Die Bekenntnisgrundlage der Evang.-Lutherischen Immanuel-Gemeinde Steeden
In der Gemeindesatzung heißt es:
II. Zweck, Ziele und Bekenntnis
§ 2
Die Gemeinde macht sich die Erhaltung und Ausbreitung der unverfälschten Lehre der Heiligen Schrift in der Treue zur rechten lutherischen Kirche zur Aufgabe. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden insbesondere ein Pfarramt unterhalten, regelmäßig öffentliche Gottesdienste veranstaltet sowie Einrichtungen ins Leben gerufen und unterstützt, die für eine christliche Erziehung der Jugend, ein christliches Gemeindeleben, die Hilfe für Glaubensgenossen in Not und das Werk der Mission förderlich sind oder auch karitativen Zwecken dienen.
§ 3
Die Gemeinde bekennt sich mit der ganzen rechtgläubigen evangelisch-lutherischen Kirche ohne alle Einschränkung zu sämtlichen kanonischen Büchern des Alten und Neuen Testaments als dem geoffenbarten, irrtumslosen Worte Gottes und der alleinigen Regel und Richtschnur des christlichen Glaubens und Lebens sowie zu sämtlichen symbolischen Büchern der evangelisch-lutherischen Kirche als der reinen und unverfälschten Darlegung des göttlichen Wortes und Willens, wie sie in dem Konkordienbuch von 1580*) gesammelt sind. Weil diese symbolischen Bücher aus Gottes Wort genommen sind, soll jederzeit die Lehre in dieser Gemeinde nach ihnen geführt und alle etwa vorfallenden Lehrstreitigkeiten nach ihnen geregelt und geurteilt werden.
Die evang.-luth. Landeskirchen haben theoretisch dieselbe Grundlage (de jure = von der Ordnung oder vom Gesetz her). Sie weichen jedoch in ihrer Praxis (de facto = tatsächlich) nicht nur davon ab, sondern verleugnen ihr Bekenntnis durch falsche Lehre und Praxis.



Unser Bekenntnis
