christus aber ist Gottes." Hieraus sehen wir, alles, was selbst ein Paulus und Petrus hatte, waren nur Güter aus der Schatzkammer der gläubigen Christen oder der Kirche.

    Ferner schreibt derselbe Apostel Gal. 4,26. Von der Kirche des Neuen Testamentes: "Aber das Jerusalem, das droben ist, das ist die Freie, die ist unser aller Mutter." Alles also, wodurch Kinder Gottes geboren werden, ist der Kirche…

    Endlich schreibt St. Petrus an die gläubigen Christen 1. Pet. 2,9: "Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, das königliche Priesterthum, das heilige Volk, das Volk des Eigenthums, daß ihr verkündigen sollt die Tugenden deß, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht."

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Augsb. Conf. (Müller pg. 63): "Dieweil nun die Gewalt der Kirchen oder Bischöfen ewige Güter gibt und allein durch das Predigtamt geübt und getrieben wird, so ..." (Art. 28.) Unsere Kirche bekennt hier, daß die Gewalt der Bischöfe keine andere, als die Gewalt der Kirche sei.

    Schmalk. Art. 3. Teil, 7. Artikel (Müller pg. 321): "Die Schlüssel sind ein Amt und Gewalt, der Kirchen von Christo gegeben.

    Schmalk. Art. Anhang von der Gewalt und Oberkeit des Pabstes (Müller pg. 330): "1 Cor. 3. Machet Paulus alle Kirchendiener gleich, und lehrt, daß die Kirche mehr sei, denn die Diener ... Denn so spricht er: 'Es ist alles euer, es sei Paulus, oder Apollo, oder Kephas,' das ist: es darf weder Peter, noch andere Diener des Wortes ihnen zumessen einigen Gewalt oder Oberkeit über die Kirchen."

    Ebendaselbst (Müller pg. 332): "Hie werden etliche Sprüche wider uns geführet, als Matth. 16.: "Du bist Petrus, und auf diesen Fels will ich bauen meine Gemeine oder Kirchen." Item: 'Dir will ich die Schlüssel geben.' Item: 'Weide meine Schafe.' Und dergleichen mehr. Weil aber dieser ganze Handel fleißig und genugsam von den Unsern zuvor ist tractiert, wollen wir dieselben Schriften hier erholet haben, und auf diesmal kurz antworten, wie bemeldte Sprüche im Grund zu verstehen sind. In allen diesen Sprüchen ist Petrus eine gemeine Person und redet nicht für sich allein, sondern für alle Apostel. Dieses beweisen die Texte klar, denn Christus fraget ja Petrum allein nicht, sondern spricht: 'Wer sagt ihr, daß ich sei?' Und das Christus hie zu Petro allein redet, als: 'Dir will ich die Schlüssel geben.' Item: 'Was du binden wirst' etc., dasselbe redet er an andern Orten zu dem ganzen Haufen: 'Alles, was ihr binden werdet auf Erden' etc., item in Johanne: 'Welchen ihr die Sünde vergebet' etc. Diese Worte zeugen, daß die Schlüssel allen in gemein gegeben, und sie alle zugleich zu predigen gesandt worden sind. Ueber das muß man ja bekennen, daß die Schlüssel nicht Einem Menschen allein, sondern der ganzen Kirchen gehören und gegeben sind, wie denn solches mit hellen und gewissen Ursachen genugsam kann erwiesen werden. Denn gleich wie die Verheißung des Evangelii gewiß und ohne Mittel der ganzen Kirchen zugehöret, also gehören die Schlüssel ohne Mittel der ganzen Kirchen, dieweil die Schlüssel nichts anderes sind, denn das Amt, dadurch solche Verheißung jedermann, wer es begehrt, wird mitgetheilet, wie es denn im Werk für Augen ist, daß die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu ordiniren. Und Christus spricht bei diesen Worten: 'Was ihr binden werdet' etc., und deutet, wem er die Schlüssel gegeben, nehmlich der Kirchen: 'Wo zween oder drei versammelt sein in meinem Namen' etc. Item, Christus gibt das höhest und letzte Gericht der Kirchen, da er spricht: 'Sage der Kirchen.'" Hieraus sehen wir, es ist Lehre unserer Kirche nach Gottes Wort. Daß Christus das Amt und alle von ihm erworbenen Güter und Gewalten ebenso, wie das Evangelium, seiner Kirche unmittelbar als der ursprünglichen, ersten Besitzerin gegeben; daß also die Kirche das Amt etc. nicht mittelbar dadurch habe, daß Christus dasselbe gewissen Personen in der Kirche verliehen hat, die es nun fortpflanzen und freilich zum Nutzen der Kirche verwalten müßten. Umgekehrt: nicht die Kirche hat mittelbar das Amt durch die Amtspersonen, sondern die Amtspersonen haben mittelbar das Amt durch die Kirche, welche, als die Gemeine der Gläubigen und Heiligen, als der Leib Christi, dieses alles in sich trägt.

    Schmalk. Art. Anhang von der Bischöfe Gewalt und Jurisdiction (Müller pg. 341): "Wo die Kirche ist, da ist je der Befehl, das Evangelium zu predigen, darum müssen die Kirchen die Gewalt behalten, daß die Kirchendiener fordern, wählen und ordiniren, und solche Gewalt ist ein Geschenk, welches der Kirchen eigentlich von Gott gegeben und von keiner menschlichen Gewalt der Kirchen kann genommen werden, wie St. Paulus zeuget Ephes. am 4., da er sagt: 'Er ist in die Höhe gefahren und hat Gaben gegeben den Menschen'. Und unter solchen Gaben, die der Kirchen eigen sind, zählet er die Pfarrherrn und Lehrer, und hänget daran, daß solche gegeben werden zur Erbauung des Leibes. ... Hieher gehören die Sprüche Christi, welche zeugen, daß die Schlüssel der ganzen Kirchen und nicht etlichen sondern Personen gegeben sind, wie der Text sagt: 'Wo zween oder drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen' etc. Zum letzten wird solches auch durch den Spruch Petro bekräftigt, da er spricht: 'Ihr seid das königliche Priesterthum.' Diese Worte betreffen eigentlich die rechte Kirche, welche weil sie allein das Priesterthum hat, muß sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und ordiniren…

    Hieraus ersehen wir: unsere Kirche lehrt nach Gottes Wort, Gott hat der ganzen wahren heiligen christlichen Kirche befohlen, sein liebes Evangelium zu verkündigen und bekannt zu machen. Wo daher ein Häuflein gläubiger Christen oder eine wahre Kirche sich findet, da hat auch diese Kirche den Befehl, das Evangelium zu predigen; hat sie aber diesen Befehl, so hat sie hiermit natürlich auch Gewalt, ja Pflicht, Prediger des Evangeliums zu ordnen. Woher sie aber solche Prediger nehmen solle, darüber kann die Kirche nicht in Verlegenheit sein, da Pfarrherrn und Lehrer eine Gabe sind, die der Kirche eigen ist; sie besteht ja nicht nur aus lauter geistlichen Priestern, sondern der Herr gibt ihr auch fort und fort Männer, welche er mit den zur Führung des Amtes nöthigen Gaben besonders ausrüstet und so der Kirche zum Dienste darbietet.

    2 b. Zeugnisse der Kirche in andern Schriften eines öffentlichen Charakters.

    So singt die Kirche:

  • "Das ist der heil'gen Schlüssel Kraft:

    Sie bind't und wieder ledig macht;

    Die Kirch trägt sie an ihrer Seit,

    Die Hausmutter der Christenheit."

  • So heißt es im Dresdenischen, 1683 verfertigten, und 1688 auf Churfürstlichen Befehl herausgegebenen Catechismus: "Das Amt der Schlüssel ist die sonderbare (d. h. eigenthümliche) "Kirchengewalt, die Christus seiner Kirche auf Erden hat gegeben."

    Ferner in dem Erfurtischen Catechismus von 1678: "Die Absolution oder Vergebung der Sünden ist die sonderbare Amtsgewalt, die Christus seiner Kirche auf Erden hat gegeben, daß sie soll Macht haben durch ihre verordneten Diener allen bußfertigen gläubigen Sündern, beides in gemein und auch einem jeden insonderheit, an Gottes statt ihre Sünde zu vergeben und dadurch ihnen den Himmel aufzuschließen."

     

     

     

    V. These.

    Obwohl die wahre Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ihrem Wesen nach unsichtbar ist, so ist doch ihr Vorhandensein (definitiv) erkennbar, und zwar sind ihre Kennzeichen die reine Predigt des Wortes Gottes und die der Einsetzung Christi gemäße Verwaltung der heiligen Sacramente.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • Die heilige Schrift sagt uns: "Das Reich Gottes (d. h. die Kirche) hat sich also, als wenn ein Mensch Samen aufs Land wirft und schläft, und stehet auf Nacht und Tag, und der Same gehet auf, und wächset, daß er es nicht weiß." (Marc. 4,26.27.) Was aber dieser Same sei, sagt uns die Schrift ebenfalls; sie spricht: "Der Säemann säet das Wort." (V. 14.) Das Wort Gottes ist also nach der Schrift der Same, aus welchem die Glieder der Kirche, oder, wie die Schrift redet, "die Kinder des Reichs" (Matth. 13,38.) hervorwachsen und erzeugt werden. Zugleich gibt aber Gott in der Schrift die theure Verheißung: "Gleichwie der Regen und Schnee vom Himmel fällt und nicht wieder dahin kommt; sondern feuchtet die Erde und macht sie fruchtbar und wachsend, daß sie gibt Samen zu säen und Brod zu essen: also soll das Wort, so aus meinem Munde gehet, auch sein. Es soll nicht wieder zu mir leer kommen; sondern thun, das mir gefällt, und soll ihm gelingen, dazu ich es sende." (Jes. 55, 10.11.) Hieraus sehen wir, das Wort ist nicht nur der Same, aus welchem allein die Glieder der Kirche geboren werden, sondern aus welchem auch gewiß immer, wo nur dieser himmlische Same ausgesäet wird, etliche "Kinder des Reiches" hervorwachsen, "ohne daß man es weiß," laut der göttlichen untrüglichen und unfehlbaren Verheißung. Wo daher dieser Same ausgesäet wird, da sieht man zwar die Kirche nicht, aber da hat man ein untrügliches Kennzeichen , daß die Kirche, daß ein Häuflein wahrhaft Gläubiger und Geheiligter in Christo Jesu, ein Gemeinlein der Kinder Gottes da sei.

    Nach der hl. Schrift sind aber nebst dem Worte Gottes auch die heiligen Sacramente die Mittel, wodurch die Kirche, die heilige Gemeinde Gottes gestiftet, gesammelt, erhalten werden und sich selbst ausbreiten soll: denn nach Matth. 28,18-20. Marc. 16,16. gibt der Herr den dazu von ihm erwählten Werkzeugen den Befehl und die Verheißung: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker, und taufet sie im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des hl. Geistes; und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden; wer aber nicht glaubet, der wird verdammt werden. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." Ueberall also, wo neben der Handlung des Wortes die heilige Taufe verwaltet wird, da öffnen sich unsichtbar die Thore der Kirche, da gibt es Leute, die da glauben und selig werden, da ist der Herr in Gnaden gegenwärtig, da haben wir ein untrügliches Merkmal, daß hier die Kirche sei, da müssen wir mit Jacob sprechen: "Gewißlich ist der Herr an diesem Ort und ich wußte es nicht. Wie heilig ist diese Stätte! Hier ist nichts anderes, denn Gottes Haus, und hier ist die Pforte des Himmels." (1. Mos. 28,16.17.) Dasselbe sagt uns die Schrift auch von dem hl. Abendmahl, denn also stehet 1. Cor. 10,17.: "Ein Brod ist es, so sind wir viele Ein Leib, dieweil wir alle Eines Brodes theilhaftig sind;" und 1. Cor. 12,13.: "Wir sind, durch Einen Geist, alle zu Einem Leibe getauft ... und sind alle zu Einem Geist getränket." Wo also Gottes Wort geprediget, die hl. Taufe und das Sacrament des Leibes und Blutes Jesu Christi verwaltet wird, da sind Glieder am Leibe Jesu Christi, da müssen wir glauben: Hier ist eine heilige christliche Kirche.

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Augsb. Confession Art. 7. (Müller pg. 40): "Es wird auch gelehret, daß allezeit müsse Eine heilige christliche Kirche sein und bleiben, welche ist die Versammlung aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sacramente laut des Evangelii gereicht werden." - Die Confession redet hier offenbar von den Kennzeichen der wahren, eigentlich so genannten Kirche, denn sie setzt ausdrücklich: "welche ist die Versammlung aller Gläubigen." Dies erinnert u. A. auch J. Bened. Carpzov in seiner Einleitung zu den symbolischen Büchern der ev.-luth. Kirche, wenn er schreibt: "Die Kirche wird zweifach betrachtet, entweder wie sie ursprünglich und eigentlich ist, nach ihrer innerlichen Natur und Gemeinschaft im wahren Glauben und in reiner Liebe, oder nach der äußerlichen Gesellschaft, nämlich der in Einem Haufen zusammenwohnenden Guten und Bösen. Im siebenten Artikel wird sie nach der ersten Weise betrachtet, wie dies auch in der Apologie Seite 144-150 weitläufiger erklärt wird." 1)

    Apologie (Müller pg. 152): "Die christliche Kirche steht nicht allein in Gesellschaft äußerlicher Zeichen, sondern stehet fürnehmlich in Gemeinschaft inwendig der ewigen Güter im Herzen, als des H. Geistes, des Glaubens, der Furcht und Liebe Gottes. Und dieselbige Kirche hat doch auch äußerliche Zeichen, dabei man sie kennet, nämlich, wo Gottes Wort rein gehet, wo die Sacrament demselbigen gemäß gereicht werden, da ist gewiß die Kirche, da sein Christen, und dieselbige Kirche wird allein genennet in der Schrift Christus Leib ... (Müller pg. 153): Paulus zu den Ephesern am 5. Kap. Sagt gleich auch also, was die Kirche sei, und setzt auch die äußerlichen Zeichen, nehmlich das Evangelium, die Sacramente. Denn also sagt er: Christus hat geliebet die Gemeine und sich selbst für sie gegeben, auf daß er sie heiliget, und hat sie gereinigt durch das Wasserbad im Wort, auf daß er sie ihm selbst zurichtet, eine Gemeine, die herrlich sei, etc. etc."

    Ebendaselbst (Müller pg. 156): "Und wir reden nicht von einer erdichten Kirchen, die nirgend zu finden sei, sondern wir sagen und wissen fürwahr, daß diese Kirche, darinne Heiligen leben, wahrhaftig auf Erden ist und bleibet; nehmlich, daß alle Gottes-Kinder sind hin und wieder in aller Welt, in allerlei Königreichen, Inseln, Ländern, Städten, vom Aufgang der Sonne bis zum Niedergang, die Christum und das Evangelium recht erkannt haben, und sagen, dieselbige Kirche habe diese äußerliche Zeichen: das Predigtamt oder Evangelium, und die Sacrament."

    Ebendaselbst (Müller pg. 206): "Dieweil die Bischöfe die Unsern nicht dulden wollen, sie verlassen denn diese Lehre, so wir bekannt haben, und doch wir für Gott schuldig sind, diese Lehre zu bekennen und zu erhalten, müssen wir die Bischöfe fahren lassen und Gott mehr gehorsam sein, und wissen, daß die Christliche Kirche da ist, da Gottes Wort recht gelehret wird." (de ordine ecclesiastico.)

    Ebendaselbst (Müller pg. 260): "Der rechte äußerliche Kirchenschmuck ist auch rechte Predigt, rechter Brauch der Sacrament, und daß das Volk mit Ernst dazu gewöhnet sei, und mit Fleiß und züchtig zusammenkomme, lerne und bete."

     

    VI. These.

    In einem uneigentlichen Sinne wird nach der hl. Schrift auch die sichtbare Gesammtheit aller Berufenen d. h. aller, die sich zu dem gepredigten Worte Gottes bekennen und halten und die heiligen Sacramente gebrauchen, welche aus Guten und Bösen besteht, Kirche (die allgemeine [katholische] Kirche), und die einzelnen Abtheilungen derselben, d. h. die hin und wieder sich findenden Gemeinden, in denen Gottes Wort gepredigt und die heiligen Sacramente verwaltet werden, Kirchen (Particularkirchen) genannt; darum nehmlich, weil in diesen sichtbaren Haufen die unsichtbare, wahre, eigentlich sogenannte Kirche der Gläubigen, Heiligen und Kinder Gottes verborgen liegt und außer dem Haufen der Berufenen keine Auserwählten zu suchen sind.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • Wenn der Herr spricht: "Abermal ist gleich das Himmelreich einem Netz, das in's Meer geworfen ist, damit man allerlei Gattung fänget, wenn es aber voll ist, so ziehen sie es heraus an das Ufer, sitzen und lesen die guten in ein Gefäß zusammen, aber die faulen werfen sie weg" (Matth. 13,47.48.); ferner: "Dann wird das Himmelreich gleich sein zehn Jungfrauen, die ihre Lampen nahmen, und gingen aus, dem Bräutigam entgegen. Aber fünf unter ihnen waren thöricht, und fünf waren klug" (Matth. 25,1.2.); ferner: "Das Himmelreich ist gleich einem Könige, der seinem Sohne Hochzeit machte... Da ging der König hinein, die Gäste zu besehen und sahe allda einen Menschen, der hatte kein hochzeitliches Kleid an" (Matth. 22,2.11.): so zeigt der Herr offenbar durch das Wörtchen "gleich" an, daß das Himmelreich oder die Kirche im eigentlichen Sinne zwar nicht aus Guten und Bösen, wahrhaft

    Gläubigen und Heuchlern bestehe, aber daß die Kirche doch in diesem Leben ein solches Ansehen habe, wie ein Netz voll guter und fauler Fische, wie eine Versammlung von klugen und thörichten Jungfrauen, wie ein Hochzeitssaal voll wohlgeschmückter und des hochzeitlichen Kleides ermangelnder Gäste; daß also der sichtbaren Kirche, welche Gute und Böse, wahre und falsche Christen, Rechtgläubige und im Glauben Irrige in sich begreift, der Name Kirche nur in einem uneigentlichen synekdochischen Sinne gegeben werde und zukomme, daß nehmlich das Ganze den herrlichen Namen trage um eines Theils willen, welchem dieser Name eigentlich allein gebührt, daß also der ganze sichtbare Haufe aller Berufenen den Namen "der allgemeinen Kirche" und die einzelnen Theile dieses Haufens den Namen "Kirchen" oder "Particularkirchen" tragen, um der wahren Glieder der wahren Kirche willen, welche sich, und wären es nur die unmündigen getauften Kinder, darunter befinden.

    Daß aber auch den ganzen sichtbaren Haufen, welche Gottes Wort und Sacrament unter sich haben, der Name der Kirche nicht mißbräuchlich, sondern mit Recht beigelegt werde, ja beigelegt werden soll, zeigt uns die heilige Schrift, welche, obgleich sie klar lehrt, daß nur die wahrhaft Gläubigen wirkliche Glieder der Kirche sind, dennoch auch solchen gemischten sichtbaren Haufen den Namen Kirche beilegt. So heißt es Matth. 18,17.: "Sage es der Gemeine" oder Kirche, wo offenbar von einer sichtbaren, aus wahren und Scheinchristen bestehenden Particularkirche die Rede ist; so nennt ferner der heilige Apostel Paulus die in Galatien und zu Corinth Berufenen "Gemeinen" oder Kirchen; ja die letzteren "die Gemeine Gottes, die Geheiligten in Christo Jesu, die berufenen Heiligen," obgleich der heilige Apostel von den Galatern bezeugt, daß die meisten unter ihnen Christum verloren hatten, und von der Corinthischen Gemeinde, daß sie viele in Lehre und Leben befleckte tiefgefallene Glieder hatte.

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Augsb. Confession (Müller pg. 40): "Wiewohl die Christliche Kirche eigentlich nichts anders ist, denn die Versammlung aller Gläubigen und Heiligen, jedoch, dieweil in diesem Leben viel falscher Christen und Heuchler sein, auch öffentliche Sünder unter den Frommen bleiben, so sind" etc. (Art. 8) Indem hier die Confession erklärt, daß die Kirche eigentlich nur eine Gemeinde der Heiligen ist, so bezeugt sie zugleich, daß eine Gemeinschaft, welche Gute und Böse in sich faßt, in so fern nur in einem uneigentlichen Sinne den Namen der Kirche trägt.

    Apologie (Müller pg. 154): "Denn auch im Decret Gratiani sagt klar die Glosse, daß dies Wort "Kirche", large zu nehmen (in weitem Verstande), begreift Böse und Gute. Item, daß die Bösen allein mit dem Namen in der Kirche sein, nicht mit dem Werke. ... Wiewohl nun die Bösen und gottlose Heuchler mit der rechten Kirchen Gesellschaft haben in äußerlichen Zeichen, im Namen und Aemtern, dennoch, wenn man eigentlich reden will, was die Kirche sei, muß man von dieser Kirchen sagen, die der Leib Christi heißt und Gemeinschaft hat nicht allein in äußerlichen Zeichen, sondern die Güter im Herzen hat, den heiligen Geist und Glauben."

    Ebendaselbst (Müller pg. 155): "Und da Christus spricht: 'Das Himmelreich ist gleich einem Netze;' item, 'den zehn Jungfrauen,' will er nicht, daß die Bösen die Kirche sein, sondern unterrichtet, wie die Kirche scheinet in dieser Welt, darum spricht er, sie sei gleich diesem etc. Das ist, wie im Haufen Fische die guten und bösen durcheinander liegen, also ist die Kirche hie verborgen unter dem großen Haufen und Mennige der Gottlosen."

    Ebendaselbst (Müller pg. 158): "Und wir bekennen doch auch, daß, so lange dieses Leben auf Erden währet, viel Heuchler und Böse in der Kirchen sein unter den rechten Christen, welche auch Glieder sind der Kirchen, so fern äußerliche Zeichen betrifft."

    Concordienformel (Müller pg. 559 und 727): Hier wird als ein irriger Artikel der Wiedertäufer verworfen: "Daß dies keine rechte christliche Versammlung, noch Gemein sei, in der noch Sünder gefunden werden."

     

    VII. These.

    Wie die sichtbaren Gemeinschaften, in denen Wort und Sacrament noch wesentlich ist, wegen der in denselben sich befindenden wahren unsichtbaren Kirche wahrhaft Gläubiger nach Gottes Wort den Namen Kirche tragen: so haben dieselben auch um der in ihren verborgen liegenden wahren und unsichtbaren Kirche willen, wenn dies auch nur zwei oder drei wären, die Gewalt, welche Christus seiner ganzen Kirche gegeben hat.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • So spricht der Herr Matth. 18,17.: "Sage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht, so halte ihn als einen Heiden und Zöllner." Daß der Herr hier von einer sichtbaren Particularkirche rede, bedarf keines Beweises. Wenn aber der Herr unmittelbar nach jenen Worten fortfährt: "Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein; und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein" (V. 18), so spricht er hiermit offenbar die Schlüssel des Himmelreichs oder die Kirchengewalt, welche Er Matth. 16,19. in Petrus seiner ganzen heiligen Kirche gegeben hatte, auch jeder sichtbaren Particularkirche zu. Damit man aber nicht meinen möge, daß diese große Gewalt nur großen volkreichen Gemeinden gegeben sei, so setzt er auch V. 19 und 20 noch hinzu: "Weiter sage ich euch: Wo zween unter euch eins werden auf Erden, warum es ist, daß sie bitten wollen, das soll ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel. Denn wo zween oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen." Wären daher in einer Particulargemeinde auch nur zween oder drei wahrhaft Gläubige, wahre Kinder Gottes, wahre Glieder des geistlichen Leibes Jesu Christi, so wäre um dieser willen die Gemeinde eine Gemeinde Gottes und eine rechtmäßige Inhaberin aller Rechte und Gewalten, die Christus seiner Kirche erworben und geschenkt hat.
    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    So heißt es erstlich in der Apologie (Müller pg. 153): "Daß wir auch gar nicht zweifeln, daß eine Christliche Kirche auf Erden lebe und sei, welche Christi Braut sei, obwohl der gottlose Hauf mehr und größer ist, daß auch der Herr Christus hie auf Erden in dem Haufen, welcher Kirche heißt, täglich wirke, Sünde vergebe, täglich das Gebet erhöre, täglich in Anfechtungen die Seinen mit reichem starkem Trost erquicke, und immer wieder aufrichte: so ist der tröstliche Artikel im Glauben gesetzt: 'Ich gläube eine katholische gemeine Christliche Kirche.'" Hiernach bekennt die Apologie, daß man darum gewiß sein könne, daß Gott "in dem Haufen, welcher Kirche heißt," obwohl er viele Nichtheilige enthält, wirke, weil wir glauben können und sollen, daß mitten in diesem sichtbaren Haufen eine heilige christliche Kirche verborgen liege, welche den Herrn und seine Güter mitten unter sich hat.

    Ferner heißt es in der Apologie (Müller pg. 158): "Und wir bekennen doch auch, daß, so lange dieses Leben auf Erden währet, viel Heuchler und Böse in der Kirchen sein, unter den rechten Christen, welche auch Glieder sind der Kirchen , so fern äußerliche Zeichen betrifft. Denn sie haben Aemter in der Kirchen, predigen, reichen Sacrament und tragen den Titel und Namen der Christen. Und die Sacrament, Taufe etc. sind darum nicht ohne Wirkung oder Kraft, daß sie durch Unwürdige oder Gottlose gereicht werden, denn um des Berufs willen der Kirchen sind solche da nicht für ihre eigen Person, sondern als Christus, wie Christus zeuget: 'Wer euch höret, der höret mich.'" Alles also, was in der Kirche die thun (sei es nun Predigen, Sacramente verwalten, Kirchendiener wählen und ordiniren etc.) welche nicht gläubig sind, also nicht zur Kirche gehören und an sich kein Recht an die Schlüsselgewalt haben, das thun sie als Werkzeuge, als Delegierte etc. der Kirche d. i. der wahren Gläubigen.

    Anhang zu den Schamlk, Artikeln (Müller pg. 333): "Und Christus spricht bei diesen Worten: 'Was ihr binden werdet' etc. und deutet, wem er die Schlüssel gegeben, nehmlich der Kirchen: 'Wo zween oder drei versammelt sein in meinem Namen' etc." (Von der Gewalt und Oberkeit des Pabstes.)

    Ebendaselbst (Müller pg. 341): "Wo (ubicunque, wo nur immer) die Kirche ist, das ist je der Befehl, das Evangelium zu predigen, darum müssen die Kirchen die Gewalt behalten, daß sie Kirchendiener fordern, wählen und ordiniren; und solche Gewalt ist ein Geschenk, welches der Kirchen eigentlich von Gott gegeben und von keiner menschlichen Gewalt der Kirchen kann genommen werden, wie St. Paulus zeuget Eph. 4., da er sagt: 'Er ist in die Höhe gefahren und hat Gaben gegeben den Menschen.' Hieher gehören die Sprüche Christi, welche zeugen, daß die Schlüssel der ganzen Kirchen, und nicht etlichen sonderen Personen gegeben sind, wie der Text sagt: 'Wo zween oder drei in' etc. Zum letzten, wird solches auch durch den

    Spruch Petri bekräftigt, da er spricht: 'Ihr seid das königliche Priesterthum.' Diese Worte betreffen eigentlich die rechte Kirchen, welche, weil sie allein das Priesterthum hat, muß sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und ordiniren."

     

    VIII. These.

    Obgleich Gott sich da, wo Gottes Wort nicht ganz rein gepredigt wird und die heil. Sacramente nicht völlig der Einsetzung Jesu Christi gemäß verwaltet werden, eine heilige Kirche der Auserwählten sammelt, wenn da Gottes Wort und Sacrament nicht gar verleugnet wird, sondern beides wesentlich bleibt; so ist doch ein jeder bei seiner Seligkeit verbunden, alle falschen Lehrer zu fliehen und alle irrgläubigen Gemeinden oder Secten zu meiden und sich hingegen zu den rechtgläubigen Gemeinden und ihren rechtgläubigen Predigern zu bekennen und resp. zu halten, wo er solche findet.

    1. Auch in irrgläubigen, ketzerischen Gemeinden gibt es Kinder Gottes, auch da wird die

    wahre Kirche an dem darin noch übrig gebliebenen reinen Wort und Sacrament offenbar.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • Wenn der heilige Apostel die berufenen Galater "Gemeinen" oder Kirchen nennt, Gal. 1,2.: "Den gemeinen in Galatien", so geht daraus unwidersprechlich hervor, daß auch in diesen Gemeinschaften obgleich sie von falschen Lehrern in Irrthum und zum großen Theil zum Abfall von Christo verführt waren, doch ein verborgener Same einer Kirche wahrhaft Gläubiger geblieben sei.

    Vgl. 1. Kön. 19,14.u.18.! Hieraus ersehen wir, daß Gott auch da, wo die Baalspfaffen herrschten, sich eine heilige Kirche von 7000 Auserwählten, die selbst dem Propheten Elias unbekannt waren, erhalten hatte. Es sind dies diejenigen, welche innerlich durch einen lebendigen Glauben Christo anhangen und dennoch äußerlich Verführungen folgen, weil sie "nicht erkannt haben die Tiefen des Satans". (Offb. 2,24.) Sie sind gleich jenen 200 Mann, die sich dem Aufrührer Absalom und seinem Rebellenhaufen anschlossen, aber "in ihrer Einfalt gingen und nichts wußten um die Sache." (2. Sam. 15,11.)

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Vorrede zum Concordienbuch (Müller pg. 16ff.): "Was denn die Condemnationes (Verdammungen), Aussetzung und Verwerfung falscher und unreiner Lehre, besonders im Artikel von des Herrn Abendmahl, betrifft, ... ist unser Wille und Meinung nicht, daß hiemit die Personen, so aus Einfalt irren, und die Wahrheit des göttlichen Worts nicht lästern, viel weniger aber ganze Kirchen ... gemeinet, sondern daß allein damit die falschen und verführischen Lehren und derselben halsstarrige Lehrer und Lästerer ... eigentlich verworfen werden ..., sintemal wir uns ganz und gar keinen Zweifel machen, daß viel frommer unschuldiger Leute auch in den Kirchen, die sich bishero mit uns nicht allerdings verglichen, zu finden sind, welche in der Einfalt ihres Herzens wandeln, die Sache nicht recht verstehen und an den Lästerungen wider das hl. Abendmahl, wie solches in unsern Kirchen nach der Stiftung Christi gehalten und vermöge der Worte seines Testaments davon einhelliglich gelehret wird, gar keinen Gefallen tragen und sich verhoffentlich, wenn sie in der Lehre recht unterrichtet werden, durch Anleitung des hl. Geistes zu der unfehlbaren Wahrheit des göttlichen Worts mit uns und unsern Kirchen und Schulen begeben und wenden werden."

    Apologie (Müller pg. 156): "Die Wölfe und falsche Lehrer, wiewohl sie in der Kirche wüthen und Schaden thun, so sind sie doch nicht die Kirche und das Reich Christi." Hier bekennt unsere Kirche, daß die Ketzer nicht außerhalb, sondern innerhalb der wahren Kirche ihre giftige Saat aussäen, daß also auch in den Haufen, welche die Ketzer um sich versammeln, die wahre Kirche verborgen liegt. Daher heißt es ebendaselbst (Müller pg. 153) ferner: "Der Haufe der Gottlosen ist viel größer, gar nahe unzählig, welche das Wort verachten, bitter hassen und aufs äußerste verfolgen, als da sein ... Ketzer etc. Darüber wird die rechte Lehre und Kirche oft so gar untergedruckt und verloren, wie unterm Pabstthum geschehen, als sei keine Kirche, und läßt sich oft ansehen, als sei sie gar untergangen." Unsere Kirche bekennt hier, es lasse sich bei dem Wüthen der Ketzer "ansehen", als sei keine Kirche da, obwohl Christus "herrschet mitten unter seinen Feinden." Ps. 110,2.

    Daselbst (Müller pg. 272): "Wir sagen nicht von allen; es mögen etliche in den Klöstern sein, die das hl. Evangelium von Christo wissen und keine Heiligkeit auf ihre Traditiones (Menschensatzungen) setzen." (Art. 13. Von Klostergelübden zu der Augsb. Conf. Art.27.)

    1. Ein Jeder ist bei seiner Seligkeit verbunden, alle falschen Propheten zu fliehen und die

    Gemeinschaft mit irrgläubigen Gemeinden oder Secten zu meiden.

     

     

    1. Beweis aus Gottes Wort.

    Nicht wenige, wenn sie hören, daß die Kirche überall sei, wo Wort und Sacrament noch wesentlich ist, machen nun daraus den Schluß: also ist es gleichgültig, ob man sich zu einer rechtgläubigen oder zu einer falschgläubigen Gemeinschaft halte; man ist ja dennoch in der Kirche und kann dennoch selig werden. Aber man irrt sich. Wohl ist es darum nicht nöthig, sich von der Gemeinschaft der Irrgläubigen zu trennen, damit man in der Kirche sei, und wohl werden viele selig, welche aus Mangel an Erkenntnis sich äußerlich zu Secten halten und dennoch im wahren Glauben stehen. Aber was hilft es, in der Kirche zu sein, wenn man nicht von der Kirche ist und nicht zu ihr gehört? Derjenige aber, welcher die falsche Lehre der Secten und ihrer Lehrer erkannt hat, und sich doch zu ihnen hält, ist zwar freilich noch in der Kirche, aber nicht von der Kirche; der gehört nicht zu dem unter den Secten verborgen liegenden göttlichen Samen; sein Gemeinschafthalten mit der Secte ist keine Schwachheitssünde, bei welcher der Gnadenstand noch bestehen kann; ein solcher handelt muhtwillig wider Gottes Gebot, denn Gott gebietet uns in seinem heiligen Worte, falsche Lehrer und ihren verfälschten Gottesdienst zu fliehen und zu meiden. So wenig die Lehre, daß die begnadigten Christen noch Schwachheitssünde haben, diejenigen rechtfertigt, welche darum meinen, in der Sünde wissentlich und muthwillig verharren zu können; so gewiß vielmehr solche auf Gnade Sündigende Kinder der Verdammniß sind; so wenig rechtfertigt die Lehre, daß es auch unter den Secten Kinder Gottes gibt, diejenigen, welche wider Gottes Gebot wissentlich darin verharren wollen, und so gewiß sind vielmehr auch solche muthwillige Theilnehmer an der Verfälschung des Wortes der Wahrheit Kinder der Verdammniß. Denn also stehet geschrieben:

    5. Mos. 13,1-3.: "Wenn ein Prophet oder Träumer unter euch wird aufstehen und gibt dir ein Zeichen oder Wunder, und das Zeichen oder Wunder kommt, davon er dir gesagt hat, und spricht: Laß uns andern Göttern folgen, die ihr nicht kennet, und ihnen dienen - so sollst du nicht gehorchen den Worten solches Propheten oder Träumers; denn der Herr, euer Gott, versucht euch, daß er erfahre, ob ihr ihn von ganzem Herzen und von ganzer Seele lieb habt."

    Matth. 7,15.: "Sehet euch vor vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie reißende Wölfe!"

    Matth. 24,23.24.: "So alsdann jemand zu euch wird sagen: siehe, hier ist Christus oder da, so sollt ihr es nicht glauben. Denn es werden falsche Christi und falsche Propheten aufstehen, und große Zeichen und Wunder thun, daß verführet werden in den Irrthum (wo es möglich wäre) auch die Auserwählten."

    Apost. 20,30.31.: "Auch aus euch selbst werden aufstehen Männer, die da verkehrte Lehren reden, die Jünger an sich zu ziehen. Darum seid wacker, und denket daran, daß ich nicht abgelassen habe drei Jahre, Tag und Nacht einen jeglichen mit Thränen zu vermahnen."

    Röm. 16,17.18.: "Ich ermahne aber euch, liebe Brüder, daß ihr aufsehet auf die, die da Zertrennung und Aergerniß anrichten, neben der Lehre, die ihr gelernet habt, und weichet von denselbigen. Denn solche dienen nicht dem Herrn Jesu Christo, sondern ihrem Bauch, und durch süße Worte und prächtige Rede verführen sie die unschuldigen Herzen."

    1. Cor. 10,18.21.: "Sehet an den Israel nach dem Fleisch. Welche die Opfer essen, sind die

    nicht in der Gemeinschaft des Altars? Ihr könnet nicht zugleich trinken des Herrn Kelch und der Teufel Kelch; ihr könnet nicht zugleich theilhaftig sein des Herrn Tisches und der Teufel Tisches."

    1. Cor. 11,19.: "Es müssen Rotten unter euch sein, auf daß die, so rechtschaffen sind,
  • offenbar unter euch werden."
    1. Cor. 6,14-18.: "Ziehet nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen. Denn was hat die

    Gerechtigkeit für Genieß mit der Ungerechtigkeit? Was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsterniß? Wie stimmt Christus mit Balial? Oder was für ein Theil hat der Gläubige mit den Ungläubigen? Was hat der Tempel Gottes für eine Gleiche mit den Götzen? Ihr aber seid der Tempel des lebendigen Gottes, wie denn Gott spricht: Ich will in ihnen wohnen, und in ihnen wandeln, und will ihr Gott sein, und sie sollen mein Volk sein. Darum gehet aus von ihnen, und sondert euch ab, spricht der Herr, und rühret kein Unreines an; so will ich euch annehmen. Und euer Vater sein, und ihr sollt meine Söhne und Töchter sein, spricht der allmächtige Herr."

    Gal. 5,9.: "Ein wenig Sauerteig versäuert den ganzen Teig."

    Tit. 3,10.11.: "Einen ketzerischen Menschen meide, wenn er einmal und abermal ermahnet ist, und wisse, daß ein solcher verkehrt ist und sündiget, als der sich selbst verurtheilet hat."

    2. Joh. 10.11.: "So jemand zu euch kommt, und bringet diese Lehre nicht, den nehmet nicht

    zu Hause, und grüßet ihn auch nicht. Denn wer ihn grüßet, der macht sich theilhaftig seiner bösen Werke.

    Offbg. 18,4.: "Gehet aus von ihr (Babylon), mein Volk, daß ihr nicht theilhaftig werdet ihrer Sünden, auf daß ihr nicht empfanget etwas von ihren Plagen.

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Apologie: "Doch soll man falsche Lehrer nicht annehmen oder hören, denn dieselbigen sind nicht mehr an Christus statt, sondern sind Widerchristi. Und Christus hat von denen klar befohlen: 'Hütet euch für den falschen Propheten.' Und Paulus zu den Galatern: 'Wer euch ein ander Evangelium predigt, der sei verflucht.'" (Müller pg. 162.)

    Schmalk. Art. Anhang: "Zum dritten muß man auch dies wissen, obschon der Papst den Primat und Oberkeit aus göttlichem Recht hätte, daß man denjenigen Päbsten, so falsche Gottesdienst, Abgötterei und falsche Lehre wider das Evangelium fürgeben, keinen Gehorsam schuldig ist. Ja, das mehr ist, man solle auch solche Päbste und solch Reich für ein Anathema und verfluchtes Wesen halten, wie Paulus klar sagt Gal. 1,8. u. in Actis steht 5,29." (Müller pg. 335.)

    Ebendaselbst: "Weil nun dem also ist, sollen alle Christen auf das fleißigste sich hüten, daß sie solcher gottlosen Lehre, Gotteslästerung und unbilliger Wütherei sich nicht theilhaftig machen, sondern sollen vom Pabst und seinen Gliedern oder Anhang, als von des Antichrists Reich, weichen und es verfluchen, wie Christus befohlen hat: ' Hütet euch für den falschen Propheten.' Und Paulus gebeut, daß man falsche Prediger meiden, und als ein Gräuel verfluchen soll. Und 2. Cor. 6. Spricht er: 'Ziehet nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen, denn was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsterniß' etc. Schwer ist es, daß man so viel Landen und Leuten sich trennen, und eine sondere Lehre führen will. Aber hie stehet Gottes Befehl, daß jedermann sich soll hüten, und nicht mit denen einhellig sein, so unrechte Lehre führen, oder mit Wütherei zu erhalten gedenken." (Müller pg. 336.337.)

    Ebendaselbst: "So gebeut Paulus, daß alle Bischöfe, so entweder selbst unrecht lehren oder unrechte Lehre und falschen Gottesdienst verteidigen, für sträfliche Leute sollen gehalten werden." (Müller pg. 342.)

    Concordienformel, Wiederholung, Art. 10.: "Wie auch unter die rechte freie Adiaphora oder Mitteldinge nicht sollen gerechnet werden solche Ceremonien, die den Schein haben oder, dadurch Verfolgung zu meiden, den Schein fürgeben wollten, als wäre unsere Religion mit der Papistischen nicht weit von einander oder wäre uns dieselbe ja nicht hoch entgegen, oder, wann solche Ceremonien dahin gemeinet, also erfordert oder aufgenommen, als ob darmit und dadurch beide widerwärtige Religionen verglichen und Ein Corpus worden, oder wiederum einen Zutritt zum Pabstthum und ein Abweichen von der reinen Lehre des Evangelii und wahren Religion geschehen, oder gemächlich daraus erfolgen sollte. Denn in diesem Fall soll und muß gelten, das Paulus schreibt 2. Cor. 6.: 'Ziehet nicht am fremden Joch; was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis? Darum gehet aus von ihnen, und sondert euch ab, spricht der Herr.'" etc. (Müller pg. 698.)

    1. Ein jeder Christ ist bei seiner Seligkeit verbunden, sich zu den rechtgläubigen Gemeinden

    und ihren rechtgläubigen Predigern zu bekennen und resp. zu halten, wo er solche findet.

     

     

    1. Beweis aus Gottes Wort.

    Der Herr spricht: "Wer mich bekennet vor den Menschen, den will Ich bekennen vor meinem himmlischen Vater. Wer mich aber verleugnet vor den Menschen, den will Ich auch verleugnen vor meinem himmlischen Vater." "Matth. 10,32.32. Ferner: "Wer sich aber mein und meiner Worte schämet, deß wird sich des Menschensohn auch schämen, wenn er kommen wird in seiner Herrlichkeit, und seines Vaters, und der heiligen Engel." Luc. 9,26. Endlich schreibt sein heiliger Apostel: "So du mit deinem Munde bekennest Jesum, daß er der Herr sei, und glaubest in deinem Herzen, daß ihn Gott von den Todten auferwecket hat; so wirst du selig. Denn so man von Herzen glaubt, so wird man gerecht; und so man mit dem Munde bekennet, so wird man selig." Röm. 10,9.10. Hiernach kann der nicht selig werden, welcher zwar den Glauben an Christum und seine Wahrheit in seinem Herzen tragen, aber denselben nicht mit dem Munde bekennen will. Sonach ist jeder Christ bei seiner Seligkeit verbunden, sich öffentlich von denen loszusagen, von welchen er erkennt, daß sie Christi Wahrheit verfälschen, und sich öffentlich zu denen zu bekennen und zu halten, von welchen er erkennt, daß sie für Christum und seine ungefälschte Wahrheit zeugen. Daher spricht der Herr ferner: "Wer euch höret, der höret mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich." Luc. 10,16. "Wo euch jemand nicht annehmen wird, noch eure Rede hören, so gehet heraus von demselbigen Hause oder Stadt, und schüttelt den Staub von euren Füßen! Wahrlich, ich sage euch: Dem Lande der Sodomer und Gomorrer wird es erträglicher ergehen am jüngsten Gericht, denn solcher Stadt. Wer euch aufnimmt, der nimmt mich auf; und wer mich aufnimmt, der nimmt den auf, der mich gesandt hat. Wer einen Propheten aufnimmt in eines Propheten Namen, der wird eines Propheten Lohn empfangen. Wer einen Gerechten aufnimmt in eines Gerechten Namen, der wird eines Gerechten Lohn empfangen." Matth. 10,14.15.40.41. Daher schreibt denn auch St. Paulus an den Timotheus: "Schäme dich nicht des Zeugnisses unseres Herrn, noch meiner, der ich sein Gebundener bin; sondern leide dich mit dem Evangelio, wie ich, nach der Kraft Gottes." 2. Tim. 1,8.

    Gottes Wort sagt es aber auch ausdrücklich, daß ein Christ Gemeinschaft halten solle mit denen, die den rechten Glauben bekennen, und sich hüten müsse, Ursache zu Trennungen und Spaltungen zu geben, sei es durch Wort oder durch That. Denn also stehet geschrieben: "Ich ermahne euch aber, l. Br., durch den Namen unseres Herrn Jesu Christi, daß ihr allzumal einerlei Rede führet, und lasset nicht Spaltungen unter euch sein, sondern haltet fest aneinander, in Einem Sinn, und in einerlei Meinung. Denn mir ist vorgekommen, l. Br., durch die aus Chloe's Gesinde von euch, daß Zank unter euch sei. Ich sage aber davon, daß unter euch einer spricht: Ich bin Paulisch; der andere: Ich bin Apollisch; der dritte: Ich bin Kephisch; der vierte: Ich bin Christisch. Wie? Ist Christus nun zertrennet? Ist denn Paulus für euch gekreuziget? Oder seid ihr in Pauli Namen getauft?"

    1. Cor. 1,10-13. Ferner: "Seid fleißig zu halten die Einigkeit im Geist, durch das Band des Friedens. Ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid auf einerlei Hoffnung eures Berufes. Ein Herr, Ein Glaube, Eine Taufe, Ein Gott und Vater (unser) aller, der da ist über euch alle, und durch euch alle, und in euch allen." (Eph. 4,3-6. Endlich: "Sie sind von uns ausgegangen, aber sie waren nicht von uns; denn wo sie von uns gewesen wären, so wären sie ja bei uns geblieben; aber auf daß sie offenbar würden, daß sie nicht alle von uns sind."

    1. Joh. 2,19. Dieß alles sind Gründe, auf denen die Ermahnung des Apostels beruht: "Lasset
  • uns ... nicht verlassen unsere Versammlung, wie etliche pflegen," (Hebr. 10,25. Und der Ausspruch des Herrn: "Höret er die Gemeine nicht, so halte ihn als einen Heiden und Zöllner." Matth. 18,17.

    So wird uns denn von den ersten Christen berichtet, nicht nur: "Sie blieben aber beständig in der Apostel Lehre," sondern auch: "und in der Gemeinschaft, und im Brodbrechen, und im Gebet. Alle aber, die gläubig waren geworden, waren beieinander ... Und sie waren täglich und stets bei einander einmüthiglich im Tempel, und brachen das Brod hin und her in den Häusern, nahmen die Speise, und lobten Gott mit Freuden und einfältigem Herzen, und hatten Gnade bei dem ganzen Volk. Der Herr aber that hinzu täglich, die da selig wurden, zu der Gemeine." Apost. 2,42.44.46.47.

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Concordienformel: "Und nachdem gleich nach der Apostel Zeit, auch noch bei ihrem Leben falsche Lehrer und Ketzer eingerissen und wider dieselbige in der ersten Kirchen Symbola d. i.. kurze, runde Bekenntnisse gestellet, welche vor den einhelligen, allgemeinen Christlichen Glauben und Bekenntniß der rechtgläubigen und wahrhaftigen Kirchen gehalten, als nämlich: das Symbolum apostolicum, Symbolum Nicaenum und Symbolum Athanasii; bekennen wir uns zu denselben und verwerfen hiermit alle Ketzereien und Lehre, so denselben zuwider in die Kirche Gottes eingeführet worden sind. ... Zum dritten, dieweil in diesen letzten Zeiten der gütige Gott aus sondern Gnaden die Wahrheit seines Worts aus der gräulichen Finsterniß des Pabstthums durch den getreuen Dienst des theuren Mannes Gottes Dr. Luthers wieder ans Licht gebracht hat und dieselbige Lehr aus und nach Gottes Wort wider des Pabstthums und auch anderer Secten Verfälschung in die Artikel und Hauptstück der Augsburgischen Confession zusammengezogen ist, so bekennen wir uns auch zu derselben ersten ungeänderten Augsb. Confession, nicht derwegen, daß sie von unsern Theologis gestellet, sondern will sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegründet ist, allermaßen, wie sie An. 30. etc. in Schriften verfasset und dem Kaiser Carolo V. von etlichen christlichen Churfürsten und Ständen des röm. Reichs als ein allgemein Bekenntniß der reformirten Kirchen zu Augsburg übergeben, als dieser Zeit unserm Symbolo, durch welches unsere reformirte Kirchen von der Papisten und andern verworfenen und verdammten Secten und Ketzereien abgesondert worden, inmassen denn solches in der alten Kirchen herkommen und gebräuchlich gewesen, daß die folgende Synodi, Christliche Bischöfe und Lehrer sich auf das Nicänische Symbolum gezogen und darzu bekannt haben." (Summ. Begriff und Wiederholung. [Müller pg. 517.569.]) Hieraus ist deutlich zu ersehen, daß unsere Kirche, weit entfernt, sich durch ihre Trennung von dem Pabstthum von der wahren rechtgläubigen christlichen Kirche trennen zu wollen, damit vielmehr der wahren Kirche aller vergangenen Zeit hat treu sein wollen. Ja, sie hat sich dadurch so wenig von derselben absondern wollen, daß sie sich in der Augsburgischen Confession vielmehr auf ihre Uebereinstimmung nicht nur mit der Schrift, sondern auch mit der Kirche, und nicht nur mit dieser überhaupt, sondern auch mit der rechten römischen insonderheit berufen und also erklärt hat: "So denn dieselbige (unsere Lehre) in heiliger Schrift klar gegründet, und darzu auch gemeiner christlicher, ja römischer Kirchen, so viel aus der Väter Schrift zu vermerken, nicht zuwider noch entgegen ist, so achten wir auch, unsre Widersacher können in obangezeigten Artikeln nicht uneinig mit uns sein." (Schluß der 21 Artikel. [Müller pg. 47.]) wie aber immer die ganze spätere Kirche sich zur früheren bekennen soll, so soll sich auch jeder einzelne Christ immer zur rechtgläubigen Kirche bekennen und halten.

     

     

     

    IX. These.

    Zur Erlangung der Seligkeit unbedingt nothwendig ist nur die Gemeinschaft mit der unsichtbaren Kirche, welcher ursprünglich allein alle jene herrlichen die Kirche betreffenden Verheißungen gegeben sind.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • Gottes Wort sagt: "So halten wir es nun, daß der Mensch gerecht werde ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben." Röm. 3,28. "Und ist in keinem anderen Heil, ist auch kein anderer Name den Menschen gegeben, darinnen wir sollen selig werden." Apost. 4,12. Hiernach ist unbedingt und allein zur Seligkeit nothwendig die Gemeinschaft mit Christo durch den Glauben. Der Grundsatz: "Außer der Kirche kein Heil - Wer die Kirche auf Erden nicht zur Mutter hat, hat Gott im Himmel nicht zum Vater," ist daher nur in dem Sinne wahr, daß außer der unsichtbaren Kirche kein Heil und keine göttliche Gnadenkindschaft ist; denn dieß heißt eben nichts anderes, als: "außer Christo ist kein Heil;" denn wer nicht in innerlicher Gemeinschaft mit den Gläubigen und Heiligen steht, der steht auch nicht in Gemeinschaft mit Christo: hingegen wer durch den Glauben in Gemeinschaft mit Christo steht, der steht auch in Gemeinschaft mit allen denen, in denen Christus wohnt, d. i., mit der unsichtbaren Kirche. Wer daher die Seligkeit an die Gemeinschaft mit irgend einer sichtbaren Kirche bindet, stößt damit den Artikel von der Rechtfertigung eines armen Sünders vor Gott allein durch den Glauben an Jesum Christum um; obwohl auch das wahr ist, daß außer der sichtbaren Kirche kein Heil ist, wenn man unter der sichtbaren Kirche nicht irgend eine Particularkirche, sondern die Versammlung aller Berufenen versteht; denn außer dem Haufen der Berufenen sind keine Auserwählten zu suchen d. h. ohne das Wort Gottes, welches allein in dem Haufen der Berufenen ist, ist kein Glaube, und darum auch kein Christus und keine Seligkeit: "Denn wer den Namen des Herrn wird anrufen, soll selig werden. Wie sollen sie aber anrufen, an den sie nicht glauben? Wie sollen sie aber glauben, von dem sie nichts gehört haben? Wie sollen sie aber hören ohne Prediger? - So kommt der Glaube aus der Predigt, das Predigen aber durch das Wort Gottes." Röm. 10,13.14.17.
    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Apologie: "Darüber wird die rechte Lehre und Kirche oft so gar untergedruckt und verloren, wie unterm Pabstthum geschehen, als sei keine Kirche, und läßt sich oft ansehen, als sei sie gar untergangen." (Müller pg. 153.)

    Großer Katechismus: "Also richtet der hl. Geist die Heiligung aus durch die folgende Stück, das ist, durch die Gemeine der Heiligen oder Christliche Kirche, Vergebung der Sünde, Auferstehung des Fleisches und ewiges Leben, das ist, daß er uns erstlich führet in seine heilige Gemeine und in der Kirchen Schooß leget, dadurch er uns prediget und zu Christo bringet ... so lerne nun diesen Artikel (den dritten) aufs deutlichste verstehen. Wenn man fraget: Was meinest du mit den Worten: Ich gläube an den hl. Geist? daß du könnest antworten: "Ich gläube, daß mich der hl. Geist heilig machet, wie sein Name ist. Womit thut er aber solches? Oder, was ist seine Weise und Mittel dazu? Antwort: durch die Christliche Kirche , Vergebung der Sünden, Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben. Denn zum ersten hat er eine sonderliche Gemeine in der Welt, welche ist die Mutter, so einen jeglichen Christen zeuget und trägt durch das Wort Gottes ... Denn wo ers nicht predigen lässet und im Herzen erweckt, daß mans fasset, da ists verloren, wie unterm Pabstthum geschehen ist, da der Glaube ganz unter die Bank gesteckt und niemand Christum für einen Herrn erkannt hat ... Woran hat es denn gemangelt? Daran, daß der hl. Geist nicht ist da gewesen, der solches hätte offenbaret und predigen lassen, sondern Menschen und böse Geister sind da gewesen, die uns haben gelehret durch unsere Werke selig zu werden und Gnad erlangen, darum ists auch keine Christliche Kirche, denn wo man nicht von Christo prediget, da ist kein hl. Geist, welcher die Christliche Kirche machet, berufet und zusammen bringet. Außer welcher niemand zu dem Herrn Christo kommen kann... Außer der Christenheit aber, da das Evangelium nicht ist, ist auch keine Vergebung nicht, wie auch keine Heiligkeit da sein kann ... Denn was außer der Christenheit ist, es seien Heiden, Türken, Jüden, oder falsche Christen und Heuchler, ob sie gleich nur Einen wahrhaftigen Gott gläuben und anbeten, so wissen sie doch nicht, was er gegen ihnen gesinnet ist, können sich auch keiner Liebe noch Gutes zu ihm versehen, darum sie im ewigen Zorn und Verdammniß bleiben." (Auslegung des 3. Art. Des Christlichen Glaubens. [Müller pg. 455.456.458.460.])

    Schmalk. Artikel: "Und in diesen Stücken, so das mündliche äußerliche Wort betreffen, ist fest darauf zu bleiben, daß Gott niemands einen Geist oder Gnade gibt ohne durch oder mit dem vorgehenden äußerlichen Wort ... Darum sollen und müssen wir darauf beharren, daß Gott nicht will mit uns Menschen handeln, denn durch sein äußerlich Wort und Sacrament; alles aber, was ohne solch Wort und Sacrament vom Geist gerühmet wird, das ist der Teufel." (Theil 3. Art. 8. [Müller pg. 321.322.])

     

     

    Zweiter Theil.

    VOM HEILIGEN PREDIGTAMT ODER PFARRAMT.

     

    1. These.

    Das heilige Predigtamt oder Pfarramt ist eine von dem Priesteramt, welches alle Gläubigen haben, verschiedenes Amt.

    1. Beweis aus Gottes Wort.

    Obgleich uns in der hl. Schrift bezeugt wird, daß alle gläubigen Christen Priester sind (1. Pet. 2,9. Offb. 1,6.5,10.), so wird uns doch zugleich darin ausdrücklich gelehrt, daß es in der Kirche ein Amt zu lehren, zu weiden, zu regieren etc. gebe, welches die Christen vermöge ihres allgemeinen Christenberufes nicht haben. Denn also stehet geschrieben: "Sind sie alle Apostel? Sind sie alle Propheten? Sind sie alle Lehrer? Etc. (1. Cor. 12,29.) "Wie sollen sie aber predigen, wo sie nicht gesandt werden?" (Röm. 10,15.) "Liebe Brüder, unterwinde sich nicht jedermann Lehrer zu sein, und wisse, daß wir desto mehr Urtheil empfangen werden." (Jac. 3,1.)

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Augsb. Conf.: "Vom Kirchenregiment wird gelehret, daß niemand in der Kirchen öffentlich lehren oder predigen, oder Sacrament reichen soll ohne ordentlichen Beruf." (Art.14.) [Müller pg. 42.]

     

     

     

     

    II. These.

    Das Predigtamt oder Pfarramt ist keine menschliche Ordnung, sondern ein von Gott selbst gestiftetes Amt.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • Daß das heilige Predigtamt oder das Amt des Neuen Testamentes nicht eine menschliche Ordnung, nicht eine kirchliche Einrichtung, sondern ein Werk der göttlichen Weisheit, eine Stiftung Gottes selbst sei, erhellt aus den Weissagungen der Propheten, daß Gott der Kirche des Neuen Bundes selbst Hirten und Lehrer geben werden: "Der Herr gibt das Wort mit großen Scharen Evangelisten," Ps. 68,12. "Und will euch Hirten geben nach meinem Herzen, die euch weiden sollen mit Lehre und Weisheit." Jer. 3,15. "Und ihr Kinder Zions, freuet euch, und seid fröhlich in dem Herrn, eurem Gott, der euch Lehrer zur Gerechtigkeit gibt," Joel 2,23. Die göttliche Einsetzung des neutestamentlichen Amtes erhellt aus dem Berufe der heil. Apostel zum Lehramt durch den Sohn Gottes nach Matth. 10.28,18-20. Luc. 9,1-10. Marc. 16,15. Joh. 20,21-23. 21,15-17. ("Weide meine Schaafe.") und der siebenzig Jünger nach Luc. 10,1-22. Endlich erhellt die Göttlichkeit des evangelischen Kirchenamtes aus allen den Stellen, in welchen auch die mittelbar Berufenen als von Gott Berufene dargestellt werden: "So habt nun Acht auf euch selbst und auf die ganze Heerde, unter welche euch der heil. Geist gesetzet hat zu Bischöfen, zu weiden die Gemeine Gottes, welche er durch sein eigenes Blut erworben hat," Apost. 20,28. "Und Gott hat gesetzt in der Gemeine aufs erste die Apostel, aufs andere die Propheten, aufs dritte die Lehrer, darnach die Wunderthäter, darnach die Gaben gesund zu machen, Helfer, Regierer, mancherlei Sprachen. Sind sie alle Apostel? Sind die alle Propheten? Sind sie alle Lehrer? Sind sie alle Wunderthäter?" 1. Cor. 12,28.29. "Und Er (Christus) hat etliche zu Aposteln gesetzt, etliche aber zu Propheten, etliche zu Evangelisten, etliche zu Hirten und Lehrern," Eph. 4,11. Daher denn die heiligen Apostel sich den mittelbar berufenen Dienern der Kirche als deren Amtsgenossen an die Seite setzen: "Die Aeltesten, so unter euch sind, ermahne ich, der Mitälteste," 1. Pet. 5,1. Vergl. 2. Joh. 1. 3. Joh. 1., wo sich Johannes einen Presbyter oder Aeltesten; ferner Col 4,7., wo Paulus den Tychikus Mitknecht; ferner Phil. 2,2225., wo Paulus den Epaphroditus seinen Gehülfen und Mitstreiter und den Apostel der Philipper; endlich 1 Cor. 4,1. 1,1., wo sich Paulus mit Sosthenes Christi Diener und Haushalter über Gottes Geheimnisse nennt.
    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Augsb. Confession: "Solchen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt."Art. 5. (Müller pg. 39.)

    Hier ist allerdings von dem Predigtamt nicht in concreto oder vom Pfarramt, sondern vom Amte in abstracto die Rede, wie u. A. Ludwig Hartmann ganz richtig erinnert, welcher in seinem Pastorale schreibt: "Vom Ministerium kann auf zweierlei Weise gehandelt werden:

    1. abstractiv, sofern der Stand selbst und das Amt selbst der christlichen Betrachtung
  • unterliegt, in welchem Betracht vom Amte im 5. Art. Der Augsb. Conf. gehandelt wird;
    1. concretiv oder in Ansehung der Personen, die sich in diesem heiligen Amte befinden; so

    wird von diesem Gegenstand im 14. Art. der Augsb. Conf. gehandelt." Dasselbe geht auch aus den Schwabacher Artikeln Luthers hervor, aus denen der 5. Art. Der Augustana genommen ist. Jener lautet nehmlich also: "Solchen Glauben zu erlangen oder uns Menschen zu geben hat Gott eingesetzt das Predigtamt oder mündlich Wort, nehmlich das Evangelium, durch welches er solchen Glauben und seine Macht, Nutz und Frucht verkündigen läßt und gibt auch durch dasselbige, als durch ein Mittel, den Glauben mit seinem hl. Geist, wie und wo er will. Sonst ist kein ander Mittel noch Weise, weder Weg noch Steg, den Glauben zu bekommen. Denn Gedanken außer und vor dem mündlichen Wort, wie heilig und gut sie scheinen, sind sie doch eitel Lügen und Irrthum." (Hist. Der A. C. durch Dr. David Chyträum. Frkf. 1580. S. 25.) Daher heißt es denn auch in der Concordienformel: "Ministerium ecclesiasticum, hoc est, verbum Die praedicatum et auditum" (der "Kirchendienst",) das ist, das gepredigte und gehörte Wort (Müller pg. 729), ferner: "Verbum illud, quo vocamur, ministerium Spiritus est," das Wort, dadurch wir berufen werden, ist ein Amt des Geistes. (Müller pg. 710.) Es ist dies um derjenigen willen wichtig, welche das Pfarramt zu einem Gnadenmittel machen und es dem Wort und den Sacramenten coordiniren und behaupten, daß dasselbe jedem Menschen zur Seligkeit unbedingt nothwendig sei, so daß ein Mensch ohne den Dienst eines ordinirten Pfarrers weder zum Glauben kommen, noch Absolution seiner Sünden erlangen könne; während unsere Kirche dies nur von dem mündlichen und leiblichen Wort im Gegensatz zu einem angeblichen innerlichen Worte und zu jeder Art von Enthusiasterei lehrt. Nichts destoniger will unser Grundbekenntniß im 5. Artikel ohne Zweifel auch für die göttliche Einsetzung des Pfarramtes, wenn auch nur indirect, Zeugniß ablegen, wie aus allen Commentaren unserer rechtgläubigen Theologen zu diesem Artikel klar hervorgeht. Vgl. Mylius, Carpzov, Menzer, Franz u. A.

    Schmalkaldische Artikel: "Joh. 20. Sendet Christus seine Jünger zugleich zum Predigtamt ohne all Unterscheid, daß einer weder mehr noch weniger 'Gewalt soll haben, denn der andere ... Weil nu Paulus klar zeugt, er habe bei Petro nicht wöllen ansuchen, daß er ihm zu predigen erläubte, auch dazumal, da er am letzten sei zu ihm kommen, haben wir ein gewisse Lehre, daß das Predigtamt vom gemeinen Beruf der Apostel herkommt." (Anhang von der Gewalt und Oberkeit des Pabstes. [Müller pg. 329.330.])

     

    III. These.

    Das Predigtamt ist kein willkürliches Amt, sondern ein solches Amt, dessen Aufrichtung der Kirche geboten und an das die Kirche bis an das Ende der Tage ordentlicher Weise gebunden ist.

    1.  
    2. Beweis aus Gottes Wort.
  • So spricht der Herr Matth. 28,19.20.: "Gehet hin, und lehret alle Völker und taufet sie etc.; und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende." Hieraus gehet klar hervor, daß das Predigtamt der Apostel aus Christi Befehl bis an das Ende der Tage währen soll; soll dieß aber geschehen, so muß die Kirche bis an das Ende der Tage fort und fort das ordentliche öffentliche Predigtamt aufrichten und die Gnadenmittel in dieser Ordnung unter sich handhaben.
    1.  
    2. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Apologie Art. 13.: "Wo man aber das Sacrament des Ordens wollt nennen ein Sacrament von dem Predigtamt und Evangelio so hätte es keine Beschwerung, die Ordination ein Sacrament zu nennen. Denn das Predigtamt hat Gott eingesetzt und geboten, und hat herrliche Zusage Gottes, Röm. 1.; 'Das Evangelium ist eine Kraft Gottes allen denjenigen, so daran glauben,' etc. Es. 55.: 'Das Wort, das aus meinem Munde gehet, soll nicht wieder leer zu mir kommen, sondern thun, was mir gefället.' Wenn man das Sacrament des Ordens also verstehen wollt, so möchte man auch das Auflegen der Hände ein Sacrament nennen. Denn die Kirche hat Gottes Befehl, daß sie soll Prediger und Diaconos bestellen. Dieweil nun solches sehr tröstlich ist, so wir wissen, daß Gott durch Menschen und diejenigen, so von Menschen gewählet sind, predigen und wirken will: so ist's gut, daß man solche Wahl hoch rühme und ehre; sonderlich wider die teuflischen Anabaptisten, welche solche Wahl sammt dem Predigtamt und leiblichen Wort verachten und lästern." (Müller pg. 203.)

    Augsb. Confession: "Denselben Gewalt der Schlüssel und Bischöfe übet und treibet man allein mit der Lehre und Predigt Gottes Worts und mit der Handreichung der Sacrament gegen vielen oder einzelnen Personen, darnach der Beruf ist; dann damit werden gegeben nicht leibliche, sondern ewige Dinge und Güter, als nehmlich ewige Gerechtigkeit, der hl. Geist und das ewige Leben. Diese Güter kann man anders nicht erlangen, denn durch das Amt der Predigt und durch die Handreichung der Sacrament." (Art. 28. [Müller pg. 63.]) Hier wird die Gewalt der Schlüssel, welche die Kirche hat und vermöge welcher sie die Gnadenmittel handhabt, mit der Gewalt der Bischöfe indentificirt und die Erlangung der ewigen Güter daran gebunden, nicht zwar, weil ohne die Verwaltung der Gnadenmittell durch die öffentlichen Amtspersonen die ewigen Güter des Reiches Christi absolut nicht zu erlangen wären, sondern weil Gott diese Güter ordentlicher Weise nur auf diesem Wege den Menschen mittheilen will.

     

    IV. These.

    Das Predigtamt ist kein besonderer, dem gemeinen Christenstand gegenüberstehender heiligerer Stand, wie das levitische Priesterthum, sondern ein Amt des Dienstes.

    1.  
    2. Beweis aus Gottes Wort.
  • Laut Gottes Wortes sind alle gläubige Christen und sie allein Priester (priesterlichen Standes). Vergl. 1. Pet. 2,9. Offenb. 1,6. Es ist unter ihnen kein Unterschied des Standes, sie sind allzumal Einer in Christo Jesu, Gal. 3,28., sie sind alle Brüder, Matth. 23, 8-12. Wie aber im Alten Bunde zwar alle Söhne Aarons priesterlichen Geschlechts und Standes waren, aber immer nur einige des Priesteramtes pflegten und Dienst thaten, so sind auch im Neuen Bunde diejenigen, welche das öffentliche Predigtamt tragen, nicht deswegen Priester, oder Priester vor anderen, sondern allein die Dienstthuenden unter einem priesterlichen Volke. Daher der hl. Apostel schreibt: "Wer ist nun Paulus? Wer ist Apollo? Diener sind sie, durch welche ihr seid gläubig worden." 1. Cor. 3,5. Ferner: "Denn wir predigen uns nicht selbst, sondern Christum Jesum, daß er sei der Herr, wir aber eure Knechte um Jesu willen." 2. Cor. 4,5. "Für seinen Leib welcher ist die Gemeine, welcher ich ein Diener worden bin nach dem göttlichen Predigtamte, das mir gegeben ist unter euch, daß ich das Wort Gottes reichlich predigen soll." Col. 1, 24.25.
    1.  
    2. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Apologie. 1. Art. Von Mißbr.: "Gabriel unter andern Ursachen, warum den Laien nicht beide Gestalt gereicht werde, setzt auch diese: es habe müssen ein Unterscheid sein, sagt er, unter Priestern und Laien. Und ich halt wohl, es sei die größte und fürnehmste Ursach, warum sie heutiges Tages so fest halten, damit der Pfaffenstand heiliger scheine gegen dem Laienstand; das ist nun ein Menschen-Gedanken; worauf der gehe, ist wohl abzunehmen." (Müller pg. 233.)

    Ebendaselbst, Art. 3. Der Mißbr.: "So heißet Liturgia griechisch eigentlich ein Amt, darinne man der Gemeine dienet; das schicket sich wohl auf unsere Lehre, daß der Priester da, als ein gemeiner Diener, denjenigen, so communiciren wollen, dienet und das heilige Sacrament reichet." (Müller pg. 267.)

     

     

    V. These.

    Das Predigtamt hat die Gewalt das Evangelium zu predigen und die heiligen Sacramente zu verwalten und die Gewalt eines geistlichen Gerichts.

    1.  
    2. Beweis aus Gottes Wort.
  • Welches die Gewalt sei, die das mit dem Apostolate von Christo gstiftete Predigtamt hat, zeigt der Herr klar und deutlich an, wenn er spricht: "Gehet hin und lehret alle Völker, und taufet sie im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des heiligen Geistes; und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe." (Matth. 28,19.20.) Ferner: "Gleichwie mich der Vater gesendet hat, so sende Ich euch ... Welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind die behalten." (Joh. 20,21.23.) Ferner: "Weide meine Lämmer. Weide meine Schafe." (Joh. 21,15.16.) Es ist also die in der obigen Thesis angegebene Gewalt. Daher der hl. Apostel schreibt: "Dafür halte uns jedermann, nehmlich für Christi Diener, und Haushalter über Gottes Geheimnisse." (1. Cor. 4,1.)
    1.  
    2. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Augsb. Conf. Art. 28.: "Nun lehren die Unsern also, daß die Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfen sei laut des Evangeliums ein Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu predigen, die Sünde zu vergeben und zu behalten, und die Sacrament zu reichen und zu handeln. Denn Christus hat die Apostel mit dem Befehl ausgesandt: ''Gleichwie mich mein Vater gesandt hat, also sende ich Euch auch; nehmet hin den heiligen Geist; welchen ihr die Sünden erlassen werdet, denen sollen sie erlassen sein, und denen ihr sie vorbehalten werdet, denen sollen sie vorbehalten sein.' Denselben Gewalt der Schlüssel oder Bischöfen übet und treibet man allein mit der Lehre und Predigt Gottes Worts und mit Handreichung der Sacrament, gegen vielen oder einzeln Personen, darnach der Beruf ist ... Derhalben ist das bischöfliche Amt nach göttlichen Rechten: das Evangelium predigen, Sünde vergeben, lehre urtheilen und die Lehre, so dem Evangelio entgegen, verwerfen, und die Gottlosen, dero gottlos Wesen offenbar ist, aus christlicher Gemein ausschließen, ohn menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort. Und dieß Falls sind die Pfarrleut und Kirchen schuldig, den Bischöfen gehorsam zu sein, laut dieses Spruchs Christi Lucae am X.: Wer Euch höret, der höret mich." (Müller pg. 63.64.)

    Apologie. Art. 28.: "Was aber die Bischöfe für ein Amt oder Gewalt haben in der Kirche, haben wir in der Confession gesagt. Die Bischöfe, so jetzund den Bischofsnamen tragen in der Kirchen, thun gar nicht ihr bischöflich Amt nach dem Evangelio, aber laß sie gleich Bischöfen sein der canonica politia nach, welche wir in ihrem Werth lassen. Wir reden aber von rechten christlichen Bischöfen; und es gefällt mir die alte Division oder Theilung nicht übel, da sie gesagt haben, bischöfliche Gewalt stehe in diesen zweien: potestate ordinis und potestate jurisdictionis, das ist in Reichung der Sacrament und geistlichem Gerichtszwang. So hat ein jeder christlicher Bischof potestatem ordinis, das ist das Evangelium zu predigen, Sacrament zu reichen, auch hat er Gewalt eines geistlichen Gerichtszwangs in der Kirchen, das ist Macht und Gewalt, aus der christlichen Gemeine zu schließen diejenigen, so in öffentlichen Lastern funden werden, und dieselbigen, wenn sie sich bekehren, wieder anzunehmen, und ihnen die Absolution mitzutheilen." (Müller pg. 288.)

    Schmalkald. Art. Anhang von der Bischöfe Gewalt: "In unserer Cofession und Apologia haben wir ingemein erzählet, was von Kirchengewalt zu sagen gewest ist. Denn das Evangelium gebeut denen, so den Kirchen sollen fürstehen, daß sie das Evangelium predigen, Sünde vergeben, und Sacramente reichen sollen, und über das gibt es ihnen die Jurisdiction, daß man die, so in öffentlichen Lastern liegen, bannen, und die sich bessern wollen, entbinden und absolviren soll. Nun muß es Jedermann, auch unsere Widersacher bekennen, daß diesen Befehl zugleich Alle haben, die den Kirchen fürstehen, sie heißen gleich Pastores oder Presbyteri oder Bischöfe." (Müller pg. 340.)

     

    VI. These.

    Das Predigtamt wird von Gott durch die Gemeinde, als Inhaberin aller Kirchengewalt oder der Schlüssel, und durch deren von Gott vorgeschriebenen Beruf übertragen. Die Ordination der Berufenen mit Handauflegung ist nicht göttlicher Einsetzung, sondern eine apostolische kirchliche Ordnung, und nur eine öffentliche feierliche Bestätigung jenes Berufes.

    1.  
    2. Das Predigtamt wird von Gott durch die Gemeinde, als Inhaberin aller Kirchengewalt oder

    der Schlüssel, und durch deren von Gott vorgeschriebenen Beruf übertragen.

    1.  
    2. Beweis aus Gottes Wort.

    Da die Gemeinde oder Kirche Christi d. i. die Versammlung der Gläubigen die Schlüssel und das Priesterthum unmittelbar hat (Matth. 18,15-20. 1. Pet. 2,5-10. - Vergl. Das oben unter Thesis IV des I. Theils Gesagte -) so ist sie es auch und kann nur sie es sein, durch welche, nehmlich durch deren Wahl, Beruf und Sendung, das Predigtamt, welches das Amt der Schlüssel und alle priesterliche Aemter in der Gemeinde öffentlich verwaltet, gewissen dazu tüchtigen Personen übertragen werden. Daher wir denn auch lesen, daß selbst der Apostel Matthias nicht von den Elfen allein, sondern von der ganzen Schaar der versammelten Gläubigen, deren bei hundert und zwanzig gegenwärtig waren, zu seinem hohen Amte gewählt wurde. Apost. 1,15-26. Ferner lesen wir, daß auch die Diakonen von der 'ganzen Menge' gewählt wurden. Apost. 6,1-6. Gehören zu der berufenden Gemeinde auch schon das Amt verwaltende Kirchendiener, so gehören natürlich auch diese und zwar sie, nach dem Amte, das sie in der Kirche bereits tragen, vor allen zu den Berufenden, so daß, wenn ihnen die ihrem Amte angemessene Mitwirkung hierbei versagt wird, der Beruf der 'Menge' in solchem Falle keine Giltigkeit hat; weil derselbe dann eben nicht von der Gemeinde, sondern von Einzelnen in der Gemeinde, die, wenn gehörig geordnet, aus Predigern und Zuhörern besteht, ergangen ist. Gehören jedoch keine bereits Amtirenden zu der berufenden Gemeinde, so hat zwar der Beruf der Menge auch ohne Mitwirkung ersterer seine Giltigkeit, doch erfordert es 1. die Liebe und Einigkeit, welche nach Christi Willen unter allen Gliedern seines Leibes statt finden und sich bezeugen soll, 2. die Ehre, welche die Gläubigen den treuen Trägern des Amtes schuldig sind, und 3. die Heiligkeit und Wichtigkeit der Sache selbst: daß auch eine allein stehende Gemeinde hier nicht allein nach ihrer Einsicht handle, sondern bereits vorhandene Kirchendiener, wenn sie solche zuziehen kann, auch wirklich zuziehe, ihres Rathes und Unterrichts sich hierbei bediene und ihnen insonderheit die Prüfung und ordentliche öffentliche feierliche Einsetzung des Gewählten überlasse. Das Vorbild hierzu ist u. a. das Apost. 6,1-6, für alle Zeiten der Kirche vorgestellte Beispiel.

    1.  
    2. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Apologie: Art. 7. "Die Sacrament, Taufe u. s. w. sind darum nicht ohne Wirkung der Kraft, daß sie durch Unwürdige oder Gottlose gereicht werden, denn um des Berufs willen der Kirchen sind solche da nicht für ihre eigene Person, sondern als Christus, wie Christus zeuget." (Müller pg. 158.)

    Schmalkald. Art. Anhang von der Gewalt und Oberkeit des Pabstes: "Ueber das muß man ja bekennen, daß die Schlüssel nicht Einem Menschen allein, sondern der ganzen Kirchen zugehöret, also gehören die Schlüssel ohne Mittel der ganzen Kirchen, dieweil die Schlüssel nicht anders sind, denn das Amt, dadurch solche Verheißung jedermann, wer es begehrt, wird mitgetheilet; wie es denn im Werk für Augen ist, daß die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu ordiniren. Und Christus spricht bei diesen Worten: 'Was ihr binden werdet' etc. und deutet, wem er die Schlüssel gegeben, nehmlich der Kirchen: 'Wo Zween oder Drei versammelt sein in meinem Namen' etc. ... Nu ist das Predigtamt an kein gewiß Ort noch Person gebunden, wie der Leviten Amt im Gesetz gebunden war, sondern es ist durch die ganze Welt ausgestreuet, und ist an dem Ort, da Gott seine Gaben gibt, Apostel, Propheten, Hirten, Lehrer etc." (Müller pg. 333.)

    Schmalkald. Art. Anhang von der Bischöfe Gewalt: "Denn wo die Kirche ist, da ist je der Befehl, das Evangelium zu predigen; darum müssen die Kirchen die Gewalt behalten, daß sie Kirchendiener fordern, wählen und ordiniren; und welche Gewalt ist ein Geschenk, welches der Kirchen eigentlich von Gott gegeben und von keiner menschlichen Gewalt der Kirchen kann genommen werden, wie St. Paulus zeuget Eph. 4., da er sagt: 'Er ist in die Höhe gefahren und hat Gaben gegeben den Menschen.' Und unter solchen Gaben, die der Kirchen eigen sind, zählet er Pfarrherrn und Lehrer, und hänget daran, daß solche gegeben werden zu Erbauung des Leibes Christi. Darum folget, wo eine rechte Kirche ist, daß da auch die Macht sei, Kirchendiener zu wählen und ordiniren; wie denn in der Noth auch ein schlechter Laie einen Andern absolviren und sein Pfarrherr werden kann; wie St. Augustin ein Historien schreibet, daß zween Christen in einem Schiffe beisammen gewesen, der einer den andern getauft und darnach von ihm absolvirt sei. Hierher gehören die Sprüche Christi, welche zeugen, daß die Schlüssel der ganzen Kirchen und nicht etlichen sondern Personen gegeben sind, wie der Text sagt: 'Wo Zween oder Drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen' etc. Zum Letzten wird solches auch durch den Spruch Petri bekräftigt, da er spricht: 'Ihr seid das königliche Priesterthum.' Diese Wort betreffen eigentlich die rechte Kirchen, welche weil sie allein das Priesterthum hat, muß sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und ordiniren. Solches zeuget auch der gemeine Gebrauch der Kirchen; denn vor Zeiten wählet das Volk Pfarrherrn und Bischöfe, dazu kam der Bischof am selben Ort oder in der Nähe gesessen, und bestätiget den gewählten Bischof etc." (Müller pg. 341.342.)

    Schmalkald. Art. Anhang von der Gewalt und Oberkeit des Pabstes_ "IM Concilio Nicaeno ist beschlossen worden, daß ein jegliche Kirche einen Bischof für sich selbst im Beiwesen eines oder mehr Bischöfen, so in der Nähe wohneten, wählen sollte. Solches ist nicht allein in Orient eine lange Zeit, sondern auch in andern und lateinischen Kirchen gehalten worden, wie solchs klar im Cypriano und Augustino ist ausgedrückt. Denn so spricht Cyprianus Ep. 4. ad Cornelium: 'Darum soll man es fleißig nach dem Befehl Gottes und der Apostel Gebrauch halten, wie es denn bei uns und fast in allen Landen gehalten wird, daß zu der Gemeine, da ein Bischof zu wählen ist, andere des Orts nahende gelegene Bischöfe zusammen sollen kommen und in Gegenwart der ganzen Gemein, die eines Jeden Wandel und Leben weiß, der Bischof soll gewählet werden. Wie wir denn sehen, daß es in der Wahl Sabini, unsers Mitgesellen, auch geschehen ist, daß er nach Wahl der ganzen Gemeine und Rath etlicher Bischöfen, so vorhanden gewest, zum Bischof erwählet und die Hände ihm aufgelegt sind' u. s. w. Diese Weise heißet Cyprianus eine göttliche Weise und apostolischen Gebrauch und zeuget, daß es fast in allen Landen dazumal so gehalten sei. ... Zum Letzten, wie kann der Pabst nach göttlichen Rechten über die Kirchen sein, weil doch die Wahl bei der Kirchen steht?" (Müller pg. 331.332.)

    1.  
    2. Die Ordination der Berufenen mit Handauflegung ist nicht göttlicher Einsetzung, sondern

    eine apostolische kirchliche Ordnung, und nur eine öffentliche feierliche Bestätigung des Berufs.

    1.  
    2. Beweis aus Gottes Wort.
  • Wovon Gottes Einsetzung in Gottes Wort nicht nachgewiesen werden kann, dieß kann ohne Abgötterei nicht für Gottes eigene Stiftung erklärt und angenommen werden; von einer göttlichen Einsetzung der Ordination schweigt aber die Schrift, und bezeugt uns allein, daß die hl. Apostel dieselbe gebraucht und daß damals mit der Handauflegung die Mittheilung herrlicher Gaben verbunden gewesen sei. Freilich ist es jedoch nach Gottes Wort außer Zweifel, daß auch noch jetzt die Ordination, wenn sie mit einem gläubigen, auf die dem Predigtamt insonderheit gegebenen herrlichen Verheißungen gegründeten, Gebete der Kirche verbunden ist, keine leere Ceremonie, sondern von Ausschüttung himmlischer Gaben über den gläubigen Ordinatus begleitet sei.
    1.  
    2. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Schmalk. Art. II. Anh.: "Diese Worte betreffen eigentlich die rechte Kirchen, welche, weil sie allein das Priesterthum hat, muß sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und ordiniren. Solches zeuget auch der gemeine Brauch der Kirche; denn vor Zeiten wählet das Volk Pfarrherrn und Bischöfe; dazu kam der Bischof am selben Ort, oder in der Nähe gesessen, bestätiget den gewählten Bischof durch Auflegen der Hände, und ist dazumal die Ordinatio nichts anderst (nil nisi) gewesen, denn solche Bestätigung." (Müller pg. 342.) Hier bezeugen unsere Väter, daß die göttliche Ordnung des öffentlichen Predigtamts eigentlich durch den Beruf und die Wahl der Kirche verwirklicht werde, daß die Ordination dieses Gotteswerk nicht erst schaffe, sondern, wo es bereits geschehen, nur öffentlich anerkenne, bezeuge und bestätige.

    Apologie 13. Art.: "Wo man aber das Sacrament des Ordens wollte nennen ein Sacrament von dem Predigtamt und Evangelio, so hätte es keine Beschwerung, die Ordination ein Sacrament zu nennen. Denn das Predigtamt hat Gott eingesetzt und geboten, und hat herrliche Zusage Gottes. Röm. 1,16. Jes. 55. Wenn man das Sacrament des Ordens also verstehen wollt, so möchte man auch das Auflegen der Hände ein Sacrament nennen. Denn die Kirche hat Gottes Befehl, daß sie soll Prediger und Diaconos bestellen. Dieweil nun solches sehr tröstlich ist, so wir wissen, daß Gott durch Menschen und diejenigen, so von Menschen gewählt sind, predigen und wirken will, so ist's gut, daß man solche Wahl hoch rühme und ehre, sonderlich wieder die teuflischen Anabaptisten, welche solche Wahl sammt dem Predigtamt und leiblichen Wort verachten und lästern." (Müller pg. 203.) - Unsere Kirche bekennt hiermit, daß nur dann die Ordination für göttlich anzuerkennen sei, wenn man darunter die Wahl zum Predigtamt per synecdochen versteht, also nicht, was man gemeiniglich darunter versteht, eine den Beruf erst giltig machende Handlung Gottes. Gerhard sagt von dieser Stelle der Apologie: "Ein Jeder sieht ein, daß die Apologie nicht sowohl von der Ceremonie der Ordination, als von dem Amt des Worts und der Sacramente selbst handle."

     

    VII. These.

    Das heilige Predigtamt ist die von Gott durch die Gemeinde als Inhaberin des Priesterthums und aller Kirchengewalt übertragene Gewalt, die Recht des geistlichen Priesterthums in öffentlichem Amte von Gemeinschaftswegen auszuüben.

    1.  
    2. Beweis aus Gottes Wort.
  • Nachdem unter Thesis I - IV erwiesen worden, daß das geistliche Priesterthum, welches alle wahrhaft gläubige Christen haben, und das Predigtamt oder Pfarramt nach Gottes Wort nicht eins und dasselbe sind; daß weder ein gemeiner Christ darum, weil er ein geistlicher Priester ist, auch ein Pfarrer, noch ein Pfarrer darum, weil er das öffentlichen Predigtamt inne hat, ein Priester ist; daß weder das geistliche Priesterthum ein öffentliches Amt in der Kirche, noch das öffentliche Predigtamt ein besonderer von dem Christenstand verschiedener Stand, sondern ein (jedoch von Christo selbst in der Aufrichtung des apostolischen Amtes geordnetes) Amt des Dienstes ist, - nachdem ferner unter Thesis V. erwiesen worden, daß die Prediger eben die Aemter öffentlich von Gemeinschaftswegen verwalten, welche ursprünglich die Kirche, als das rechte königliche priesterlich Geschlecht, und somit ein jeder wahrhaft gläubiger Christ hat, - nachdem endlich unter Thesis VI erwiesen worden, daß den Predigern ihr Amt und ihre Gewalt von Gott durch die Gemeinde, als die ursprüngliche Inhaberin derselben, und durch deren von Gott vorgeschriebenen Beruf übertragen ist: so kann das Predigtamt nach seinem Wesen nichts anders sein, als die von Gott durch die Gemeinde als Inhaberin des Priesterthums und aller Kirchengewalt übertragene Gewalt, die Rechte des geistlichen Priesterthums im öffentlichen Amte von Gemeinschaftswegen auszuüben. Der Beweis aus Gottes Wort ist bereits unter Thesis IV. u. VII. des ersten, und unter Thesis I. IV. V. VI. des zweiten Theils geführt. Es sei hier nur noch einmal daran erinnert, daß die heilige Schrift die Kirche, d. i. die Gläubigen, als die Braut des Herrn und als die Hausherrin uns darstellt, welcher Schlüssel, und hiermit das Recht und der Zugang zu allen Gemächern, Heiligthümern und Schätzen des Hauses Gottes und die Gewalt, darüber Haushalter zu stellen, gegeben ist; daß ferner ein jeder wahre Christ nach der heiligen Schrift ein geistlicher Priester und daher berechtigt und berufen ist, nicht nur für sich selbst die Gnadenmittel zu gebrauchen, sondern dieselben auch denen, welche selbige noch nicht haben und daher auch mit ihm die Priesterrechte noch nicht besitzen, zu spenden; daß aber da, wo diese Rechte Alle haben, keiner sich vor den Andern hervorthun und dieselben den Uebrigen gegenüber ausüben dürfe, sondern daß hin und her, wo Christen zusammenleben, die Priesterrechte Aller öffentlich von Gemeinschaftswegen nur von denen verwaltet werden sollen, welche dazu von der Gemeinschaft in der von Gott vorgeschriebenen Weise berufen worden sind; daher denn die Träger des öffentlichen Predigtamtes innerhalb der Kirche in Gottes Wort nicht nur Diener und Haushalter Gottes, sondern auch Diener und Haushalter der Kirche oder Gemeinde genannt und somit als solche dargestellt werden, die nicht ihre eigenen, sondern die Rechte, Gewalten, Güter, Schätze und Aemter der Kirche verwalten, also nicht nur im Namen Christi handeln, sondern auch im Namen und anstatt seiner Braut, der Kirche der Gläubigen. Wohl hat Christus selbst die Ordnung des öffentlichen Predigtamtes in seiner Kirche gestiftet und die Rechte und Gewalten bezeichnet, welche dasselbe haben soll; es sind das aber nicht Rechte und Gewalten, welche die Träger des Amtes mit Ausschluß der Kirche besitzen, sondern die Rechte und Gewalten, welche Christus seiner Kirche mit den Schlüsseln zum Eigenthum gegeben hat, die aber nach seinem ausdrücklichen Befehl und Willen (vergl. oben Thesis II. und III. des zweiten Theiles) in der Kirche nicht von der Menge gemeinschaftlich ohne Unterschied (promiscue), sondern durch bestimmte, dazu tüchtige, mit den nöthigen Gaben ausgerüstete und durch diese Gaben von dem Herrn selbst der Kirche geschenkte und angewiesene, und darum von der Kirche zu berufende und berufene Männer öffentlich verwaltet werden sollen. Obgleich daher das allgemeine geistliche Priesterthum und das öffentliche Predigtamt in der Kirche nicht eins und dasselbe ist, so ist doch das letztere des ersteren Frucht, indem es, wie unsere Alten sagen, in jenem "wurzelt"; obgleich der, welcher ein Träger des Kirchenamtes wird, dadurch nicht ein Priester wird (vielmehr soll er aus der Priesterschaar der Christen genommen sein), so verwaltet er doch der Christenpriester heilige Aemter. Daher der hl. Apostel von sich schreibt: "Ich soll sein ein Diener Jesu Christi unter die Heiden, zu opfern das Evangelium Gottes." Röm. 15,16.
    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Schmalkald. Art. II. Anhang: "Zum letzten wird solches auch durch den Spruch Petri bekräftigt, da er spricht: 'Ihr seid das königliche Priesterthum.' Diese Worte betreffen eigentlich die rechte Kirchen, welche, weil sie allein das Priesterthum hat, muß sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und ordiniren." [Müller pg. 341.342.] Hier bekennen die zu Schmalkalden versammelten Theologen im Namen unserer Kirche, daß die Kirche, weil sie selbst die priesterlichen Rechte besitzt, auch die Gewalt haben müsse, das Amt zu übertragen, welches diese ihre priesterlichen Rechte übt und verwaltet. Unsere Symbole erklären daher hiermit das öffentliche Predigtamt für eine Gewalt, vermöge welcher die Priesterrechte aller Gläubigen in öffentlichem Amte von Gemeinschaftswegen kraft erhaltenen Berufs ausgeübt werden. Daher, denn auch in der Apologie unter Anderem das Predigen des Evangeliums für ein Opfer des christlichen Priesterthums erklärt wird: "Ueber dieses einige Sühnopfer, nehmlich den Tod Christi, sind nun andere Opfer, die sind alle nur Dankopfer, als alles Leiden, predigen, gute Werk der Heiligen; dasselbige sind nicht solche Opfer, dadurch wir versühnet werden, die man für andere" (zur Erwerbung eines Verdienstes für andere) "thun könne oder die da verdienen ex opere operato Vergebung der Sünde oder Versühnung. Denn sie geschehen von denjenigen so schon durch Christum versühnet sein. Und solche Opfer sind unsere Opfer im neuen Testament, wie Petrus der Apostel 1. Petr. 2. sagt: 'Ihr seid ein heilig Priesterthum, daß ihr opfert geistliche Opfer.' [Müller pg. 253.] ... Wie wir die Predigt heißen ein Lobopfer, so mag die Ceremonia des Abendmahls an ihm selbst ein Lobopfer sein, aber nicht ein solch Opfer, das ex opere operato für Gott gerecht mache, oder das man für andere thun könne, ihnen Vergebung der Sünde zu erlangen [Müller pg. 255.] ... Das Opfer der Söhne Levi, da ist, derjenigen, die da predigen im neuen Testament, ist die Predigt des Evangelii und die guten Früchte der Predigt, wie Paulus Röm. 15. sagt: 'Ich soll sein ein Diener Christi unter den Heiden, zu opfern das Evangelium Gottes, auf daß die Heiden ein Opfer werden, Gott angenehm durch den Glauben.' Denn das Ochsen- und Schafschlachten im Gesetz hat bedeutet den Tod Christi und das Predigtamt des Evangelii, dadurch der alte Adam täglich getödtet werde und das neue und ewige Leben sich anfähet." (Müller pg. 256.)

    Schmalk. Art. I. Anhang: Ueber das muß man je bekennen, daß die Schlüssel nicht Einem Menschen allein, sondern der ganzen Kirchen gegeben sind, wie denn solches mit hellen und gewissen Ursachen genugsam kann erwiesen werden. Denn gleichwie die Verheißung des Evangelii gewiß und ohne Mittel der ganzen Kirchen zugehöret, also gehören "die Schlüssel ohne Mittel" (im lateinischen Original "principaliter et immediate" d. i. ursprünglich und unmittelbar) "der ganzen Kirche, dieweil die Schlüssel nichts anderes sind, denn das Amt, dadurch solche Verheißung jedermann, wer es begehrt, wird mitgetheilet, wie es denn im Werk für Augen ist, daß die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu ordiniren. Und Christus spricht bei diesen Worten: 'Was ihr binden werdet etc., und deutet, wem er die Schlüssel gegeben, nehmlich der Kirchen: 'Wo zween oder drei versammelt sein in meinem Namen.'" (Müller pg. 333.) Unsere Kirche bekennt hier, daß die ganze Kirche, das heißt, nicht allein als großes gegliedertes Ganzes, sondern auch sie immer wieder in allen ihren kleinsten Theilen, die Schlüssel und damit das Amt des Evangeliums habe - wie dasselbe ganze Bild, welches im ganzen Spiegel erscheint, auch in jede Stücke desselben wieder leuchtet, ob auch der Spiegel in tausend Stücke zerschlagen würde - und daß die Kirche darum das Recht habe, Kirchendiener zu wählen und zu ordiniren. Die Gewalt des öffentlichen Predigtamtes ist also eine in der Kirche ruhende und wurzelnd und von der Kirche, gemäß Christi ausdrücklicher Bestimmung, gewissen eigens zum Dienst am Wort berufenen Personen übertragene Gewalt. Diese Gewalt hat die Kirche nicht mittelbar durch die mit derselben zu ihrem Nutzen betrauten Amtsträger, sondern unmittelbar, während im Gegentheil jene (die Amtsträger) dieselbe erst mittelbar durch die Kirche, der sie ursprünglich inwohnt, empfangen haben.

    Daselbst: (Müller pg. 371.) "Wo die Kirche ist, da ist je der Befehl das Evangelium zu predigen, darum müssen die Kirchen die Gewalt behalten, daß sie Kirchendiener fordern, wählen und ordiniren, und welche Gewalt ist ein Geschenk, welches der Kirchen eigentlich von Gott gegeben und von keiner menschlichen Gewalt der Kirchen kann genommen werden, wie St. Paulus zeuget Ephes. 4., da er sagt: 'Er ist in die Höhe gefahren, und hat Gaben gegeben den Menschen.' Und unter solchen Gaben, die der Kirchen eigen sind, zählet er Pfarrherren und Lehrer, und hänget daran, daß solche gegeben werden zur Erbauung des Leibes Christi. Darum folget, wo eine rechte Kirche ist, daß da auch die Macht sei, Kirchendiener zu wählen und ordiniren; wie denn in der Noth auch ein schlechter Laie einen andern absolviren und sein Pfarrherr werden kann, wie St. Augustin eine Historie schreibet, daß zween Christen in einem Schiffe beisammen gewesen, deren einer den andern getauft, und darnach von ihm absolvirt sei. Hieher gehören die Sprüche Christi, welche zeugen, daß die Schlüssel der ganzen Kirchen und nicht etlichen sondern Personen gegeben sind, wie der Text sagt: 'Wo zween oder drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen' etc." - Hier bezeugt unsere Kirche, 1) daß die Kirche darum das Recht Prediger zu setzen haben müsse, weil sie selbst den Befehl, das Evangelium zu predigen, habe; unsere Kirche bekennt daher, daß die Träger des öffentlichen Amtes in der Kirche nichts anderes thun, als was der Kirche, das ist, den Gläubigen insgemein, befohlen ist, nur daß sie, die Träger des öffentlichen Amtes, dieß von Gemeinschaftswegen und in deren Namen thun. Wenn unsere Kirche ferner 2) in den obigen Worten auch daraus, daß im Nothfall auch ein Laie taufen, absolviren etc. und für solche einzelne Fälle als ein Pfarrherr handeln kann, es beweist, daß die Macht, Kirchendiener zu erwählen, die ganze Kirche, und wenn es auch nur Zween oder Drei wären, habe, so bekennt sie auch hiermit offenbar, daß das Predigtamt nichts anderes ist, als was unsere siebente Thesis ausspricht. Und so sehr und oft auch dieser in unserem Symbol geführte Beweis aus der Nothtaufe, Nothabsolution etc. heut zu Tage angefochten wird, so ist er doch klar und unumstößlich; denn hätte nicht wirklich die ganze Kirche, d. i. jeder gläubige Christ ursprünglich das Recht zur Verwaltung der Gnadenmittel, so könnte die Noth allein ihm dieß Recht nicht geben, so wenig ein Mensch sonst durch die Noth zu fremdem Gute zu greifen das Recht bekommt. Da aber jeder Christ an sich jenes Recht hat, die Uebung dieses Rechtes aber, so lange die Kirch im Fleische wallt, zwar von dem Herrn selbst durch die Stiftung des öffentlichen Predigtamtes, aber allein um der Ordnung willen, beschränkt worden ist, so kann ein Christ in einem Nothfall jenes Rechtes sich bedienen, ohne daß er sich an fremdem Gute vergreift, sondern weil er dann nur um der Liebe des Nächsten willen eine Ordnung durchbricht; wie das unmündige Kind zwar das Brod aus des Vaters oder des ihm gesetzten Vormunds oder Haushalters Hand erwarten muß, aber, so es noth thut, auch selbst die Speisekammer sich öffnet. Gerade das Recht der gemeinen Christen zu dem Amte des Wortes im Nothfall zeigt also, wo das Recht wesentlich ist, daß nehmlich das Predigtamt nicht die besondere Gewalt eines bevorzugten Standes, sondern (zwar nicht eine menschliche, kirchliche, vielmehr göttliche, aber doch) nur eine Ordnung ist, in welcher allgemeine Rechte gehandhabt werden sollen.

    Der Leser sei bei diesem Punkte zur Vermeidung lästiger Wiederholungen auf die Entwickelung der vorhergehenden Thesen (insonderheit der vierten und siebenten des ersten Theils und der ersten, vierten und sechsten des zweiten Theils) und auf die folgenden Zeugnisse unserer alten Lehrer verwiesen.

     

     

     

     

    VIII. These.

    Das Predigtamt ist das höchste Amt in der Kirche, aus welchem alle anderen Kirchenämter fließen.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • Da die Träger des öffentlichen Predigtamtes die Schlüssel des Himmelreichs, welche die Kirche ursprünglich und unmittelbar besitzt (Matth. 16,19. 18,18.), zur Verwaltung derselben im öffentlichem Amte von Gemeinschaftswegen haben(Joh. 20,21-23.), so muß ihr Amt nothwendig das höchste Amt der Kirche sein und aus demselben alle anderen Aemter fliesen, indem die Schlüssel die ganze Kirchengewalt in sich fassen. Daher werden denn auch die Träger jenes Amtes in der hl. Schrift Aelteste, Bischöfe, Vorsteher, Haushalter etc. und die Träger eines Unteramtes Diakonen d. i. Diener, nicht nur Gottes, sondern auch der Gemeinde und des Bischofs genannt, und von den letzteren insonderheit gesagt, daß sie die Gemeinde Gottes versorgen und über alle Seelen wachen sollen, als die da Rechenschaft dafür zu geben haben (1. Tim. 3,1.5.7. 5,17. 1. Cor. 4,1. Tit. 1,7. Ebr. 13,17.). Wir sehen daher, daß die heiligen Apostel anfänglich mit dem Predigtamte zugleich das Diakonenamt in Jerusalem verwalteten, bis es die Vergrößerung der Gemeinde erheischte, daß dieses Amt, zur Unterstützung der ersteren, besonderen Personen übertragen würde. Apost. 6, 1-6. Mit dem Apostolat hat nehmlich der Herr nur Ein Amt in der Kirche aufgerichtet, welches alle Kirchenämter in sich begreift und durch welches die Gemeinde Gottes in jeder Beziehung versorgt werden soll; das höchste Amt ist das Predigtamt, mit welchem auch alle anderen Aemter zugleich übergeben werden; jedes andere öffentliche Amt in der Kirche ist sonach ein Theil desselben oder ein Hilfsamt, das dem Predigtamt zur Seite steht, es sei nun das Aeltestenamt derjenigen, welche nicht im Wort und in der Lehre arbeiten (1. Tim. 5,17.), oder das Regieramt (Röm. 12,8.), oder das Diakonat (Dienstamt im engeren Sinn), oder welche Aemter nur in der Kirche besonderen Personen zu besonderer Verwaltung übergeben werden mögen. Die Aemter der Schullehrer, welche Gottes Wort in ihren Schulen zu lehren haben, der Almosenpfleger, der Küster, der Vorsänger in den öffentlichen Gottesdiensten u. s. w. sind daher sämmtlich als kirchliche heilige Aemter anzusehen, welche einen Theil des Einen Kirchenamtes tragen und dem Predigtamte zur Seite stehen.
    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Apologie Art. 15.: "Das Predigtamt ist das höchste Amt in der Kirchen." (Müller pg. 213.)

    Schmalkald. Art. II, 4.: "Darum kann die Kirche nimmermehr baß regieret und erhalten werden, denn daß wir alle unter Einem Haupt Christo leben und die Bischöfe, alle gleich nach dem Amt (ob sie wohl ungleich nach den Gaben), fleißig zusammenhalten in einträchtiger Lehre, Glauben, Sacramenten, Gebeten und Werken der Liebe etc.; wie St. Hieronymus schreibet, daß die Priester zu Alexandria sämmtlich und ingemein die Kirche regierten, und die Apostel auch gethan und hernach alle Bischöfe in der ganzen Christenheit, bis der Pabst seinen Kopf über alle erhub." (Müller pg. 308.)

    Ebendaselbst I. und II. Anhang: "(So) haben wir eine gewisse Lehre, daß das Predigtamt vom gemeinen Beruf der Apostel herkömmt, und ist nicht noth, daß alle dieser einigen Person Petri Beruf oder Bestätigung haben. 1. Cor. 3,6. Machet Paulus alle Kirchendiener gleich." (Müller pg. 330.) ... "Das Evangelium gebeut denen, so den Kirchen sollen fürstehen, daß sie das Evangelium predigen, Sünde vergeben und Sacramente reichen sollen, und über das gibt es ihnen die Jurisdiction, daß man die, so in öffentlichen Lastern liegen, bannen, und die sich bessern wollen, entbinden und absolviren soll. Nun muß es jedermann, auch unsere Widersacher bekennen, daß diesen Befehl zugleich alle haben, die den Kirchen fürstehen, sie heißen gleich Pastores oder Presbyteri oder Bischöfe. Darum spricht auch Hieronymus mit hellen Worten, daß Episcopi und Presbyteri nicht unterschieden sind, und allegirt den Text Pauli ad Tit. 1., da er zu Tito schreibet: 'Ich ließ dich derhalb zu Creta, daß du bestelletest die Städte hin und her mit Priestern,' und nennet solche hernach Bischöfe: 'Es soll ein Bischof eines Weibes Mann sein;' so nennen sich selbst Petrus und Johannes Presbyteros oder Priester. Darnach sagt Hieronymus weiter: 'Daß aber Einer allein erwählet wird, der andere unter ihm habe, ist geschehen, daß man damit die Zertrennung wehret, daß nicht einer hie, der andere dort eine Kirche an sich zöge und die Gemeine also zerrissen würde. Denn zu Alexandria,' sagt er, 'vom Marco, dem Evangelisten an bis auf Heraklam und Dionysium, haben allezeit die Presbyteri Einen aus ihnen erwählet und höher gehalten und Episcopum (einen Bischof) genennet, gleichwie ein Kriegsvolk Einen zum Hauptmann erwählet, wie auch die Diaconi Einen aus ihnen, der geschickt dazu ist, wählen, und Archidiakon nennen. Denn sage mir: was thut ein Bischof mehr, denn ein jeglicher Presbyter, ohne daß er andere zum Kirchenamt ordnet?' etc. Hier lehret Hieronymus, daß solcher Unterscheid der Bischöfen und Pfarrherren allein aus menschlicher Ordnung kommen sei; wie man denn auch im Werk siehet: denn das Amt und Befehl ist gar einerlei, und hat hernach allein die Ordinatio den Unterscheid zwischen Bischöfen und Pfarrherrn gemacht; denn so hat man's darnach geordnet, daß ein Bischof auch in andern Kirchen Leute zum Predigtamt ordnete. Weil aber nach göttlichem Recht kein Unterscheid ist zwischen Bischöfen und Pastoren oder Pfarrherren, ist ohne Zweifel, wenn ein Pfarrherr in seiner Kirchen etliche tüchtige Personen zum Kirchenamt ordnet, daß solche Ordination nach göttlichen Rechten kräftig und recht ist." (Müller pg. 340.341.)

    Concordienformel, Wiederholung, Art. 10.: "Wir gläuben, lehren und bekennen, daß ... die ganze Gemeine Gottes, ja ein jeder Christenmensch, besonders aber die Diener des Wortes, als die Vorsteher der Gemeine Gottes" (Müller pg. 699.) etc. Im Lateinischen heißt es: "Praecique ministri verbi Dei, tanquam ii, quos Dominus eeclesiae suae regendae praefecit." d. h., besonders die Diener des Wortes Gottes, als diejenigen, welche der Herr der Regierung seiner Kirche vorgesetzt hat.

     

    IX. These.

    Dem Predigtamt gebührt Ehrfurcht und unbedingter Gehorsam, wenn der Prediger Gottes Wort führt, doch hat der Prediger keine Herrschaft in der Kirche; er hat daher kein Recht, neue Gesetze zu machen, die Mitteldinge und Ceremonien in der Kirche willkürlich einzurichten und den Bann allein ohne vorhergehendes Erkenntniß der ganzen Gemeinde zu verhängen und auszuüben.

    1. Dem Predigtamt gebührt Ehrfurcht und unbedingter Gehorsam, wenn der Prediger Gottes

    Wort führt.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • Obgleich die Träger des öffentlichen Predigtamtes keinen von dem gemeinen Christstenstande verschiedenen, heiligeren Stand bilden, sondern allein die ihnen zu öffentlicher geordneter Verwaltung übertragenen allgemeinen Christenrechte ausüben: so sind sie doch darum nicht Menschenknechte. Die principale wirkende Ursache der Ordnung des öffentlichen Predigtamtes ist Gott, der Allerhöchste, selbst. Dieselbe ist nicht eine um der Schicklichkeit und Heilsamkeit willen von Menschen getroffene weise Einrichtung, sondern eine Stiftung des dreieinigen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des hl. Geistes. Ist daher einer Person durch die Gemeinde die Amtsbefugniß vermittelst ordentlichen rechtmäßigen Berufes übertragen, so ist dieselbe von Gott selbst der Gemeine, obwohl durch sie, vorgesetzt (1. Cor. 12,28. Eph. 4,11. Apost. 20,28.); der Eingesetzte ist nun nicht nur ein Diener der Gemeinde, sondern zugleich ein Diener Gottes, ein Botschafter an Christus Statt, durch welchen Gott die Gemeinde vermahnt (1. Cor. 4,1. 2. Cor. 5,18-20.). Wenn daher ein Prediger in seiner Gemeinde Gottes Wort führt, sei es lehrend oder ermahnend, strafend oder tröstend, sei es öffentlich oder sonderlich, so hört die Gemeinde aus seinem Munde Jesum Christum selbst, so ist sie ihm unbedingten Gehorsam schuldig als dem durch welchen Gott ihr seinen Willen kund thun und sie zum ewigen Leben leiten will; und je treuer der Prediger sein Amt verwaltet, je größerer Ehre soll die Gemeinde ihn werth halten. Sie hat auch kein Recht, einem solchen treuen Diener Jesu Christi sein Amt wieder zu nehmen; thut sie dieß, so stößt sie damit Jesum Christum selbst, in dessen Namen er ihr vorstand, von sich. Erst dann kann die Gemeinde einen Träger des Amts von seinem Amte entfernen, wenn es aus Gottes Wort offenbar ist, daß der Herr selbst ihn als einen Wolf oder Miethling entsetzt habe. Daher heißt es denn in der Schrift also: "Wer euch höret, der höret mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich; wer aber mich verachtet, der verachtet den, der mich gesandt hat." Luc. 10,16.

    "Gehorchet euren Lehrern, und folget ihnen, denn sie wachen über eure Seelen, als die da Rechenschaft dafür geben sollen; auf daß sie das mit Freuden thun, und nicht mit Seufzen, denn das ist euch nicht gut." Ebr. 13,17.

    "Wir bitten euch aber, liebe Brüder, daß ihr erkennet, die an euch arbeiten, und euch vorstehen in dem Herrn, und euch vermahnen. Habt sie desto lieber um ihres Werkes willen, und seid friedsam mit ihnen." 1. Thess. 5,12.13.

    "Die Aeltesten, die wohl vorstehen, die halte man zwiefacher Ehre werth; sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre. Denn es spricht die Schrift: Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, der da drischet; und: Ein Arbeiter ist seines Lohnes werth. Wider einen Aeltesten nimm keine Klage auf, außer zween oder dreien Zeugen." 1. Tim. 5,17-19., vgl. Gal. 6,6-10.

    "Wo ihr aber in ein Haus gehet, so grüßet dasselbige, und so es dasselbe Haus werth ist, wird euer Friede auf sie kommen. Ist es aber nicht werth, so wird sich euer Friede wieder zu euch wenden, und wo euch jemand nicht annehmen wird, noch eure Rede hören; so gehet daraus von demselbigen Hause oder Stadt, und schüttelt den Staub von euren Füßen. Wahrlich, ich sage euch: Dem Lande der Sodomer und Gomorrher wird es erträglicher ergehen am jüngsten Gericht, denn solcher Stadt." Matth. 10,12-15.

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Augsb. Conf. Art. 28.: "Derhalben ist das bischöfliche Amt nach göttlichen Rechten das Evangelium predigen, Sünde vergeben, Lehre urtheilen, und die Lehre, so dem Evangelium entgegen, verwerfen, und die Gottlosen, dero gottlos Wesen offenbar ist, aus christlicher Gemein ausschließen, ohn menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort. Und dießfalls sind die Pfarrleut und Kirchen schuldig, den Bischöfen gehorsam zu sein, laut dieses Spruchs Christi Lucä am 10.: 'Wer euch höret, der höret mich." (Müller pg. 64.)

    Ebendaselbst: "Derhalben die Unsern zu Trost der Gewissen gezwungen sind worden, die Unterscheid des geistlichen und weltlichen Gewalts, Schwerts und Regiments anzuzeigen, und haben gelehrt, daß man beide Regiment und Gewalt um Gottes Gebots willen mit aller Andacht ehren und wohl halten soll, als zwo höchste Gaben Gottes auf Erden." (Müller pg. 63.)

    Apologie, Art. 3. "Auch werden dadurch leichtlich Rotten, wenn das Volk aufs geschwindest alles will meistern und ausecken an der Bischöfe oder Prediger Wandel und Leben, oder als wenn sie alsbald der Prediger müde werden, etwa um eines kleinen Gebrechens willen; da folget viel groß Unraths. Alsdenn bald suchet man aus derselbigen Verbitterung andere Lehrer und andere Prediger. Wiederum wird erhalten Volkommenheit und Einigkeit, das ist, die Kirche bleibt unzertrennet und ganz, wenn die Starken die Schwachen dulden und tragen, wenn das Volk mit seinen Predigern auch Geduld hat, wenn die Bischöfe und Prediger wiederum allerlei Schwachheit, Gebrechen dem Volk nach Gelegenheit wissen zu gut zu halten." (Müller pg. 127.)

    Großer Catechism. 4. Gebot: "In dieses Gebot gehöret auch weiter zu sagen von allerlei Gehorsam gegen Oberpersonen, die zu gebieten und zu regieren haben, denn aus der Eltern Oberkeit fleußet und breitet sich aus alle andere. (Müller pg. 412.) ... Also haben wir zweierlei Väter in diesem Gebot fürgestellet, des Geblüts und des Amts oder der Sorge, im Hause und im Lande, darüber sind auch noch geistliche Väter, nicht wie im Pabstthum, die sich wohl also haben lassen nennen, aber kein väterlich Amt geführt; denn das heißen allein geistliche Väter, die uns durch Gottes Wort regieren und fürstehen, wie sich St. Paulus ein Vater rühmet, 1. Cor. 4., da er spricht: 'Ich habe euch gezeuget in Christo Jesu durch das Evangelium.' Weil sie nun Väter sind, gebühret ihnen auch die Ehre, auch wohl für allen andern; aber da gehet sie am wenigsten, denn die Welt muß sie so ehren, daß man sie aus dem Lande jage und nicht ein Stück Brots gönne, und Summa, sie müssen (wie Paulus sagt) der Welt Kehrich und jedermanns Schabab und Fuß-Tuch sein. Doch ist Noth, solches auch in den Pöbel zu treiben, daß, die da Christen heißen wollen, für Gott schuldig sind, die, so ihrer Seelen warten, zwiefacher Ehren werth zu halten, daß sie ihnen wohlthun und sie versorgen; da will dir Gott auch genug zu geben und keinen Mangel lassen. Aber da sperret und wehret sich jedermann, haben alle Sorge, daß der Bauch verschmachte, und können jetzt nicht Einen rechtschaffenen Prediger nähren, da wir zuvor zehn Mastbäuche gefüllt haben. Damit wir auch verdienen, daß uns Gott seines Wortes und Segens beraube und wiederum Lügenprediger aufstehen lasse, die uns zum Teufel führen, dazu unser Schweiß und Blut aussaugen. Welche aber Gottes willen und Gebot für Augen halten, haben die Verheißung, daß ihnen reichlich soll vergolten werden, was sie beide an leibliche und geistliche Väter wenden, und ihnen zu Ehren thun, nicht daß sie ein Jahr oder zwei Brot, Kleider und Geld haben sollen, sondern langes Leben, Nahrung und Friede und sollen ewig reich und selig sein. Darum thue nur, was du schuldig bist, und lasse Gott dafür sorgen, wie er dich nähre und gnug schaffe; hat er's verheißen und noch nie gelogen, so wird er dir auch nicht lügen. Solches sollt uns je reizen und ein Herz machen, das zerschmelzen möchte für Lust und Liebe gegen denen, so wir Ehre schuldig sind, daß wir die Hände aufhüben und fröhlich Gotte danketen, der uns solche Verheißungen gegeben hat, darnach wir bis an der Welt Ende laufen sollten; denn obgleich alle Welt zusammenthäte, vermöchte sie uns nicht ein Stündlein zum Leben zu legen oder ein Körnlein der Erden zu geben. Gott aber kann und will dir alles überschwenglich nach deines Herzens Lust geben. Wer nun solches verachtet und in Wind schlägt, der ist ja nicht werth, daß er Ein Gottes Wort höre. Das ist nun zum Ueberflusse gesagt, allen, so unter dieß Gebot gehören." (Müller pg. 416.417.)

     

    B. Der Prediger hat keine Herrschaft in der Kirche; er hat daher kein Recht, neue Gesetze zu machen und die Mitteldinge und Ceremonien in der Kirche willkürlich einzurichten.

    1. Bewies aus Gottes Wort.
  • So spricht der Herr zu seinen Jüngern: "Ihr wisset, daß die weltlichen Fürsten herrschen, und die Oberherren haben Gewalt. So soll es nicht sein unter euch." Matth. 20, 25, 26.) "Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen lassen; denn Einer ist euer Meister, Christus; Ihr aber seid alle Brüder." (23,8.) Ferner bezeugt der Herr vor Pilatus: "Mein Reich ist nicht von dieser Welt. Wäre mein Reich von dieser Welt, meine Diener würden darob kämpfen." (Joh. 18,36.) Hieraus ersehen wir, daß die Kirche Jesu Christi nicht ein Reich von Gebietenden und Gehorchenden, sondern Eine große heilige Brüderschaft ist, in welcher keiner herrschen und Gewalt üben kann. So wenig nun diese nothwendige Gleichheit unter den Christen durch den Gehorsam aufgehoben wird, welchen dieselben den Predigern leisten, wo diese das Wort Jesu Christi ihnen vorhalten; denn dann gehorchen sie ja in den Predigern nicht Menschen, sondern Christo selbst: so gewiß aber würde jene Gleichheit der Gläubigen aufgehoben und die Kirche in einen weltlichen Staat verwandelt, wenn ein Prediger Gehorsam auch da verlangte, wo er nicht Christi, seines und aller Christen Herrn und Hauptes, Wort, sondern, was nur er nach seiner Einsicht und Erfahrung für gut und zweckmäßig hält, dem christlichen Volke vorhält. Sobald es sich daher in der Kirche um Dinge handelt, welche indifferent sind, d. h. welche in Gottes Wort weder geboten noch verboten sind, so darf der Prediger für das, was gerade ihm das Beste zu sein scheint, nie unbedingten Gehorsam fordern; vielmehr ist es dann Sache der ganzen Gemeinde, des Predigers mit den Zuhörern, über das Anzunehmende und zu Verwerfende zu entscheiden; obwohl dem Prediger nach seinem Lehr-, Aufsichts- und Wächteramt zusteht, die darüber anzustellenden Berathungen zu leiten, über die Sache die Gemeinde zu unterrichten, zu sorgen, daß auch bei Feststellung der Mitteldinge und bei Anrichtung kirchlicher Ordnungen und Ceremonien nicht leichtfertig verfahren, noch etwas Verderbliches festgesetzt werde. Daher schreiben denn die heiligen Apostel: "Die Aeltesten, so unter euch sind, ermahne ich, der Mitälteste ...: weidet die Heerde Christi, so euch befohlen ist, und sehet wohl zu, nicht gezwungen, sondern williglich; nicht um schändliches Gewinns willen, sondern von Herzensgrunde; nicht als die über das Volk herrschen, sondern werdet Vorbilder der Heerde." (1. Pet. 5,1-3.) "Nicht sage ich, daß ich euch etwas gebiete; sondern dieweil andere so fleißig sind, versuche ich auch eure Liebe, ob sie rechter Art sei." (2. Cor. 8,8. Paulus hatte die Corinther zuvor um eine Armensteuer gebeten!) "Solches aber sage ich zu eurem Nutzen; nicht daß ich euch einen Strick an den Hals werfe, sondern dazu, daß es fein ist, und ihr stets und ungehindert dem Herrn dienen könnet." (1. Cor. 7, 35. Paulus hatte zuvor für die Zeit der Verfolgung das ehelose Leben empfohlen!) wenn nun dennoch die heiligen Apostel u. A. also schreiben: "Das andere will ich ordnen, wenn ich komme" (1. Cor. 11,34.): so ergibt es sich aus dem obigen, daß sie solche indifferente Ordnungen nicht etwa gebietend, sondern Rath gebend und unter Einstimmung der ganzen Gemeinde gemacht haben.
    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Augsb. Conf. Art. 28.: "Denselben Gewalt der Schlüssel oder Bischöfen übet und treibet man allein mit der Lehre und Predigt Gottes Worts und mit Handreichung der Sacrament gegen vielen oder einzeln Personen, darnach der Beruf ist." (Müller pg. 63.)

    Apologie. Art. 7. Von Mißbräuchen. "So ist es auch gewiß, daß dieses Wort des Herrn Christi, Luc. 10.: 'Wer euch höret, der höret mich,' nicht von Menschensatzungen redet, sondern in stracks darwider, denn die Apostel empfahen da nicht ein mandatum cum libera, d. i. einen ganz freien ungemessenen Befehl und Gewalt, sondern haben ein gemessen Befehl, nehmlich nicht ihr eigen Wort, sondern Gottes Wort und das Evangelium zu predigen. Und der Herr Christus will in den Worten (wer euch höret, der höret mich) alle Welt stärken, wie auch vonnöthen war, daß wir sollten ganz gewiß sein, daß das leibliche Wort Gottes Kraft wäre und daß niemand vom Himmel ein ander Wort dürft suchen oder gewarten. Darum kann dies Wort (wer euch höret, der höret mich) von Satzungen nicht verstanden werden. Denn Christus will da, daß sie also lehren sollen, daß man durch ihren Mund Christus selbst höre. So müssen sie ja nicht ihr eigen Wort predigen, sondern sein Wort, seine Stimme und Evangelium, soll man Christum hören. Dieß tröstliche Wort, welches aufs allerstärkest unsere Lehre bestätigt und viel nöthiger Lehre und Trosts für die christlichen Gewissen in sich hat, das deuten die groben Esel auf ihre närrischen Satzungen, auf ihre Speis, Trank, Kleider und dergl. Kinderwerk. Auch ziehen sie diesen Spruch an, Ebr. 13.: 'Gehorchet denen, die euch fürgehen.' Dieser Spruch fordert, daß man soll gehorsam sein dem Evangelio. Denn er gibt den Bischöfen nicht eine eigne Herrschaft oder Herren-Gewalt außer dem Evangelio, so sollen auch die Bischöfe nicht wider das Evangelium Satzung machen, noch ihre Satzungen wider das Evangelium auslegen. Denn wenn sie das thun, so verbeut uns das Evangelium, ihnen gehorsam zu sein; wie Paulus zu den Galatern sagt: 'So euch jemand würde ein ander Evangelium predigen, der sei verflucht.' Gleich dasselbe antworten wir auch auf den Spruch Matth. 23.: 'Auf Moses Stuhl sitzen die Schriftgelehrten etc. Alles nun, was sie euch sagen, daß ihr halten sollt, das haltet und thut's.' Das ist gewiß, daß damit nicht geboten wird universaliter, insgemein, daß wir alles sollen halten, was sie gebieten, auch wider Gottes Gebot und Wort, denn an einem andern Ort sagt die Schrift: 'Man muß Gott mehr gehorchen, denn den Menschen.' Darum wenn sie unchristlich und wider die Schrift lehren, soll man sie nicht hören. So richt dieser Spruch auch nicht ein Regiment an außer dem Evangelio, darum können sie ihre Gewalt, die sie außer dem Evangelio aufgerichtet haben, nicht durchs Evangelium beweisen, denn das Evangelium redet nicht de traditionibus, sondern von Gottes Wort zu lehren." (Müller. Art. XXVIII. /XIV./ pg. 289.290.)

    Schmalk. Art. I. Anhang: "1. Cor. 3. Macht Paulus alle Kirchendiener gleich, und lehret, daß die Kirche mehr sei denn die Diener (supra ministros). Darum kann man mit keiner Wahrheit sagen, daß Petrus einige Oberkeit oder Gewalt für andern Aposteln über die Kirchen und alle andern Kirchendiener gehabt habe. Denn so spricht er: 'Es ist alles euer, es sei Paulus oder Apollo oder Cephas,' d. i. es darf weder Peter noch andere Diener des Worts ihnen zumessen einigen Gewalt oder Oberkeit über die Kirchen. Niemand soll die Kirchen beschweren mit eignen Satzungen, sondern hie soll es heißen, daß keines Gewalt noch Ansehen mehr gelte, denn das Wort Gottes. Man darf nicht Cephas Gewalt höher machen, denn der andern Apostel; wie sie denn pflegten zu sagen: Cephas hält dieß also, der doch der fürnehmste Apostel ist, darum soll es Paulus und andere auch also halten. Nein, spricht Paulus, und zeucht Petro dieß Hütlein ab, daß sein Ansehen und Gewalt soll höher sein, denn der andern Apostel oder Kirchen." (Müller pg. 330.)

    Ebendaselbst: "Und Christus spricht bei diesen Worten: 'Was ihr binden werdet etc.' und deutet, wem er die Schlüssel gegeben, nehmlich der Kirchen: "Wo zween oder drei versammelt sein in meinem Namen etc.' Item, Christus gibt das höchste und letzte Gericht der Kirchen, da er spricht: 'Sags der Kirchen.'" (Müller pg. 333.)

     

    1. Der Prediger hat kein Recht, den Bann allein, ohne vorhergehendes Erkenntniß der ganzen

    Gemeinde zu verhängen und auszuüben.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • So gewiß es ist, daß den Trägern des öffentlichen Predigtamtes auch das Amt der Schlüssel im engeren Sinne, nehmlich die Gewalt öffentlich zu lösen und zu binden, anvertraut sei: so kann es doch unmöglich indes Predigers Macht liegen, einen Sünder ohne vorhergehendes Erkenntniß der Gemeinde selbst aus derselben auszuschließen, da außerdem die christliche Gemeinde, selbst in Sachen der Seligkeit, dem Prediger blinden Gehorsam zu leisten hätte; denn hier handelt es sich nicht allein um eine klare Lehre göttlichen Wortes, sondern um das Urtheil über den Seelenzustand eines Menschen, und zwar um ein solches Urtheil, durch welches einem bestimmten Menschen der Himmel zugeschlossen und ihm die brüderliche Gemeinschaft mit den Christen und diesen mit jenem untersagt wird. Obgleich daher die öffentliche Vollziehung des Bannes den Trägern des öffentlichen Predigtamtes nach dem Worte des Herrn und seiner heiligen Ordnung gehört und verbleiben muß, so soll doch nach desselben Herrn ausdrücklicher Vorschrift und Ordnung das der Vollstreckung des Bannes vorhergehende Erkenntniß und die letzte richterliche Entscheidung durch die ganze Gemeinde, das ist Lehrer und Zuhörer, geschehen; denn also steht geschrieben: "Sündiget aber dein Bruder an dir, so gehe hin, und strafe ihn zwischen dir und ihm allein. Höret er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. Höret er dich nicht, so nimm noch Einen oder zween zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Mund. Höret er die nicht, so sage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht, so halte ihn als einen Heiden und Zöllner. Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein; und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein. Weiter sage ich euch: Wo zween unter euch eins werden auf Erden, warum es ist, daß sie bitten wollen, das soll ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel. Denn wo zween oder drei versammlet sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen." Matth. 18,15-20. Hier gibt Christus offenbar, wie unsere Bekenntnisse reden, das höchste Gericht der Kirche oder Gemeinde und will, daß ein Sünder in der Gemeinde erst dann für einen Heiden und Zöllner angesehen und daß an ihm erst dann das furchtbare Gericht des Bannes vollzogen werden soll, wenn er nach mehrfachen fruchtlosen Privatermahnungen auch öffentlich vor und durch die ganze Gemeinde vergeblich ermahnt und daher von letzterer der Ausschluß desselben aus ihrer Gemeinschaft einstimmig beschlossen und durch den Prediger der Gemeinde vollzogen worden ist. Demgemäß wollte denn auch selbst Paulus den Blutschänder zu Corinth nicht ohne die Gemeinde in den Bann thun, sondern schrieb, obwohl er diesen großen Sünder für des Bannes würdig erklärte, doch der Gemeinde, daß dieß 'in ihrer Versammlung' von ihr selbst geschehen solle (1. Cor. 5,4.) auch straft es Johannes in seinem 3. Briefe V. 9. 10. hart an dem Bischof Diotrephes, der, eine Oberstelle in der Gemeinde sich anmaßend (

    Willkürlich ohne die Gemeinde rechtschaffene Christen, die etwa seiner Herrschsucht entgegen waren, aus der Gemeinde stieß. - Es bedarf jedoch wohl kaum der Erwähnung, daß das, was zur Zeit der Apostel die 'Gemeinde' Mann für Mann that (2. Cor. 2,6. 1. Tim. 5,20.), allerdings auch, wo die regierende Gemeinde durch ein Presbyterium oder Consistorium vertreten ist, welches aus Leuten geistlichen und weltlichen Standes besteht, durch das bloße Presbyterium oder Consistorium das Urtheil des Bannes giltig und rechtmäßig gefällt werden kann, wenn dieß nur mit Wissen und Zustimmung des Volkes geschieht.

    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Schmalk. Art. Anhang von der Bischöfe Gewalt etc.: "Dieß ist gewiß, daß die gemeine Jurisdictio, die, so in öffentlichen Lastern liegen, zu bannen, alle Pfarrherrn haben sollen und daß die Bischöfe, als Tyrannen, sie zu sich gezogen und zu ihrem Genieß schändlich mißbraucht haben. Denn die Offizial haben unleidlichen Muthwillen damit getrieben und die Leute entweder aus Geiz oder anderm Muthwillen wohl geplagt und ohne alle vorgehende rechtliche Erkenntniß gebannt. Was ist aber dieß für eine Tyrannei, daß ein Offizial in einer Stadt die Macht soll haben, allein seinem Muthwillen nach ohne rechtliche Erkenntniß die Leute mit dem Bann so zu plagen und zu zwingen? u. s. w. Nun haben sie solchen Zwang in allerlei Sachen gebraucht und nicht allein die rechten Laster damit nicht gestraft, da der Bann auf folgen sollte, sondern auch in andern geringen Stücken, wo man nicht recht gefastet oder gefeiert hat, ohne daß sie zuweilen den Ehebruch gestraft, und denn auch oft unschuldige Leute geschmäht und infamirt haben; denn weil solche Beschuldigung sehr wichtig und schwer ist, soll je ohne rechtliche und ordentliche Erkenntniß in dem Fall niemand verdammt werden. Weil nun die Bischöfe solche Jurisdiction als Tyrannen an sich gebracht und schändlich mißbraucht haben, dazu sonst gute Ursache sind, ihnen nicht zu gehorchen, so ist es recht, daß man diese geraubte Jurisdiction auch wieder von ihnen nehme und sie den Pfarrherrn, welchen sie aus Christi Befehl gehört, zustelle, und trachte, daß sie ordentlicher Weise den Leuten zu Besserung des Lebens und zu Mehrung der Ehre Gottes gebraucht werde." (Müller pg. 342.343.)

    Daselbst. Anh. von der Gewalt etc. des Pabsts: "Und Christus spricht bei diesen Worten: 'Was ihr binden werdet' etc., und deutet, wem er die Schlüssel gegeben, nehmlich der Kirchen: 'Wo zween oder drei versammelt sein in meinem Namen etc. Item, Christus gibt das höhest und letzte Gericht der Kirchen, da er spricht: 'Sag's der Kirchen'." (Müller pg. 333.)

     

    X. These.

    Zu dem Predigtamt gehört zwar nach göttlichem Rechte auch das Amt, Lehre zu urtheilen, doch haben das Recht hierzu auch die Laien; daher dieselben auch in den Kirchengerichten und Concilien mit den Predigern Sitz und Stimme haben.

    1. Beweis aus Gottes Wort.
  • Daß das Amt Lehre zu urtheilen zum öffentlichen Predigtamte gehöre, bedarf keines Beweises, da ohne das erstere das letztere gar nicht geführt werden kann. Daß aber nach Gottes Wort durch Aufrichtung des besonderen öffentlichen Amtes über die Lehre zu richten das recht hierzu den Laien keinesweges abgenommen, sondern wie Uebung desselben vielmehr dennoch zur heiligsten Pflicht gemacht sei, geht unwidersprechlich erstlich aus allen den Stellen heiliger Schrift hervor, in welchen auch den gemeinen Christen dieses Richten geboten wird; so schreibt z. B. der hl. Apostel Paulus: "Als mit der Klugen rede ich, richtet Ihr, was ich sage: der gesegnete Kelch, welchen wir segnen, ist der nicht die Gemeinschaft des Blutes Christi?" etc. 1. Cor. 10,15.16. Ferner: "Prüfet die Geister, ob sie von Gott sind." 1. Joh. 4,1. Vergl. 2. Joh. 10.11. 1. Thess. 5,12. Zum Beweise dienen ferner alle diejenigen Stellen, in welchen die Christen aufgefordert werden, sich vor falschen Propheten zu hüten, als Matth. 7,15.16. Joh. 10,5., und in welchen sie wegen ihres Eifers in Prüfung der Lehre belobt werden; wenn es u. A. von den Beroensern heißt: "Sie waren die Edelsten unter denen zu Thessalonich; die nahmen das Wort auf ganz williglich, und forschten täglich in der Schrift, ob sich's also hielte," wie nehmlich Paulus und Silas ihnen gepredigt hatten. (Apostg. 17,11.) Endlich wird uns aber auch in der Geschichte der Apostel berichtet, daß auf dem ersten apostolischen Concil Laien nicht nur gegenwärtig gewesen sind, sondern auch mit gesprochen haben, und daß hier die Beschlüsse ebenso von ihnen, wie von den Aposteln und Aeltesten gefaßt und in ihrem, wie in dieser Namen ausgefertigt worden sind; daher es keinem Zweifel unterliegt, daß in den Kirchengerichten und Synoden mit den öffentlichen Kirchendienern auch die Laien Sitz und Stimme haben. Apostg. 15.
    1. Zeugnisse der Kirche in ihren öffentlichen Bekenntnissen.

    Schmalk. Art. Anhang von der Gewalt u. s. w.: "Also handelt der Pabst auf beiden Seiten wie ein Tyrann, daß er solche Irrthümer mit Gewalt und Wütherei vertheidiget, und will keine Richter leiden. Und dieß ander Stück thut mehr Schadens, denn alle Wütherei; denn alsbald der Kirchen das rechte Urtheil und Erkenntniß genommen ist, kann nicht möglich sein, daß man falscher Lehre oder unrechtem Gottesdienst könnte steuren, und müssen derhalben viel Seelen verloren werden ... Weil aber die Urtheile in Concilien der Kirchen und nicht der Pabsts Urtheil sind, will es je den Fürsten und Königen gebühren, daß sie dem Pabst solchen Muthwillen nicht einräumen, sondern schaffen, daß der Kirchen die Macht zu richten nicht genommen und Alles nach der heiligen Schrift und Wort Gottes geurtheilet werde. Und gleichwie die Christen alle anderen Irrthümer des Pabsts zu strafen schuldig sind, also sind sie auch schuldig, den Pabst selbst zu strafen, wenn er fliehen oder wehren will das rechte Urtheil und wahre Erkenntniß der Kirchen." (Müller pg. 338.339.)