Die kirchliche Trauung ist ein Mittelding
Die Eheschließung an sich ist kein Mittelding. Die Ehe ist Gottes heilige Ordnung, der sie gestiftet hat, als er dem Adam die Eva zuführte. Gott schützt die Ehe mit dem 6. Gebot: Du sollst nicht ehebrechen!
Für das Zusammenleben von Mann und Frau hat Gott den Bund der Ehe eingesetzt. Er hat aber nirgendwo geboten, wie und auf welche Weise die Ehe geschlossen werden soll.
Eine Ehe kommt bei uns zustande durch das gegenseitige Versprechen der beiden, das öffentlich vor dem Staat (Standesamt) bekundet wird. Zum Zustandekommen der Ehe gehört nicht notwendigerweise die sich bei uns anschließende kirchliche Trauung. Freilich ist sie für uns unerlässlich, denn wir sind Christen und Kinder Gottes, die alles, was sie tun im Namen des HERRn Jesus tun wollen.
Und doch ist die kirchliche Trauung nicht eine göttliche Stiftung, sondern eine menschliche Einrichtung. Wäre sie eine göttliche Stiftung, so käme nur durch kirchliche Trauung eine rechtmäßige Ehe zustande. Demzufolge wäre jede Ehe zwischen Ungläubigen keine legitime Ehe.
Zwar sollen und wollen Christen alles mit dem Wort Gottes und mit Gebet beginnen, daraus folgt aber nicht, dass die kirchliche Trauung von Gott gefordert wird.
Diejenigen, die die kirchliche Trauung für eine göttliche Stiftung ausgeben, berufen sich darauf, dass Gott der HERR dem Adam einst die Eva zugeführt hat. Dies würden heute die Pastoren tun. Aber für eine göttliche Stiftung muss ein klares Gebot Gottes vorhanden sein.
Obwohl die kirchliche Trauung nur eine Einrichtung in der Kirche ist (wie z.B. auch die Konfirmation), so ist sie doch eine gute Sitte, die wir nicht unterlassen wollen.
"Denn es wird geheiliget durch das Wort GOttes und Gebet." (1.Tim 4,5)
"Und alles, was ihr tut mit Worten oder mit Werken, das tut alles in dem Namen des HErrn JEsu und danket GOtt und dem Vater durch ihn." (Kol. 3,17)
Anm. 6. Daß die kirchliche Einsegnung der Verlobten mit Recht beibehalten werde, beweist J.Gerhard mit folgenden Gründen: “1. Um des Vorbildes willen, welches uns Gott selbst gegeben hat, 1.Mose 1,27; 2,22 2. Um. des apostolischen Gebotes willen, sowohl um des allgemeinen willen, daß alles in der Kirche ordentlich und ehrlich zugehen solle, 1.Kor. 14,28, daß wir alles, was wir tun mit Worten oder mit Werken, in dem Namen des HErrn JEsu also tun sollen, daß wir Gott und dem Vater durch ihn danken, Kol. 3,7, daß alle Kreatur Gottes durch das Wort Gottes und das Gebet geheiligt werden solle, 1.Tim. 4,5., daß wir allem dem, was keusch ist und was wohl lautet, nachdenken sollen, Phil. 4,8.; als auch um des sonderlichen Gebotes willen, daß das Heiraten im HErrn geschehen solle,1.Kor. 7,39, und daß uns die Ehe ehrenwert sein solle, Hebr. 13,4.3. Um der Belehrung der neuen Eheleute willen, daß sie der Würde jenes Standes, in den sie treten, und der Pflichten erinnert werden, die ein Teil dem andern nach der Norm des Wortes schuldig ist. 4. Um des Nutzens derselben willen, daß auf diese (Seite 94) Weise ihre Ehe vor dem Angesicht Gottes, der Engel und der Kirche bestätigt werde und sie selbst durch Gebete Gott geweiht werden und den göttlichen Segen in ihrer Ehe hoffen können. 5. Um der uralten Einrichtung dieser kirchlichen Einsegnung willen. Denn die Geschichte der Kirche aller Zeiten zeigt, daß es immer gebräuchlich gewesen ist, die Ehe durch Wort und Gebet zu heiligen. Mit Recht wird jene Ehe,aus welcher die zukünftigen Glieder der Kirche gehofft werden, geschlossen, in dem dabei die Kirche als Zeuge gegenwärtig ist. 6. Um der Zustimmung der Heiden selbst willen. Die Heiden haben einigermaßen aus dem Lichte der Natur erkannt, daß die Ehe keine bloß menschliche, sondern eine göttliche Stiftung sei, daher sie dafür hielten, daß sie mit heiligen Gebräuchen zu weihen sei.” (Loc. de conjug. § 462.)
[Auszug aus CFW Walther, Die rechte Gestalt einer vom Staate unabhängigen Evangelisch-Lutherischen Ortsgemeinde]
Darum ist die kirchliche Trauung nicht absolut notwendig. Man kann auch wie die Heiden eine Ehe schließen - ohne kirchliche Trauung. Auch eine solche Ehe ist von Gott anerkannt als rechtmäßige Ehe. Der folgende Spruch zeigt, dass auch eine von Ungläubigen geschlossene Ehe unter dem Schutz des 6. Gebotes steht und von Gott eine anerkannte rechtmäßig geschlossene Ehe ist.
"Und so ein Weib einen ungläubigen Mann hat, und er läßt es sich gefallen, bei ihr zu wohnen, die scheide sich nicht von ihm." (1.Kor. 7,13)
Die kirchliche Trauung ist allerdings notwendig, wenn Eheleute ihre Ehe in christlicher Weise beginnen wollen.Und das ist wohl selbstverständlich für uns Christen. Darum soll kein Christ die kirchliche Trauung verachten. Wer sich nicht kirchlich trauen lässt, bringt sich in den Verdacht der Verachtung des göttlichen Wortes.
Die Eheschließung vor dem Standesbeamten ist eine weise Einrichtung des Staates. Sonst würden Ungläubige mit Gewalt zu kirchlichen Handlungen gezwungen.
Wo dies per Gesetz so geregelt ist (Deutschland), lasse man sich zivilrechtlich trauen und danach kirchlich einsegnen.
Die Ehe ist allerdings im Standesamt bereits öffentlich geschlossen. Kein Christ soll diese Einrichtung des Staates missachten oder herabwürdigen, denn...
"Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von GOtt; wo aber Obrigkeit ist, die ist von GOtt verordnet. Wer sich nun wider die Obrigkeit setzet, der widerstrebet GOttes Ordnung; die aber widerstreben, werden über sich ein Urteil empfangen... So seid nun aus Not untertan, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen." (Röm. 13,1.2.5).
"Dass die Ziviltrauung in Deutschland obligatorisch eingeführt worden ist, ist ein Glück für die Freikirche. Sonst wären vielleicht nur die Trauungen der landeskirchlichen Pastoren gesetzlich anerkannt worden" (Anm. MB: Alle freikirchlichen Paare müssten sich dann von landeskirchlichen Pastoren trauen lassen)
[Auszug aus Homiletisches Realleikon, Missourisynode 1914]
Die Ehe ist Gottes Stiftung für das Zusammenleben von Mann und Frau. Nicht die Eheschließung an sich, aber die kirchliche Trauung ist ein Mittelding, denn es liegt für sie kein Gebot Gottes vor.




