Inhaltsverzeichnis
A. Die Inspiration der Schrift
C. Das Evangelium und die Heilige Schrift
H. Alttestamentliche Prophetie
I. Historische
Methoden der Bibelauslegung
VI. Die Unterschrift unter die Bekenntnisse
Wir verwerfen daher das Folgende:
1. Daß wir von der Annahme ausgehen dürften, daß es andere Wege der Erlösung geben könnte als allein durch den Glauben an Jesus Christus;
2. Daß etliche Personen, denen der Glaube an Christus fehlt, als "anonyme Christen" angesehen werden könnten;
3.
Daß es keine ewige Hölle für Ungläubige und gottlose
Menschen gebe.
Wir verwerfen daher das Folgende:
1. Daß das Evangelium irgendeine Botschaft oder Handlung sei, die gute Nachrichten in eine schlechte Lage bringe;
2. Daß das Evangelium eine Norm oder Standard für das christliche Leben sei, oder daß das Evangelium in Wirklichkeit dem Christen ein neues Gesetz auferlege;
3. Daß das, was Gottes Wort zur Sünde erklärt (zum Beispiel Ehebruch oder Diebstahl) nicht in allen Zeiten und Lagen als Sünde anzusehen sei;
4.
Daß Christen, als solche Menschen, die vom Fluch des Gesetzes befreit
sind, nicht länger die Unterweisung durch das Gesetz bedürften,
um zu wissen, was Gottes Wille für ihr Leben und ihr Verhalten ist.
Wir verwerfen daher jegliche Sicht der Aufgabe der Kirche, die beinhaltet:
Daß
ein angemessenes oder vollständiges Zeugnis von Jesus Christus abgelegt
werden kann ohne das Evangelium zu verkündigen oder auszudrücken.
Wir verwerfen daher die folgenden Ansichten:
1. Daß die Heilige Schrift nur in dem Sinne inspiriert sei, wie alle Christen "inspiriert" seien, um zu bekennen, daß Jesus Christus Herr ist.
2. Daß der Heilige Geist nicht die tatsächlichen Wörter den biblischen Autoren eingegeben hätte, sondern sie nur mit besonderer Führung ausstattete.
3. Daß nur solche Sachen in der Schrift durch den Heiligen Geist eingegeben seien, die sich direkt auf Jesus Christus und des Menschen Erlösung beziehen.
4. Daß nichtkanonische Schriften der christlichen Tradition als "eingegeben" im gleichen Sinne wie die Heilige Schrift angesehen werden könnten.
5.
Daß Teile des neutestamentlichen Zeugnisses von Jesus Christus erfundene
Zusätze enthielten, die ihren Ursprung in der frühen christlichen
Gemeinschaft hätten und nicht wirkliche Tatsachen darstellten.
Wir verwerfen daher folgende Ansichten:
1. Daß es ein angemessenes Herangehen an die Heilige Schrift darstelle, die Fakten und Daten, die in der Schrift dargelegt werden, zu kennen, ohne sie auf Jesus Christi und sein Erlösungswerk zu beziehen.
2. Daß das Alte Testament, in seinen eigenen Begriffen gelesen, Jesus Christus nicht bezeuge.
3. Daß es zulässig sei, die Historizität von Begebenheiten oder das Stattfinden von Wundern, wovon in der Schrift berichtet wird, zu verwerfen, so lange Gesetz und Evangelium nicht vermengt würden.
4.
Daß die Anerkennung des vorrangigen Zweckes deer Schrift es gleichgültig
mache, ob solche Fragen nach Fakten wie die folgenden bestätigend
beantwortet werden: Waren Adam und Eva tatsächliche historische Individuen?
Durchquerte Israel das Rote Meer auf trockenem Land? Hat das Wunder mit
der ehernen Schlange tatsächlich stattgefunden? Wurde Jesus wirklich
von einer Jungfrau geboren? Hat Jesus all die Wunder, die ihm zugeschrieben
werden, vollbracht? Hat Jesu Auferstehung tatsächlich eingeschlossen,
daß sein toter Körper zum Leben zurückkehrte?
Wir
glauben, lehren und bekennen, daß das Evangelium der gnädigen
Rechtfertigung des Sünders durch den Glauben an Jesus Christus nicht
nur die Hauptlehre der Heiligen Schrift und eine grundlegende Voraussetzung
für die Auslegung der Schrift ist, sondern das Herz und die Mitte
unseres christlichen Glaubens und der Theologie (Materialprinzip). Wir
glauben, lehren und bekennen auch, daß "allein Gottes Wort stellt
Artikel des Glaubens" (Schmalkald. Art.. II,2,15) und "daß die einzige
Regel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet
und geurteilt werden sollen, sind allein die prophetischen und apostolischen
Schriften Alten und Neuen Testaments" (Konk.Formel, Kurze Darl., Zusammenf.,
1) (Formalprinzip). Das Evangelium, das das Zentrum unserer Theologie ist,
ist das Evangelium, wovon die Schrift zeugt, wie auch die Schrift,
aus der wir unsere Theologie ziehen, uns ständig zum Evangelium
Jesu Christi weist.
Wir verwerfen die folgenden Verfälschungen der Beziehung zwischen dem Evangelium und der Bibel (dem Material und Formalprinzip):
1. Daß die Annahme der Bibel an sich, anstatt des Evangeliums, das Herz und die Mitte des christlichen Glaubens und der Theologie und der Weg zur ewigen Erlösung sei.
2. Daß das Evangelium, nicht die Schrift, die Norm sei, alle Lehre und Lehrer zu bewerten und zu beurteilen (so z.B., wenn eine Entscheidung über die Zulassung, Frauen zum Predigtamt zu ordinieren, auf der Grundlage des "Evangeliums" anstatt der Lehre der Schrift selbst gefällt wird).
3. Daß die Geschichtlichkeit bestimmter biblischer Berichte (wie die Sintflut oder der Sündenfall) in Frage gestellt werden dürfte, wenn das nicht dem Evangelium schade.
4.
Daß Christen nicht Dinge akzeptieren müßten, die zwar
in der Schrift gelehrt werden, aber nicht Teil des "Evangeliums" seien.
Wir verwerfen daher die folgenden Ansichten:
1. Daß die Autorität der Schrift beschränkt sei auf ihre Wirksamkeit, Menschen zur Erlösung durch Jesus Christus zu bringen.
2. Daß sich die Autorität der Schrift nur darauf beziehe, was die Schrift tue (als Gnadenmittel), nicht aber auf das, was sie ist (als inspiriertes Wort Gottes).
3. Daß die Schrift bestimmend (autoritativ) für die Lehre und das Leben der Kirche sei nicht aufgrund ihres Wesens als des inspirierten und irrtumslosen Wortes Gottes, sondern weil sie die älteste erreichbare schriftliche Quelle der Geschichte des alten Israel und für das Leben und die Botschaft von Jesus Christus sei, oder weil sie von gewählten und ernannten Führern Israels und der frühen Kirche geschrieben sei, oder weil die Kirche sie für kanonisch erklärt habe.
4. Daß die christliche Gemeinschaft in jedem Zeitalter direkt vom Heiligen Geist inspiriert sei und daher frei sei, über die Lehre der Propheten und Apostel hinauszugehen, wenn sie bestimmte Inhalte ihres Glaubens und Zeugnisses festlegt.
Wir verwerfen daher die folgenden Ansichten:
1. Daß es verschiedene "Bedeutungen" eines biblischen Textes oder Abschnittes gebe, die an verschiedenen Punkten seiner vorkanonischen Geschichte entdeckt werden könnten; oder daß die Aussage, die ein kanonischer Text heute hat sich unterscheiden könne von der Bedeutung, die er hatte, als er geschrieben wurde.
2. Daß biblische Materialien, die als "authentisch" beurteilt werden (zum Beispiel "authentische" Jesusworte, "authentische" Bücher von Paulus oder "authentische" Gedanken Moses) eine größere Autorität hätten als "nichtauthentische" biblische Aussagen.
3. Daß bestimmte Abschnitte oder Teile in dem kanonischen Text der Schrift als schöpferische Zusätze der biblischen Schreiber oder der frühen christlichen Gemeinschaft anzusehen seien und daher nicht als voll verbindlich angenommen werden müßten.
4. Daß außerkanonische Quellen auf solch eine Weise verwendet werden dürften, daß sie die klare Aussage des kanonischen Textes in Frage stellen.
5. Daß die wesentlichen theologischen Angaben der biblischen Theologie in der vorkanonischen Geschichte des biblischen Textes zu finden seien.
6. Daß bestimmte kanonische Materialien eine größere Autorität hätten als andere kanonische Materialien aufgrund ihres höheren Alters oder weil sie angeblich "ursprünglicher" oder "authentischer" seien.
7. Daß verschiedene Aussagen Jesu, die in den Evangelien berichtet werden, tatsächlich nicht von Jesus stammten und daher historischer Faktizität oder des vollen Maßes seiner Autorität ermangelten.
Wir verwerfen daher die folgenden Ansichten:
1. Daß die Schrift theologische wie auch tatsächliche Widersprüche und Irrtümer enthalte.
2. Daß die Schrift irrtumslos nur in Sachen sei, die direkt die Evangeliumsbotschaft und Erlösung enthielten.
3. Daß die Schrift nur funktional irrtumslos wäre, daß also die Schrift "irrtumslos" wäre nur in dem Sinne, daß sie ihr Ziel erreiche, das Evangelium von der Erlösung den Menschen zu bringen.
4. Daß die biblischen Schreiber sich darin anpaßten, daß sie die irrtümlichen Ansichten ihrer Tage verwendeten und wiederholten (z.B. die Behauptung, daß Pauli Aussage zur Rolle der Frau in der Gemeinde heute nicht bindend sei, da sie das kulturell bedingte Ergebnis dessen sei, daß der Apostel die Ansichten des damaligen Judentums als ein Kind seiner Zeit teilte).
5. Daß Aussagen Jesu und der neutestamentlichen Schreiber hinsichtlich der menschlichen Autorschaft von Teilen des Alten Testamentes oder der Geschichtlichkeit von bestimmten alttestamentlichen Personen und Ereignissen nicht als wahr [richtig] angenommen werden müßten (z.B. Davids Autorschaft von Psalm 110, die Geschichtlichkeit Jonas oder der Sündenfall Adams und Evas).
6. Daß nur diejenigen Aspekte einer biblischen Aussage als wahr betrachtet werden müßten, die mit der angeblichen Intention des Abschnittes übereinstimme (zum Beispiel, daß des Paulus Aussage über Adam und Eva in Röm. 5 und 1 Kor. 11 nicht die Historizität von Adam und Evan beweise, da das nicht die besondere Absicht des Apostels gewesen wäre; oder daß die Jungfrauengeburt des Herrn geleugnet werden dürfe, da die Kindheitsgeschichten bei Matthäus und Lukas nicht die besondere Absicht hätten, ein biologisches Wunder zu diskutieren).
7. Daß Jesus einige der Aussagen nicht gemacht und einige der Taten nicht vollbracht hätte, die ihm in den Evangelien zugeschrieben werden, sondern daß sie tatsächlich erfunden oder von der frühen christlichen Gemeinschaft oder den Evangelisten geschaffen wurden um ihrer besonderen Absichten willen.
8. Daß die biblischen Schreiber manchmal Menschen Aussagen in den Mund gelegt hätten, die sie tatsächlich nicht gemacht hätten (zum Beispiel die Behauptung, daß der "Deuteronomist" Salomo eine Rede in den Mund lege, die Salomo tatsächlich nie gehalten habe), oder daß sie von Ereignissen als tatsächlich stattgefunden berichten würden, die tatsächlich nicht passiert seien (zum Beispiel der Fall Adams und Evas, die Durchquerung des Roten Meeres auf trockenem Land, die Geschichte mit der ehernen Schlange; Jesu Verfluchung des Feigenbaumes, die Erfahrungen Johannes des Täufers in der Wüste, Jesu Verwandlung des Wassers in Wein, Jesu Wandel auf dem Wasser, oder selbst Jesu leibliche Auferstehung von den Toten oder die Tatsache des leeren Grabes).
9.
Daß die Verwendung bestimmter "literarischer Formen" notwendig die
Historizität von dem Beschriebenen in Frage stelle (zum Beispiel,
daß die angebliche MidrashForm der Kindheitserzählungen bei
Matthäus und Lukas andeute, daß tatsächlich keine Jungfrauengeburt
stattgefunden habe, oder daß die literarische Form von 1 Mose 3 gegen
die Historizität des Sündenfalles spreche).
Wir verwerfen die Ansicht, daß die Heilige Schrift uns innerhalb und zwischen den verschiedenen Büchern und Schreibern widersprüchliche oder widersprechende Lehren und Theologen darböte. Wir betrachten diese Sichtweise nicht nur als etwas, welches dem Selbstverständnis der Schrift Gewalt antut, sondern auch als etwas, das es der Kirche unmöglich macht eine einheitliche theologische Position zu haben und zu bekennen, die wahrhaft biblisch und evangelisch ist.
Daher verwerfen wir folgende Ansichten:
1. Daß die neutestamentlichen Aussagen über alttestamentliche Texte und Ereignisse nicht ihre Bedeutung feststellen würden (zum Beispiel die Behauptung, daß Jesu Bezug auf Psalm 110 in Matthäus 22,5344 weder die Schreiberschaft Davids noch den weissagenden messianischen Charakter begründeten).
2. Daß alttestamentliche Weissagungen als messianische Weissagungen nicht in dem Sinne zu betrachten seien, daß sie wesensmäßig vorhersagend wären, sondern nur in dem Sinne, daß das Neue Testament sie später auf neutestamentliche Ereignisse bezieht.
3. Daß die alttestamentlichen Propheten nie erkannten, daß ihre Weissagungen über ihre eigene Zeit hinaus zur Zeit Christi reichten.
Wir verwerfen daher die folgenden Ansichten:
1. Daß die Frage, ob bestimmte in der Schrift beschriebene Ereignisse tatsächlich stattgefunden hätten unwichtig seien im Blick auf den Zweck und die Aufgabe der Heiligen Schrift.
2. Daß Methoden, die auf weltlichen und naturalistischen Vorstellungen der Geschichte basieren, wie die folgenden, eine berechtigte Rolle in der Schriftauslegung haben können:
a. Daß das Universum gegenüber dem Eingriffen Gottes oder irgendwelcher übernatürliche Kräfte geschlossen sei.
b. Daß Wunder wenn irgend möglich auf natürliche Weise zu erklären seien.
c. Daß der Grundsatz der Wunderökonomie uns dazu führen kann, bestimmte in der Schrift berichtete Wunder zu leugnen.
d. Daß die Lehren der Heiligen Schrift das Ergebnis einer natürlichen Entwicklung oder einer Entwicklung der Ideen und Erfahrungen in Israel und der frühen Kirche seien.
e. Daß die Botschaft der Schrift angemessen erkannt werden kann durch Gesetzmäßigeiten, die ausschließlich von empirischen Daten und rationaler Beobachtung abgeleitet sind.
f. Daß die Unmöglichkeit des Menschen, die Zukunft vorherzuwisssen, wesensmäßig vorhersagende Prophetie unmöglich macht.
3. Daß das Hauptanliegen in der Schriftauslegung nicht sei, die Aussage der ursprünglichen Quellen, nämlich der kanonischen Schrift, auf der Grundlage eben dieser Quellen selbst zu erklären.
4. Daß, wenn der Gebrauch historischer Methoden zu Schlußfolgerungen führt, die von der offensichtlichen Aussage des Bibeltextes abweichen, solche Schlußfolgerungen angenommen werden können, ohne der lutherischen Sicht der Schrift oder unserer Stellung zu den lutherischen Bekenntnissen Gewalt anzutun (zum Beispiel die Behauptung, es sei zulässig, die Existenz von Engeln oder eines personalen Teufels zu leugnen aufgrund literarischer, historischer oder theologischer Betrachtungen).
Wir verwerfen daher das folgende:
1. Alle Weltanschauungen, philosophischen Theorien und exegetischen Auslegungen, die diese biblische Lehren verdrehen und dadurch das Evangelium verdunkeln.
2. Die Behauptung, daß der Mensch nicht ins Dasein gerufen wurde durch den direkten Schöpfungsakt Gottes, sondern durch einen Evolutionsprozeß aus niederen Lebensformen, das sich entwickelte aus einem Stoff, der entweder ewig, selbstregierend oder selbsterzeugend ist.
3. Die Meinung, daß die Gottebenbildlichkeit, in der Adam und Eva erschaffen wurden, nicht in anerschaffener Gerechtigkeit, also vollkommener Beziehung zu Gott, bestand.
4. Die Behauptung, Adam und Eva seien keine wirklichen historischen Personen gewesen und daß ihr Fall nicht ein wirkliches historisches Ereignis gewesen sei, das Sünde und Tod in die Welt brachte.
5.
Die Meinung, daß die Erbsünde die Menschen nicht aller geistlichen
Kraft beraube und sie es ihnen nicht unmöglich mache, in der rechten
Beziehung zu Gott zu stehen abseits des Glaubens an Jesus Christus.
Wir nehmen die folgende Verdeutlichung des Wesens unserer Unterschrift unter die Bekenntnisse an:
1. Wir anerkennen, daß der Lehrgehalt der lutherischen Bekenntnisse nicht nur diejenigen Lehren der Heiligen Schrift beinhaltet, die ausdrücklich in den Bekenntnissen behandelt werden, sondern auch solche biblische Lehren, die irgendwie indirekt oder gelegentlich nur gestreift werden, wie die Lehren von der Heiligen Schrift, der Schöpfung, dem Heiligen Geist und den Letzten Dingen.
2. Mit den Vätern geben wir zu, daß nicht alles in den lutherischen Bekenntnissen Teil ihres Lehrgehaltes sind, aber wir verwerfen alle Versuche, den Raum dieses Lehrgehaltes in willkürlicher oder subjektiver Weise zu verkleinern. Wir geben zum Beispiel zu, daß die Unterschrift unter die lutherischen Bekenntnisse uns nicht an jeden einzelnen exegetischen Punkt in den Bekenntnissen bindet oder auch an den bekenntnismäßigen Gebrauch bestimmter Bibelstellen, um eine bestimmte Lehrerklärung zu unterstreichen. Da jedoch die Bekenntnisse als biblische Darlegungen verstanden werden wollen, so verwerfen wir die Meinung, daß wir durch unsere Unterschrift unter die Bekenntnisse nicht gebunden seien an die Darlegung der Schrift in den Bekenntnissen oder an den Lehrgehalt, den die Bekenntnisse aus einzelnen biblischen Abschnitten ziehen.
3. Wir geben zu, daß die Bekenntnisse gelesen und studiert werden müssen mit Blick auf die historischen Situationen, in denen sie geschrieben wurden, aber wir verwerfen die Ansicht, daß unsere Unterschrift unter die Bekenntnisse nur bedeute, daß wir die Bekenntnisse als eine historisch richtige Antwort betrachten auf die Probleme, die die Kirche beschäftigte, als die Bekenntnisse geschrieben wurden.
4. Wir erklären, daß der Lehrgehalt der Bekenntnisse im Zentrum Jesus Christus hat und das Evangelium von unserer Rechtfertigung aus Gnaden durch den Glauben, aber wir verwerfen die Ansicht, daß der Lehrgehalt der Bekenntnisse nur solche Bekenntnisdarlegungen einschließe, die ausdrücklich und direkt von dem Evangelium von Jesus Christus handeln. Demgemäß anerkennen wir auch nicht den Gedanken, daß unsere Unterschrift unter die lutherischen Bekenntnisse es uns erlaube, solche Bekenntnispositionen zu verwerfen wie die Existenz des Teufels und der Engel oder daß Adam und Eva wirkliche historische Personen waren, deren Sündenfall ein wirkliches historisches Ereignis war.
5. Wir anerkennen, daß die lutherischen Bekenntnisse keinen besonderen Artikel über die Heilige Schrift und ihre Auslegung enthalten, aber wir bestätigen und nehmen an das bekenntnisgemäße Verständnis des Wesens der Heiligen Schrift und der rechten theologischen Grundsätze für ihre Auslegung.
6. Wir anerkennen die lutherischen Bekenntnisse als eine wahre Darlegung der Heiligen Schrift und verwerfen daher die Meinung, daß unsere Unterschrift unter die lutherischen Bekenntnisse es uns frei lasse, irgendeine Lehraussage der Bekenntnisse zu verwerfen, von der wir meinen, dazu gäbe es keine erkennbare biblische Unterstützung.
7. Wir anerkennen, daß unsere Unterschrift unter die lutherischen Bekenntnisse uns verpflichtet, in Übereinstimmung mit der gesamten Heiligen Schrift zu predigen und zu lehren. Wir verwerfen daher die Meinung, daß alle diejenigen biblischen Dinge, die nicht ausdrücklich in den lutherischen Bekenntnissen behandelt seien, offene Fragen seien.
8. Wir bekennen, daß die Heilige Schrift die einzige Regel und Richtschnur ist für Lehre und Leben, und daß andere Schriften "mit der Heiligen Schrift nicht auf eine Stufe gestellt werden sollten" (Konk.Formel, Kurze Darl., 12). Wir verwerfen daher die Ansicht, daß es legitim sei, die Lehrfolgerungen der Bekenntnisse festzuhalten, ohne ihre biblische Grundlage anzunehmen; oder die formale Unterschrift unter die Bekenntnisse als einen angemessenen Schutz gegen unsaubere exegetische Schlüsse anzusehen.
9. Schließlich bekräftigen wir,
daß unsere Annahme der lutherischen Bekenntnisse nicht nur bedeutet,
daß wir den Lehrgehalt der lutherischen Bekenntnisse als eine lebensfähige
Möglichkeit für lutherische Christen heute tolerieren, sondern
daß wir tatsächlich predigen, lehren und bekennen den Lehrgehalt
der lutherischen Bekenntnisse als unseren eigenen.