Formalprinzip: Das ist der reformatorische Grundsatz, dass die Hl. Schrift die höchste Autorität in Glaubenssachen und die alleinige Quelle und Norm aller Lehre ist. Damit treten wir in scharfen Gegensatz zur römischen Kirche, die ja die Tradition (Überlieferung) der Konzilien usw. als zweite Erkenntnisquelle neben die Hl. Schrift setzt (unfehlbares Lehramt der röm.-kath.K.).
Materialprinzip: Das ist die Rechtfertigung des Sünders allein durch den Glauben.
So hat Luther in seiner Entwicklung zuerst das Materialprinzip in voller Klarheit erfasst.
Die Autorität der Hl. Schrift (im Formalprinzip gesetzt) ist nicht formal-gesetzlich aufzufassen, sondern ist durch den Glauben vermittelt.
Die Hl. Schrift bezeugt sich dem Gläubigen als Wahrheit - zunächst in dem zentralen Punkt der Rechtfertigung. Von diesem Mittelpunkt aus will sie verstanden sein. Nur dem öffnet sich ihr rechtes Verständnis, der durch den Glauben in diesem Zentrum steht und alles in ihr auf dieses Zentrum bezieht. Eine Auslegung, die von einem anderen Prinzip ausgeht, ist somit von vornherein falsch. Das ist die lutherische Position.
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Die reformierte Haltung ist:
Die Rechtfertigung des Sünders allein um Christi willen hat nicht diese zentrale Stellung. Diese entscheidende Verbindung zwischen Material- und Formalprinzip kennen die Reformierten nicht. Man reißt vielmehr beide auseinander und isoliert das Formalprinzip vom Materialprinzip. Dadurch erscheint die Heilige Schrift als ein äußerliches Lehrgesetz, das dem Erkennenden in starrer Buchstäblichkeit entgegensteht. Er sieht sich bei der Erforschung ihres Inhaltes auf die Gesetze der Vernunft, der Rhetorik, der Grammatik und der Logik angewiesen. Die Begriffe sind nicht gerade glücklich gewählt, da man sie eigentlich (logischerweise) auch tauschen könnte (weil ja die Hl. Schrift den Stoff, das Material für die Lehre bietet).




